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Nachteile durch Beurkundung Unterhalt Jugendamt?

 
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

welche Nachteile habe ich wenn ich beim Jugendmat den Unterhalt beurkunden lasse.
Dynamisch meine ich.

Ist es auch möglich den Unterhalt bei einem Notar oder Rechtsanwalt berechnen zu lassen und mit dieser Berechnung dann beim Jugendamt zu beurkunden?
Oder würde man dann die Beurkundung direkt komplett beim Notar durchführen(berechnet dieser das dann auch ?).

Welche Vorteile ergeben sich bei einer Beurkundung ausserhalb des Jugendamtes?
Ich hörte ja, daß die Jugendämter keine Abschläge berücksichtigen und einfach das Düsseldorfer Tabelle beurkunden.

Ich werde in der Zukunft etwas mehr Geld verdienen.
Wann erfolgt dann die Anpassung des Unterhaltes wenn ich plötzlich mehr verdiene?Müßte ich den Unterhalt dann ab sofort selbst erhöhen oder gilt so ein Titel ein paar Jahre?

Lässt sich der Unterhaltstitel später einfach ändern?
Die unterhaltsberechtigte Mutter verdient etwa doppelt so viel netto!!!

Danke für eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2015 16:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes kannst Du hier im Forum gern Deine Zahlen einstellen und dann rechnen die Spezialisten für Dich.

Eine Beurkundung, auch beim JA, muss das enthalten, was Du haben willst!
Beratung/Beistandschaft des JA und Beurkundung sollten nichts gemein haben und i.Allg. auch von verschiedenen Personen vorgenommen werden.
Ansonsten hat auch das JA nach den gesetzlichen Regelungen (einschliesslich der gütltigen Richtlinien) zu rechnen.
Bisher war die Beurkundung beim JA kostenfrei, u.U. hat sich das geändert.

Bei einem Notar/Rechtsanwalt fallen für die Beurkung nur die Schreibgebühren an, dann erfolgt aber auch keine Berechnung. Wird eine Berechung durchgeührt, dann ist das eine Beratung und wird entsprechend abgerechnet.

Egal ob JA oder Notar/Rechtsanwalt wenn die Gegenseite mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann sie Dich verklagen und dann wird ein Gericht entscheiden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2015 16:48
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ophsei,

die Nachteile liegen darin, dass oftmals ungünstige Formulierungen bei den JAs verwendet werden. Und ganz wichtig: Eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr ist beim JA auch nie enthalten. Folge: Du musst auf Herausgabe des Titels klagen, wenn das Kind ihn nicht herausgibt.

Du kannst den kompletten Vorgang beim Notar zu DEINEN Konditionen durchführen lassen. Der Notar führt die Urkunde genauso gültig aus wie das JA. Wenn die Gegenseite mit Konditionen nicht einverstanden ist, muss sie Dich verklagen.

Schau auch noch mal in den Trennungs-FAQ, da stecken viele Infos zum Thema Titel drin: www.trennungsfaq.com Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2015 16:51
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo danke.

Beim Jugendamt wird soweit ich weiß gar nichts berücksichtigt, was sich irgendwie mindernd auf den Kindesunterhalt auswirken würde.
Die Beurkundung eines dynamischen Titels soll auch ihre Tücken haben.
Wie gesagt, die Mutter verdient mindestens das doppelte Gehalt.

Nehmen wir an die Urkunde beeinhaltet den Betrag X. Dann erfolgt ein Jobwechselt oder eine starke Lohnerhöhung.
Ab welchem Zeitpunkt ist dannn der erhöhte Kindesunterhalt zu zahlen?
Direkt nach einer Lohnerhöhung?
Sofort wenn man einen besser bezahltem Job antritt?

Nehmen wir an ich verdiene dann wieder weniger, wie wirkt sich das auf den Unterhaltstitel aus?
Muss der dann erst per Klage abgeändert werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2015 20:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Kind hat einen Anspruch auf einen dynamischen Titel (<a href="http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/1612a-mindestunterhalt-minderjaehriger-kinder>" §1612a BGB</a>), natürlich kannst Du Dich mit der KM auf einen statischen Titel freiwillig einigen (sieht nur nicht danach aus).
Wenn sich Dein Einkommen ändert, dann werden bis zu 6 Monate als "vorübergehende Einkommensreduzierung" angesehen und der volle Unterhalt wird weiterhin fällig. Danach ist ein Abänderung möglich, vermutlich wirst Du aber Abänderungsklage einreichen müssen.
Wenn Du glaubst, dass die KM soviel verdient, dass Du nicht zahlen musst, kannst Du es auf eine Unterhaltsklage ankommen lassen.

Die KM kann aller 2 Jahre eine Einkommensauskunft verlangen, wenn Du dann mehr Einkommen hast, wirst Du mehr zahlen müssen. Es besteht keine Anzeigepflicht deinerseits, dass Du mehr verdienst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2015 21:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Beim Jugendamt wird soweit ich weiß gar nichts berücksichtigt, was sich irgendwie mindernd auf den Kindesunterhalt auswirken würde.

Stop mal. Verwechsel jetzt bitte nicht zw. der Berechnung des KU durch die Beistandschaft und der Titulierung bei der Urkundsperson des JA. Die haben nichts miteinander zu tun. Die Urkundsperson hat nur das in den Titel zu schreiben, was Du auch willst. Im Zweifel neheme einen eigenen Titulierungsvorschlag mit, wenn es soweit ist. Die Beistandschaft hingegen kann rechnen, fordern und "Druck" ausüben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2015 14:49