Hallo,
ich brauche dringend einen Rat bzw. Hilfe bei der Lösung folgendes Problems:
Ich bin seit 11.2014 von meiner Frau geschieden. Wir haben zwei Kinder, 7 und 10. Bei der Scheidung damals wurde durch ein gerichtliches Protokoll beschlossen, dass sie von mir nachehelichen Unterhalt 200€ bekommt bis der jüngste in die Schule geht (bis August 2016). Dieser Verpflichtung bin ich auch nachgekommen.
Meine Exfrau hat nie eine Ausbildung gemacht, arbeiten geht sie auch nicht, obwohl sie mittlerweile könnte, und bekommt bis heute Hartz IV. Jetzt fordert „ihr“ JobCenter meine Vermögensauskünfte, um den Kindesunterhalt und auch noch einen nachehelichen Unterhalt für meine Exfrau neu zu berechnen.
Und genau in dieser Angelegenheit ersuche ich nun Hilfe.
Ich sehe ein, dass ich zur Herausgabe dieser Auskunft verpflichtet bin. Es ist für mich in Ordnung, wenn der Kindesunterhalt angehoben wird.
Wenn ich die Auskunft jetzt jedoch erteile, dann kommt mit Sicherheit auch die Forderung für den Unterhalt für meine Exfrau.
Ich sehe jedoch nicht ein, dass ich meiner Exfrau weiter Unterhalt bezahlen MUSS, nur weil sie sich keine Arbeit sucht, nicht mal Teilzeit, obwohl nun beide Kinder zur Schule gehen.
Außerdem ist das Verhältnis zwischen uns größtenteils ihrerseits feindlich. Und ich spreche hier von verbalen Beleidigungen unterster Schublade in meine Richtung in Anwesenheit der Kinder, Verweigerung der Informationsweitergabe in Bezug auf die Kinder jeglicher Art, ob Arztbesuche, Schulzeugnisse o. Ä.
Weder auf menschlicher Ebene noch auf Fakten basierend sehe ich mich verpflichtet, ihr weiteren Unterhalt zu zahlen.
Die Gesetzeslage ist in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt leider nicht eindeutig geregelt. Kann mir jemand einen guten Rat geben, wie ich hier vorgehen soll?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
du hast also für August 2016 das letzte Mal nachehelichen Unterhalt gezahlt. Und seitdem nur Kindesunterhalt?
Wann hat das Jobcenter geschrieben?
Die KM/Beistandschaft etc. kann alle 2 Jahre Auskunft über deine Einkünfte zur Neuberechnung des Kindesunterhalts fordern. Wie lange ist die letzte Auskunft her?
Wie hoch ist der Kindesunterhalt den du zahlst, welche Tabellenstufe?
Rein theoretisch, wenn das Jobcenter erst im September Auskunft gefordert hat dürfte die Unterhaltskette gerissen sein.
Fordert das Jobcenter dich zur Auskunft zur Berechnung des Kindesunterhaltes auf oder auch zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes?
Sophie
Servus Forever und willkommen im Forum!
Bei der Scheidung damals wurde durch ein gerichtliches Protokoll beschlossen, dass sie von mir nachehelichen Unterhalt 200 bekommt bis der jüngste in die Schule geht (bis August 2016). Dieser Verpflichtung bin ich auch nachgekommen.
Steht das so im Scheidungsbeschluss oder wird in diesem auf das Protokoll verwiesen?
Ich würde das Papier, aus welchem die befristete EU-Zahlungsverpflichtung hervorgeht kopieren und den Herrschaften des JC garniert mit dem Hinweis, dass Du aus der Unterhaltspflicht raus bist, schicken.
Wenn die dann anderer Meinung sind, werden sie sich schon melden...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
schon wegen des KU bist Du zur Auskunft verpflichtet. Das JC wird den Unterhalt gemäß der gültigen Leitlinien berechnen und bei H4 entsprechend berücksichtigen. Trotzdem solltest Du auch hier die Rechnung überprüfen.
Hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts wird das JC auch seine Vorstellungen kund tun. Es kann Dich aber nicht dazu zwingen den nachehelichen Unterhalt zu zahlen, im Zweifelsfall muss Dich Deine Ex verklagen und erst ein Gericht kann dann entscheiden.
Der nacheheliche Unterhalt ist protokolliert, deshalb würde ich (genauso wie Marco82 es vorgeschlagen hat) das Protokoll einfach beilegen. Offensichtlich war die Unterhaltsvereinbarung in Ordnung, ansonsten wäre sie vom Gericht nicht abgesegnet worden und außerdem hast Du die Zahlungen auch bereits vor einen Jahr eingestellt (gerissene Unterhaltskette, wie AnnaSophie schon geschrieben hat).
