...erst einmal...ja ich habe diese Frage schon einmal gestellt..aber bin mächtig nervös..weil Anwalt von EX fordert mindestens 30k€ nachehelichen Unterhalt .. er meint mein Haus wäre mit 9oo€ wohnwerten Vorteil anzusetzen.. meine Anwältin sagt 650€ ..in den Leitlinien des OLG steht z.B.....Auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit ist nach der Scheidung - gegebenenfalls auch schon nach langer Trennungszeit - grundsätzlich auf den objektiven oder vollen Mietwert abzustellen. In welchem Umfang - neben den gemäß § 556 BGB nicht umlagefähigen Betriebskosten und den erforderlichen konkreten Instandhaltungskosten - auch der Finanzierungsaufwand den Wohnwert mindert, muss im Einzelfall nach den allgemeinen Regeln über die Berücksichtigung von Schulden (Nr. 10.4) entschieden werden. Ist dem verbleibenden Ehegatten ausnahmsweise eine Verwertung (durch Teil- oder Vollvermietung oder Veräußerung) nicht möglich oder nicht zumutbar, wird - wie im Trennungsunterhalt - nur der angemessene Wohnwert angesetzt... :question: .kann das heißen, das ich eventuell nur den momentanen Satz von 350€ angerechnet bekomme ???.. weil... Frau nichts mit dem Haus zu tun hat und ich alleiniger Besitzer bin ( auch im Grundbuch)
...und wenn meine EX nur höchstens 2 Jahre Unterhalt bekommt ...ist es mir dann zuzumuten mein Haus für 2 Jahre zu vermieten ????
.. Fragen über Fragen , die mir mein Anwalt leider nicht beantworten kann... er sagt ...laut neuem Gestz steht ihr nichts mehr zu!! auch nicht der wohnwerte Vorteil(behauptete vorher mein Haus bringt 650€ ?!?) ist doch alles :knockout:....das einzige was ich bis dato so feststellen konnte ..beim Errechnen des Trennungsunterhaltes super Streitwert .. wegen vergangener Überstunden, die nicht mehr anfallen ..beim Ausrechnen des Zugewinns super Streitwert 120.000€ beim nachehelichen EU wieder super Streitwert von 30.000€ ?????????????....
..so nun zum Einkommen M. Steuerklasse I Netto ca 1800 F.II Netto ca 1200€
wohnwerter Vorteil + 350€
Hauskosten - ca 60€
fktives Netto 2090€
KU laut Anwalt 2 Stufen höher wenn nur ein Berechtigter 310€ ist das eigentlich immer so 2. Stufen höher ..wenn nur ein Berechtigter??
wenn EU nur 1Stufe höher 294€
1780€ 1200€ Diff. = 580€ 3/7 = 248€
d.h. M. 1800€ - KU 310€ - EU 248€ = 1242€ ???
F 1200€ +KU 310€ + EU 248€ + KG 154€ = 1912€ ?
...das sind ja tolle Aussichten :gunman:
...trotzdem .. Kopf hoch und schön für die Frau, die nun von meinem Haus profitiert !!...und von meiner leider vielen Arbeit und es dann vorgezogen hat sich mit einem anderen Mann einzulassen ... aber das zählt ja Gott sei Dank nicht !! :knockout:
...ein schönes Wochenende allen und ich hoffe das das Spektakel irgendwann ein Ende hat.....
Das mit den 2 Stufen höher weil nur ein Berechtigter ist ja wohl ein schlechter Witz, weil doch derselbe Schreiberling gerade Unterhalt für 2 Berechtigte geltend macht ???
...und wenn meine EX nur höchstens 2 Jahre Unterhalt bekommt ...ist es mir dann zuzumuten mein Haus für 2 Jahre zu vermieten ????
Das ist genau die Frage, die ich mir auch stelle, weil auch ich hab's mit einem Schreiberling zu tun, der für mein Haus einen anzurechnenden Wohnwert von 1000€ ansetzt, und zwar ab dem Tag des Auszugs von Exilein!! Und weil ich nicht verheiratet war, ist die begrenzte Dauer des Spektakels noch offensichtlicher. Nur, im Gegensatz zu Dir, werde ich von solchen Forderungen nicht mehr nervös.Ich hatte auch erst die Vermutung, dass die überzogenen Forderungen was mit der Definition des Streitwerts zu tun haben, hab mich aber überzeugen lassen, dass das so nicht funktioniert. Es hat eher was damit zu tun, dass man im Laufe des Verfahrens nur nachgeben kann, aber nicht nachlegen, also werden erstmal hohe Forderungen gestellt.
Nur wie kommst Du auf die 2 Jahre? Du hast ja bereits mit einem Vollzeiterwerbseinkommen gerechnet, das heisst, wir reden hier von Aufstockungsunterhalt. Und der droht auch mit der Unterhaltsreform, zumindest bei einer "Ehe von langer Dauer", durch die "ehebedingte Nachteile" entstanden sind, nach wie vor lebenslang. Ich denke, das ist der Punkt, mit dem Du Dich beschäftigen musst.
