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Nachfrage beim Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

 
(@rainbow76)
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Servus in die Runde...

ich habe da noch ne kleine Frage zu der ich im Internet keine richtige Antwort gefunden habe bzw. nur welche die widersprüchlich waren aber viell. hat ja auch hier jemand Erfahrungen dahingehend gesammlt... 🙂

Also nochmal meinSachverhalt in Stichpunkten:

- Ehe (mit Kind/4 Jahre) ist geschieden worden 2008...
- Kind hat einen Ganztagskindergarten Platz
- KM bekommt nachehelichen Unterhalt befristet bis Febr. 2011 (dann soll neu entschieden werden ob noch weiterhin Anspruch besteht)
- KM bekommt Sozialleistungen
- neuer LG arbeitet (aber geringes Einkommen)
- KM lebt seit nun 6 Monaten mit neuen LG zusammen - beide haben im Juli ein Kind zusammen bekommen -
- ARGE rechnet beide seit Geburt als nicht eheliche LG zusammen

- auf den Unterhalt möchte KM ab März 2011 dann verzichten

- Ausschlussgründe von nachehelichen Untehalt wären hier ggf.: kurze Ehedauer (1Jahr 10Monate), neue LG inkl. Kind + zusammenleben

Frage: Kann meine ExFrau überhaupt freiwillig auf Unterhalt verzichten oder würde die ARGE dies nicht zulassen und sich trotzdem weiterhin an mich wenden?

Wenn es möglich wäre, würden wir wieder ohne Anwalt eine Verzichtserklärung aufsetzen... irgendwelche Besonderheiten die hier zu beachten wären?

Danke für´s lesen und ggf. Antworten...

Gruß Rainbow

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 11:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich denke, die Arge kann nicht direkt bei dir kassieren, sie kann aber deine Ex zwingen, dich zu verklagen.
Und dann entscheidet der Richter.

Wie, steht in den Sternen.

Wichtig wäre es dann, dem Richter plausibel zu machen, dass die Erwerbslosigkeit keine Folge eurer Ehe ist.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 12:02
(@rainbow76)
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Hallo Beppo...

na soweit wird´s net kommen... wenn dann würden wir wieder die "Alte" Unterhaltsvereinbarung ohne Gericht neu aufleben lassen...

Meine ExFrau hatte einen Job auf 400€ Basis... bis sie aufgrund der Schwangerschaft halt nicht mehr arbeiten durfte... dann Mutterschutz und nun nunja wieder Sozialleistung...

also "Schuld" an dieser Erwerbslosigkeit ist ja nun ihr neuer LG... der hat den Braten in die Röhre geschoben... 😀 😀 😀

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 12:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was hat sie denn vor der Ehe, bzw. "deiner" Schwangerschaft gemacht?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 12:32
(@rainbow76)
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Hm... war net viel... 🙂

vor der Ehe:
Ausbidung abgeschlossen (Einzelhandel)
2 Monate Call Center
von meinen Einkommen gelebt (bei mir eingezogen - daher kein Anspruch auf Hartz IV

in der Ehe:
von meinen Einkommen gelebt
Kind bekommen
danach 2-3 Monate als Kellnerin gearbeitet

Scheidung:
Hartz IV
Job auf 400€ Basis für ca. 1-1,5 Jahr(e)
Mutterschutz

aktuell Sozialleistung und nachehelicher Unterhalt von mir + letzten Monat Zusammenrechnung der Arge mit ihren neuen LG
ExFrau 26 Jahre alt

Gruß Rainbow

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 12:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Rainbow76

Bist Du Dir sicher, dass nachehelicher UH festgelegt wurde und nicht BU?

Wenn Ex in neuer LG lebt und ein gemeinsames Kind mit dem LP hat sehe ich Verwirkungsgründe für die nachehel. Solidarität = EU. Zumal jetzt ein Anspruch auf BU ggü. dem neuen LP vorhanden ist. Kurzzeitehe wird regelmässig wegen eines gemeinsamen Kindes verneint. Die Arge wird hier kaum ggü. Dir aktiv werden können. Was war das eigentlich für eine Entscheidung - Vergleich, Beschluss oder Urteil?

