Hallo erstmal,
ich habe nun seit längerer Zeit hier herumrecherchiert. Nun ist ein Problemchen aufgetacht, welches ich hier nicht finden konnte. Ich komme gleich zur Sache und halte mich kurz, falls ihr Fragen habt, dann gebt Bescheid.
Mein Mann zahlt für seine beiden Kinder 632,--EUR. Nun wird die Tochter bald 18 und der Unterhalt soll neu berechnet werden. Da die Mutter künftig auch barunterhaltspflichtig ist haben wir ein Schreiben von der RAin erhalten in dem Einkommen, Mieteinnahmen für 2 Wohnungen sowie Wohnvorteil drin steht (ich bin mir nicht sicher, ob ich die Euronen schreiben kann, deshalb lass ich sie erst einmal). Nun wurde ein Betrag in Abzug gebracht für Zinszahlungen für insgesamt drei Wohnungen an eine Bank.. Ist es wirklich so, dass sie die Zinszahlungen anrechnen kann? Dann ist ihr Einkommen gering. Könnt ihr uns vielleich helfen? Die Tochter ist krankheitsbedingt außer Stande die Schule zu besuchen bzw. eine Ausbildung zu machen. Nun soll sie in eine geschlossene Unterbringung. DIe RAin geht davon aus, dass mein Mann 2/3 an Unterhalt bezahlt und die ExFrau "den Rest". Wenn man die Zinszahlungen nicht berechnen würde, hätte die ExFrau mehr Einkommen als mein Männle. Sorry, wurde eventuell etwas durcheinandergeschrieben, ich hoffe aber trotzdem, ihr versteht was ich meine und bitte, falls was nicht verständlich ist, ich geb Auskunft. :redhead:
Ps. Find es so toll, dass hier Zweitfrauen schreiben dürfen und alles in einem neutralen Rahmen bleibt. Bei anderen Foren hat man ja ein schlechtes Gewissen reinzuschreiben.
Danke schon mal
KleineEli
Hallo Kleine Eli,
in den Leitliniene des OLG Brandenburg zB kenne ich einen Auszug, den ich so verstehe, dass man die Aufwendungen, die man hat, um zB aus Vermietung Einkünfte zu erzielen, in Abzug bringen darf. Das heißt, dass es korrekt wäre, nicht die Mieteinnahmen zugrunde zu legen, sondern den Ertrag, der nach Abzug der (steuerlichen) Werbungskosten verbleibt. Zinsaufwand ist i. d. R. diesen Werbungskosten zuzurechnen, weil er der Einnahmererzielung unmittelbar zuzurechnen ist.
Macht Sinn, finde ich.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
danke für die rasche Antwort von dir. Ist schon einleuchten. Aber das wäre ja nur für die Wohnungen. Sie hatte noch Geld aufgenommen, damit sie meinen Mann ausbezahlen konnte, und für sich noch, weil die Summe, die sie aufgenommen noch höher war. Das wäre meines Erachtens nicht mitzuberechnen. Langsam komme ich dem Ganzen etwas näher.
Lieben Dank noch mal
KleineEli
Hallo Eli,
ich denke auch, dass die Zinsen nur angerechnet werden, soweit sie niedriger sind als die Mieteinnahmen.
Andere Schulden müssen beim KU schon in ziemlich direktem Bezug zum Kind stehen, sonst zählt das nicht
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo, danke für die Nachricht. Das hat mich wieder ein Stück weitergebracht. Doch öffent sich hier wieder eine Frage. Gehen wir mal davon aus, dass Folgendes Abzug in Abzug gebracht wird:
Mieteinnahmen Wohnung Eins 520,--
Mieteinnahmen Wohnung Zwei 240,--
Wohnvorteil 520,--
Lohn 831,--
= 2.111,--
minus Zinszahl. 823,--
= 1.288,--
Als mein Männle damals die Raten bezahlte, hatte er Zinszahlungen in Höhe von etwa 600,--. Da die ExFrau wie schon geschrieben, aufstocken musste, sind die Zinszahlungen dementsprechend höher geworden (sie musste meinen Mann ausbezahlen und ich denke die Anwältin und Gerichtskosten von dem Geld bezahlen). Kann ich das so verstehen, dass man dann 231,-- hinzurechnen kann und das Einkommen dann 1.519,-- wären? Das wäre ja immerhin etwas mehr. Ich hoffe, ich darf hier mit Zahlen arbeiten, auch wenn sie fiktiv sind. Aber so versteht man es besser denke ich.
