Nachehelicher Unter...
 
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Nachehelicher Unterhalt - Hilfe

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(@marwim)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich habe folgende Frage für meine aktuelle Situation und ich bin über Input jeder Art sehr dankbar.

Seit kurzer Zeit bin ich nun endlich rechtskräftig geschieden. Trennungsunterhalt musste ich wegen unseres außergewöhnlich großen Haus, aus dem ich ausgezogen war, nicht bezahlen. Das Haus ist mittlerweile verkauft. Jetzt ergibt sich natürlich die Frage für den nachehelicher Unterhalt.
Meine Exfrau hat einen Tag nach meinem Auszug ihre Teilzeitarbeitsstelle gekündigt. Das hat sie gemacht, sagte sie, weil sie sich dadurch einen höheren Unterhalt von mir erhoffte.

Mein Sohn (16) ist mehrfach Schwerbehindert und besucht eine Behindertenschule. Dort ist er täglich von 7.30 Uhr bis 15.30 außer Haus, wird von einem Fahrdienst geholt und gebracht. Meine Exfrau hatte vor der Trennung halbtags von 9.00-13:30 Uhr gearbeitet, war also deutlich später weg und früher da als unser Sohn.
Meine Exfrau bezieht mittlerweile ALG2 und knapp 1000 Eur Pflegegeld. Wir haben noch einen weiteren erwachsenen Sohn, welcher den Kontakt zur Mutter auf Grund mehrerer Vorfälle abgebrochen hat. Diesen unterstütze ich finanziell, seine Mutter lässt ihn komplett ihm Regen stehen. Außerdem habe ich mit meiner neuen Partnerin ein weiteres Kind, 2 Jahre.

Meine Exfrau erklärt jetzt, sie könne wegen des behinderten Kindes nicht arbeiten und möchte deshalb von mir Betreuungsunterhalt. Ich sehe das ehrlich gesagt nicht ein, denn ihre Bedürftigkeit hat sie sehenden Auges und willentlich selbst herbeigeführt. Seit mehr als einem Jahr enthält sie mir mein Kind vor, aus purer Bosheit, trotz mehrmaligen richterlichen Urteilen, die mir Umgang ermöglichen sollen. Immer heißt es nur, die Arme Frau mit dem dem behinderten Kind. Hat jemand eine Idee wie ich da rauskomme? Dass sie jemals freiwillig wieder arbeiten geht, ist praktisch ausgeschlossen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2021 22:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo MarWim
Herzlich Willkommen

Könntest Du ein wenig mehr über den zeitlichen Verlauf des Scheidungsprozesses angeben, ebenso über die Alltagsgestaltung bzgl. der Betreuung des Kindes durch Dich und die KM, als ihr einen gemeinsamen Haushalt geführt habt?
Klar ist, die Ex kann sich wunderbar darauf berufen, während der Anwesenheit des Kindes keine Haushaltsarbeit durchführen zu können, und daher eine Arbeitsaufnahme in der 'kurzen Zeit' der auswärtigen Betreuung des Kindes nicht zumutbar ist.

Worum handelt es sich beim Pflegegeld? Ist ein Pflegemehrbetrag, oder ein Behindertenpauschbetrag? Oder eine Mischung aus beidem?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2021 22:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Preisfrage: was verdienst du? Du hast 4/5 Unterhaltsberechtigte, im 1. Rang das 2jährige Kind und das 16jährige Kind, im 2. Rang beide Mütter dieser Kinder und im 4. Rang der erwachsene Sohn, solange dieser in Ausbildung ist.

Es müsste also geklärt werden, ob a) dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch besteht und wenn ja, ob b) drr Höhe nach für sie was abfällt. Dass sie die Teilzeitstelle gekündigt hat, sollte angerechnet werden, dazu solltest du einen Fachanwalt aufsuchen, weil in Unterhaltsdingen vor Gericht Anwaltspflicht besteht. Das Pflegegeld sollte m. E. auch anrechenbar sein, denn es stellt ja eine Entlastung für die Pflegeleistung dar.

Vielleicht kann man mit realistischen Zahlen mal den worst case berechnen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2021 23:07
(@marwim)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, vielen Dank für Eure Antworten.
Der Verlauf der Scheidung war folgender: Trennung Ende 2018, Scheidungsantrag Ende 2019, rechtskräftige Scheidung Anfang 2021.
Das Kind hat in Ehezeiten hauptsächlich die Ex gemacht, weil ich als Mann keine Ahnung hätte und "mich um meinen Männerkram kümmern solle". Es handelt sich um 901 EUR Pflegegeld.
Ich verdiene netto ca. 3200 EUR.

