Nachmittagsbetreuun...
 
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Nachmittagsbetreuung - bis zu welchem Alter

 
(@pearl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Mein Partner zahlt seit der Trennung vor fast 6 Jahren auch Betreuungskosten - anfangs kein Thema, aber nun sind die Mädchen 12 und 9 und schon sehr selbstständig. Die "Nanni" macht  seiner Ex den Haushalt ... Auf seine Kosten.

Frage: bis zu welchem Alter ist das rechtens und kann die ältere Tochter ab einem bestimmten Alter auf die Kleine aufpassen, so dass der Vater nicht mehr mit diesen Kosten belastet wird.  :question:

Zur Info: er trägt auch noch die Kosten die Nachmittagsbetreuung in der Schule. Darum geht es nicht.

Danke für Hinweise auf Gesetze oder Gerichtsurteile mit hilfreichen Informationen dazu!

Pearl

Pearl

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2015 10:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mit Urteilen und dgl. kann ich leider nicht dienen. Die bringen aus meiner Sicht auch nicht viel, weil es eben doch immer um den Einzelfall geht.

Die erste Frage wäre woraus sich die zusätzlichen Betreuungskosten ergeben. Arbeitet die Mutter in dieser Zeit? Erfolgt die Betreuung aufgrund einer Behinderung von Kind oder Mutter?
Das nächste wäre, dass ich nicht der größeren Schwester auferlegen würde auf die kleinere auszupassen. Die Frage ist eher, ab welchem Alter können die Mädchen alleine bleiben.

Die Nachmittagsbetreuung in der Schule dürfte es nur in der Grundschule geben, danach gelten Kinder im allgemeinen als alt genug auf sich selbst aufpassen zu können. Daher würde ich spätestens zum Übertritt der kleinen Schwester in die weiterführende Schule keinen Grund mehr sehen irgendwelche Betreuungskosten zu zahlen.

Als erstes sollte Dein Partner die Sache mit der KM besprechen und eben z.B. ankündigen keine Betreuungskosten mehr zu tragen, da die Mädchen alt genug sind. Das sollte ohne irgendwelche moralischen Anschuldigen erfolgen und es ist auch nicht hilfreich, wenn Du die Sache versuchst zu regeln.

Ist die KM nicht damit einverstanden, dass die Kosten nicht mehr getragen werden, kann sie vor Gericht ziehen. Ein Gericht würde aber ähnlich vorgehen. Die Frage wäre ob die Betreuung Mehrbedarf ist (Kiga ist anerkannter Mehrbedarf, aber schon die Nachmittagsbetreuung der Schule ist strittig) und dabei spielt dann natürlich auch eine Rolle worin der Betreuungsbedarf der Kinder liegt (eine Betreuung sollte pädagogischen Charakter haben und nicht allein der Möglichkeit der Erwerbstätigkeit der Mutter dienen).

Weiterhin ist Mehrbedarf von beiden Eltern gequotelt nach Einkommen zu zahlen, wenn die KM allerdings unter 1200 Euro verdient, dann wird der Vater alleine zahlen müssen.

(<a href="http://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-der-unterhalt-nicht-ausreicht-mehrbedarf-und-sonderbedarf-beim-kindesunterhalt_036623.html>Mehrbedarf</a>)"

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2015 15:10
(@Mrs_Mima)

Hallo,

ich kann auch nicht mit Urteilen dienen.

Aber die Betreuung der 9-jährigen würde ich auch nicht der 12-jährigen auferlegen. Das mag gutgehen, solange alles "gut geht".
Aber lass mal eine schwierige Situation eintreten und irgendwas passieren...die Große wird immer "Schuld" mit sich rumschleppen.

Ich hab meinem Großen seit er 15 ist zugemutet mit den Kleinen zuhause zu sein (damals waren sie 1 und 5). Aber nur stundenweise.

Jetzt ist er 16 und holt die kids auch von der KiTa ab, bringt sie mal ins Bett, wenn ich nicht da sein kann.

12 finde ich für diese große Verantwortung echt zu früh.

Vielleicht überlegt ihr euch mal, wie alt ein Babysitter sein müßte, damit ihr ihn engagiert?

Würdet ihr die 12-jährigen Nachbarstochter die Betreuung der 9-jährigen guten Gewissens überlassen?

MIma

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2015 16:23
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Würdet ihr die 12-jährigen Nachbarstochter die Betreuung der 9-jährigen guten Gewissens überlassen?

Die Frage ist, ob ein 9-jähriges Kind überhaupt noch solche umfangreiche Betreuung braucht. Stundenweise kann in dem Alter auch mal alleine geblieben werden ... es ist schon ein wenig übertrieben.
Als einziger Grund fällt mir nur ein, dass die Kinder entsprechende auffällig sind, eine besondere Betreuung benötigen ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2015 18:49
(@pearl)
Schon was gesagt Registriert

Danke Euch allen für eure Antworten.

