Nachweise Studium
 
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Nachweise Studium

 
(@derneuenutzer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe 2 Söhne, 19 und 16 Jahre alt. Mein älterer Sohn (19) studiert an einer Fachhochschule seit dem WS 2016, die Studienbescheinigungen liegen vor. Ich habe vor einiger Zeit Nachweise über den Studienfortschritt verlangt. Hintergrund waren Infos von meinem jüngeren Sohn. Er erzählte mir, daß sein älterer Bruder seit September 2016 nicht mehr an Vorlesungen teilnimmt. Der Ältere hat sich dahingehend geäußert, daß Studium abzubrechen. Er ist wohl ein paar mal an der FH gewesen, aber es war ihm scheinbar zu anstrengend. Seitdem sitzt er zu Hause und zockt lieber den ganzen Tag. Kontakt zum älteren Sohn besteht seit 2010 nicht mehr. Mich nervt vor Allem, daß er sich zum 2. Semester (also SS2017) dort wieder eingeschrieben hat, obwohl er nicht teilnimmt. Man kann sich während der Anfangsphase sicher umorientieren. Insofern hätte ich erwartet, daß er sich nach dem ersten Semester etwas Anderes sucht und sich nicht nochmal für die Richtung einschreibt die er sowieso schon abgeschrieben hat.

Meines Wissens nach muss ein Student belegen, daß er sein Studium ernsthaft und zielstrebig betreibt. Daraus resultieren Belege/Nachweise über bestandene Klausuren. Ich habe nun auf Feststellung geklagt und diese Nachweise eingefordert. Ausser den beiden Immatrikulationsbescheinigungen liegt nichts vor. Das Ganze zieht sich nun schon seit 4-5 Monaten hin. Was kann man machen, um die Ganze Sache zu beschleunigen? Kann ich das Geld zurückverlangen?

Freundlcihe Grüße dnu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 10:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Besteht denn ein Unterhaltstitel? Wenn nicht, kannst du die Zahlungen einstellen, wenn er den Nachweispflichten nicht nachkommt. Anderenfalls wäre das riskanter, du müsstest auf Herausgabe des Titels klagen.

Zurück erhalten wirst du den gezahlten Unterhalt nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 10:42
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Regelfall kann er die über die abgelegten Prüfungen eine Bescheinigung (meist online) bekommen. Auch über die nicht bestandenen.
Und im Musterstudienplan kannst du ersehen (müsste online bei der FH zu finden sein), welche Module er in welchem Semester belegen sollte. Das ist kein Muss, aber dann kommt das mit der Regelstudienzeit hin und teilweise bauen die Module auch aufeinander auf.

Ich würde versuchen den Musterstudienplan zu finden und ihn gleichzeitig auffordern mit Fristsetzung dir mitzuteilen, welche Prüfungen er von dem Musterstudienplan abgelegt und welche er bestanden hat.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 10:48