Nachträglicher erhö...
 
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Nachträglicher erhöhter Kindesunterhalt möglich?

 
(@knuddelmaus)
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:exclams:

Hallo,

Anwalt A legt den Unterhalt für ein Kind fest, bzw. fordert den vom Jungendamt festgelegten ein und erhält diesen auch immer pünktlich. Nun wechselt die Mutter zu Anwalt B, dieser möchte einen wesentlich höheren Unterhalt für das Kind. Kann er ja fordern wenn er Recht bekommen sollte. Nur möchte er diesen für bereits bezahlte Zeiträume rückwirkend erhöhen. So fordert er jetzt im August 2006 noch rückwirkend für Dezember 2005 bis Juli 2006 den erhöhten Unterhalt (da war aber noch Anwalt A tätig). Dem Vater geht natürlich die "Düse", da er so spontan nicht das geforderte Geld so locker übrig hat.

Frage: Blöfft Anwalt B und kann er nicht rückwirkend erhöhten Kindesunterhalt fordern oder sollte der Vater langsam anfangen die Lottozahlen vorherzusehen ;-). Vielen Dank !!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2006 21:51
(@Aniram)

Hallo Knuddelmaus !

Du hast dir die Antwort im Prinzip selbst gegeben.

Anwalt B, C oder was immer das Alphabet hergibt kann
fordern was er will. Wenn eine Summe vereinbart und auch
bedient wird, ist rückwirkend nix zu fordern.

Schon gar nicht, wenn es dem Betrag entspricht, der vom JA
festgelegt worden ist.

Genau das würde ich dem Anwalt in knappen, wenn auch
höflichen Worten mitteilen.

Ist schon interessant immer wieder zu sehen, wie manche sich
von einem wie Phönix aus der Asche auftauchenden neuen
Anwalt ins Boxhorn jagen lassen.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2006 23:23
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Hi Marina,

vielen Dank für Deine kompetente Antwort!
Über das Jugendamt wurde versucht mehr Geld einzuklagen. Da dies der Mutter zu lange dauerte zog Sie den Titel vom Jugendamt ab und übergab diesen Ihrem Anwalt A. Dieser Anwalt A schrieb dann, daß er alles nochmals neu berechnen werde. In der Zwischenzeit wurde der alte bisherige Betrag immer brav bezahlt (den allerdings auch das Jugendamt erhöhen wollte, jedoch bis zur Übergabe an den Anwalt A keine Änderung erreichen konnte). Da dies der Mutter wieder zu lange dauerte gab Sie die Unterlagen von Anwalt A an Anwalt B (hoffe es blickt noch einer durch!). Dieser Anwalt B fordert nun rückwirkend einen höheren Unterhalt, nach dem Motto
- das Jugendamt wollte schon mehr
- Anwalt A hätte auch mehr gewollt
- und ich Anwalt B will jetzt alles!

Macht der "Phönix aus der Asche" nur viel Rauch um nichts oder raucht bald gar nichts mehr 😉 ?!

Ab wann kann Anwalt B definitiv rückwirkend mehr fordern? Kann er ab dem Zeipunkt an dem er die Akten bekam oder schon (da bereits das Jugendamt mehr haben wollte) ab diesem Zeitpunkt rückwirkend mehr einklagen?

Vielen Dank !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2006 15:59
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

eine rückwirkende Forderung ist nur möglich, wenn:

1. der Titel dynamisch war, und nicht entsprechend bedient wurde.   
2. bei einer wirksamen Inzugversetzung

Da Du schreibst, dass das Jugendamt versucht hat, eine Erhöhung durchzusetzen, ist es möglich, dass eine wirksame Inzugversetzung vorliegt. Damit kann bei einer Einigung oder gerichtlichen Festlegung eines erhöhten Kindesunterhaltes rückwirkend gefordert werden und zwar ab Datum der Inzugversetzung.   

Wie Du schreibst, liegt ein Titel vor (also ein gerichtlich vollstreckbarer festgelegter Kindesunterhalt), den Du bedient hast. Dir muss also irgendwann ein Schreiben vom Jugendamt zugegangen sein, in dem sie erhöhten Unterhalt fordern mit der Aufforderung Deine Einkommenssituation offenzulegen. Ist das der Fall, kann ab diesem Zeitpunkt von Dir gefordert werden. Ob die Forderung berechtigt ist, ist ggf. durch Einschaltung eines eigenen Anwaltes zu prüfen. Akzeptierst Du die Forderung ohne Prüfung, kann wie ausgeführt unter den von mir angenommenen Bedingungnen gefordert werden.

Nur möchte er diesen für bereits bezahlte Zeiträume rückwirkend erhöhen. So fordert er jetzt im August 2006 noch rückwirkend für Dezember 2005 bis Juli 2006 den erhöhten Unterhalt (da war aber noch Anwalt A tätig).

Wer fordert ist egal. Es ist der Anspruch Deines Kindes vertreten durch die Mutter wiederum vertreten durch das Jugendamt oder durch einen Anwalt, der bei Dir in geeigneter Form diesen Anspruch geltend gemacht hat. Ob JA, Anwalt A oder B fordert ist egal.

Nachdem, was Du schreibst, ist zu vermuten, dass eine rückwirkende Zahlung rechtens ist. Dir bleibt nur die erhöhte KU-Forderung abzuwehren. Bitte nicht missverstehen: die Forderung der Rückzahlung ist wahrscheinlich rechtens, die natürlich aber nur greift, wenn die eigentliche Forderung (Erhöhung des KU) durchkommt und rechtens ist.

Viele Grüße,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2006 16:44
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nochmals vielen Dank für Eure sehr rasche und kompetente Hilfe.
Ganz knuddelige Grüße von Knuddelmaus!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2006 23:51