Hallo und guten Tag,
ich habe leider wieder ein Problem. Meine Ex-Frau will Geld einfordern. Sie arbeitet derzeit Vollzeit. Nachehelicher Unterhalt ist durch ein Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen. Sie droht jetzt
wie folgt:
"Im Übrigen kann ich auch meine Arbeitsstunden reduzieren und du müsstest mir dann den Ausgleich zahlen. Darauf verzichte ich seit über vier Jahren."
Sie beruft sich jetzt auf die salvatorische Klausel? Kann sie damit durchkommen oder ist das nur ein leere Drohung.
Gruß
Christian.
Moin,
da sie bereits gezeigt hat, dass sie Vollzeit arbeiten kann und tut, kann sie im Nachhinein nicht die Stunden reduzieren, weil es ihr gerade so in den Kram passt.
Die Salvatorische Klausel sagt nur aus, dass der gewisse Regelungen von einem Gericht für ungültig erklärt werden können, dass dann die dieser Vereinbarung am nächsten liegende rechtliche Regelung tritt.
Sie sagt nicht aus, dass jeder aus einem Vertrag aussteigen kann, nur weil einem gerade danach ist.
Kontinuität ... sie hat gezeigt, dass sie Vollzeit arbeiten kann. Welchen Grund sollte es geben, dass sie plötzlich nicht arbeiten kann? Wenn Sie Dir das auch nocht schriftlich gibt ... perfekt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
da sie bereits gezeigt hat, dass sie Vollzeit arbeiten kann und tut, kann sie im Nachhinein nicht die Stunden reduzieren, weil es ihr gerade so in den Kram passt.
Die Salvatorische Klausel sagt nur aus, dass der gewisse Regelungen von einem Gericht für ungültig erklärt werden können, dass dann die dieser Vereinbarung am nächsten liegende rechtliche Regelung tritt.
Sie sagt nicht aus, dass jeder aus einem Vertrag aussteigen kann, nur weil einem gerade danach ist.Kontinuität ... sie hat gezeigt, dass sie Vollzeit arbeiten kann. Welchen Grund sollte es geben, dass sie plötzlich nicht arbeiten kann? Wenn Sie Dir das auch nocht schriftlich gibt ... perfekt.
Gruß
Kasper
Ich werde aus ihr nicht schlau. Ich bin fassunglos. Wir haben 10 Jahre in gemeinsamen Haus gewohnt, d.h. als ich ausgezogen bin ich mit 0 Euro raus und hab ihr 65.000 Euro geschenkt. Jetzt gibt es halt Theater weil sie von 2.250 Euro + 322 + 322 + 198 + 198 Euro nur schwer leben kann. Unfassbar.
Genau - dafür ist die salvatorische Klausel nicht da.
Es kommt darauf an, ob der Ausschluss des nachehelichen Unterhalts in der Scheidungsfolgevereinbarung rechtssicher abgeschlossen wurde.
Wenn Du dazu eine Einschätzung hier im Forum haben willst, dann müsstest Du diese offenlegen (die Regelung zum Ausschluss! nicht die salv. Klausel!)
Oder Du fragst den RA/ Notar, der damals die Vereinbarung veranwortet hat.
toto
Screenshot kann ich leider nicht hochlade. Kann ich es hier wem schicken?
Wenn sie seit über 4 Jahren verzichtet, besser, sich an den Vertrag hält, dann ist die Unterhaltskette eh gerissen. Die Kinder sind über 3 J, d.h. auch Betreuungsunterhalt ist erstmal nicht drin.
Wenn sie jetzt ihre Stunden reduziert, bekommt sie halt weniger Rente. Das war es mE auch schon. Jetzt kann sie höchstens noch Geld für einen Anwalt rausschmeissen. Selbst mit reduzierten Stunden sollte sie sich nicht für VKH qualifizieren.
Hallo,
die salvatorische Klausel schliesst nur unwirksame bzw. unausführbare Regelungen aus.
So sind alle Regelungen beim Unterhalt, die dazu führen, dass die Allgemeinheit zahlen soll unwirksam.
Der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ist deshalb nur dann unwirksam, wenn beim Abschluss klar war, dass die Allgemeinheit zahlen muss bzw. die nacheheliche Solidarität diesen Verzicht unwirksam macht, z.B. bei Krankheit, u.U. auch bei Arbeitslosigkeit. Aber selbst dann muss der Grund ehebedingt sein, also z.B. die Krankheit schon in der Ehe vorhanden gewesen sein.
