Hallo ihr lieben,
die situation seit meinem Eintrag vom letzten Jahr hat sich nun komplett verändert.
Kurz die Situation,
1.Kind mit der seit Feb 13 Geschiedenen EX, wird in einmem Monat 4J
2.Kind mit meiner neuen Ehefrau vor 2 Monaten Geboren.
Jetzt hat meine EX den EU von ihrer Anwältin neu berechnen lassen
und als ich das gelesen habe fielen mir die Augen aus dem Kopf.
Bisher haben ich 273€ 1.Kind und 500€ EU gezahlt.
Ohne Jegliche vereinbarung, als 1.Kind 3J geworden ist hatte ich den EU
mal weggelassen und ich hatte auch sofort Post im Kasten, siehe altes Thema.
Wir konnten uns auf jeden fall einigen das erstmal alles beim Alten bleibt.
Jetzt kommt folgende Berechnung aufgrund der Eingereichten Unterlagen,
Jahresbrutto 57.208€
Lohnsteuer 13.289€ von der Anwältin in StKl 1 korigiert, da ich in 3 gewechselt habe.
Soli 578€
RV 5406€
AV 858€
verbleiben 37.077€
Sterst 12 2800€
MONATS NETTO 3330€
abzug PKV AN 564€
zu PKV AG 274€
verbleib 3040€
zu PKW 470€
ab KiGa 170€
Zugrunde gelegtes Nettoeinkommen für die Berechnung sind somit 3340€
daraus folgen dann 314€ 1.Kind laut DT usw.
und ich soll auch noch 7500€ nachzahlen :knockout:
Mir geht es jetzt erstmal nur um mein Nettoeinkommen und wie das korrekt berechnet aussieht.
Folgendes kann ich jetzt schon sagen.
die 57208€ sind zu verteuerndes Netto da ist der Geldwerte vorteil mit drin
also ist der PKW 2x in der Rechnung.
Mein reales Brutto liegt bei 51907€ in denen auch Bonus Zahlungen sind, die wohl anders versteuert werden.
Um es einfacher zu machen habe ich die Auszahlungen
auf meinem Konto für 2013 durch 12 geteilt und kommen auf 2915€
wobei hier abrechnungen in StKl. 3 bei sind.
Ist von diesem Nettolohn nicht auch noch eine 5% Pauschale für Arbeitnehmer abzuziehen ?
Bei der Steuererstatuung wurde mir schon geholfen, siehe
http://www.vatersein.de/Forum-topic-28031-start-msg320903.html#msg320903
Ich habe ein Firmenfahrzeug mit 1% Regel was mit 470€ Geldwertemvorteil in der Gehaltsbescheinigung steht,
Dass wird doch nicht zu 100% zu meinem Nettolohn zugerechnet oder?
Abzuziehn ist jetzt die PKV in voller höhe.
Desweiteren habe ich eine Altersvorsorge von mtl 100€ die wohl angerechnet werden müssen?
Ein Kredit der mit 200€ mtl. zu bezahlen ist müsste auch angerechnet werden?
Jetzt kommt noch der KiGa mit 170€ den ich jetzt Zahlen soll,
weil ich viel mehr verdiene als EX, sie hat 680€ mtl.
Ist diese rechnung damit korrekt.
Monats Netto 2915€ (Steuerklasse ist noch zu bereinigen)
5% Pauschale - ?€
Sterst 12 + 0€ nicht anerkannt.
Firmenwagen + ?€ Ich hab keine Ahnung wie der Berechnet wird
PKV - 564€ Kind2 musste auch in die PKV und der Beitrag liegt jetzt bei 712€
Altervor. - 100€
Kredit - 200€
KiGa - 170€
Damit komme ich auf ein Zugrunde gelegtes Nettoeinkommen von 1881€
Das sind 1459€ MONATLICH! weniger.
Danke für jegliche Hilfestellung
Moin,
Ich würde erstmal in Frage stellen, warum Du überhaupt noch Unterhalt für Deine Ex zahlen solltest.
Wenn das Kind demnächst 4 wird, kann sie doch arbeiten gehen.
Hier wäre aber wichtig zu wissen, ob es eine Regelung (Beschluss, Vergleich, außergerichtlich) bezüglich Dauer und Höhe der Unterhaltsleistungen für Deine Ex gibt.
