Hallo! Ich zahle monatlich KindesUnterhalt 400 Euro. Titel gibt es noch keinen. Ich würde gern einen Nebenjob annehmen um mir selbst mehr zu leisten. Wird der Nebenjob (450 Euro Basis) mit angerechnet? Der Mindestunterhalt ist durch die 400 Euro die ich an die Kindsmutter zahle ja gedeckt!? PS: nicht verheiratet, 1 Kind vier Jahre alt.
Solange es keinen Titel gibt, sprich JA oder sonst jemand checkt dein Einkommen nicht, kümmert das erstmal niemand.
Aber sobald jemand nachfragt, musst du solche Einkünfte angeben und die spielen dann auch eine Rolle bei deiner Einordnung nach Düsseldorfer Tabelle. Jedoch nicht rückwirkend, immerhin.
JA Titel wird im Jul mi unterzeichnet von mir. Unterhalt istvim Nov 2019 vom Gegneranwalt berechnet worden. Bist du sicher das der Job auf 450 Euro Basis dann mit angerechnet wird?
Hallo robshome86,
die von dir genannten Zahlen verstehe ich nicht so ganz.
Wenn du für ein vierjähriges Kind einen Kindesunterhalt von 400 Euro bezahlst, dann müsstest du eigentlich ein bereinigtes Nettoeinkommen von mehr als 3.500 Euro haben - und wenn das tatsächlich der Fall ist, dann verstehe ich echt nicht, warum du dir für lumpige 450 Euro einen Zweitjob ans Bein binden möchtest.
Kann es sein, dass dein Problem in Wirklichkeit eher darin besteht, dass du derzeit deutlich mehr Unterhalt abdrückst als du es laut Düsseldorfer Tabelle tun müsstest?!?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. ich sehe gerade in deinem neuen Beitrag, dass der Unterhalt vom gegnerischen (!) Anwalt errechnet wurde - Menschenskind, bevor du da irgendwas unterschreibst, stelle bitte die Berechnung zwecks Überprüfung hier im Forum ein!
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Mein RA hat das überprüft damals. Ohne RA geht ja eh nichts. Letzten 12 Monate umgerechnet ca 3400 netto Verdienst. Das heißt in der Tabelle 1 Gruppe höher: 3500-3900 Euro. Macht euch 400 Euro KindesUnterhalt laut meinem Anwalt. Warum Nebenjob? Weil ich sparen möchte, weil meine Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist. Deswegen die Frage: wird der Nebenjob mit angerechnet?
Moin,
wenn Du im Juli den Titel unterschreibst, dann dürftest Du erst einmal 2 Jahre ruhe haben, bis es zu einer neuen Auskunft kommt. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass Du keinen vorgelegten Titel unterschreiben musst und diesen in jedem Fall bis zum 18ten Lebensjahr des Kindes begrenzen solltest.
Die weitere könnte sein, warum eine Stufe höher? Die KM bekommt keinen BU (Betreuungsunterhalt)? Dann dürfte diese wohl gerechtfertigt sein.
Solltest Du einen 450 Euro Job annehmen, dann kannst Du mit Deinem zukünftigen AG die Pauschalversteuerung vereinbaren, dann musst Du dieses Einkommen auch nicht in der Steuererklärung angeben und dann taucht die nirgendwo auf. Sollte es zu einer Auskunft kommen, kannst Du diesen Job von einem auf den anderen Tag abmelden, vorausgesetzt, die KM bekommt keinen Wind davon.
Verstehst Du Dich mit der KM ansonsten gut? Hast Du regelmäßige Umgänge?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Umgang mit Kind ja! Verstehen so lala. Allerdings ist die Frau sehr geldgierig. Betreuungsunterhalt nein. Ein 450 Euro Job ist ja steuerfrei. Bin mir da unsicher nicht das ich noch Probleme bekomme wenn ich so was verschweige. Ich dachte nur: wenn ich schon meinen Unterhalt leiste ist damit der Min Unterhalt gedeckt und ich kann nebenzu 450 Basis machen. Da gehen die Meinungen aber weit auseinander weil jeder was anderes sagt...
