Hallo,
Hoffe ich habe trotz langer Recherche nicht eine bereits vorhandene Antwort überlesen.
Zu meinem Problem:
Stieftochter, die bei KM lebt wird im März volljährig.
Es besteht ein zeitlich begrenzter Titel bis zur Volljährigkeit.
Alle notwendigen Schritte sind von Stieftochter eingeleitet um Unterhalt von beiden Elternteilen neu berechnen zu lassen.
Aber... Die KM möchte ihren Unterhalt als Naturalunterhalt erbringen, soweit ok. Leider möchte sie von der Tochter zusätzlich 400€ monatlich damit Ihre Umkosten tatsächlich gedeckt sind. Die Tochter soll also die Hypotheken der Mutter hälftig abbezahlen da sie das Haus erbt. So hat sie den KU bisher auch verwendet.
Wie soll sich das Mädel verhalten, ohne gleich die Anwaltskeule zu schwingen? Sie möchte keinen Streit um stressfrei ihr Abi machen zu können.
Hat jemand hier einen Plan deswegen?
Würde mich über Tipps freuen!
Liebe hoffnungsvolle Grüße
Xenia
Hallo,
wenn die Tochter von beiden Eltern Barunterhalt erhält und dann mit der Mutter sich einigt eine Summe XYZ an die Mutter wegen Wohnkosten, Essen usw. wieder abzugeben, so ist das doch fair. Sollte die Tochter das nicht wollen, kann Sie alternative ausziehen und wird dann feststellen: Wohnung, Essen, Kleidung >400€ pro Monat...
Da kann die Tochter dann doch frei wählen und es bedarf da keines Anwaltes.
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Papi74,
Leider finde ich das nicht ok.
Würde die Mutter Barunterhalt zahlen, dann ja.
Aber, wie erwähnt, sie möchte ihren Anteil als Naturalunterhalt erbringen zzgl. 400€ .
Im Detail sieht sie in dieser Summe noch nicht einmal Verpflegung inbegriffen.
Gruß
Xenia
Moin,
liegt denn schon eine Berechnung vor? Was müsste die KM zahlen? Verdient das Kind was? Wovon soll sie denn die 400 € bezahlen?
Grundsätzlich ist die KM barunterhaltspflichtig, auch wenn die Tochter im Haushalt wohnt. Allerdings steht es der KM natürlich frei, für Kost und Logis
von der Tochter einen Betrag zu fordern. Finde ich jetzt bei einer so jungen Erwachsenen nicht besonders nett, ist aber natürlich legitim.
Dagegen wird sich die Tochter letzten Endes nur durch Auszug wehren können.
LG,
Mux
Zunächstmal muss der Barunterhaltsanteil der Mutter errechnet werden. Diesen Betrag muss die Mutter bezahlen. Wenn Tochter da wohnt, kann Mutter einen beliebigen Betrag für Kost und Logis fordern. Wenn Tochter dieser Betrag zu hoch erscheint, muss sie ausziehen. Ob er zu hoch ist, lässt sich nur abschätzen, wenn man auch ihren Zahlbetrag kennt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Die Berechnung läuft derzeit. Der KV wird ab Volljährigkeit weiterhin den jetzigen Betrag von 530€ überweisen.
Sollte die Tochter auf die Forderung der Mutter eingehen, muss sie von dem verbleibenden Geld Essen, Kleidung, Monatskarte usw. Finanzieren.
Wie erwähnt, will die Mutter das Geld zum Hypothek abbezahlen und ist der Meinung dies steht ihr zu.
Gruß
Xenia
Wenn die Beträge in der Tat bekannt sind, dann hat die Tochter doch schon mal ganz gut Munition in der Hand.
530€ + 184,00€KG = 714€ + ggf. noch Geld von Muddi. Dann hat Töchterchen mehr als 800€ und davon kann man schon ganz gut in einer WG leben ;-).
Was Töchterchen und Mutter "ausdealen" ist aber deren Ding. Da must und solltest du Dich auch nicht einmischen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
so wie ich es sehe geht es darum, dass die Tochter nicht die Hypothek bezahlen will.
Rechtlich steht ihr, der Tochter, der Unterhalt zu, die Mutter kann ihn nicht einbehalten. Allerdings darf die Mutter eine Beteiligung an dern Wohn- und Lebenshaltungskosten erwarten.
Wird die Hypothek nicht bedient, dann können sich Mutter und Tochter eine neue Wohnung suchen. Wenn die Tochter also keine 400 Euro für das Haus bezahlen kann/will, dann muss sie das mit ihrer Mutter klären. Z.B. könnte die Mutter, aber auch die Tochter eine Nebenbeschäftigung aufnehmen oder aber sie geben das Haus auf und suchen sich eine Wohnung.