...ehebedingte Nachteile..genau !! was ist das ???
in meinem Fall : EX wonte vor der Ehe zur Miete ..während der Ehe mietfrei bei mir .. nach der Ehe wieder zur Miete...Nachteil durch die Ehe???? :thumbdown:
Ex hatte vorher einen Beruf ...während der Ehe teilweise in dem erlernten Beruf .. und nun Vollzeit in dem erlernten Beruf !! Nachteil??? :thumbdown:
.... das einzige was entstanden ist .. unser Kind , das sie nun an sich zieht und so verwöhnt (Eis , Pizza..usw) das sich mein Kleiner leider in einer etwas anderen körperlichen Verfassung präsentiert!!! ;(... Nachteil ??? .. für meinen Kleinen zahl ich doch und mir wäre es lieber , er käme zu mir !!!
...das die Luft für Beide enger wird muß ich wohl nicht betonen... ich muß ihr doch wohl nicht noch ihre Fingernägel bezahlen .. oder?????.... sie konnte durch mich ein Vermögen bilden (in 13 Jahren) ..(Zugewinn) ...Ihre Eltern staunen nur .. denn die haben nichts !!!! ... und ich glaube doch ,das unsere Rentenpunkte doch wohl geteilt werden ... :gunman:.. und dann ist doch wohl genug der Sache .. Also ich erkenne keine Ehebedingten Nachteile!!!... schreibt auch mein Anwalt , aber das muß ich nicht weiter kommentieren !!
Gruß in die Runde der zahlenden Väter...die dieses bestimmt gerne tun um der Ex (mit neuen Partner) ein schönes Leben zu ermöglichen ...
Das, denke ich, ist genau der Hebel den du brauchst.
Die Sache mit den ehebedingten Nachteilen ist nämlich die Grundlage für den, über die Kinderbetreuung hinausgehen Unterhalt.
Wenn du deine Liste der ehelichen Vorteile noch ein bisschen aufhübschen kannst umso besser.
Du musst nur bedenken: Eheliche Nachteile, sind diejenigen, die deine Frau jetzt daran hindern, selbst für sich sorgen zu können.
Wenn Sie ihre Berufstätigkeit unterbrochen hat, ist das ein ehelicher Nachteil, auch wenn man das doch sonst eher als Vorteil ansehen würde, wenn man nicht arbeiten muss und sich die Nägel lackieren kann.
Wenn sie während der Ehe in einem schönen Häuschen mit dir gewohnt hat ist das kein ehelicher Vorteil den du ihr anrechnen kannst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
... mit dem KU ..ist das wirklich so ..zahlt ihr hier alle .. (wenn laut DT ....Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen) ..eventuell eine oder auch 2Stufen höher ????.. wenn es mein Kleiner bekommen würde ..gerne ..aber inzwischen sind Namen wie Takko usw ..ein Begriff für meinen Sohn ..so etwas kannte er früher nicht , wobei ich hier niemanden in Misskredit ziehen will, sondern nur damit sagen möchte ..es langt für meinen Sohn nur für etwas einfachere Sachen ,während EX sich mit Ed Hardy schmückt :mad:...
...deshalb ..ich glaube ich lass mir aus dem Zugewinn nichts mehr rauslaiern und werde die Baustelle EU mal durchziehen ohne mich freizukaufen ..damit auch alle "Bekannten sehen" das meine tolle EX ( wie so viele) auf nichts verzichten ...wie doch immer behauptet wird
...habe alles dagelassen ...habe auf alles verzichtet ..konnte noch viel mehr ...aber bin ja fair ect...
ich denke diese Worte kennt ihr alle ...und ich muß diesen Scheiß nicht weiter ausführen
Hi Sukram,
... mit dem KU ..ist das wirklich so ..zahlt ihr hier alle .. ..eventuell eine oder auch 2Stufen höher
Ja Sukram, wenn die Umstände entsprechend sind. Bei ware das fast 16 Jahre lang, zwei Stufen höher. Sehe es doch mal so: Du zahlst, wozu Du verpflichtet bist für Deinen Sohn. Was die KM damit macht sollte erstmal nicht Dein Problem sein. Vielleicht ist es dann auch mal später so bei Dir wie bei mir, dass Sohn auf einmal an die Tür klopft weil er denkt, dass Du Dich in Deinem Rahmen auch weiterhin um ihn kümmerst, seine Mutter aber alle Verantwortung von sich weisst.
Aussedem ist es m.E. eine der wenigen sinnigen Regelungen um Unterhaltsrecht, die auch sonst so in einer funktionierenden Familie Anwendung findet.
Trenne mal Sohn und KU von dem, was die KM betrifft. Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke Oldie ..aber wie schon gesagt .. wenn mein Sohn es bekommen würde ..gerne !!! .. und ich hoffe er bekommt das alles mal irgendwie mit , wie hier hier alles abgegangen ist . ;(..und ich hoffe weiter...das er dann an meine Tür klopft und sagt ... das er bei mir bleiben möchte 🙂
Also das mit dem "Zeilen rauf oder runter" hat auch seine Richtigkeit, denn es ist nun mal nicht egal an wieviele Leute man Unterhalt bezahlt.
Ich z.B. habe 4 Kinder und eine Frau und zahle deswegen 2 Zeilen weniger aber dafür 5 mal!
Wenn das nicht auch irgendwie berücksichtigt würde wäre das auch garnicht möglich.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.