Hallo robshome86,
Mein RA hat das überprüft damals. Ohne RA geht ja eh nichts. Letzten 12 Monate umgerechnet ca 3400 netto Verdienst. Das heißt in der Tabelle 1 Gruppe höher: 3500-3900 Euro. Macht euch 400 Euro KindesUnterhalt laut meinem Anwalt.
Mal angenommen, diese 3.400 Euro Verdienst sind bereits das bereinigte Nettoeinkommen, d.h. nach Abzug von berufsbedingten Kosten und ggf. nach Abzug zusätzlicher Altersvorsorge - dann ist es zwar korrekt, dass du laut Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle um eine Zeile hochgestuft wirst, d.h. in die Zeile für die Einkommensgruppe von 3.501 bis 3.900 Euro, aber wenn du jetzt mal selbst in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle nachschaust, dann stellst du auf Seite 5 mit Leichtigkeit fest: Dein Unterhaltszahlbetrag sollte nicht 400 Euro betragen, sondern "nur" 371 Euro!
Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten: entweder (a) ich habe irgendetwas wichtiges übersehen, oder (b) dein Anwalt braucht eine neue Brille, oder (c) du brauchst einen neuen Anwalt.
Warum Nebenjob? Weil ich sparen möchte, weil meine Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist. Deswegen die Frage: wird der Nebenjob mit angerechnet?
Ich sag's mal so: Wenn der 450-Euro-Job angerechnet wird, dann bedeutet das hier konkret, dass du nochmals um eine Zeile höher landest: Mit 3.850 Euro und Hochstufung um eine Zeile wärest du in der Einkommensgruppe 3.901 bis 4.300 Euro, und somit dann tatsächlich bei einem Zahlbetrag von 400 Euro. Insofern, bei korrekter Berechnung sollte dann trotzdem für dich letztlich alles wie bisher bleiben.
Dann noch zwei Dinge, die ziemlich off-topic sind - d.h. wenn du's nicht hören willst, dann ignoriere es einfach.
Was das Sparen betrifft, da würde ich bei einem Einkommen von 3.400 Europäischen Eiern und Unterhaltspflichten von "nur" 400 Euro erst mal gucken, ob sich nicht auf der Ausgabenseite zu viel unnötiger Müll angesammelt hat. Die ersten einzusparenden 29 Euro hatte ich dir oben bei der Unterhaltsberechnung ja bereits auf dem Silbertablett präsentiert.
Was deine weitere Familienplanung betrifft, das musst du natürlich selber wissen, aber da such' dir lieber eine Frau, die sich durch dein angespartes "money, money, money" eben nicht beeindrucken lässt: Wenn du dich als Beute präsentierst, dann wirst du mit recht hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann auch Beute sein (und wenn ich mir deine Beiträge vom vorigen Herbst anschaue, dann ist dir bei deiner Nunmehr-Exfreundin vielleicht auch schon so etwas in dieser Art passiert).
Wie gesagt - das war ziemlich off-topic, du kannst es gerne ignorieren.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Sorry - mit der zweiten Offtopic-Bemerkung hatte ich hier eine Grundsatzdiskussion losgetreten, die weit von robshome86's Thema weggeführt hat. Wer zum Thema "Partnerwahl" noch was schreiben möchte, kann das inzwischen besser hier tun: https://www.vatersein.de/Forum-topic-32935-topicseen.html
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke für deine Antwort! Mein Fehler: durchschnittliches Netto war 3550 Euro soweit ich noch weiß. Deswegen dann die nächst größere Einstufung.
Also wenn ich das richtig verstanden habe wird ein 450 Euro Nebenjob definitiv mit angerechnet.
Hallo robshome86,
Danke für deine Antwort! Mein Fehler: durchschnittliches Netto war 3550 Euro soweit ich noch weiß. Deswegen dann die nächst größere Einstufung.
Dann nochmal die Frage: bereinigtes Netto?
