Hallo zusammen, hier kurz meine Geschichte. Es steht plötzlich das Thema nachehelicher Unterhalt im Raum.
Ich bin da etwas geschockt und für Hilfe sehr dankbar:
- Ich bin 50 Jahre (m) seit dem 6.1.2015 geschieden (also über 9 Jahre)
- Bis letzten Monat habe ich Unterhalt für unsere gemeinsame Tochter gezahlt (sie ist nun 21 und hat Ihre Ausbildung beendet, einen Job und nun eine eigene Wohnung). Meine Ex hat keinen Unterhalt bekommen. Sie hat lange gearbeitet und ich habe noch 7 Jahre 2/3 des gemeinsamen Kredits (180 EUR) bezahlt.
- Meine Ex muss nun Bürgergeld beantragen. Hier wird auch nach mir gefragt. Ich nehme an, dass ich im Anschluss Post vom Amt bekomme und über meine Finanzen Auskunft geben muss.
- Ich verdiene rund 2.200 netto aktuell
Nun meine Frage:
- wie verhalte ich mich am besten wenn der Brief vom Amt kommt und mit welche Belastung EUR muss ich ca. rechnen?
- Meine Ex will gar kein Geld von mir. Gibt es also eine Weg das gemeinsam zu umgehen so dass sie trotzdem Bürgergeld bekommt? Sie bekommt im Moment 1.300 EUR Arbeitslosengeld I. Wohngeld wurde abgelehnt jetzt muss Sie hierfür Bürgergeld beantragen.
- Meine ex hat Schulden gemacht, noch keine Bewerbung geschrieben und war die letzten 2 Jahre krank geschrieben. In naher Zukunft will Sie Privatinsolvenz beantragen.
- Wird ggf. nur mein netto Gehalt einbezogen oder auch was ich auf dem Sparbuch/Konto habe?
Vielen Dank für Antworten/Hilfe, Thomas
Servus Thomas und willkommen hier!
- Meine Ex muss nun Bürgergeld beantragen. Hier wird auch nach mir gefragt. Ich nehme an, dass ich im Anschluss Post vom Amt bekomme und über meine Finanzen Auskunft geben muss.
Ich denke nicht, dass Du das musst, da seit 2015 geschieden und EX aufgrund der damaligen Situation kein nachehelichen Unterhalt begehrt hat.
Somit ist diese Unterhaltskette (die es nie gegeben hat) ohnehin gerissen; womöglich schreibt Dich das Amt an...Du schreibst zurück, dass Du hierfür nicht zuständig bist!
Sollte das Amt andere Meinung sein, sollen sie bitte die gesetzliche Grundlage ihres Ansinnens benennen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Zum Thema gerissene Unterhaltskette ggf. 2 interessante Artikel im Netz:
- Unterhaltskette | anwalt24.de
- Ehegattenunterhalt / 5.1.1 Ununterbrochener Unterhaltsanspruch (Unterhaltskette) | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe
Beide sagen, dass die Kette für alle Zeiten gerissen ist, sofern der Unterhaltsanspruch "dem Grunde nach" unterbrochen war - dass also kein Tatbestand mehr vorlag, der die Einforderung von Unterhalt rechtfertigte bzw, gerechtfertigt hätte. Es reicht also anscheinend nicht aus, dass kein Unterhalt gefordert wurde.
Aber auch diese Hürde scheint bei Dir ja genommen ...