Wichtig ist vermutlich noch, dass es Mitte 2019 eine gefährliche Körperverletzung gegen mich und meine neue Freundin seitens der Ex gab, verurteilt auf 3 Jahre Bewährung. Sie ist wie eine Irre mit einer Stichwaffe auf uns losgegangen, unter Zeugen.

Überall höre ich immer nur, die arme Frau mit dem Kind, muss sich um alles alleine kümmern. Dabei bin ich extra nur einen Ort weitergezogen, damit ich sie mit unserem Sohn jederzeit unterstützen kann. Sie müsste nur anrufen und sagen, sie braucht mich, dann wäre ich sofort bereit. Aber ihr passt das so ganz gut, sodass sie nicht mehr arbeiten muss. Das wollte sie die letzten Jahre ja schon immer...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2021 23:17
(@marwim)
Schon was gesagt Registriert

achso und ich muss als Beamter meine Krankenversicherung und die meines Sohnes (16) selber bezahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2021 23:21
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Exfrau bezieht mittlerweile ALG2 ....

Bist Du sicher ? Das bekommt man nämlich nicht einfach so. Die fragen normalerweise nach, ob es einen getrennt lebenden oder geschiedenen Expartner gibt, von dem man Unterhalt bekommen kann (ich glaube, dass müssen sie sogar). Wenn Deine Ex richtige Angaben gemacht hat, wärst Du bezüglich Unterhalt schon längst fällig gewesen und sie hätte keine ALG2 bekommen.

Wichtig ist vermutlich noch, dass es Mitte 2019 eine gefährliche Körperverletzung gegen mich und meine neue Freundin seitens der Ex gab, verurteilt auf 3 Jahre Bewährung. Sie ist wie eine Irre mit einer Stichwaffe auf uns losgegangen, unter Zeugen.

Ein wirklich sehr mildes Urteil für versuchten Totschlag. Sowas kann andererseits durchaus eine Verwirkung nach sich ziehen. Aber bei einem mehrfach schwer behinderten Kind, das bei ihr lebt, bekommt sie vermutlich trotzdem lebenslang Unterhalt zugesprochen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2021 23:35
(@marwim)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ja, bin ich. Die Aufforderung zur Zahlung des Unterhalts von Jobcenter habe ich hier noch liegen. Da ich aber nachweislich alle Zahlungen die das Haus betrafen (Raten, Kaminkehrer, sogar sämtliche Nebenkosten wie Wasser, Strom etc.) komplett selbst getragen habe und sie im gemachten Nest ohne jeglichen monatlichen Ausgaben gelebt hat, war im Trennungsjahr nichts von mir zu holen.
Nun ist aber ja das Haus verkauft und da liegt der Hase im Pfeffer.

Ja, wieder Mal ein Fall von der armen Frau mit dem behinderten Kind muss man helfen, die hat es sowieso schon so schwer.

So hart es klingt: das leid unseres Sohnes ist ihr Segen, denn dadurch kommt sie mit allem durch...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2021 23:53
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, wieder Mal ein Fall von der armen Frau mit dem behinderten Kind muss man helfen, die hat es sowieso schon so schwer.

So hart es klingt: das leid unseres Sohnes ist ihr Segen, denn dadurch kommt sie mit allem durch...

Ja, vermutlich ist das so. Aber ob sie als Mutter das wirklich als Segen ansieht? Kann ich mir kaum vorstellen.

Aus der Unterhaltsnummer kommst Du mMn nicht raus. Wenn das Jobcenter vom Hausverkauf Wind bekommt, dann zahlst Du Unterhalt wegen Betreuung. Jeder Richter und jede Richterin wird ihr das abnehmen, dass sie durch die Erkrankung des Kindes einen sehr deutlich über das normale Maß hinausgehenden Betreuungsaufwand hat, der keine oder eine nur geringfügige Beschäftigung (Minijob) zulässt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2021 00:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du brauchst wirklich einen GUTEN Anwalt. Wenn sie dich körperlich so angegriffen hat, kommt eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches in Frage, einmal nach § 1579 Nr. 3 und nach Nr. 4 BGB. Treffen mehrere Gründe zusammen, erhöht das die Wahrscheinlichkeit. Lies mal hier

https://www.familienrecht-andrae.de/artikel/verwirkung-von-unterhalt-eines-ehegatten-gemaess-1579-bgb.html

zu "Straftaten" und "Mutwillige Bedürftigkeit". Selbst wenn durch die Behinderung deines Kindes ein Aufstockungsanspruch bestehen bleiben würde, sollte das unbedingt angegangen werden.

Rechnen würde ich heute Abend, wenn keiner schneller ist.
3200 mit welcher Steuerklasse?
Exklusive Kindergeld?
Wie hoch sind
a) die Beiträge für die PKV für dich und die Kinder?
b) deine Fahrtkosten, Beiträge zur Gewerkschaft usw?
c) deine Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2021 07:39
(@marwim)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen. Ja, das sehe ich auch so. Während der Scheidung war mein Anwalt... naja, ein bisschen gemütlich. Ich werde mir wohl einen neuen suchen.