Sprich, sind die 3.550 Euro das, was du im Durchschnitt auf dem Lohnzettel hast? Wenn ja: Im Einzugsbereich vieler Oberlandesgerichte darfst du dann pauschal 150 Euro für berufsbedingte Kosten abziehen, und wenn das in deinem Fall möglich ist, dann wärest du genau bei den vorgenannten 3.400 Euro als deinem bereinigten Netto-Einkommen.
Wenn du höhere Kosten hast (z.B. aufgrund eines langen Arbeitsweges, das wird bereits bei 15 Entfernungs-Kilometern interessant), dann geht da sogar noch mehr; und wie auch schon gesagt, wenn du eine zusätzliche Altersvorsorge wie z.B. einen Riestervertrag oder eine Lebensversicherung hast, dann können auch solche Beiträge zu deinen Gunsten bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt werden. Ob sich dass dann unterm Strich in einer niedrigeren Zeile der Düsseldorfer Tabelle niederschlägt, muss man halt mal mit spitzem Bleistift durchrechnen.
Jedenfalls, für den Blick in die Düsseldorfer Tabelle ist dann nicht das tatsächliche, d.h. noch unbereinigte Einkommen maßgeblich, sondern eben das bereinigte Netto-Einkommen (was häufig niedriger ist, aber in bestimmten Situationen auch höher sein kann als das, was auf dem Lohnzettel steht).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ja das ist der Durchschnitt. Berufsbedingte Kosten fallen bei mir nicht an. Arbeitsweg nur 6 km!
Was deine weitere Familienplanung betrifft, das musst du natürlich selber wissen, aber da such' dir lieber eine Frau, die sich durch dein angespartes "money, money, money" eben nicht beeindrucken lässt: Wenn du dich als Beute präsentierst, dann wirst du mit recht hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann auch Beute sein (und wenn ich mir deine Beiträge vom vorigen Herbst anschaue, dann ist dir bei deiner Nunmehr-Exfreundin vielleicht auch schon so etwas in dieser Art passiert).
Leider dürften diese Frauen extrem selten sein. Ich mache gerade die Erfahrung, dass alle Frauen, die ich so kennenlerne, relativ schnell mehr oder weniger subtil den finanziellen Background abchecken. Wenn mich eine Frau eher weniger interessiert und sie mich nach meinem Beruf fragt, dann sage ich, ich wäre Schreiner. In der Regel hat sich das Interesse ihrerseits damit erledigt.
Frauen wollen sich nach oben verpartnern. Das ist auch im Jahr 2020 so.
Und was ist die einfachste Art, eine Frau loszuwerden, mit der man sich nach einem Online Chat mal real zum Essen verabredet hat, und die sich als völliger Fehlgriff erweist?
Man besteht auf eine getrennte Rechnung....
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo robshome86,
Ja das ist der Durchschnitt. Berufsbedingte Kosten fallen bei mir nicht an. Arbeitsweg nur 6 km!
Ich habe langsam den Eindruck, dass du so richtig gerne Unterhalt zahlst. :crash:
Was deine 6 Kilometer Arbeitsweg betrifft - ich nehme an, damit meinst du 6 Kilometer hin und 6 Kilometer zurück? Wenn du mit dem Auto fährst, dann haben diese 6 Kilometer mit den unterhaltsrechtlichen (!) Kilometerpauschalen einen Gegenwert von ca. 60 Euro pro Monat (es gibt geringe Unterschiede zwischen den Oberlandesgerichten); d.h. sie bringen dir bei der Einkommensbereinigung gerade genug, dass du von 3.550 Euro auf 3.490 Euro rutschst - und somit eine Einkommensgruppe niedriger in der Düsseldorfer Tabelle!
Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst, dann tritt der Preis für die Monatskarte an die Stelle der kilometerbasierten Fahrtkostenpauschale, aber in den meisten Gegenden dürfte die Monatskarte wohl auch nicht unter 50 Euro zu haben sein - reicht also ebenfalls, dich eine Einkommensgruppe niedriger einzustufen. Nur wenn du bekanntermaßen mit dem Fahrrad zur Arbeit fährst, dann hast du unterhaltsrechtlich die A-Karte gezogen, sofern das zuständige Oberlandesgericht auf Einzelnachweis der berufsbedingten Kosten besteht.