Eigentlich geht es nicht um ein Unterhaltsproblem sondern darum ob man sich das Haus leisten kann und will. Dass sollte man Mutter und Tochter so auch klar sagen.
VG Susi
Hallo,
wenn die Tochter ausziehen sollte, dann stehen ihr nur noch 670 € inkl. Kindergeld zu.
714 - 400 = 314 € für Monatskarte, Kleidung etc.
Wieso soll sie davon noch Essen bezahlen? Die normalen Lebensmittel oder wenn sie mal essen gehen möchte?
Und was kostet die Monatskarte?
Ansonsten würde ich - bis auf die Frage mit den Lebensmitteln - denken, dass das ok wäre .. ist ja immerhin zur freien Verfügung.
Sophie
Hallo Xenia,
wo drückt dich der Schuh? Und vor allem: Was gehts dich überhaupt an?
Mein Stiefsohn gibt bei KM jeden Monat sein Bafög bis auf 90 Euro ab.
Dafür hat er Kost&Logis frei inkl. Semesterbeitrag, Kleidung, Körperpflege etc.
Die 90 € sind sein Taschengeld.
Wenn ihm das für den persönlichen Bedarf nicht reicht dann muss er eben jobben gehn.
Das darf er laut BaföG bis 450 € p.m.. Seine Eltern sehen das ähnlich.
Vorübergehend hatte er damit geliebäugelt auszuziehen.
Da hat er mich gefragt was ich davon halte.
Hab das mit ihm durchkalkuliert vor dem Hintergrund:
wenn die Tochter ausziehen sollte, dann stehen ihr nur noch 670 € inkl. Kindergeld zu.
Seitdem hält er Füße brav still unter Mutters Tisch denn günstiger wird er als erwachsener Mann nie wieder wohnen.
KM und ich sind der Meinung: Allein wohnen muss man sich leisten können.
Sieht der leibliche Vater ebenso.
Meine Ehefrau und die Ehefrau vom KV haben wir dazu nicht interviewt.
Ich war auch nur mit im Boot weil ich für Stiefsohn sozialer Vater und wichtiger Ansprechpartner bin.
Hätte der Junge mch nicht direkt angesprochen hätte ich mich komplett daraus gehalten.
Find es ziemlich besch...eiden das du deiner Stieftochter lieber Flöhe ins Ohr setzt.
Anstatt es der KM zu überlassen wie sie sich mit ihrer volljährigen Tochter organisiert.
Der KV soll seinen anteiligen Unterhalt berechnen, an Tochter überweisen, fertig.
Alles andere müssen die Mädels unter sich ausmachen.
Gruss Horst
Hey HoWi64
Hallo Xenia,
wo drückt dich der Schuh? Und vor allem: Was gehts dich überhaupt an?
Find es ziemlich besch...eiden das du deiner Stieftochter lieber Flöhe ins Ohr setzt.
Anstatt es der KM zu überlassen wie sie sich mit ihrer volljährigen Tochter organisiert.
diese Form des persönlichen Angriffs braucht hier niemand. Es ist völlig legitm, dass sich Xenia
hier Rat holt. Im Gegenteil hat sie gerade nach Lösungen gesucht, die zu keinem Streit mit der
Mutter führen. Deine implizierte Aussage, sie hetze hier Tochter gegen die Mutter auf, vermag ich
nicht zu erkennen.
Des Weiteren ist es völlig blauäugig zu glauben, eine gerade 18jährige ist eine gleichberechtigte
Erwachsene und Verhandlungspartnerin ihrer eigenen Mutter gegenüber. Die Tochter wird sich mit
ihren Sorgen an den Vater und Xenia gewendet haben, und diese fragt hier nach Meinungen nach.
Alles völlig o.k. Dafür sind wir hier da.
LG,
Mux
Hallo nochmal,
Erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen, egal ob positiv oder negativ.
Scheinbar sind doch Hintergrundinformationen notwendig um einen, aus meiner Sicht einfachen Sachverhalt, zu erläutern.
Das Mädchen Ist die uneheliche Tochter meines Mannes, er hat kein Sorgerecht. Er hatte zur Mutter keine feste Beziehung, nur eine kurze Affäre.
Die KM hat eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und daher zu keiner normalen Beziehung fähig, in der sie nicht unumstritten im Mittelpunkt steht.
Das Mädchen sieht mich als ihre erste und wichtigste Bezugsperson (Mutter) an und bittet mich um Hilfe und Rat.