Also: die Mutter arbeitet wieder und leider kann mit ihr keinerlei Abstimmung erfolgen. Sie spricht leider kein Wort mit dem Vater seit der Trennung. Abstimmung erfolgt - wenn man das so nennen  kann Anordnungen oder Beschimpfungen zu senden - lediglich per SMS oder Email. Und das nach fast sechs Jahren noch. Als ich ihn nach seiner Trennung kennen lernte (er ist nicht wegen einer anderen Frau weg, sondern weil es nicht mehr ging) war das auch schon so. Alles was nicht nach Ihrer Nase geht, landet vor Gericht. Es ist alles sehr mühsam, anstrengend und verletzend für den Vater der Kinder. Und das obwohl er sich kümmert und unterhält zahlt. Jede zweites Woche und die Hälfte der Ferien sind die Kids bei ihm und für Extras wie Schulausflüge o.ä. Gibt er auch noch die Hälfte dazu. Das ist auch vollkommen korrekt so. Wenn allerdings die Kinder erzählen, das die "Nanni" einkauft, putzt, wäscht, bügelt usw. Kommen schon Fragen auf.

Das Argument mit der Verantwortung falls mal was passiert kann ich nachvollziehen. Macht definitiv  Sinn. Auch, dass der schulwechsel evtl. eine Stufe sein könnte, an welcher man die Notwendigkeit der Betreuung in Frage stellt.

Nochmals danke für Eure Tipps und Anregungen!

Pearl

Pearl

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2015 19:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist diese Zahlung iegendwie tituliert? Für solche Betreuung gibt es m. W. keinerlei Zahlungspflicht. Dann könnte er die Zahlung auch einstellen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2015 09:58
(@pearl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

Das wurde vor Gericht vereinbart und ist Teil des Vergleichs. Sie hat es sozusagen eingeklagt.
Alles andere hatte er vorher schon gezahlt. Und er muss nun für drei Jahre nachzahlen. Dafür verzichtete sie gosszügig auf Unterhalt für sich, der ohnehin nicht durch gegangen wäre, weil sie ja selbst arbeitet.
Das kann er nicht ändern und als die beiden kleiner waren, sicher auch ok. Wäre halt schön, wenn es in absehbarer Zeit ein Ende hätte, da er auch die KV zahlt für beide und insgesamt ganz schön was zusammen kommt. Der Unterhalt wird auf vergangenes Einkommen berechnet, obwohl es seit zwei Jahr gar nicht gut läuft in seiner Firma. Aber das interessierte irgendwie keinen. Im Gegenteil, sie unterstellte ihm nicht alles offen zu legen. Da
Ein bucht vom Steuerberater vorliegen musste, geht das ja gar nicht. Der würde sich ja strafbar machen, etwas zu verschweigen. Sie will ihm schaden und das macht sie mit voller Inbrunst.

LG Peal

Pearl

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2015 12:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Prinzip, wenn es keine Einigung mit der KM gibt, dann müßte Dein Partner dagegen klagen.
Dafür gibt es 2 Richtungen, das Alter der Kinder und damit der Wegfall der Betreuungsnotwendigkeit, und zum anderen geänderte Einkommensverhältnisse, die zu einer Neuberechnung des KU führen.

Die Frage dabei wäre wie groß die Änderung wäre und es ist immer problematisch, wenn nicht wenigstens der Mindestunterhalt der Kinder gewährleistet ist. Die private Krankenversicherung der Kinder ist allerdings vom KV zu tragen, sie verringern allerdings sein Einkommen, so dass es auch hier sich auf den KU auswirkt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2015 13:55
(@pearl)
Schon was gesagt Registriert

Danke. Unter den min. Unterhalt will er ja gar nicht. Es ist hm wichtig, dass seine Kids alles haben. Er zählt mehr als min. Auch das würde vor Gericht vereinbart. Nun hat er demnächst scheidungstermin und könnte evtl. dabei auch das Thema Nachmittagsbetreuung nochmals aufgreifen um festlegen zu lassen, wie lange diese noch zu leisten ist. Ansonsten musst er ja wieder separat vor Gericht und das kostet alles ja immer auch nochmal.

Ich habe ihm nun gesagt, dass er seinen Anwalt (den ich für nicht sonderlich engagiert halte) darauf ansetzen zum Wechsel auf die höhere Schule im nächsten Jahr die Betreuungsnitwendigkeit in frage zu stellen. Mal sehen, was passiert.

Danke nochmals für eure Zeit. 😊
LG

Pearl

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2015 14:04