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Naturalunterhalt/ barunterhalt

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

selbst wenn die 530 Euro für den KV richtig berechnet sind, was ich genauso wie Beppo bezweifle, dann bleibt unterm Strich, dass die KM ihren Unterhaltsanteil durch Lebenshaltungskosten erbringen will und zusätzlich 400 Euro für die (halbe) Hypothek fordert.
Lebenshaltungskosten (mit Schulbüchern, Abschlussfahrt, Kleidung, ..., aber ohne Miete, da ja halbe Hypothek gefordert wird, liegen bei ca. 200 - 300 Euro), wenn das also ihr Beitrag wäre, dann könnte man das akzeptieren.

Wenn aber, was ich für wahrscheinlicher halte, KM und KV jeweils nur 200 Euro zahlen müßten plus 184 Euro Kindergeld, dann kann die KM schon gar nicht 400 Euro fordern. Außerdem könnte der KV großzügigerweise ja auch 250 Euro überweisen ohne, dass das die KM so wissen muss.

Stimmen die 530 Euro, dann kann man davon ausgehen, dass die KM eigentlich einen ähnlichen Betrag zahlen müßte und dann wären die 400 Euro vielleicht doch etwas viel.

Wobei die DDT bei 5001 Euro endet und eine Betrag von 781 Euro für über 18jährige ausweist. Bei diesen 781 Euro wäre das KG abzuziehen, ergibt gerundet 600 Euro, die anteilig von den Eltern zu tragen wären, also 300 Euro für jeden.

Nur mal als Anregung.

VG Susi

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Geschrieben : 17.11.2014 21:37
(@xenia)
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Hallo zusammen,

Nun hat das Mädchen eine Entscheidung getroffen.
Sie zieht aus. Eine Wohnung in Kliniknähe damit sie nach den Infusionen schnell hinliegen kann. Eine WG geht leider nicht da sie oft tagelang blutigen Brechdurchfall hat und dies anderen nicht zumuten kann.
Die Miete beträgt 280€ kalt. Bei der Zimmersuche wurde sie vom sozialen Dienst in der Klinik unterstützt. Auf ärztliche Empfehlung ist ein weiteres Zusammenleben mit der Mutter nicht ratsam da diese Belastung weitere Schübe von Morbus Chron begünstigt.
Über das JA hat sie einen Beratungstermin (vorab telefonisch) beim Anwalt bekommen.
Dieser hat ihr auch dazu geraten.

Sie hat resigniert, ist aber nicht bereit weiterhin ihr ganzes (auch selbstverdientes) Geld abzugeben.
Schade das ein Kind solche Entscheidungen treffen muss obwohl sie finanziell in jeder Hinsicht versorgt sein könnte.

Xenia

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2014 21:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Fordert sie denn jetzt auch von ihrer Mutter Unterhalt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2014 22:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Xenia,

ja, es ist traurig, dass man mit A16 im höheren Dienst noch der Tochter das Essen weg essen muss... Die Tochter muss aber auch lernen, sich von der KM zu distanzieren bzw. selbst die Verantwortung anzunehmen. Dazu gehört, dass sie selbst entscheidet, was mit dem Geld passiert.

Wir kennen genug Fälle, wo die Töchter freiwillig die Kohle abgeben "weil Mama das ja so will". Vorher werden sie noch zu Mamas Anwalt gezerrt, um dem KV das letzte Mal richtig Druck zu machen.

Schade das ein Kind solche Entscheidungen treffen muss obwohl sie finanziell in jeder Hinsicht versorgt sein könnte.

In 4 Monaten darf sie selbst entscheiden, was sie möchte. Und das ist gut so. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2014 22:18
(@xenia)
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Hallo Ingo,

Sie wird jetzt schon ausziehen. Bevor sie volljährig ist.

Das sollte wirklich nicht notwendig sein... 🙁

Hallo Beppo,

Das die Mutter ab 18 auch zahlen muss, war klar und ist von dem Mädchen auch so kommuniziert worden als sie von Ihrer Mutter die Gehaltsabrechnungen erbeten hat. Das war ja der Auslöser ...

Zitat Mutter:
Ist doch egal was die ausrechnen, von mir bekommst du keinen Cent solange du hier wohnst. Kannst ja 100€ von deinem Vater behalten für Essen und Kleidung. Und komm ja nicht auf die Idee Sonderbedarf einzufordern, das soll dein Vater weiter alleine zahlen, seine Holde hat's ja...

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2014 22:32
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Xenia,

egal was die ausrechnen, von mir bekommst du keinen Cent solange du hier wohnst.

Das handhabt Ex mit Stiefsohn ebenso. Find ich grundsätzlich auch korrekt.

Kannst ja 100€ von deinem Vater behalten für Essen und Kleidung.

  😡 Das ist ja ein starkes Stück!

Stiefsohn kriegt 422 € BaföG + Kindergeld. Das landet abzüglich 90 € Taschengeld und 20 € Mobilflat auf dem Konto der KM.
Davon bezahlt sie dann aber auch alles: Klamotten, Essen, Waschen, Körperpflege, Bücher, Kopierkosten, Studienbeiträge etc. pp.
Die 90 Euro sind reines Taschengeld. Wenn er zusätzlich jobben geht behält er das auch.