Ich möchte ihr keine Flöhe ins Ohr setzen sondern gehe auf ihren Wunsch ein.
Das Mädchen leidet seit Jahren akut an Morbus Crohn. Der jetzige Wohnort ermöglicht es ihr problemlos Krankenhaustermine, Schule und Job alleine zu meistern. Daran liegt ihr bis zum Abitur auch viel, danach wird sie weg. Studium ausziehen obwohl das in Tübingen nicht notwendig wäre.
Es liegt mir fern irgendwelche Vereinbarungen zwischen Mutter und Kind in Frage zu stellen.
Das Mädchen erhoffte sich eine finanzielle Erleichterung für sich und uns durch Ihre Volljährigkeit.
Nun ist sie sehr enttäuscht, da ihre Mutter das ganze Geld doch wieder für sich möchte.
Verpflegung, Kleidung, notwendige Schulartikel..... Eben die ganzen Lebenshaltungskosten sollen weiterhin wir finanzieren da sie genug leistet wenn das Kind bei ihr wohnen darf gegen Bezahlung.
Und eine Info am Rande...
Habe mich jetzt nicht gemeldet weil ich dem Kind (40km) etwas zum Essen gebracht habe nach 3 stunden Infusion im Krankenhaus. Das Essen von gestern, das ich ihr mitgegeben habe für heute, hat ihre Mutter mit Freundin aufgegessen bevor sie ins Kino ist und zur Tochter meinte sie, sie soll halt einen Apfel essen....
Also nochmal die Frage:
Gibt es eine Rechtlich fundierte Möglichkeit die tatsächlichen Kosten in Bar zu ermitteln, für die das Kind aufkommen muss?
Die KM hat ein bereinigtes Einkommen von ca. 3000€. Sie kann sich die Hypothek problemlos leisten, möchte aber das ihre Tochter das zahlt weil sie das Haus erbt.
Hoffe das Problem ist jetzt klarer.
Xenia
Also wenn die Mutter tatsächlich und nachweisbar ein bereinigtes Einkommen von 3.000,-€ Netto hat, ist der väterliche Anteil am Barunterhalt in Höhe von 530,- sicher Unsinn.
Und wenn nicht, vermutlich auch!
Den Betrag von 530,-€ gibt es in der aktuellen DT nicht und der Vater müsste schon extrem gut verdienen, um auf diesen Betrag zu kommen.
Bevor es zu einer korrekten Berechnung des KU kommen kann, müsste beiden Eltern das Einkommen des jeweils anderen bekannt gegeben und belegt werden.
Ich würde unter diesen Umständen jedenfalls nicht einfach so "weiter" 530,-€ bezahlen, wenn ich wüsste, dass der "Überschuss" sowieso von der Mutter abgeschöpft wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Xenia,
es wird nicht besser. Rechtlich ist nur klar, dass die Tochter Anspruch auf Unterhalt hat und dieser nicht an die KM mehr gezahlt wird. Alles andere ist Vereinbarungssache.
Praktisch heisst das, dass die Tochter entweder zahlt, sich mit der Mutter auf etwas anderes einigt oder auszieht. Gegebenfalls kann Tochter Mutter auf Unterhalt verklagen. Alles andere ist völlig irrelevant.
Das einzige was für euch relevant ist, ob der KV überhaupt 530 Euro zahlen muss, da sich die Berechnung bei über 18jährigen ändert. Wenn die KM tatsächlich 3000 Euro bereinigtes Einkommen hat, verstehe ich nicht, dass der KV 530 Euro zahlen muss.
Der Gesetzgeber hat nicht geregelt ob jemand Butter essen darf oder Margarine essen muss, ob es 10g oder mehr pro Schnitte sein dürfen, ob bei Aldi eingekauft werden muss .... Ihr könnt Euch natürlich am Hartz4-Satz orientieren, aber einklagbar ist das nicht. Auch ein Haushaltsbuch über die tatsächlichen Kosten bringt nichts.
VG Susi
Hallo Beppo,
Endlich Problem erkannt.
Der Vater verdient gut. Die Mutter als Beamte im höheren Dienst (A16) auch.
Der "komische" Betrag ergibt sich durch die private Krankenversicherung inkl.
Der Vater wird freiwillig auch weiterhin den letzten Betrag zahlen aber an die Tochter.
Wenn ich die Rückmeldungen richtig verstehe, kann die Mutter problemlos auch 1000€ oder 2000€ fordern ohne das dies rechtlich in Frage gestellt werden kann?