Grüßle KleineEli
Hallo Kleine,
Ich weiß es ehrlich gesagt auch nicht, ob sich auch nachträgliche Schulden, zumindest bis zur Höhe der Einnahmen berücksichtigen lassen.
Ich vermute, dass der Typ im schwarzen Kittel da wieder relativ großen Gestaltungsspielraum hat.
In den meisten Fällen wird aber beim KU der Spielraum für Abzüge ziemlich klein gehalten.
Aber vielleicht meldet sich ja noch ein Besserwisser. 😉
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus,
danke, dass du dich noch mal gemeldet hast.
Er wird sich überraschen lassen. Er ist jetzt schon der Meinung, dass er künftig mehr bezahlen wird und ExFrau sich (mal wieder) ins Fäustchen lachen wird, wie blöd der Mann doch ist und das Gesetz auf ihrer Seite steht. Ich bin echt froh, dass aus meiner ersten Ehe keine Kinder entstanden sind und ich das Problem nicht habe. Aber mein Mann hat daraus gelernt, er will keine Kinder mehr. Oh, ich schweife ab. Das passt hier nicht in diese Kategorie.
Also vielen lieben Dank. Ich denke, das wird noch ganz schön heiß werden mit der ExFrau. Ist halt :alleskaese:
Grüßchen KleineEli
Hi KleineEli,
bei Dir scheint ja die Frage im Raum zu stehen, wie sich die Zinsbelastungen von Ex zusammensetzen. Ich grübel gerade darüber, ob dem Anwaltsschreiben auch Nachweise beigefügt wurden. Falls nicht könnt ihr dies nach §1605 Abs1 BGB verlangen. Dann sollte sich das aufschlüsseln lassen.
In meinem Leichtsinn gehe ich mal davon aus, das nur ehebedingte Schulden berücksichtigt werden können. Wenn die Belege zu den Angaben von Ex vorliegen und es sollte sich bestätigen, dass da auch andere als eheb. Schulden eingeflossen sind, so dem Anwalt eine entsprechende Gegenrechnung zukommen lassen. Solange alles auf RA-Ebene stattfindet sollte man auch ein bischen pokern, die Gegenseite tut es ja auch.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo KleineEli!
Die Tochter ist krankheitsbedingt außer Stande die Schule zu besuchen bzw. eine Ausbildung zu machen. Nun soll sie in eine geschlossene Unterbringung
War zwar nicht deine Frage, wäre aber wissenwert!
Liegt hier eine dauerhafte Unterbringung vor?
Ich würde Tochter auch darauf verweisen, Antrag auf staatliche Leistungen zu stellen, wenn sie nicht arbeitsfähig ist.
Wenn Tochter stationär unterbebracht ist, erhält sie kostesloses Essen (event. Wohnen) - was dann zu einen Teil ihren Unterhaltsbedarf deckt. Ihr gibt es Urteile von Gerichten, wo dann der Bedarf zu einem Teil gedeckt ist.
Früher wurde nach der Sachbezugsverordnung (hat jetzt einen anderen Namen) gerechnet.
Grüße,
kosmos
In meinem Leichtsinn gehe ich mal davon aus, das nur ehebedingte Schulden berücksichtigt werden können.
Da wage ich mal zu widersprechen. Es geht hier nicht um EU, für den ehebedingte Schulden allein Relevanz haben. Es geht um KU und um Vermietungseinkünfte. Diese kann die KM aber nur erzielen, weil sie den Kredit aufgenommen hat. Das heißt, die Einnahmen und die Aufwendungen stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang miteinander.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber m. E. könnte die KM anhand ihrers Einkommensteuerbescheides die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nachweisen.