Danke für den Link. Sie ist sowohl auf mich als auch meine Freundin als nahe Angehörige losgegangen. Ob das die Familienrechtsrichterin so sieht, ist unwahrscheinlich. Sie ist sehr offensichtlich pro KM.

Steuerklasse aktuell noch 3, wird jetzt mit der Scheidung geändert. Fahrtkosten sind nicht erwähnenswert, nur ein paar Kilometer mit den öffentlichen aber zu erreichen. Private Altersversorgung habe ich im Moment nicht.
Kindergeld bekomme ich noch für den erwachsenen Sohn, der wird aber komplett an ihn weitergeleitet. Für das Nesthäkchen bekommt meine Freundin das Kindergeld.
Ich bezahle Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Außerdem habe ich noch einen Kredit für ein Auto, das ich mir mit Absprache mit meinem aktuellen Anwalt zugelegt habe um mein Kind für den Umgang samt Hilfsmitteln (Rollstuhl, spezieller Autositz etc.) zugelegt habe. Das sind nochmal monatlich 200 EUR.

Wie läuft das eigentlich mit meinen Ausgaben? Wird meine anteilige Miete berücksichtigt?

Danke an alle die helfen wollen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2021 10:52




(@marwim)
Schon was gesagt Registriert

Die Versicherung beträgt etwa 250 EUR monatlich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2021 10:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich bin hierüber gestolpert ...

Steuerklasse aktuell noch 3, wird jetzt mit der Scheidung geändert.

Die Steuerklasse ist mit der Trennung zu ändern und nicht erst mit der Scheidung.

Was heißt: "Seit kurzem rechtskräftig geschieden."? Wann habt ihr Euch getrennt?
Wenn ich von einem Trennungsjahr von 12 Monaten ausgehe, dann das eine Scheidung sehr selten innerhalb von 12 Monaten geschieden wird, vermute ich mal, dass du schon länger (in 2019, oder 2018) getrennt warst.
Das bedeutet, dass du die Steuer für die tatsächliche Steuerklasse (1) nachzahlen musst. Das wird teuer...

Zum nachehelichen Unterhalt.
Da bisher die KM zumindest halbtags arbeiten konnte, wird sie sich das auch in der Zukunft anrechnen lassen müssen. Der Anschlag auf euer Leben, zu dem sie scheinbar auch rechtskräftig verurteilt wurde, ist in jedem Fall eine Härtefallentscheidung. Allerdings könnte es sein, dass sie aus Billigkeitsgründen dennoch Unterhalt für die Betreuung eures behinderten Sohnes bekommen kann. Allerdings, ist dieser täglich bis 15:30 Uhr betreut, wird gefahren, so dass hier ein großes Zeitfenster für einen Beruf zur Verfügung steht. Dann kommt es auf den Pflegegrad und die notwendigen Tätigkeiten für Euren Sohn an. Wie ist er behindert, bei was muss er tatsächlich betreut werden? Es gibt schließlich unterschiedliche Behinderungsgrade und Betreungsumstände.

Zitat:
Wann Trennungs- und Scheidungsunterhalt wegen grober Unbilligkeit verwirkt ist?

In bestimmten Fällen kann der Anspruch auf Geschiedenenunterhalt vom Familiengericht verweigert, herabgesetzt oder zeitlich beschränkt werden, § 1579 BGB. Dies gilt häufig für Ehen, die nur von sehr kurzer Dauer sind (bis ca. zwei Jahre, gerechnet von der Heirat bis zur anhängigen Scheidungsklage). Ist allerdings ein gemeinsames Kind vorhanden, kann der Betreuungsunterhalt nicht ohne weiteres versagt werden.

Unzumutbar ist aber die Gewährung des vollen Unterhalts für den Pflichtigen, wenn etwa

die Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt wurde (so bei unbegründeter Kündigung der Erwerbstätigkeit),
eine Straftat bzw. ähnliche schwere Fehlverhalten gegen ihn begangen wurden oder
der Unterhaltsberechtigte wieder in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.
Zitatende.

Ich würde auf diesen Mordanschlag herumreiten, ebenfalls auf der mutwillig selbst herbeigeführten Bedürftigkeit. Damit wird sich vielleicht keine komplette Einstellung erreichen lassen, aber ein wesentlich geringerer Unterhaltsbeitrag und evtl. auch ein Abschmelzen über mehrere Jahre.