Die Mutter wird sich in jedem Fall einer rechtlich fundierten Ansage beugen um beruflich nicht aufzufallen.
Das muss nicht von einem Anwalt kommen.
Es würde reichen wenn die Tochter es ihr sagt.
Xenia
Sie kann sich die Hypothek problemlos leisten, möchte aber das ihre Tochter das zahlt weil sie das Haus erbt.
Welche Logik - und demnächst soll die Tochter ihr den Goldring finanzieren, weil sie den auch irgendwann mal (vielleicht) erbt.
Was wäre, wenn die Tochter im Gegenzug eine entsprechende Absicherung fordert? :phantom:
Gruss von der Insel
Gut aber was ist denn der errechnete Zahlbetrag der Mutter?
Die Information: Vater verdient gut, Mutter auch, reicht nicht für eine fundierte Berechnung.
Und solange man die nicht hat, kann man auch nicht sagen, ob die Forderung der Mutter angemessen ist.
Und letztlich gibt es auch keine "fundierte Ansage" wie viel die Mutter nehmen kann da ihr darüber niemand Vorschriften machen kann und wird.
Die einzige, die dazu etwas fundiertes sagen kann, ist die Tochter, die dann mit den Füßen darüber entscheidet, was angemessen ist.
Aber auch dafür ist es wichtig, wie die genauen Einkommensverhältnisse beider Eltern sind, damit sie auch den Obolus der Mutter errechnen kann.
Und wenn Muttern erstmal ihren Beitrag kennt, den sie dann zu bezahlen hätte, statt zu kassieren, dreht sie ja vielleicht auch noch ein wenig an der Preisschraube.
Das ist dann fast so wie im richtigen Leben, wo sich der Preis nach Angebot und Nachfrage richtet.
Zumindest war das früher mal so.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
Wieso ist das so wichtig wer wieviel wann zu zahlen hat?
Es gibt 1000e Beispielrechnungen wie die Aufteilung des Barunterhaltes zu berechnen ist. Das hat das Mädchen auch eigenständig hinbekommen und ist in keinster Weise das Problem. Das war in einer halben Stunde mit der DT erledigt.
Eine "noble" WG Unterkunft in Kliniknähe würde max. 500€ kosten zzgl. Lebenshaltungskosten.
Wieso kann die Mutter dann einfach so 400€ +ihren Unterhaltsanteil für sich einfordern zzgl. Lebenshaltungskosten die sie nichts angehen und nicht von ihr finanziert werden!?
Gibt es da tatsächlich keine Rechtliche Richtlinie nach der dies berechnet werden kann wie der Unterhalt?
Kann man da wirklich einfach so fordern was man möchte? Das geht doch schon bei normalen Mieten nicht...
Xenia
Warum sollte es das geben?
Es ist alleine Sache der Mutter, zu welchem Preis die Mutter ihre Unterkunft ihrer Tochter untervermietet.
Und es ist alleine Sache der Tochter, ob sie dieses Angebot annimmt oder auszieht.
Wenn die Tochter den Preis zu hoch findet, muss sie sich eben was günstigeres suchen.
Wo ist das Problem?
Bei 530,-€ Unterhalt vom Vater plus x,- € Unterhalt von der Mutter (Wo ist eigentlich das Kindergeld?) sollte auch die Nobel-WG drin sein.
Wenn die Tochter den Haushalt der Mutter trotzdem vorzieht, scheint dieser ja noch nobler zu sein.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo dein Problem in diesem Spiel ist.
Und die Berechnung, wer welchen Unterhalt zu bezahlen hat, ist auch nicht Aufgabe der Tochter, sondern das eigenständige Recht der Elternteile.
Zahlt der Vater die PKV eigentlich auch alleine?
Wenn ja, gilt das gleiche, wie für den restlichen Unterhalt:
Er muss das nicht bezahlen, darf es aber.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Xenia
Wieso ist das so wichtig wer wieviel wann zu zahlen hat?
weil damit eben errechnet wird, wer was zu zahlen hat.
Gibt es da tatsächlich keine Rechtliche Richtlinie nach der dies berechnet werden kann wie der Unterhalt?
gibt es, danach wirst du ja die ganze Zeit gefragt... WAS verdienen die jeweiligen Elternteile
Kann man da wirklich einfach so fordern was man möchte? Das geht doch schon bei normalen Mieten nicht...
Wenn ich meine Wohnung, für 5000€ untervermieten möchte und einen Doofen dafür finde darf ich das. Fordern darf man also alles, nur ob mans bekommt ist immer die Frage. Das muss Töchterchen im Falle ihrer Mutter eben ganz alleine entscheiden.
mmm