Gibt es die nicht, würde ich zunächst mal genau 0€ überweisen.
Des weiteren fehlt mir Kind 2 in der Rechnung, und auch Deine aktuelle Ehefrau steht unterhaltstechnisch wegen Kinderbetreuung von unter 3-jährigen im Rang noch vor Deiner Ex.
Vielleicht rechnet hier einer der Cracks mal durch, wie viel letztendlich für Deine Ex überhaupt übrig bliebe, wenn denn überhaupt noch Anspruch besteht.
Grüsse!
JB
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Hallo Holsteiner,
auch wenn ich nicht wirklich viel davon verstehe versuche ich mal eine Antwort und vielleicht bekommst Du dann auch noch weitere.
Also 5% pauschale Aufwendungen kannst Du abziehen, es geht mehr, wenn Du es nachweisen kannst.
Dein Dienstwagen mit der 1%-Regelung wird voll angerechnet, vielleicht kannst Du ja auf eine Fahrtenbuchregelung umsteigen, wenn Dein Arbeitgeber mitmacht.
Hier noch eine Internet-Seite, die Dir vieleicht auch helfen kann
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/abzuege-vom-einkommen.html
Wesentlich ist, es hängt von dem für Deinen Fall zuständigen OLG ab und ist nicht einheitlich geregelt.
VG Susi
Zum Dienstwagen kann ich erstmal soviel beitragen, dass (OLG Frankfurt) gerne das, was in der Lohnabrechnung steht ignoriert wird und dann ein geldwerter Vorteil in Höhe dessen, was in der ADAC Tabelle steht eingerechnet wird. In meinem Fall (zumindest habe ich sie so verstanden) würde die Richterin also, obwohl ich bereits 1300 € versteuere, nochmal ein Betrag in ähnlicher Höhe auf das Netto drauf gerechnet werden. Es würde mich also nicht überraschen, wenn die Gegenseite mit ihrer Berechnung Gehör fände.
Du kannst die 5% abziehen und die komplette PKV. Den Kredit nur wenn es ehebedingte Schulden sind.
In Anbetracht der Tatsache, dass ihr ja wohl eher nicht so lange verheiratet wart und das Kind jetzt 4 wird, würde ich es auf eine Klage bezüglich EU ankommen lassen.
Da Du (ohne Ex) 3 UH-Berechtigte hast, geht es in der DT eine Stufe runter, wir reden hier also über höchstens 289 und mindestens 241 € KU. Wegen der paar Kröten, und es ist ja schließlich fürs Kind, würde ich allerdings bei Deinem Einkommen kein Fass aufmachen und einen Titel erstellen beim JA.
Moin Holsteiner,
Dein Fall ist recht komplex, weshalb ich davon ausgehen würde, dass Du ohne Anwaltsunterstützung (und aufgrund VKH-geförderter EX - ohne Gericht) vermutlich nicht zu einem Ergebnis kommen wirst.
Die Frage nach dem OLG ist gerechtfertigt, da Berufsbedingter Aufwand und Firmenwagenregelung teils unterschiedlich gehandhabt wird.
Aufgrund Deines Nicks gehe ich mal von Schleswig aus.
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien findest Du <hier>.
Kleine Gegenrechnung, die evtl. etwas optimistischer klingt (aber mit gaaanz vielen Fragezeichen und Ermessensspielraum, z.B. Erwerbsobliegenheit Ex):
57.208 Steuerpfl. Brutto
8.120 LST Stkl 3 (Stkl 4 von RAtte klingt freundlich, soll aber Deine jetzige Frau aus dem Spiel bringen)
465 Soli
5.406 RV
858 ALV
---------
42.359 Netto / Jahr (beinhaltet 1% vom Firmenwagen, kein Abzug siehe UHL)
3.530 Monatsnetto
564 PKV
100 AV
? Berufsbedingter Aufwand (Schleswig kennt keine Pauschale)
---------
2.866 Bereinigtes Netto
170 Mehrbedarf KiTa (Kind 1)
148 Mehrbedarf PKV (Kind 2)
---------
2.548 Berechnungsgrundlage KU (Stufe 4 , aber Herabstufung um 2 wegen 4 UH-Berechtigten)
241 KU 1
241 KU 2
---------
2.066 Berechnungsgrundlage TU/NU
Jetzt wird es spannend:
Da Deine jetzige Ehefrau zumindest im gleichen Rang wie Deine Ex steht, ist die Dreiteilung gem. BGH zugelassen.
