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Nettoeinkommen und Gehaltsumwandlung (Altersvorsorge)

 
(@eisbaer75)
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Hallo,

ich habe eine Frage, wie hoch das für den Unterhalt maßgebende Einkommen bei einer Gehaltsumwandlung für die Altersvorsorge ist? Hier geht es wirklich nur darum und nicht um die weitere Bereinigung des Nettoeinkommens.

Beispiel:

Netto ohne Gehaltsumwandlung: 3200,-- 

Netto mit Gehaltsumwandlung: 3050,--

Höhe der Gehaltsumwandlung: 300,--

 

Frage: Welches Nettoeinkommen ist für den KU maßgebend?

3200,-- so als wenn es keine Gehaltsumwandlung geben würde?

3050,-- Auszahlungsbetrag netto?

3050,-- plus 300,-- Gehaltsumwandlung = 3350,--?

 

Sprich, wird der Betrag, der in die Altersvorsorge fließt 1:1 als Nettoeinkommen gewertet (ja ich weiß 4 % vom Brutto kann ich als Altersvorsorge wieder abziehen)?

Oder wird das Nettogehalt herangezogen was ohne Gehaltsumwandlung theoretisch rauskommen würde?

Oder wird der tatsächliche Netto-Auszahlungsbetrag genommen?

 

Danke und Gruß!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2022 15:03
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Ich würde laienhaft meinen das für die Berechnung das normale netto, also 3200 € herangezogen wird. Die 150 € welche du einbezahlst werden dann  abgezogen sofern die 4 % nicht schon durch weitere Vorsorge überschritten werden. Die 150 welche du als Zuschuss bekommst spielen keine Rolle da du davon aktuell nichts hast, kündigst du die Vorsorge geht der Zuschuss wieder verloren.

Wird der Mindestunterhalt aber unterschritten werden deine 150 gar nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2022 17:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei der Unterhaltsberechnung ist auszugehen vom Bruttoeinkommen aller Einkünfte und erst danach wird bereinigt. Das Nettoeinkommen spielt also zunächst gar keine Rolle.

Der Zuschuß des Arbeitgebers würde daher Einkommen darstellen und ins Bruttoeinkommen einfließen, ist aber steuer- und abgabenfrei.

Bei der Berechnung der 24% vom Bruttoeinkommen, die als Altersvorsorge berücksichtigt werden können gehen aber auch die Beiträge des Arbeitgebers ein. Deshalb wäre aus meiner Sicht die Rechnung komplizierter. Bruttoeinkommen + 150 Euro, davon werden dann die normalen Sozialabgaben abgezogen. Weiter sind vom Bruttoeinkommen + 150 Euro 4% als Altersvorsorge berücksichtigbar.

Ob es richtig ist kann ich auch nicht sagen, aber das wäre mein Analogieschluß zu normalen Rentenbeiträgen.

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2022 07:42
(@eisbaer75)
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Hallo,

 

Danke für Eure Beiträge.

Mein Arbeitgeber gibt gar nichts dazu.

Mein Brutto ist 5.240 Euro/Monat

Daraus wäre Netto ohne Gehaltsumwandlung: 3.200 Euro/Monat

Die Gehaltsumwandlung i.H.v. 276 Euro/Monat wird komplett durch mich getragen.

Netto mit Abzug Gehaltsumwandlung ist: 3.050 Euro/Monat, dabei fließen dann direkt 276 Euro/Monat in eine Pensionskasse als Altersvorsorge.

Jetzt ist halt die Frage, welches monatliche Nettoeinkommen zur Berechnung des KU verwendet wird?

3.200 Euro?

3.050 Euro?

3.326 Euro (3.050 + 276)?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2022 10:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Problem ist, dass für die Berechnung des KU gar kein Nettoeinkommen genommen wird.

Du hast ein Brutto von 5.240 Euro davon werden Steuern/Sozialausgaben abgezogen, das ergibt Dein Netto = 3200 Euro. Außerdem kannst Du die Steuern/Sozialausgaben um den Betrag zur Altersvorsorge ergänzen, so dass sich 23% vom Bruttoeinkommen (in Deinem Fall 1205,20 Euro) ergeben. Nimmt man hier 4% vom Brutto an (es kann aber auch etwas mehr sein), dann wären weitere 209,60 Euro (= 4% von 5.240) als Altersvorsorge abzugsfähig.

Danach kann weiter bereinigt werden.

Wozu brauchst Du ein "Netto"?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2022 10:42
(@eisbaer75)
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Hallo Susi,

d.h. 3.200 minus 209,60 = ca. 3.000 Euro wären mein um die Altersvorsorge bereinigtes Netto?

Wo wir dabei sind können wir auch gleich weiter machen:

Fahrweg zur Arbeit: kürzeste = 30 km, günstigste (vom Finanzamt anerkannt) = 45 km. Welchen kann ich nehmen um das Einkommen zu bereinigen?

Zuständig ist das OLG Brandenburg, die erkennen mittlerweile 42 Cent/km für alle Kilometer an (Hin- und Rückweg).

 

P.S. Das "Netto" brauche ich für die Düsseldorfer Tabelle zur Ermittlung des KU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2022 12:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@eisbaer75 Du meinst nicht das "Netto" sondern schlicht das bereinigte Einkommen. Wenn der reale Fahrtweg 45km beträgt, dann ist erst einmal davon auszugehen. Nur, wenn Du den Mindestunterhalt nicht zahlen kannst, dann wäre es ein Problem.

Das OLG Brandenburg sieht keine Kilometerbegrenzung vor und dann ist davon auszugehen, dass jeder gefahrene Kilometer (Hin- und Rückfahrt) zählt für 220 Arbeitstage im Jahr und dann auf 12 Monate umgelegt. Also, wenn es einfach 45km sind, dann 2x45x0,42x220 = 8316 : 12 = 693 Euro berufsbedingte Aufwendungen ab 2023 (bei 30 Cent sind es nur 495 Euro).

3200 - 209,6 - 693 = 2297,40 Euro (bzw. 2495,40 Euro).  Für 2022 bist Du damit in der 3. Stufe. Für 2023 wärst Du damit knapp in der 2. Stufe (bis 2300 Euro).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2022 17:56