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Nebenjob - muss ich dann mehr Unterhalt zahlen?

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo robshome86,

Die 86 Euro sind inkl alles, also mit Essensgeld.

Dann könntest du im Prinzip den Betrag nach Kindergartengeld und Essensgeld aufteilen (bzw. dieses Aufteilung vom Träger anfordern, falls das aus den Rechnungen bzw. dem Gebührenbescheid nicht sowieso hervorgeht), und das Essensgeld von deiner Ex bezahlen lassen.

Allerdings: Euer Sohn ist vier Jahre alt, oder genauer gesagt, aus deinen älteren Beiträgen geht hervor, dass er im vorigen November auch schon vier Jahre alt war. Gehe ich recht in der Annahme, dass er nächstes Jahr im Sommer ohnehin eingeschult wird? Dann reden wir beim Essensgeld "nur" noch über gut ein Jahr, und du kannst dir natürlich überlegen, ob's das wert ist, d.h. für einen vergleichsweise übersichtlichen Zeitraum und Betrag, hier ein Fass aufzumachen.

Beim regulären Unterhalt, der bei dir ja demnächst in einen Titel gegossen werden soll, liegt der Fall deutlich anders: Der Unterhalt wird dir noch ca. anderthalb Jahrzehnte an der Backe kleben, und wenn da in einem "freiwillig" unterschriebenen Titel erst mal eine eigentlich zu hohe Zeile der Düsseldorfer Tabelle festgeschrieben wurde, dann ist es schwierig bis unmöglich, das wieder loszuwerden!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2020 10:55
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @robshome86,

Also: hier die Zahlen von Nov 18 - Okt 19 die der Gegner Anwalt berechnet hat. Ich geh davon aus... [...]

Ich habe das Zitat auf das (für mich) wesentliche reduziert....:
Es wäre besser gewesen, Du hättest Deinen Nettolohn eingestellt, wie er in Deinen Entgeltabrechnungen ausgewiesen wird... (die Jahressumme reicht da)
Die Zahlen des gegn. Anwaltes sind (könnten) da (u.U) schon (zu Deinen Ungunsten) frisiert sein.
Und wie Du schon schreibst: "Du gehts davon aus, dass..."
Berechnungen der Gegenseite - ganz gleich ob RA, JA oder die der/ des EX - sollte man zunächst immer (kritisch) prüfen...(und nicht davon ausgehen, dass....)

PS: ich hatte mir hierfür mal extra eine Exceltabelle gefertigt, damit ich es auf Dauer etwas einfacher hatte mit den Berechnungen.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2020 12:32
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Mein RA sagt: 5% berufsbedingte Kosten sind abgezogen. Die 90 Euro private Altersvorsorge kann man nicht geltend machen weil: ich zahle nur KindesUnterhalt. Würde ich Trennungsunterhalt und/oder Ehegattenunterhalt bezahlen dann könnte ich das geltend machen. Er sagt alle 3 Jahre könnte die Kindsmutter Auskunft fordern (oder 2 Jahre) bis dahin könnte ich nebenbei verdienen was ich möchte, was einen Nebenjob angeht. Jugendamtsurkunde soll ich unterzeichnen mit 136%. Wenn ich zB 128% fordere kommt es definitiv zur Klage. Was ich natürlich nicht möchte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2020 11:41
(@inselreif)
Moderator

Hi rob,

die Frage kam schon früher einmal auf - bist Du Dir der Kompetenz Deines Anwalts sicher?
Private Altersvorsorge ist (mit einer Deckelung) definitiv berücksichtigungsfähig auch ohne Vorhandensein irgendwelcher nachrangiger Unterhaltspflichten, die Grundlage findest Du weiter oben im Beitrag bzw. den unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines zuständigen OLG.

Weiterhin ist nicht gesagt, dass es "definitiv" zur Klage kommt. Das kommt es nur dann, wenn der Unterhaltsempfänger das Risiko einer Klage eingehen möchte. Und es ist erst einmal die Frage, ob jemand wegen der fehlenden 8% klagt. Der Clou dabei ist doch: wenn es nur um diese fehlenden 8% geht, ist der Gegenstandswert verschwindend gering. Kein Anwalt hat wirklich Lust, darum ein Verfahren zu führen.