2.066*6/7 + 680*6/7 + 0*6/7 = 2.353,71
2.354 / 3 = 785 EUR -> Reicht nicht zum Decken des Mindestbedarfs
Als Verteilmasse Deinerseits stehen 966 EUR zur Verfügung.
Deine jetzige Frau hat einen Bedarf von 880 EUR (davon ausgehend, dass sie nicht arbeitet), Deine Ex einen ungedeckten Bedarf von 320 EUR (Mindestbedarf 1.000 abzgl. 680 EK).
D.h. 966 * 320/1.200 = 258 EUR TU/NU für Ex + 241 KU (Kind 1) + 170 EUR KiTA.
Gruß
United
Hallo und Danke für die Antworten!
Da Du (ohne Ex) 3 UH-Berechtigte hast, geht es in der DT eine Stufe runter, wir reden hier also über höchstens 289 und mindestens 241 € KU. Wegen der paar Kröten, und es ist ja schließlich fürs Kind, würde ich allerdings bei Deinem Einkommen kein Fass aufmachen und einen Titel erstellen beim JA.
Wegen dem Kind wird auch kein Fass aufgemacht die sprünge in der Tabelle sind ja nicht groß.
Da habe ich bis jetzt immer mein ausgezahltes Gehalt mit der DT verglichen und den Betrag überwiese.
Das Jahresbrutto ist ja noch nicht mal Richtig. In meiner Abrechnung 12/13 stehen folgende Werte
Gesamtbrutto:51907€ <- Das Brutto entspricht auch meinem Arbeitsvertrag
SV-Brutto ungk:57208€
Nettoentgeld:32424€
Wäre dem Nettoentgeld nicht der AG Anteil zur PKV zuzurechnen und dann der PKV Beitrag abzuziehen?
Ich würde die Jahreswerte ja mal einfügen weiss nur nicht wie.
United, danke für deine Rechnung, Schleswig-Holstein ist richtig.
Es macht mir hoffnung das auch du bei einer rechnung mit zu hohen beträgen in etwa das rausbekommt was ich
bis jetzt gezahlt habe 273€+500€.
258 EUR TU/NU für Ex + 241 KU (Kind 1) + 170 EUR KiTA. = 669€
Ich habe heute auch mit einem RA gesprochen. das wird ja richtig teuer 😡
Aus der weiteren Rechnung mit den 3340€ Netto folgen ja
KU1 -314€
Einkommen EX - 680€
nach 3/7 = 1000€
1484€ Unterhalt im Monat + 7500€ Nachzahlung durch diese Hohe forderung würden Anwaltkosten im 4 stelligen bereich anfallen.
Dadran sei auch nichts zu machen, es gehe um den Streitwert.
Da fällt mir nichts zu ein, die EX hat fast kein einkommen ab zum Anwalt, alles wird bezahlt vom Staat und
dann richtig hoch ausgerechnet mit GROBEN fehlern damit es auf jeden fall teuer wird egal was ich mache.
Ich warte jetzt nur noch auf die nachricht das ich ja lieber Ihr das Geld geben kann bevor ich einen Anwalt bezahle.
Anwälte können wohl einfach fordern was sie wollen?
Mit dem Argument, hätte die RA meiner EX richtig gerechnet,
hätte ich keinen Anwalt nehemen müssen bzw. keine Kosten in entsprechender höhe komme ich wohl nicht weit?
Hier wäre aber wichtig zu wissen, ob es eine Regelung (Beschluss, Vergleich, außergerichtlich) bezüglich Dauer und Höhe der Unterhaltsleistungen für Deine Ex gibt.
Gibt es die nicht, würde ich zunächst mal genau 0€ überweisen.Des weiteren fehlt mir Kind 2 in der Rechnung, und auch Deine aktuelle Ehefrau steht unterhaltstechnisch wegen Kinderbetreuung von unter 3-jährigen im Rang noch vor Deiner Ex.
es giebt hierzu keinerlei beschlüsse oder irgendwas.
Die Rechnung für KU2 wurde mit ausgerechnet, beläuft sich auf 1284€, nur wollte ich erstmal
das zu Grunde gelegte Netto richtig haben.