Was das JC entscheidet kann Dir hier keiner vorhersagen, aber Du kommst um die Einkommensauskunft nicht herum. Deshalb musst Du zunächst abwarten, was das JC von Dir fordern wird.
VG Susi
Moin
Benutze nicht deren Fragebogen, sondern gebe entsprechend der Forderung für KU lediglich Auskunft zu Deinen letzten 12 Monatseinnahmen - dazu zählen sämtliche Einkünfte, allerdings auch Negativeinkünfte, Berufsaufwendungskosten und der ganze dazu gehörende Rattenschwanz. Erstelle selber einen Auskunftsbogen.
Entsprechend dem, was @82Marco vorgeschlagen hat, kannst Du denen diesen Beschluss/Urteil zusenden, oder Du lehnst in einem Satz eine UH-Pflicht ggü. der KM beim JC ab. Spätestens bei letzterem geht es in die 2.Runde. JC's haben nicht selten per Dienstanweisung den Auftrag, auch nicht UH-pflichtige Ex-Partner zur Übernahme der UH-Kosten zu drängen/nötigen, mitunter unfein. Sei einfach offen für eine Reaktion seitens des JC.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Und bitte vergiss nicht, dass das JC wahrscheinlich gar nichts von dieser Regelung weiss und erst einmal standardmässig davon ausgeht, dass eine Unterhaltspflicht besteht. Das lässt sich aufklären.
Gruss von der Insel
Vielen Dank schon mal für die zügigen Reaktionen.
Ja ich habe den letzten Unterhalt bis einschließlich August 2016 das letzte Mal im April 2017 bezahlt. Da ich zwischendurch die Zahlungen eingestellt habe, musste ich dann nachträglich den Unterhalt bezahlen. Dennoch war die Unterhaltskette also gerissen.
Die letzte Auskunft habe ich dem JC auf Anforderung tatsächlich im Frühling 2015 erteilt.
Jetzt hat das JC wieder Auskunft angefordert und zwar für drei unterhaltspflichtige Personen: 2 Kinder und eine Ex-Frau.
Seit der letzten Rechnung vom JC und gemäß der Düsseldorfer Tabelle in 2015 zahle ich für beide Kinder 520 €. Nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle müsste ich 337 € pro Kind zahlen. Daher ist die Neuberechnung des Kinderunterhalts gerechtfertigt.
Was jedoch meine Ex-Frau angeht, habe ich das JC genau darauf hingewiesen, dass im gerichtlichen Protokoll festgehalten wurde, dass sie von mir Unterhalt bekommt bis der jüngste in die Schule geht. Ich zitiere aus dem Protokoll: "Der Ehemann verpflichtet sich, weiter an die Ehefrau ab Oktober 2014 einen monatlich nachehelichen Unterhalt in Höhe von 200,00 € für die Dauer bis einschl. August 2016 zu zahlen. Das entspricht einem Zeitraum bis zum Schulbeginn des jüngsten Sohnes." Einen Auszug aus dem Protokoll habe ich dem JC zugeschickt und darauf hingewiesen, dass ich meiner Verpflichtung nachgekommen bin und somit für meine Ex-Frau kein nachehelicher Unterhaltsanspruch mehr besteht. Daraufhin habe ich die als Anlage beigefügte Antwort bekommen. Also teilt mir JC mit, dass sie die Aufstockung beantragen können.
In der Trennungsphase hatte meine Ex-Frau mir auch den Kontakt und den Umgang mit den Kindern verwehrt. Es gab viel Stress und Hin-und-Her. Nachdem ich gerichtlicher Schritte eingeleitet habe wurde im gerichtlichen Protokoll festgehalten, dass die Kids jedes 2. Wochenende bei mir sind und jeweils 1 Woche in den Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien und 2 Wochen in den Sommerferien. Ich beteilige mich auch an weiteren Kosten, die für die Kinder anfallen, wie Klassenfahrten u. Ä.
Ich bin strikt dagegen meiner Ex-Frau weiteren Unterhalt zu zahlen. Es gibt nach wie vor regelmäßig Probleme in Bezug auf den Umgang mit den Kindern. Meine Ex-Frau hält sich selten an Absprachen, bringt die Kinder oft zu spät zu den Übergaben mit völlig lächerlichen Begründungen … hier gehe ich lieber nicht ins Detail. Die Kinder sind immer so einfach wie möglich angezogen, weil nach ihrer Aussage ich den Kindern selbst Klamotten kaufen soll usw. Solcher Umgang herrscht leider zwischen uns.
