Nebengewerbe angeme...
 
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Nebengewerbe angemeldet - Mindestunterhalt an Ex und Kind wird gezahlt

 
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

ich musste vor ca. 6 Monaten Einkünfte und Ausgaben offenlegen um Unterhaltssätze zu berechnen.
Dies ist geschehen, und wird von mir gezahlt.

Nun habe ich seit 2 Monaten ein Nebengewerbe durch welches ca. 30% extra "verdient" wird.
Genaue Einnahmen und Gewinn kann man pauschal nicht angeben, da es immer schwankt!
Es handelt sich dabei um Kleinunternehmerregelung.

Muss ich das sofort angeben? Ändert sich dadurch was?
Zum damaligen Zeitpunkt konnte ich es noch nicht angeben, da ich davon noch nichts wusste und ich auch nur zur Vorlage der letzten 12 Gehaltsabrechnungen aufgefordert wurde. Damals haben die Ämter und zuständigen Stellen alle relevanten Unterlagen erhalten.

Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2018 09:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du musst alle 2 Jahre auf Aufforderung dein Gehalt/Einkommen nachweisen. Da das gerade geschehen ist dürfte da nicht kommen momentan.
Nur, wenn der Verdacht besteht, dass sich das Einkommen deutlich erhöht hat (über 5 %) und du kein Mangelfall bist, kann das vor Ablauf der 2 Jahre erneut abgefragt werden.

Und bei deinem Nebengewerbe muss ja auch erst mal geschaut werden, was da wirklich übrig bleibt.
Bei Selbständigen wird im Regelfall die letzten 3 Jahre betrachtet, um Schwankungen auszugleichen.

Aktiv mitteilen musst du dein Nebengewerbe nicht.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2018 10:05
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Mein Einkommen erhöht sich dadurch um ca. 20-30% , je nach Schwankung.... Steuern noch nicht berücksichtigt.
Aber da ich das erste Jahr auf 17500 Euro Kleingewerbe angemeldet habe dürfte nicht viel Abzüge da sein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2018 23:45
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein Einkommen erhöht sich dadurch um ca. 20-30% , je nach Schwankung.... Steuern noch nicht berücksichtigt.

Hört sich ja gut an, aber bilde erst einmal Rücklagen. Je nachdem was für ein Gewerbe dies ist, kommen da genügend Stellen, die Dir hier in die Tasche greifen werden.

Aber da ich das erste Jahr auf 17500 Euro Kleingewerbe angemeldet habe dürfte nicht viel Abzüge da sein...

Steuer, Handelkammer, Berufsgenossenschaft, Krankenkassenbeiträge, Steuerberater, da gibt es genügend.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2018 12:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Steuer, Handelkammer, Berufsgenossenschaft, Krankenkassenbeiträge, Steuerberater, da gibt es genügend.

Dazu noch die Kosten, welche Du zur Ausübung des Gewerbes benötigst: Auto, Büro und -bedarf, EDV, Bewirtung, etc.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2018 12:20