Meine Jetzige Frau wird nirgens erwähnt, sie bekommt elterngeld in höhe von 450€
Dein Fall ist recht komplex, weshalb ich davon ausgehen würde, dass Du ohne Anwaltsunterstützung (und aufgrund VKH-geförderter EX - ohne Gericht) vermutlich nicht zu einem Ergebnis kommen wirst.
Ja schade eigentlch, dass die Anwältin ihr da so ein floh ins Ohr gesetzt hat und die Ex jetzt
vom rechten bis zum linken ohr strahlt und in keinster weise mehr bereit ist das Thema
um IHREN Unterhalt ohne Anwalt zu klären...
Moin Holsteiner,
[...] nur wollte ich erstmal das zu Grunde gelegte Netto richtig haben.
Genau da liegt das Problem. Ein "richtiges" Netto gibt es in Deinem Fall nicht. Wenn Du drei Anwälte fragst, erhältst Du drei Ergebnisse (und fragst Du hier im Forum kommen weitere dazu).
Meine Rechnung stellt eher einen Kompromiss dar (in dieser Größenordnung könnte ich mir einen Vergleich vorstellen - bin aber kein Richter).
Zur PKV:
Wie hoch ist denn jetzt der Gesamtbetrag, wie hoch der AG-Anteil ? Ich hatte die 564 EUR als Deinen Anteil verstanden.
Kind 2 ist nach meinem Verständnis selbst in der PKV ? Wie hoch ist der Beitrag ?
Unterhaltstechnisch müssen (mindestens) zwei Rechnungen aufgestellt werden, eine bis zur Geburt von Kind 2 und eine für den Zeitraum davor.
Weitere Vorgehensweise:
- Streiwerttechnisch solltest Du überlegen, den KU für Kind 1 zu titulieren (in Deinem Fall macht es m.E. Sinn). Hier aber nicht mehr als Stufe 2 DDT.
- Kleine Gegenrechnung durch Deinen Anwalt aufstellen lassen:
32.424 EUR Netto (ohne geldwerten Vorteil Firmenwagen)
2.702 EUR Monatsnetto
- 564 EUR (Dein PKV-Anteil)
+ 150 EUR Private PKW-Nutzung des Firmenwagens (privat würdest Du nie den 5er BWM fahren, sondern lediglich nen Corsa)
- 100 EUR Altersvorsorge
- 200 EUR ehebedingte Schulden
- 100 EUR Fahrtkosten zur Arbeit
-----------
1.888 EUR Bereinigtes Netto
- 170 EUR Mehrbedarf KiTA
- 148 EUR Mehrbedarf Kind 2
-----------
1.500 EUR -> Mindestunterhalt
- 225 EUR KU Kind 1
- 225 EUR KU Kind 2
-----------
1.050 EUR -> Nix mehr für TU/NU über ...
- Großzügiges Angebot, ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld außergerichtlich KU Stufe 2 zu titulieren und zeitlich befristet (bis Schuleintritt) 250 EUR NU.
- Aufforderung an KM Vollzeit arbeiten zu gehen, da Ganztagsbetreuung möglich.
Zu den 3/7: Da Deine jetzige Frau mit zu berücksichtigen ist, geht das - wie zuvor geschildert - nicht so einfach.
Beim Elterngeld Deiner Frau bleiben 300 EUR als Nicht-Da-Geld hinsichtlich ihres Bedarfs unberücksichtigt.
Das ist eine (mehr als) optimistische Rechnung. Falsch ist die aber genau so wenig wie die der RAtte Deiner Ex.
Gruß
United
Hallo United,
Meine Rechnung stellt eher einen Kompromiss dar (in dieser Größenordnung könnte ich mir einen Vergleich vorstellen - bin aber kein Richter).
Was genau bedeutet es, wenn es zu einem Vergleich kommt?
Zur PKV:
Wie hoch ist denn jetzt der Gesamtbetrag, wie hoch der AG-Anteil ? Ich hatte die 564 EUR als Deinen Anteil verstanden.
Kind 2 ist nach meinem Verständnis selbst in der PKV ? Wie hoch ist der Beitrag ?
564 € ist der Gesammt betrag und der AG-Anteil liegt bei 274€
Kind2 kommt jetzt mit gesammt 148€ hinzu wo der AG-Anteil bei 74€ liegen sollte, ich habe noch keine Abrechnung mit Kind.
