Hallo
Folgendes Problem hat mein Mann mit seiner Ex-Frau:
Es wurde außergerichtlich vor fast 6 Jahren ein Unterhalt von 400€ festgelegt für Kind (damals 5 Jahre) und Ex-Frau.
Nun haben wir im Januar durch das geänderte Unterhaltsrecht und dem Alter von fast 12 Jahren des Kindes mit unserem Anwalt den Unterhalt auf 262€ (bzw.307€ ab Juni) geändert.
Der gegnerische Anwalt geht allerdings dagegen an.
Wie stehen die Chancen vor Gericht recht zu bekommen?
Wir haben selbst kaum Geld, ich arbeite trotz mehrer Erkrankungen und die Ex bleibt nun seit 12 Jahren gemütlich Zuhause obwohl das Kind in die Ganztagsschule geht und Die Oma direkt eine Tür weiter wohnt.
LG Nicole
Wie stehen die Chancen vor Gericht recht zu bekommen?
Hallo Nicole,
in dieser Konstellation hatte man ja auch früher schon eine gewisse Chance. Diese sollte jetzt unter dem Gesichtspunkt der gesteigerten Eigenverantwortung größer geworden sein. Allerdings gibt es bis jetzt keine praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Unterhaltsrechtes, so dass Dir niemand hier eine auch nur halbwegs verlässliche Prognose wird geben können.
LG, Uli
Hallo Uli
Also würde es heißen es draufankommen lassen, zumal ihre Begründung für die Arbeitslosigkeit lautet: Ich habe keinen PC um Bewerbungen zu schreiben.
Nun gut, dann werde wir unseren Anwalt mal anrufen.
Vielleicht meldet sich ja doch jemand der Erfolg oder eben nicht vor Gericht hatte.
LG Nicole
Hallo
Ich habe nochmal eine Frage und zwar wie wird der durchschnittliche Nettolohn berechnet?
Folgende Lohnzahlungen sind Steuerklasse 3, Unterhalt darf aber ja nur von Klasse 1 berechnet werden oder?
Monatliches Gehalt : 1719€
Urlaubs und Weihnachtsgeld: 800€ und 600€
Steuerrückzahlung: 666€
Der Anwalt der Ex hat nun ein durchschnittliches Netto von 1866,90€ berechnet, abzüglich 5% verbleiben 1773,55€.
Wenn ich auf Steuerklasse 1 rechne erscheint mir das sehr hoch, das würde doch bei Steuerklasse 3 stimmen oder?
LG Nicole
Hallo Nicole,
Sind deine Einkommensangeben Brutto oder Netto?
Deine Zahlen ergeben fast exakt den gleichen Betrag wie der Nettobetrag des RA. Er hätte somit gar keine Steuern berücksichtigt.
Es gibt auch keinen Grund die Angaben des gegnerischen RA kritiklos hinzunehmen.
Ihr müsst eure eigene Rechnung verwenden:
Du musst beim Unterhalt aber auch immer differenzieren zwischen EU und KU. Das kann man nicht mischen.
Der EU richtet sich dabei, wie du sagst, nach Stkl. 1.
Der KU geht streng nach Düsseldorfer Tabelle und, nach bisheriger Rechtsprechung, basiert er auf der "unterhaltsoptimalen" Steuerklasse. In eurem Falle also Stkl.3.
Nach dem neuen Unterhaltsrecht gibt es zwar gute Gründe dieses nicht mehr hinzunehmen, das müsste man aber erstmal vor Gericht durchfechten, da die Richter dies noch nicht unbedingt begriffen haben. Dennoch kann man sich diese Argumentation ja auch aussergerichtlich zu eigen machen.
Die Argumentation, welche hier vom User pappasorglos zum ersten mal vertreten wurde, lautet verkürzt in etwa:
"Da Mütter nach dem neuen Unterhaltsrecht im Unterhaltsrang hinter die Kinder gerückt werden und verstärkt auf ihre Eigenverantwortung zur Deckung ihres Lebensunterhalts verwiesen werden, dürfen man ihnen den steuerlichen Vorteil der Stkl. nicht auch noch nehmen."
In eurem Falle solltet ihr den korrekten KU ermitteln, und den Anspruch auf EU ganz verneinen.
Dann müssen sie zunächstmal begründen, warum sie glauben, trotz U-Rechtsreform, noch EU beanspruchen zu können.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo und danke
Also das sind Nettobeträge und momentan gehts um den KU, EU will der gegnerische Anwalt demnächst drauf zurück kommen.
Toll, dann wird von dem Betrag gerechnet der eigentlich der neuen Ehefrau zusteht durch die Heirat?