Übriges, wie ich schon erwähnt hatte und woran @MaxMustermann1234 vorhin auch nochmal erinnert hat: Bei einigen Oberlandesgerichten kannst du statt Einzelnachweis von Fahrtkosten usw. grundsätzlich 5% deines Nettoeinkommens pauschal für berufsbedingte Kosten geltend machen, wobei die so errechnete Pauschale dann aber bei vielen dieser OLGs wieder auf 150 Euro gekappt wird.
Wenn du sagst, welches Oberlandesgericht am Wohnort deines Kindes zuständig ist, dann können wir hier mal in das ganz konkrete Regelwerk ("Unterhaltsrechtliche Leitlinien") für deinen Fall gucken.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich wäre bei Vollzeitjob mit dem Nebenjob etwas vorsichtig. Ich habe im Bekanntenkreis einige Fälle, wo bei schlechterer Verdienstsituation nun der Nebenjob zur Pflicht wurde, weil der mindestunterhalt nicht mehr bezahlt werden konnte. Wenn man dann zu vor einen Nebenjob machen konnte, so gehen die Richter davon aus dass es nun auch geht.
Kann dir auch passieren, ohne dass du vorher einen hattest. Um den Mindestunterhalt zu decken können bis zu 48 Std. die Woche verlangt werden.
&Malachit: ich komme aus Augsburg Stadt. Ich geh mal davon aus das mein Anwalt diese Dinge berücksichtigt hat werd aber die Tage ihn mal drauf ansprechen
Ich würde gar nichts erwarten, sondern konkret nachfragen. Du liegst um 50 € zu hoch. Nimm 51 EUR als Altersvorsorge und stecke sie in einen ETF-Sparplan, dann wirst du runter gestuft. Der Anwalt scheint dich gar nicht beraten zu haben
Hallo robshome86,
&Malachit: ich komme aus Augsburg Stadt.
Maßgeblich ist der Wohnort des Kindes; wenn das ebenfalls Augsburg ist, dann ist OLG München zuständig und es gelten die Süddeutschen Leitlinien, d.h. die gemeinsamen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken.
In der aktuellen Fassung der SüdL, d.h. mit Stand 1. Januar 2020, heißt es unter Punkt 10.2.1 zur Absetzbarkeit berufsbedingter Kosten:
Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.
Anhaltspunkte gibt es immer: Du musst zur Arbeit fahren, du kaufst Fachliteratur, du betreibst Fortbildung auf eigene Kosten, eventuell brauchst du Berufskleidung, du zahlst vielleicht Gewerkschaftsbeiträge, oder was weiß ich. Mehr als die 5%-Pauschale wirst du sowieso nicht geltend machen wollen, also brauchst du auch nichts einzeln darzulegen. Die Klausel wegen "beschränkter Leistungsfähigkeit" braucht dich nicht zu jucken, denn das betrifft nur Fälle, wo nicht einmal der Mindest-Kindesunterhalt gewährleistet ist.
Heißt also, an "deinem" OLG gilt die 5%-Pauschale sogar ohne die Obergrenze von 150 Euro, d.h. dein durchschnittliches Netto von 3.550 Euro darfst du sogar um 177 Euro bereinigen, sodass noch 3.373 Euro übrig bleiben.
Eventuelle zusätzliche Altervorsorge dürftest du außerdem und unabhängig davon auch noch abziehen, das findet sich etwas verklausuliert unter Punkt 10.1, wo es heißt: "Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens". Da die gesetzliche Rentenversicherung "nur" mit 18,6 % zu Buche schlägt, ist da also durchaus noch etwas Platz für zusätzliche Altersvorsorge, die unterhaltswirksam geltend gemacht werden kann, wenn man so etwas denn hat.
Ergänzende Frage zu @MaxMustermann1234's Aussage über den Anwalt: Ist das ein Fachanwalt für Familienrecht?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Jawoll das ist er definitiv! Ich danke dir! Ich ruf meinen RA die Tage an und berichte dann. Vielen Dank schon mal!!