- Großzügiges Angebot, ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld außergerichtlich KU Stufe 2 zu titulieren und zeitlich befristet (bis Schuleintritt) 250 EUR NU.
- Aufforderung an KM Vollzeit arbeiten zu gehen, da Ganztagsbetreuung möglich.
Das titulieren hat den sinn, dass damit der Betrag unstritig gemacht wird oder
warum macht es in meinem fall Sinn?
Die Ganztagesbetreung erfolgt schon, Kind ist 42,5 std/wo betreut. KM hat arbeitszeit von 17std/wo.
Jetzt geht es ertmal mit einen RA wieter, bin mal gespannt was da rauskommt.
Plan B wird 1/2 Jahr Elternzeit, unbezahlt! 😉
Gruß
Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt dieses Jahr 295,65 egal für wieviele Leute Du PKV zahlst.
Die unbezahlte Elternzeit nützt Dir gar nichts. Dann musst Du den UH von unbezahlt bezahlen.
Hallo Hosteiner,
Das titulieren hat den sinn, dass damit der Betrag unstritig gemacht wird oder
warum macht es in meinem fall Sinn?
Es geht darum, dass Du ein sinnvolles Angebot unterbreitest. Dieses Angebot muss natürlich irgendwie abgesichert sein und kann nicht bloss aus Absichtserklärungen bestehen.
Zum einen hat das Kind einen Anspruch auf einen Titel, zum anderen wird der Betrag damit festgeschrieben, könnte aber von einem Gericht natürlich geändert werden.
Wenn Deine Ex "alles, was ihr zusteht" will, wird sie das Angebot sowieso nicht annehmen, aber Du siehst damit durchaus besser aus. Macht Sie mit, könnt ihr euch einigen, dann könnt ihr beide Anwalts- und Gerichtskosten sparen.
VG Susi
Es geht darum, dass Du ein sinnvolles Angebot unterbreitest. Dieses Angebot muss natürlich irgendwie abgesichert sein und kann nicht bloss aus Absichtserklärungen bestehen.
Hallo Susi,
das war mein Ziel, ein für beide seiten sinvolles Angebot zu finden.
Die EX war sich unsicher und wollte als grundlage für ein gespräch mit mir, einmal eine Rechnung von Ihrer Anwältin haben.
Nach diesem Termin bei Ihrer Anwältin will sie nichts mehr mit mir besprechen.
Wenn Deine Ex "alles, was ihr zusteht" will, wird sie das Angebot sowieso nicht annehmen, aber Du siehst damit durchaus besser aus. Macht Sie mit, könnt ihr euch einigen, dann könnt ihr beide Anwalts- und Gerichtskosten sparen.
Das habe ich ihr auch versucht zu vermitteln, das wir mit dem Geld lieber etwas für unsere Tochter anschaffen oder anstellen können.
Sie ist aber so fest davon überzeugt 7500€ zu bekommen das sie auf kein gespräch mehr eingeht.
Ich war jetzt auch beim RA mal abwarten, was der mir berichten wird.
Es sei auf jeden fall nicht ganz so einfach...
Er hat die gegenseite darauf hingewiesen das einige Berechnungen nicht ganz stimmig sind
und Ihre Gehlatsnachweise gefordert.
Die gegenseite hat relativ schnell mit den Gehlatsnachweisen geantwortet und erwartet nunmehr
die Rechnung meines Anwalts und macht direkt klar:
"Ein eventuell darüber hinausgehender Unterhalt, den Ihr Mandant nicht akzeptiert,
werden wir dann gerichtlich geltend machen."
gibt es noch tips worauf ich achten muss/kann wenn das ganze jetzt vor Gericht landet?
Danke und Gruß
Moin,
Es sei auf jeden fall nicht ganz so einfach...
... ist keine Überraschung.
gibt es noch tips worauf ich achten muss/kann wenn das ganze jetzt vor Gericht landet?
Erstmal lässt Du Deinen Anwalt zwei Rechnungen machen (eine Gegenrechnung vor Geburt, eine Gegenrechnung nach der Geburt).
Bei der Berechnung nach der Geburt sollte NULL rauskommen.
Bei der Berechnung vor der Geburt irgendetwas (kumuliert) kleiner 7.500 EUR.
In puncto Nachforderung wäre noch von Interesse, wann Ihr Euch auf Basis welcher Informationen wie geeinigt habt.
