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(@robo66)
Schon was gesagt Registriert

Das sehe ich anders!
Ich habe eben nichts zu verbergen, da ich alles dargestellt habe. Es gibt hier keine "Leichen im Keller" Was soll ich jetzt warten, bis die RA mit "centgenauen" Berechnungen kommt, und dann die Zahlen erst auf den Tisch legen?

Gut, die "Fehlannahme" war falsch, aber dadurch wird aus den 1190 € pro Jahr auch nicht mehr.

Und wenn ich bei meinen Aufwendungen für die Fahrkosten über die pauschale 5% hinausgehe, so muss ich zumindest darstellen, warum. Und wenn die RA darüber lacht, werden es trotzdem nicht weniger km.

Für die Annahme der fiktiven Miete ist wohl die Lage des Hauses durchaus relevant, oder wie willst Du ansonsten die fiktive Miete ansetzen. (Es ist doch das zu berücksichtigen, was ich bei einer Vermietung am freien Markt erzielt werden könnte. (Da ich weiß, dass meine EX hier einerseits von astronomischen Summen ausgeht, und andererseits 15 Jahre geklagt hat, dass die Lage des Hauses so schlecht wäre, habe ich dies aufgeführt.)

Wie vorher geschrieben: ich finde das ganze Thema albern, da ich bisher in der Einkommensgruppe  3500 - 3900 war und hinterher auch sein werde. (Die Position Umgangskosten wird ja sowieso weggestrichen; bei Berücksichtigung dieser Kosten wäre ich zwischen 3100 - 3500.

Viele Grüße
robo66

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2012 22:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da ich bisher in der Einkommensgruppe  3500 - 3900 war und hinterher auch sein werde.

eben. Was sollen die ganzen Rechtfertigungstiraden denn? Die Angabe "Fahrtkosten XYZ EUR" kann man als Zahl hinschreiben - oder einen Roman daraus machen; gleiches gilt für einen Wohnvorteil. Eine klagewütige Ex und ihre Anwältin wird beides nicht hindern, ein Verfahren anzustrengen, wenn sie sich etwas davon versprechen. Nur hast Du dann eben Dein Pulver bereits verschossen.

Du fragst hier nach Erfahrungswerten; wir geben Dir welche. Niemand hindert Dich, es trotzdem genauso zu machen wie Du selbst es für richtig hältst. HIER musst Du niemanden überzeugen; eine gegnerische Anwältin ebenfalls nicht. Oder denkst Du, die sagt jetzt zu Ihrer Mandantin "Also, Frau Ex-robo, Ihr Ex-Gatte hat mir die Gesamt-Situation und mein juristisches Unvermögen jetzt so stringent dargelegt, dass sich ein Gerichtsverfahren gar nicht mehr lohnt."?

Die Entscheidung über Unterhaltsart und -höhe und möglichen Abzugspositionen trifft gegebenenfalls ein deutscher Familienrichter und sonst niemand. Nur DEN musst Du ggf. überzeugen - wenn es soweit ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2012 04:02
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