Oder anders gesagt: Dein Anwalt will diesen Fall schnellstmöglich vom Tisch haben.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 12:15
(@maxmustermann1234)
Registriert

Noch ein Hinweis zum Essensgeld in der KiTa: Ich vermute, dass du auch da über den Tisch gezogen wirst. Ich zahle bspw. 75€/Monat Essensgeld. Bei allen Kommunen berechnet sich der Beitrag bei Alleinerziehenden aus der Summe Ihrer eigenen Einkünfte + Unterhalt für das Kind. Dein Einkommen ist dafür irrelevant. In Düsseldorf bspw. werden erst ab 30.000 EUR im Jahr Elternbeiträge fällig Essensgeld hat in jedem Fall der betreuende Elternteil aus dem Unterhalt zu zahlen.

In welcher Kommune geht dein Kind in den Kindergarten, dann kann man da mal nachgucken, ob es wirklich 85€ Regelbeitrag sind.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 12:50
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @robshome86,
damit:

Mein RA sagt: 5% berufsbedingte Kosten sind abgezogen. Die 90 Euro private Altersvorsorge kann man nicht geltend machen weil: ich zahle nur KindesUnterhalt. Würde ich Trennungsunterhalt und/oder Ehegattenunterhalt bezahlen dann könnte ich das geltend machen. Er sagt alle 3 Jahre könnte die Kindsmutter Auskunft fordern (oder 2 Jahre) bis dahin könnte ich nebenbei verdienen was ich möchte, was einen Nebenjob angeht. Jugendamtsurkunde soll ich unterzeichnen mit 136%. Wenn ich zB 128% fordere kommt es definitiv zur Klage. Was ich natürlich nicht möchte.

...scheint ja die Eingangsfrage von Dir hinreichend (von Deinem RA) beantwortet zu sein...und auch die Höhe des von Dir zu zahlenden Unterhaltes scheint ja durch selbigen - für Dich ausreichend korrekt - ermittelt worden zu sein...

Ansonsten verweise ich mal auf den Beitrag #43 von @Inselreif (hier 1. Satz..)

Fragende Grüße....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 14:54
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Habe meinen RA angeschrieben denk er ruft mich nochmal an heute/morgen. Wenn nicht - RA Wechseln

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2020 14:58
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich verweise nochmal auf meinen Beitrag: in welcher Stadt wohnt dein Kind?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 15:00
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Hatte ich schon gesagt: Augsburg Stadt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2020 15:02
(@inselreif)
Moderator

Was erhoffst Du Dir von einem anderen RA?
So lange die Sache nicht gerichtlich anhängig ist, kannst Du Dir das Geld sparen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 15:14




(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Was meinst du mit gerichtlich anhängig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2020 15:16
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Was meinst du mit gerichtlich anhängig?

Dinge sind anhängig, wenn entsprechende Anträge vorliegen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 15:44
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @robshome86,
ohne tatsächlich zu wissen, waum Du (bereiits) einen RA involviert hast:
Sowohl für Deine Eingangsfrage, als auch für die anderen hier erörterten Fragen hätte es keinen (teuren) RA gebraucht.
Das Geld hättest Du Dir (aus meiner Sicht) tatsächlich sparen können...
Und das hier (fett):

Er sagt alle 3 Jahre könnte die Kindsmutter Auskunft fordern (oder 2 Jahre) bis dahin könnte ich nebenbei verdienen was ich möchte, was einen Nebenjob angeht. [...]

ist schon mal wirklich ganz falsch...