Wann wurdest Du zur Einkommensauskunft aufgefordert ?
Vermutlich wurde hier frech ab Trennung gerechnet ?
Das "Geklapper" mit Gericht ist nichts außergewöhnliches, das darfst Du zur Kenntnis nehmen und mehr nicht (ändern kannst Du es im Zweifel ohnehin nicht).
Gruß
United
Hallo,
kurzes Update.
Mein RA hat jetzt runtergerechnet und kommt auf
241€ Kind + 150€ für EX
Dann hat er(mit mir abgesprochen) der EX ein, wie ich finde, recht gutes Angebot gemacht.
273€ Kind bis zum 6. Geburtstag.
85€ KiGa, also Halb/Halb aufgrund des Missverhältnisses mit der ungenutzten Betreungszeit.
200€ Für die EX Befristet auf 1 Jahr.
Für die Nachzahlung hat er etwas weniger Unterhalt als gezahlt wurde ausgerechnet.
Dazu hat er betont, dass er noch nicht mal Fiktives einkommen bei der EX angerechnet hat.
Wir uns aber Einvernehmlich geeinigt hätten und ich mich daran halten möchte.
Ich bin gespannt was dadrauf zurück kommt.
Heute kam die Antwort,
darauf das ich so einen Firmwagen nicht Privat fahren würde geht sie nicht ein
und ist der meineung das ich mit meinem Einkommen locker so ein Fahrzeug Finanzieren könnte.
Den Steuervorteil wegen Unterhaltszahlungen rechnet sie voll an mit der begründung das dies keine einmalige Angelegenheit ist.
Auf die sachek, das die zahlung nicht auf den ehelichen Lebensverhältnissen beruht geht Sie garnicht erst ein.
Könnte bedeuten das mein Anwalt recht hat?
Für die Altersversorgung nimmt sie die 4% vom Brutto, was ja auch korrekt ist.
KiGa möchte sie selbstverständlich voll bezahlt haben.
JETZT Kommt das beste:
Die Einkünfte der neuen Ehefrau seien nicht komplett und sie möge Vermitung, Verpachtung oder mietfreies Wohnen im eigenem Haus
angeben.
Was kann da jetzt kommen? Das Haus in dem wir jetzt leben ist geschenkt.
Können jetzt wirklich ansprüche meiner jetzigen Frau wegfallen?
Wie würdet Ihr den Satz:
"Unsere Mandantin möchte nicht ausschließen, dass man sich insgesamt außergerichtlich auf einen Betrag einigen kann."
verstehen?
Wurde sie jetzt doch von der gegendarstellung abgeschreckt, vor Gericht zu ziehn?
Wie wären eure meinungen zur weiteren vorgehensweise?
Nicht gr0ß darauf reagieren und eine Gerichtliche entscheidung oder
das Angebot erhöhen?
Ich würde auch bei der nächsten Rechnung mit angeben das die Kleine hier über bedarf
betreut wird und mir diese Kosten auch niemand erstattet.
Mit dem Risiko, dass durch die RA betreung der EX geraten wird, den Umgang dann auf das nötigste zu beschrenken.
Damit sie mal merkt wer am ende die leidtragende ist, ich beisse mir immer auf die Zunge und halte das Kind raus,
unter den umständen wird das aber immer schwerer.
Danke und Gruß
Holsteiner
Moin Holsteiner,
wirkliche Überraschungen sind nicht in der Antwort ...
"Unsere Mandantin möchte nicht ausschließen, dass man sich insgesamt außergerichtlich auf einen Betrag einigen kann."
Wurde in diesem Zusammenhang ein Gegenvorschlag unterbreitet ?
und ist der meinung das ich mit meinem Einkommen locker so ein Fahrzeug Finanzieren könnte.
Das ist nur eine Meinung und unterläge in der Tat dem "richterlichen Ermessen".
Den Steuervorteil wegen Unterhaltszahlungen rechnet sie voll an mit der begründung das dies keine einmalige Angelegenheit ist.