Kann verstehn das du angefressen bist und der Kleinen den Rücken stärkst.
Würd ich an deiner Stelle auch tun. Sorry das ich anfangs etwas unwirsch geschrieben hab.

Gruss Horst

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Geschrieben : 18.11.2014 12:55
(@xenia)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

Nun hat ein ausführliches Beratungsgespräch mit Anwalt stattgefunden.
Es verhält sich tatsächlich so das die KM fordern kann was immer sie möchte, theoretisch...

Das Kind kann sofort gegen den Willen der Mutter ausziehen da diese nachweislich ihrer Pflicht in Form von Betreuungsunterhalt nicht nachkommt.

Was meine ursprüngliche Frage angeht:

Beide Elternteile sind ab 18 bekannterweise barunterhaltspflichtig.
Aufgrund der offengelegten finanziellen Verhältnisse beider Elternteile ist von einer Leistungsfähigkeit über der Unterhaltshöhe auszugehen (vorhandene Sparguthaben, Immobilien etc.). Somit kann der KM zur Last gelegt werden das sie mutwillig, trotz Leistungsfähigkeit, ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt sofern sie auf ihre Forderung besteht.

In dem Punkt sind privilegierte Volljährige Minderjährigen gleichgestellt.
Wären die finanziellen Verhältnisse nicht so gut, sähe es etwas anders aus aber auch da kann vom (privilegierten)Kind nicht verlangt werden zu arbeiten. Schon gar nicht von einem chronisch krankem.

Hoffe ich habe alles richtig verstanden, denn bei dem Gespräch war ich nicht anwesend.
Das Kind war mit Psychologin vom JA dort.

Gruß
Xenia

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Themenstarter Geschrieben : 18.11.2014 19:42
(@xenia)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Horst,

Mit 14 ist die Kleine zum JA marschiert und hat nach jemand verlangt der dafür sorgt das sie zu uns ziehen kann.  🙂
Leider ist sie kurz danach an Morbus Chron erkrankt. Wir wohnen sehr abseits ohne Nachbarn in der Nähe. Die Beste medizinische Versorgung für  sie war in Tübingen, daher hat die Kleine von sich aus gesagt das sie die 4 Jahre irgendwie noch aushält denn einen schulwechsel, neue Freunde finden und dauernd 40km nach Tübingen fahren war ihr zu viel.

Oft bereut sie ihre Entscheidung ...

Gruß
Xenia

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Themenstarter Geschrieben : 18.11.2014 20:01
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Xenia,

Leider ist sie kurz danach an Morbus Chron erkrankt.
...
Oft bereut sie ihre Entscheidung ...

Es soll ja Ärzte geben die da einen unmittelbaren Zusammenhang sehen ...
Hoffe das das Mädel sein Abi trotz des stressigen Gezerres noch schafft.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 20:10
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Xenia,

Beide Elternteile sind ab 18 bekannterweise barunterhaltspflichtig.
Aufgrund der offengelegten finanziellen Verhältnisse beider Elternteile ist von einer Leistungsfähigkeit über der Unterhaltshöhe auszugehen (vorhandene Sparguthaben, Immobilien etc.). Somit kann der KM zur Last gelegt werden das sie mutwillig, trotz Leistungsfähigkeit, ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt sofern sie auf ihre Forderung besteht.

In dem Punkt sind privilegierte Volljährige Minderjährigen gleichgestellt.
Wären die finanziellen Verhältnisse nicht so gut, sähe es etwas anders aus aber auch da kann vom (privilegierten)Kind nicht verlangt werden zu arbeiten. Schon gar nicht von einem chronisch krankem.

Wenn die Volljährige nicht im Haushalt eines Elternteils lebt, ist sie nicht mehr privilegiert. Um privilegiert zu sein muss sie

- im Haushalt eines Elternteils leben
- sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden und
- zwischen 18 und 21 sein.

Privilegiert bedeutet lediglich, dass sie in ihren Unterhaltsansprüchen minderjährigen Kindern gleichgestellt ist.

LG eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 18.11.2014 22:12




(@Inselreif)

ist von einer Leistungsfähigkeit über der Unterhaltshöhe auszugehen (vorhandene Sparguthaben, Immobilien etc.).

nur am Rande weil das so ins Auge sticht:
Sparguthaben, Immobilien usw. haben als Vermögen keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit - nur der Ertrag daraus zählt.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 18.11.2014 23:45
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sparguthaben, Immobilien usw. haben als Vermögen keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit - nur der Ertrag daraus zählt.

Jaein, sollte sich aufgrund einer Magelfallberechnung das regelmäßige Einkommen nicht ausreichen, kann erwartet werden, dass auch Vermögensanteile zur Unterhaltsbefriedigung heraungezogen wird.

Aber, wie so oft, hier kommt es auf den Einzelfall an.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 19.11.2014 00:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kasper,

aber nur dann wenn beim Volljährigenunterhalt beide Elternteile Mangelfall wären.

Sobald ein solventer Elternteil da ist, wird beim zweiten nichtmehr groß versucht was zu holen. Beide Elternteile sind ja sowas wie Gesamtschuldner

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 00:55
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