Für den Fall, dass Du (zB.) zwischen dem "Überprüfungszeitraum" von 2 Jahren nebenbei arbeiten gehst, kann es durchaus passieren, dass diese Nebentätigkeit am Ende des Zykluses im Zuge der (nächsten) Einkommensüberprüfung offengelegt werden muß (müsste).
Schließlich wird ja (zB.) in 2 Jahren die Einkommenssituation der letzten 12 Monate abgefragt.
In 2 Jahren würde das dann (u.U.) bedeuten, dass sich die Nebentätigkeit Einkommenserhöhend auf den zukünftigen Unterhalt (ab Einkommensabfrage) auswirkt....
Einzig für die Vergangenheit hätte diese Nebentätigkeit keine Auswirkung(en)...

Deswegen schrieb ich ja bereits: ganz riskofrei ist eine (offizielle) Nebentätigkeit nicht....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 17:55
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @robshome86,
finde den Fehler... 😉

&Malachit: ich komme aus Augsburg Stadt.[...]

Ich verweise nochmal auf meinen Beitrag: in welcher Stadt wohnt dein Kind?

Hatte ich schon gesagt: Augsburg Stadt

Entscheidend für die Zuständigkeit des OLG bezüglich Berrechnung des KU ist der Wohnort der Kinder.
Bisher hattest Du lediglich geschrieben, wo Du wohnst...(!)
Falls die Kinder auch in Augsburg Stadt wohnen sollten, wäre eine entsprechende Bestätigung hilfreich und zielführend...ansonsten eben bleibt die spannende Frage:
Wo (in welcher Stadt :wink:) wohnt das Kind?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 18:22
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich verstehe Verzeihung! Sohn wohl ebenfalls in Augsburg wie ich auch!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2020 18:24
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ok, Augburg hat mit das komplizierteste System, was ich bisher gesehen habe. Die Gebührentabelle findest du hier: https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/rathaus/stadtrecht/pdf/51/5151_ANL_neu.pdf

Die geht bei 111 EUR los. Es gibt noch Abschläge, aber wenn dein Sohn weiter 5 Tage a 8 Stunden geht, würde ich behaupten, dass das teurer wird (im Normalfall). Essensgeld liegt bei 72 EUR, Hygieneartikel bei 9 EUR, also in Summe 81 EUR. Die muss deine Ex zahlen.

Interessant für dich ist der folgende Passus:

Die Gebühren nach § 3 Abs. 1 können auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastungen durch die Gebühren den Eltern oder dem Kind nicht zuzumuten sind und der Besuch der Kindertageseinrichtung für die Entwicklung des Kindes erforderlich ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII). Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 bis 85, 87 und 88 des Sozialgesetzbuches, Zwölftes Buch entsprechend.

Wenn deine Ex also weiterhin von 550 EUR netto lebt, wird sie wahrscheinlich gebührenbefreit sein. ich würde an deiner Stelle mal im Jugendamt anrufen und darum bitten, ob man mir eine Kopie des Gebührenbescheids schicken kann, da du das ja auch zahlst. Denn über die Gebühren oder eine Befreiung muss immer ein Bescheid ergehen. Ich vermute immer noch, dass deine Ex dich das Essensgeld bezahlen lässt, welches sie eigentlich aus dem Regelunterhalt zu bestreiten hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2020 11:54
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Falls jemand Interessiert: alten RA ade gesagt, neuer RA sagt: zahle Zuviel Unterhalt, Neuberechnung läuft, Gegneranwalt bekommt die Tage Post... falle 1 Gruppe runter und zahle dann weniger. Man kann sehr wohl Altersvorsorge, 5% Pauschale usw wie von euch gesagt mit rein rechnen. Was Kindergarten angeht handelt mein neuer RA was aus, diesen muss ich jedenfalls nicht alleine bezahlen. Und: Nebenjob auf 450 Euro Basis wird wenn dann nur zum Teil angerechnet. In meinem wohl eher gar nicht da ich Mindestunterhalt schon bezahle. Gruß an alle und vielen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2020 22:22
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo robshome86,

Falls jemand Interessiert: alten RA ade gesagt, neuer RA sagt: (...)

:thumbup:

Ob all das, was der neue RA sagt, dann auch wirklich so durchgeht, wirst du sehen; aber immerhin ist das offenbar nicht mehr so ein zahnloser Tiger wie sein Vorgänger.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2020 23:40
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