Außerdem kann die nacheheliche Solidarität nicht beliebig nach Ende der Ehe eingefordert werden. 4 Jahre sind hier schon eine lange Zeit.
Deshalb wäre als erstes zu prüfen ob überhaupt Gründe für nachehelichen Unterhalt vorlagen:
● Ehegattenunterhalt nur bei Bedürftigkeit
● Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
● Unterhalt wegen Alter
● Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
● Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
● Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
● Unterhalt aus sonstigen Billigkeitsgründen
Aus meiner Sicht liegt keiner der obigen Gründe vor. Deshalb gibt es keinen Grund für nachehelichen Unterhalt (und das unabhängig davon ob der ausgeschlossen wurde oder nicht).
VG Susi
P.S.: Es hilft Dir nicht, aber Du hättest das Geldgeschenk auch als nachehelichen Unterhalt deklarieren können.
die salvatorische Klausel schliesst nur unwirksame bzw. unausführbare Regelungen aus.
nicht ganz - sondern die salv. Klausel regelt, dass der Rest eines Vertrags trotz der der Unwirksamkeit einzelner Klauseln aufrechterhalten wird.
Häufig dann noch ergänzt, dass die Parteien sich - trotz der formellen Unwirksamkeit einzelner Klauseln - einig sind, das eine der ursprünglichen Absicht (wirtschaftlich) naheliegende Reglung erfolgen soll.
Also müsste in Deinem Fall die Klausel, die den Ausschluss des nachehelichen Unterhalts regelt zunächst einmal unwirksam sein, sodass ein - vermutlich - gesetzlicher Ausgleichsmechanismus in Kraft tritt, sollte KM weniger arbeiten (wollen). Was auch immer hier die Grundlage für sein könnte...
m.E. versucht sie Dich hier bewusst oder aufgrund eigener Unkenntnis für doof zu verkaufen. Also -> leere Drohung
toto
Salvatorische Klauseln sind dem Familiengericht allerdings ziemlich egal. Der BGH hat nicht nur einmal ganze Eheverträge bzw. Scheidungsfolgevereinbarungen für komplett nichtig erklärt, weil 1 Passus sittenwidrig war. Theoretisch könnte damit natürlich auch das Überlassen der Hütte (65K) hinfällig sein, sofern Teil der Vereinbarung. Wird der Mutter aber sicherlich nicht passieren. Den FamG ist schliesslich nicht alles komplett egal.
Wenn die Regelung jetzt bereits 4 Jahre gelebt wird, ist es müssig, sich den Kopf zu zerbrechen.
Susi hat es doch sehr schön dargelegt ... :
Deshalb wäre als erstes zu prüfen ob überhaupt Gründe für nachehelichen Unterhalt vorlagen:
● Ehegattenunterhalt nur bei Bedürftigkeit
● Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
● Unterhalt wegen Alter
● Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
● Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
● Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
● Unterhalt aus sonstigen Billigkeitsgründen
Fäll alles weg. Wenn Sie die Arbeitszeit reduziert, dann muttwillig. Weiterhin ist die Unterhaltskette gerissen ... die eheliche Solidarität ist halt auch endlich (zum Glück).
Also nicht darauf eingehen und reden lassen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
… ich soll jetzt auf jeden Fall zum Jugendamit damit wir über unsere Problem reden können. Mache ich das nicht geht die zum Familiengericht.
Junge.
Servus!
… ich soll jetzt auf jeden Fall zum Jugendamit damit wir über unsere Problem reden können. Mache ich das nicht geht die zum Familiengericht.
Was will sie vom JA??
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
… es geh um die Ferien. Ich hab die Kinder in diesem Jahr 15 von 60 Ferientagen gehabt. Das ist ihr jetzt zu wenig. Statt mich zu fragen ob ich sie mehr haben will ist sie zum Jugendamit damit wir eine Lösung finden. Das ist alles recht merkwürdig weil das bis zum heutigen Tage nicht einmal von ihr angesprochen wurde. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Gruß
Christian.
Servus Christian,
verstehe ich auch nicht, daher: lade doch KM zu einem Gespräch ein, um die Ferienaufteilung zu klären.
Auf jeden Fall nicht erpressen lassen (zumal der Umgang mit EU aber absolut gar nix zu tun hat)!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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