Das ist ein wenig Endlosschleife ... selbstverständlich geht sie von einem permanenten UH-Anspruch aus, würde auf der einen Seite von Deiner gestiegenen Leistungsfähigkeit (Stkl.3) profitieren, auf der anderen Seite aber auch gerne die Erstattung auf Basis der alten Steuerklasse mitnehmen ... eine gestiegene Erwerbsobliegenheit auf Seiten der Ex wird sie ohnehin nicht sehen wollen (das würde aufgrund Nachteilsausgleich weniger Erstattungsanspruch bedeuten) ... ebenfalls mehr oder minder richterliches Ermessen.
Den Erstattungsanspruch komplett aus Deinem EK herauszurechnen wird vermutlich nix, wenn dann wäre eine Erstattung aber zumindest auf Basis der jetzigen Stkl. zu ermitteln.
Für die Altersversorgung nimmt sie die 4% vom Brutto, was ja auch korrekt ist.
Wenn Du keine 4% leistest, ist das nicht korrekt.
KiGa möchte sie selbstverständlich voll bezahlt haben.
Da der Kindergarten Mehrbedarf darstellt und Deine Ex kein Einkommen hat, dass oberhalb des Angemessenen Selbstbehalts liegt, wird es darauf hinauslaufen.
Auf der anderen Seite schmälert es das zur Verteilung stehende Einkommen für Exen-Unterhalt.
Können jetzt wirklich ansprüche meiner jetzigen Frau wegfallen?
So die Hütte nicht 150qm im Zentrum von München darstellt, wird Deine Frau auch unter Einberechnung eines Wohnvorteils weiterhin bedürftig bleiben.
Sie hat aktuell 450 EUR abzgl. 300 EUR (Elterngeld-Sockel) + Wohnvorteil, solange das in Summe weniger als 1.100 EUR ausmacht, wirkt sich das bei der Berechnung als Anspruch gegen Dich aus.
Wurde sie jetzt doch von der gegendarstellung abgeschreckt, vor Gericht zu ziehn?
Ihre Anwältin wird von Eurer Rechnung wenig überrascht sein. Deiner Ex wird nach der Euphorie durch die erste Berechnung vielleicht kurz das Lächeln vergangen sein.
Inwieweit tatsächlich Kompromissbereitschaft besteht, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Ich würde auch bei der nächsten Rechnung mit angeben das die Kleine hier über bedarf betreut wird und mir diese Kosten auch niemand erstattet.
1. Die Betreuung auf Deiner Seite ist kein Argument, das Du einbringen solltest.
2. Eine neue Rechnung brauchst Du nicht aufstellen. Eure Rechnung steht.
Jetzt ist allerhöchstens Basar angesagt.
Soll heissen: Die Gegenseite möge bitte einen Betrag nennen, auf den man sich außergerichtlich einigen könnte.
Du überlegst Dir eine Schmerzgrenze (die nicht höher als das sein kann, was Du bisher zahlst).
Perspektivisch wichtig wäre mir hierbei immer die zeitliche Befristung.
Gruß
United
Du überlegst Dir eine Schmerzgrenze (die nicht höher als das sein kann, was Du bisher zahlst).
Bei meiner Ex war das immer so:
Wenn sie 200,- forderte und ich 100,- € zu zahlen bereit war, musste der Kompromiss immer bei mindestens 250,-€ liegen, denn sonst hätte sie ja nichts davon. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo United,
"Unsere Mandantin möchte nicht ausschließen, dass man sich insgesamt außergerichtlich auf einen Betrag einigen kann."
Wurde in diesem Zusammenhang ein Gegenvorschlag unterbreitet ?
Es wurde hier kein Gegenvorschlag unterbreitet,
die Gegenseite möchte auskunft über weitere einkünfte der jetzigen Frau.
Danach soll der Anspruch neu errechnet werden.
Für die Altersversorgung nimmt sie die 4% vom Brutto, was ja auch korrekt ist.
Wenn Du keine 4% leistest, ist das nicht korrekt.
Ich leiste etwas weniger.
Können jetzt wirklich ansprüche meiner jetzigen Frau wegfallen?
So die Hütte nicht 150qm im Zentrum von München darstellt, wird Deine Frau auch unter Einberechnung eines Wohnvorteils weiterhin bedürftig bleiben.
Sie hat aktuell 450 EUR abzgl. 300 EUR (Elterngeld-Sockel) + Wohnvorteil, solange das in Summe weniger als 1.100 EUR ausmacht, wirkt sich das bei der Berechnung als Anspruch gegen Dich aus.
