Nachzahlung Kindesu...
 
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Nachzahlung Kindesunterhalt

 
(@derfinne)
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Hallo,

Nehmen wir an ich als unterhaltspflichtiger Vater hätte 5 Jahre lang unbewusst zu wenig KU an die KM gezahlt, was sich nun in einer Neuberechnung herausgestellt hat.

Kann die KM das ewig nachfordern, so dass eine größere Einmalzahlung entsteht, oder müsste ich erst ab der Neuberechnung mehr zahlen?

Danke für eure Infos.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2016 22:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

woran lag das?

- Alterssprünge nicht beachtet?
- Anpassungen der DDT nicht bemerkt?
- korrekt nach Titel gezahlt, aber mehr verdient?

Hätte die KM selbst merken können, dass es zu wenig ist?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2016 22:38
(@derfinne)
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Alterssprung 1 mal,
Anpassung DDT nicht bemerkt,
und mehr verdient.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2016 22:46
(@derfinne)
Zeigt sich öfters Registriert

Sie hat erst jetzt eine Neuberechnung gefordert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2016 22:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meiner Einschätzung nach sind die vergessenen Erhöhungen durch Alterssprung und steigenden Beträgen der DDT für ca. ein Jahr nachforderbar (darüber hinaus könnte man sich auf Verwirkung berufen).

Das höhere Einkommen ist erst ab dem Monat zu berücksichtigen, in dem die Auskunft gefordert wurde (=Zeitpunkt der Inverzugsetzung).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2016 23:55