Mein Mann hat aus seinem Haus auch Einkünfte aus Vermietung. Aber wenn man die ganzen Aufwendungen gegensetzt, bleibt nichts übrig. Von daher finde ich das, was die KM im Fall von KleinEli gegensetzt auch von daher in Ordnung, weil sie ja durchaus noch im Überschussbereich operiert. Ich frage mich nur gerade, ob der Selbstbehalt dem Kind gegenüber jetzt nicht bei 1100 Euro statt bei 900 liegt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Ok LBM, da wollte ich nicht ran. Als Unwissender würde ich dazu nicht Zinszahlung sagen. Ich hatte da eher auf den zweiten Beitrag angespielt:
...
Sie hatte noch Geld aufgenommen, damit sie meinen Mann ausbezahlen konnte, und für sich noch, weil die Summe, die sie aufgenommen noch höher war. ...
Da bin ich der Auffassung, dass sie das nicht so einfach in Abzug bringen kann. Das würde ja bedeuten, dass sie den Auszahlungsbetrag indirekt über den Unterhalt für das Kind wieder hereinholt.
Gruss oldie
Edit: Und ja, der SB beträgt dann 1100,- , da das KInd volljährig ist. Sollte dann auch Verwandtenunterhalt heißen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldi und LBM,
danke euch erst mal . Das was du, Oldi geschrieben hast, habe ich ja auch erst gemeint. Aber das was LBM zu anfangs geschrieben hat, war mir auch einleuchtend. Ich liste mal etwas genauer auf: Also es waren neben zwei Lohnzetteln noch drei Kontoauszüge der Bank anbei, in denen die Zinsbelastung (insgesamt 9862,2 EUR:12=aufg.822,--) bestätigt wurde. Mein Mann hatte damals etwa 600,-- Zinsbelastungen gehabt. Die ExFrau hatte vor zwei Jahren Kredit aufnehmen müssen (79.000,-- EUR). So wie ich es verstanden hatte, dürften nur 600,-- angerechnet werden und nicht 822,-- (ooh, wie komliziert :puzz:). Also kurz gesagt, es sind, bis auf die 79.000,--. Der Kredit ist für die Wohnungen. Die Mieteinnahmen für die beiden Wohnungen belaufen sich auf 760,-- plus Wohnvorteil von 520,-- dem stehen dann die 822,-- entgegen.
Ein Hallo auch dir Kosmos,
kein Thema, ich war mir nicht sicher, ob ich hier mehr darüber schreiben kann, weil das ja nichts mit dem KU zu tun hat. aber gern geb ich Antwort.
Ja, anscheinend liegt schon eine dauerhafte Unterbringung vor. Mein Mann hat seit etwa dreieinhalb Jahren keinen Kontakt mehr zu den Kids. War für sie besser so, er hatte auch sein Sorgerecht abgegeben, wegen dem Kindeswohl.
Mit der Tochter kann er nicht sprechen. Wenn er sie sieht , was bis jetzt zwei- oder dreimal vorgekommen ist, muss er kurz angebunden bleiben, um nichts falsches zu sagen bzw. sie nicht irgend etwas verdrehen kann.
Das mit dem Unterhaltsbedarf wäre schon super, wir sind davon ausgegangen, dass er die gesamte Einrichtung bezahlen müsste, weil Ex offiziell nicht so viel Geld hat.
Wegen der Sachbezugordnung werd ich mal rumgoogeln. Dane für den Tipp
Was ich persönlich schlimm finde ist, dass das Mädchen vor drei Jahren auf Kur war und als wir sie damals besuchen "durften", die Ärzte dafür waren, dass sie in eine Pflegefamilie kommen sollte. Mein Mann befürwortete das damals (er hatte damals auch noch Sorgerecht). Nur die KM war strikt dagegen. Und nun haben die den Salat. KM ist überfordert mit der Tochter und der jüngere Sohn ist ja auch noch da. Aber von ihm hat er bis heute gar nichts gehört. Nur mal so am Rande. Mein Mann hat die Kinder zum größten Teil großgezogen und war immer alleine mit ihnen unterweegs, weil die keine Lust hatte und froh war, wenn sie weg waren. Ich will das nur deswegen sagen, weil man hier merkt, was für einen absoluten Einfluss sie auf die Kinder genommen hatte (das konnte man auch aus dem Protokoll des Gerichts ersehen, was die Kinder dem Richter erzählt haben).
Ein nettes Grüßchen und danke nochmals
KleineEli