Warum abzgl. 300€ ? Hat meine Frau nicht auch noch Ihren teil für unser Kind beizutragen
oder ist das in den 1.100 € plus KG mit drin?
Ich würde auch bei der nächsten Rechnung mit angeben das die Kleine hier über bedarf betreut wird und mir diese Kosten auch niemand erstattet.
1. Die Betreuung auf Deiner Seite ist kein Argument, das Du einbringen solltest.
2. Eine neue Rechnung brauchst Du nicht aufstellen. Eure Rechnung steht.
zu 1. Ich habe jetzt für die Letzten 5 Monate nachgeschaut und komme auf eine 40/60 Betreuung.
Das ist finde ich schon erheblich mehr als jedes 2. WE 2 Tage.
zu 2. Da mein Angebot ja nicht angenommen wurde, hatte mein RA ja schon angedeutet neu zu rechnen.
Diesmal halt mit dem errechneten KU von 241€, dem KiGa beitrag von 170 € und einer fiktiven arbeitszeit von 30std/wo für EX.
Wie verhält sich das mit der ganzen sache zeitlich?
Sollte ich versuchen, dass ganze möglichst schnell zu klären, um nicht nachher, rückwirkend viel Geld nachzuzahlen
oder ist es nicht weiter schlim, wenn sich das alles in die länge zihet?
Mir persönlich wäre eine schnelle lösung lieber.
Bei meiner Ex war das immer so:
Wenn sie 200,- forderte und ich 100,- € zu zahlen bereit war, musste der Kompromiss immer bei mindestens 250,-€ liegen, denn sonst hätte sie ja nichts davon. 🙂
Kennen sich die beiden vielleicht? 😉
Gruß
Holsteiner
Moin Holsteiner,
Warum abzgl. 300€ ? Hat meine Frau nicht auch noch Ihren teil für unser Kind beizutragen oder ist das in den 1.100 € plus KG mit drin?
Sie leistet Unterhalt durch Betreuung.
Vom Elterngeld bleiben 300 EUR bei Unterhaltsberechnungen unberücksichtigt.
Die sind fiktiv nicht da (das gibt es nur bei UH-Berechtigten).
[...]
die Gegenseite möchte auskunft über weitere einkünfte der jetzigen Frau.
Danach soll der Anspruch neu errechnet werden.
Da hier - wie beschrieben - Dreiteilung zutrifft: Gebt die Auskunft und lasst sie rechnen.
Wie verhält sich das mit der ganzen sache zeitlich?
Sollte ich versuchen, dass ganze möglichst schnell zu klären, um nicht nachher, rückwirkend viel Geld nachzuzahlen
oder ist es nicht weiter schlim, wenn sich das alles in die länge zihet?
Was zahlst Du denn derzeit noch ? Hast Du UH für Ex eingestellt ?
Pack was für Nachehelichen Unterhalt an die Seite.
Alle Zahlungen die rausgehen, sind weg.
Gegen Dich spielt die Zeit nicht wirklich.
Gruß
United
Jetzt geht das ganze wohl vor Gericht,
vor ein paar Tagen war das Verfahrenkostenhilfegesuch und der Antrag auf Zahlung nachehelichem Unterhalts im Kasten.
Ich hatte mit meinem RA gesprochen, und er sagte man kann dazu stellung nehmen oder einfach abwarten und es
auf sich zukommen lassen.
Hat hier wer erfahrungswerte, sollte ich dazu stellung nehmen?
Die RA von EX ist in etwa bei ihrer forderung geblieben und verlangt insgesamt über 1000€ Mtl.
sowie rückstände von ca. 5500€
Hat noch jemand einen Tip oder kann ich irgendwas machen außer abzuwarten?
Gruß
Moin Holsteiner,
vermutlich eine etwas späte Antwort.
Dennoch:
Ich hatte mit meinem RA gesprochen, und er sagte man kann dazu stellung nehmen oder einfach abwarten und es auf sich zukommen lassen.
... zu einem aus Sicht seines Mandanten ungerechtfertigten VKH-Antrag sollte ein Anwalt durchaus Stellung nehmen.
Ändern würde eine Erwiderung in Deinem Falle vermutlich eher wenig, es könnte aber durchaus passieren, dass dem VKH-Antrag lediglich in Teilen zugestimmt wird (weil der Richter sich mit einzelnen Fragestellungen schon vorab beschäftigt).
Gruß
United