Uns wurde bei der Eheschliessung von unserem Anwalt gesagt das der Mehrbetrag durch den Wechsel der Steuerklasse voll und ganz mir zugute kommt, das war uns wichtig, da ich nur eingeschränkt berufsfähig bin.
Muss man eigentlich Unterhalt nachzahlen wenn einem der Anwalt geraten hat 262€ zu zahlen und nun raus kommt das wir doch 275€ zahlen müßten?
Ich weiss, sind nur 13€, aber für uns zählt mittlerweile jeder einzelne Euro ;(
LG Nicki
Hi,
nur Kurz.
der KU wird nach Lstkl. 3 berechnet, wenn ihr verheiratet seid, oder werdet.
Der EU nicht.
Hat der gegnerische RA auch die 4 % priv. Rentenvorsorge abgerechnet ?
Laßt Euch auf jeden Fall nicht kirre machen durch die gegnerischen Rechnungen.
Rechnet selber... Ihr werdet ja hier beraten 😉
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo
Nein, es wurden nur 5% Arbeitsaufwand berechnet.
Übrigens fiel mir noch ein.... was ist mit dem Kindergeld?
Das bekommt sie ja auch komplett, wird da nicht auch was berücksichtigt?
LG Nicki *völlig kirre vor lauter Infos*
Uns wurde bei der Eheschliessung von unserem Anwalt gesagt, dass der Mehrbetrag durch den Wechsel der Steuerklasse voll und ganz mir zugute kommt, das war uns wichtig, da ich nur eingeschränkt berufsfähig bin.
Für den EU hat er ja auf jeden Fall recht, für den KU nur vielleicht, seit 2008 aber ich würde ihn jetzt damit beauftragen, dass durchzusetzen. Das aber auch nur, wenn es sich lohnt, sprich der Unterschied auch einen Sprung in der DT ausmacht.
Die 4% private Atersvorsorge sind aber nur ein Maximalbetrag, den man nur geltend machen, wenn es das auch gibt und kein Pauschalbetrag.
Vom Tabellenbetrag aus der DT kann man das halbe KG abziehen und kommt dann auf den s.g. Zahlbetrag. Nur der muss gezaht werden.
Nachtrag:
Wenn die gegnerische Partei euch zur Zahlung eines bestimmten Betrages aufgefordert hat (nicht empfohlen) so nennt man das "In Verzugsetzung". Geht er dann später vor Gericht und dieses erkennt die Forderung als berechtigt an, so muss ab dem Tag der in Verzugsetzung nachgezahlt werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
*völlig kirre vor lauter Infos*
Naja, wenn man seine Unterhaltspflicht bis auf die letzten 13,- € durchoptimieren möchte, muss man sich schon ein bisschen mit den Details auseinander setzen. Oder einen guten Anwalt beauftragen.
Ob der sich allerdings wegen 13,-€ ein Bein ausreisst ist auch fraglich.
Da reicht es nicht zu sagen, "Wir haben zu wenig Geld, deswegen möchten wir weniger Unterhalt zahlen."
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Nö, also aufgefordert wurden wir noch nicht, wir zahlen im Moment das was uns von unserem Anwalt empfohlen wird.
Mal sehen was unser Anwalt am Montag sagt, denn irgendwie sehe ich nicht ein das von SK3 gerechnet wird, dann könnten die ja gleich mein Gehalt mit einberechnen :gunman:
Naja, insgesamt gehts schon um mehr als 13€, haben ja bis vor kurzem 400€ gezahlt und jetzt geht es um Folgeunterhalt vom Kind und ob eben die Ex noch was kriegt.
Danke für eure Infos, habt mir sehr geholfen :yltype:
Also die Zahlen eures RA stimmen nur, wenn sein bereinigtes Netto zwischen 1.500,- und 1.900,- pro Monat liegt und er für insgesamt 3 Personen Unterhalt leisten muss. Z.B. 2 Kinder und eine Frau.
Wenn es nur dieses eine Kind gibt und ihr keinen EU bezahlt, müsst ihr in der DT 2 Zeilen weiter rauf. Das wären dann 294,-€ bzw. 343,-€ ab dem 12. Geburtstag.
Die genauen Beträge findet ihr hier http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1445.html .
Die prokeleien mit der Stkl. und den anderen Abzügen lohnt sich danach erst, wenn ihr dadurch das Einkommen unter 1.500,- drücken könnt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
warum 2 Stufen? Er ist doch seiner jetztigen Frau zu Unterhalt verpflichtet, somit wäre es nur 1 Stufe, odermach ich einen Denkfehler?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
ich meine oben stand, dass Nicole selbst arbeitet und von zu betreuenden Kindern stand da auch nichts.