Weshalb kam es überhaupt zu einem nachehelichen Unterhaltsanspruch?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 14:20
(@rainbow76)
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Hallo Oldi... jap bin mir sicher... der Richter sah bei meiner ExFrau keine Beführwortungsgründe für BU... da Kind einen Ganztagskindergartenplatz hatte.

Wir schlossen von daher einen Vergleich, der besagte bzw. vom Richter "festgelegt" wurde:

Die Parteien schließen nunmehr zum nachehelichen Unterhalt folgenden Vergleich:

Der Antragssteller zahlt an die Antragsgegnerin einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 190,00 €.
Dieser Unterhalt wird zunächst befristet bis Febr. 2010.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass für den Zeitraum danach über weiteren nachehelichen Unterhalt neu verhandelt werden muss.
Mit einem Unterhaltsverzicht ist diese Vereinbarung nicht verbunden.

Anfang 2010 hatten meine ExFrau und ich dann eigenhändig einer Verlängerung um ein Jahr festgelegt (schriftliche Unterhaltsvereinbarung) mit dem selben Inhalt nur das der Unterhalt um 50 EUR gesenkt worden ist.

Bis Febr. 2011 zahle ich nun erstmal... und ab März 2011 will sie dann ganz auf Unterhalt verzichten.  

Wie gesagt die Frage ist nur, ob sie es darf und ich ob dann wirklich raus bin aus dem Boot... 🙂

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 14:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wichtig ist die Begründung, warum es zu nachehel. UH gekommen ist. Steht davon nichts drinne?

Die Rechtssprechung geht davon aus, dass bei neuer Partnerschaft und einem gemeinsamen Kind regelmässig es nicht zu einer Verlängerung von EU kommt. Warum solltest Du der nachehel. Solidarität verpflichtet sein, wenn Ex schon längst diese aufgekündigt hat und neue Wege geht? Das wird der Arge zwar nicht gefallen - sei's drum. Im Vergleich steht nichts davon, dass für die Neuverhandlung ein Gericht zwingend angerufen werden muss. Die für Unterhalt im Gesetz vorgesehen §§1570-1576 BGB treffen m.E. allesamt nicht beu euch zu. BU wurde vom Gericht/Vergleich abgelehnt, für die Erwerbslosigkeit etc. bist nicht Du verantwortlich - ist ja nicht Dein Kind. Billigkeitsgründe sollten auch versagt werden wegen neuer Lebensplanung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 15:39
(@rainbow76)
Zeigt sich öfters Registriert

Nabend... sry war arbeiten konnte net mehr weiter drauf eingehen... 🙂

Ja sowas in der Art hatte ich gehofft... 🙂
Dann erfülle ich noch die Vereinbarung und dann werden wir mal zeitnah eine Verzichtserklärung aufsetzen.

Eine Begründung warum es zu nachehelichen Unterhalt gekommen ist, gibt es in keinen Schreiben.
Der Richter lehnte BU ab da ExFrau jung ist und Kinderbetreuung sichergestellt war.
Kann sein das mein Anwalt den Vergleich vorgeschlagen hat, damit es auf keinen Fall zu BU kommt, da dieser ja leichter zu begründen ist.

Die erste Verlängerung des nachehelichen Unterhalts hatten wir auch schon ohne Gericht geklärt gem. § 1581c BGB ist das ja nach der Scheidung ohne Notar etc pp möglich... Nagel mich nun net auf den § fest es ist schon spät und ich will den Ordner net mehr rausholen... 🙂 

Naja aber wie dem auch sei... so hatte ich es auch schon rausgelesen aber war mir net ganz sicher... ist halt ein etwas komplexes Thema immer mit dem Unterhalt... 🙂 Aber dann kann ich meiner ExFrau morgen bescheid geben das alles soweit klappen wird...

So die 12h Schicht drückt auf meine Augen... ich verabschiede mich nun... Danke nochmal Oldie und Beppo

Gute Nacht... 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 02:56