Da fällt mir in diesem Zusammenhang noch etwas ein.
Euer behinderter Sohn ist jetzt 16 jähre alt. Er wird älter, die Art der Behinderung ist mir nicht bekannt. Aber ich kann mir vorstellen, dass er in absehbarer Zeit in eine Wohngruppe gehen wird, in der er vielleicht auch alt werden kann. Dort lebt er mit Betreuern und Gleichgesinnten zusammen und kann - im rahmen seiner Möglichkeiten - sein Leben selbst bestimmen und führen.
Wenn man hier von einem Zeitraum von etwa 2 - 3 Jahren ausgeht, wäre auch dies ein überschaubare Zeit. Da müsste dann darauf hingewirkt werden, dass ein eventueller Unterhalt rein als Betreuungsunterhalt deklariert ist und nachehelicher Unterhalt wegen der Tat als verwirkt gilt.

Sollte der Familienrichter dem nicht folgen wollen, aus welchen Gründen auch immer, muss man u.u. bereit sein, auch eine Instanz weiter zu gehen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2021 12:03
(@maxmustermann1234)
Registriert

Mich interessiert eins: wieso kam sie bei einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einer Bewährung davon? Freiheitsstrafen über 2 Jahre dürfen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, sie hätte eigentlich einfahren müssen.

LBM wird ja heute Abend rechnen, aber ich behaupte mal vorab, dass bei dir nichts zu holen ist. Gegenüber der Mutter hast du einen Selbstbehalt von 1400 EUR und vor ihr stehen noch ein paar andere Personen in der Schlange.

Ich würde auf auch darauf achten, dass es im Falle eines Prozesses auf einen Betreuungsunterhalt bis zur Volljährigkeit hinausläuft und den nacheheähnlichen Unterhalt als verwirkt ansehen, da sie sich selbst bedürftig gemacht hat und zum anderen dir nach dem Leben getrachtet hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2021 12:26
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mich interessiert eins: wieso kam sie bei einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einer Bewährung davon? Freiheitsstrafen über 2 Jahre dürfen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, sie hätte eigentlich einfahren müssen.

Ich vermute, dass sie eine Strafe von unter zwei Jahren erhalten halt, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Ansonsten hast du natürlich recht, eine 3 Jährige Haftstrafe kann regelmäßig nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch hier kann man nur vermuten, dass sie einen "Bonus" erhalten hat.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2021 12:31
(@marwim)
Schon was gesagt Registriert

Ja, Kasper hat Recht, ich habe mich ungünstig ausgedrückt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2021 12:39
(@marwim)
Schon was gesagt Registriert

So wie ich das verstehe, sind meine Freundin und meine Ex Unterhaltsrechtlich auf selber Stufe. Das „neue Kind“ wie es in den Gerichtsschreiben immer so schön heißt, ist knapp 2 Jahre alt (wird im Frühjahr 2). Wird dann der Unterhalt 50/50 aufgeteilt? Meine Freundin arbeitet halbtags so viel es für die Betreuung des kleinen möglich ist. Oder sind auch Konstellationen wie 70/30 zu Gunsten der irren Ex denkbar, weil sie bedürftiger ist?

Vielen Dank für alle Ratschläge, irgendwie habe ich das Gefühl hier mehr Hilfe zu bekommen wie bei meinem Anwalt....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2021 12:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das mit der seit Jahren falsch laufenden Steuerklasse ist echter Mist. Wenn dein neues Kind bald 2 ist, bist du ja seit 3 Jahren wenigstens getrennt?

Rechne dein Einkommen mal mit Stkl. 1 aus ind nenne die noch fehlenden Werte.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2021 13:09
(@marwim)
Schon was gesagt Registriert

Getrennt sind wir seit 2017, sie hat mich aber bebettelt, noch im Haus zu bleiben um sie mit dem Kind zu unterstützen. Blöd und naiv wie ich war, habe ich das natürlich gemacht. Jetzt kann sie sich natürlich plötzlich nicht mehr an die Trennung erinnern und hat vor Gericht erzählt, wir wären erst seit Ende 2018 getrennt, also seit ich offiziell ausgezogen bin weil ich es mit ihr nicht mehr ausgehalten habe. Das Trennungssjahr hat sich dementsprechend verschoben weil ich nicht beweisen konnte, dass ich schon längst auf dem Dachboden gewohnt habe. Naja, Danach ist man immer schlauer...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2021 13:16
(@maxmustermann1234)
Registriert

Damit hättest du ab 2019 die Steuerklasse 1 erhalten müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2021 13:21
(@marwim)
Schon was gesagt Registriert

Also ich habe gerade nochmal nachgeschaut und gesehen, ich bin tatsächlich Steuerklasse 1, Nettogehalt 3214.-. Tut mir Leid, ich hätte schwören können, das wurde noch nicht geändert. Ich bin schon ganz durcheinander

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2021 13:24




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