Daher nehme ich an das Nicole nicht Unterhaltsberechtigt ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Ich arbeite aber nur geringfügig und habe einen erhöhten Kostenaufwand aufgrund mehrer Krankheiten.
Außerdem will ihr Anwalt nur 275€ bzw. 325€
Also wie man es dreht und wendet, irgendwie wird Frau nich schlau :rofl2:
Ich denke fast wir zahlen einfach das geforderte bevor die auf noch höhere Beträge kommen :knockout:
LG Nicole
Hallo Beppo,
nd da wären sie wieder die Interpretationsprobleme :wink:. Ich würde sie als Unterhaltsberechtigt sehen, da sie aufgrund von Krankheit nicht Vollzeit arbeiten kann nd Krankheit ist doch allgemein ein Grund bei Geschiedenen ein Leben lang zu EU verpflichtet zu sein, unabhängig von der Frage gemeinsamer Kinder.
Hallo Nicole,
naja ich würde schon nochmal selber genauer nachrechnen und dann weitersehen
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das wiederum heisst, der gegnerische RA geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus.
Damit meint er sicher das Kind und die Exfrau.
Ich denke im Moment, auf der Basis der bisher genannten Informationen, dass ihr tatsächlich den gefordeten KU bezahlen solltet und den EU erstmal verweigern.
Wenn dann einer fragt, wieviele Unterhaltsberechtigte da sind, würde ich sagen 2! Du und das Kind. Dann stimmt die Forderung des gegenerischen RA wieder.
Der Zank um die Steuerklasse macht, denke ich, keinen grossen Sinn, da er bestenfalls 14,- bzw,- 16,- € bringt und das auch nur wenn ihr damit tatsächlich unter 1.500,- € kommt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Ich schreib hier einfach mal wie es weitergeht, eventuell hilft es ja dem ein oder anderen.
Wir zahlen nun für die Tochter (noch 11, im Juni 12 Jahre alt) 275€ (bzw. ab 06.08 325€)
Die Ex-Frau bekommt momentan erstmal nichts, da erstens das Kind seit 1,5 Jahren in die Ganztagsschule geht und sie einen Vollzeitjob annehmen kann und zweitens ich als zweite unterhaltsbedürftige Person rechne trotz Minijob.
Der gegnerische Anwalt möchte das wir die 30€ monatlich für die Ganztagsschule übernehmen, unser Anwalt geht gegen an weil sie ja durch die Schule das Mittagessen für das Kind einspart und das sich somit aufrechnet (jeden Tag kochen wär teurer), außerdem hat die Mutter mit einem Zahnarzt einen Vertrag über Igel-Leistungen abgeschlossen mit 3 Jahre lang 38€ im Monat, das sollten wir übernehmen, unser Anwalt sagt nein, das wurde vorher nicht besprochen, Igel-Leistungen sind außerdem keine notwendigen Dinge sondern Luxus (in dem Fall) und wir haben bereits eine Regelung mit dem Zahnarzt getroffen über die 20% Zuzahlung die wir leisten müßen.
Außerdem wird unser Anwalt dezent auf die Schwarzarbeit hinweisen die die Ex macht.
Einzige was uns nun Kopfweh macht ist das der gegnerische Anwalt von einer Überbrückungszeit redet und möchte bis Juni 2008 noch Unterhalt für die Ex raus schlagen, unser Anwalt ist aber der Meinung wenn die Kleine schon 1,5 Jahre auf eine Ganztagsschule geht hatte sie genug Zeit sich Arbeit zu suchen.
Einmal probiert unser Anwalt es noch so, dann wird eine Abänderungsklage eingereicht, denn der Unterhalt wurde nie gerichtlich festgelegt sondern war ein Vergleich.
Ich berichte weiter wenn wir neues wissen. :thumbup:
Hallo
So, für uns geht es in die Abänderungsklage da weder sie noch ihr Anwalt sich bis zum Fristende am 31.3.08 gemeldet haben.
Wir sind natürlich entsprechend sauer und das wo wir morgen ein Gespräch mit der Ex und dem Jugendamt haben weil sie Probleme mit der Tochter hat.
WIR sollen ihr mehr entgegenkommen, mit Unterhalt und Kind .... Kind ist ja okay, aber Unterhalt.... soll sie sich doch mal selbst bewegen :knockout:
LG Nicole
Tja, nun die wunderliche Wende :yltype:
Ex verzichtet auf Ehegattenunterhalt obwohl ihr Anwalt gerne die Klage durchziehen würde.
Sie meint das er das aber nur will weil er Geld machen will :thumbup:
Wir warten zwar noch auf die schriftliche Bestättigung, aber ich denke die kommt nächste Woche da sie erst diese Woche einen Termin beim Anwalt hatte.
LG Nicole