VG, Andreas
Hallo,
hast du die Zahlungen bis April 17 auch mit Nachzahlung für Monat xx deklariert?
Auf jeden Fall musst du dann für die Kinder Auskunft erteilen, da die alte Auskunft 2 Jahre her ist.
Also 12 Gehaltsbescheinigungen plus Steuerbescheid. Die berufsbedingten Aufwendungen und die zus. Altersvorsorge nicht vergessen.
Und dann mitteilen, dass die Unterhaltskette gerissen ist, so dass ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht mehr besteht.
Und ob der Mensch vom JobCenter wirklich ein gerichtliches Protokoll dergestalt ändern kann, dass weiter Unterhalt gezahlt werden muss, ohne ein gerichtliches Verfahren zu beginnen, glaube ich nicht wirklich.
Sophie
Moin,
Und ob der Mensch vom JobCenter wirklich ein gerichtliches Protokoll dergestalt ändern kann, dass weiter Unterhalt gezahlt werden muss, ohne ein gerichtliches Verfahren zu beginnen, glaube ich nicht wirklich.
Ohne Gericht kann er das nicht. Das wird aber auch nicht behauptet.
Die Vorgehensweise der JC ist: Erst Beutemasse feststellen, dann überlegen, ob der Gang vor Gericht lohnt.
Auskunft erteilen, eine Berechtigung "dem Grunde nach" pauschal bestreiten und abwarten.
Interessant wäre nach wie vor, ob im protokollierten Vergleich explizit auf den Zeitraum nach Einschulung eingegangen wird.
Es ist zwar denkbar, dass sich ein Richter findet, der hier noch eine Berechtigung sieht.
Neben der gerissenen Unterhaltskette, halte ich es aber aufgrund der (alten) Höhe für eher unwahrscheinlich.
Denn selbst bei einer geringfügigen Beschäftigung ließen sich die 200 EUR durch eigene Arbeit ersetzen ...
Gruß
United
Der Mensch vom JC hat nicht alle Tassen im Schrank. Er kann überhaupt keine Titel ändern. Und er kann es auch nicht beim Gericht beantragen.
In jedem Fall liegt er völlif falsch mit der unverschämten Behauptung, dass das Gericht nicht festgestellt habe, dass eine Unterhaltspflicht über August 2016 nicht bestehe. Selbstverständlich hat es das indem es den Unterhalt begrenzt hat.
Hallo,
hinsichtlich des KU wird das JC den aktuell nach der DDT zu zahlenden Unterhalt berücksichtigen und entsprechend bei H4 berücksichtigen.
Dagegen ist nichts einzuwenden so die Rechnung an sich in Ordnung ist.
Bezüglich des nachehelichen Unterhalts hat das JC gar nichts zu entscheiden, es besteht auch kein nachehelicher Unterhaltsanspruch, da dieser sich nicht zwangsläufig aus dem Gesetz ableiten lässt und in der Scheidung der nacheheliche Unterhalt geklärt wurde. Aber, das JC kann versuchen die KM dazu zu bringen auf nachehelichen Unterhalt in Form von Betreuungsunterhalt wegen der Kinder (halte ich für schwierig, da die Kinder in die Schule gehen) oder als Aufstockungsunterhalt zu klagen.
Wie gesagt, aus meiner Sicht solltest Du den KU akzeptieren, Dich aber gegen den nachehelichen Unterhalt wehren, da die Frage des nachehlichen Unterhalts bereits geregelt wurde, d.h. im Zweifelsfalle muss die Sache wiederum von einem Gericht entschieden werden.
VG Susi
Hallo,
nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Tipps. Diese haben mir sehr geholfen in der weiteren Vorgehensweise.
Ich werde auf jeden Fall die hier gemachten Ratschläge und Anregungen befolgen und die Auskunft an JC erteilen, in dem Anschreiben jedoch explizit darauf hinweisen, dass ich dem nachehelichen Unterhalt für die KM widerspreche.
Danke nochmals!
Hallo,
..., in dem Anschreiben jedoch explizit darauf hinweisen, dass ich dem nachehelichen Unterhalt für die KM widerspreche.
bitte nochmal mit Verweis auf das Scheidungsurteil vom tt.mm.jjjj mit BEFRISTETER EU-Verpflichtung... 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!