Hallo liebe Forengemeinde,
ich hätte ein paar Fragen zur Unterhaltsberechnung und hoffe, ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.
Ein paar Daten:
KV (ich): 32 Jahre, Angestellter (3000 brutto, 14x, Steuerkl. 1), seit 05/2012 geschieden, 2 Kinder.
KM (Sie): 33 Jahre, Angestellte (~2700 brutto, 12x, Steuerkl. 1), seit 05/2012 geschieden, 3 Kinder.
Kind 1: 12 Jahre (28.09.2005) (meins)
Kind 2: 10 Jahre (09.05.2007) (meins)
Kind 3: 4 Jahre (04/2013) (nicht meins)
Distanz zu den Kindern beträgt einfach 520km (die von IHR geschaffen wurden), die mindestens einmal im Monat von mir gefahren werden um meine zwei Kinder regelmäßig zu sehen.
Bisherige Situation (bis 08.09.2017):
Beide Kinder seit der Scheidung bei ihr. Ich habe immer brav + pünktlich den Unterhalt (110%) für meine 2 Kinder bezahlt (zuletzt 01.09. 337€ á Kind).
Eventuell hätte ich hier für Kind 1 schon die nächst höhere Stufe bezahlen müssen (ab 12), dazu später mehr.
Jetzige Situation (seit 08.09.2017):
Kind 2 ist, nach langem hin und her, FEST zu mir gezogen und besucht hier die Realschule.
Ich habe letzte Woche eine Beistandschaft beim Jugendamt für die Unterhaltsberechnung beantragt, da die KM der Auffassung ist, Sie kann den KU für Kind 2 nicht bezahlen. Gestern kam die Abschrift bei mir an, somit auch das Schreiben bei ihr.
Heute habe ich ein Schreiben ihrer Anwältin bekommen zwecks Unterhaltsberechnung für Kind 1, mit folgenden Aufforderungen:
- letzter Steuerbescheid
- letzten 12 Gehaltsabrechnungen
- sonstige Belege
Soweit ist das für mich klar, hab das ganze ja schon ein paar mal durch...
Doch die Anwältin schreibt auch dass ich, dadurch das Kind 2 jetzt bei mir wohnt:
- in die Steuerklasse 2 fallen würde,
- eine Höherstufung in der Düsseldorfer Tabelle um eine Stufe erfolgt (Unterhalt nur Kind 1).
Sie wohnt, zusammen mit ihrem Lebensgefährten und Kind 1+3 in einer Mietwohnung. Ich wohne zusammen mit meiner Lebensgefährtin und Kind 2 ebenfalls in einer Mietwohnung, dadurch zähle ich ja nicht als "Alleinerziehender", oder? Ausserdem haben wir für Kind 1+2 immernoch das gemeinsame Sorgerecht. Somit ist die Lohnsteuerklasse 2 doch garnicht möglich!?
Das mit der Höherstufung sollte, soweit ich richtig gelesen habe, richtig sein. Also müsste ich für Kind 1 Unterhalt der Stufe 4, Alter 12-17 zahlen... Das wären dann 433€. Ist das korrekt?
Wird Sie auch um eine Stufe höher gesetzt, da Sie nur Kind 2 gegenüber Unterhaltspflichtig ist? Sie müsste dann für Kind 2 in der Stufe 3, Alter 6-11, 337€ bezahlen, korrekt?
Ich habe am 01.09. den kompletten Unterhalt für beide Kinder bezahlt, obwohl Kind 2 ab 08.09. bei mir gemeldet ist. Nun wurde ich von der Anwältin aufgefordert, die fehlenden 73€ von Kind 1 (wird morgen 12, nächste Altersstufe) sofort noch zu überweisen.
Hätte ich für September und Kind 2 überhaupt den ganzen Unterhalt zahlen müssen? Oder nur anteilig?
Würde mich über eure Hilfe freuen.
Falls ich etwas wichtiges (Angaben ect.) vergessen haben sollte, einfach melden 🙂
Vielen Dank & schöne Grüße aus Oberbayern
Hallo peddy4711,
da ist ja ein Musterexemplar an Anwältin tätig :gunman:
Warum sollte den gestuft werden ? Du bist nach wie vor für 2 Kinder Unterhaltspflichtig, da hat sich doch nichts dran geändert.
Mutter eine Stufe runter wegen 3 Kinder ist ok.
Steuerklasse2 geht auch in deinem Fall nicht, es lebt eine weitere Person die älter als 18 Jahre ist im Haushalt.
Da wird bestimmt noch mehr kommen das ist das was als erstes ins Auge fällt.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Moin,
fordere die KM unbedingt noch im September zum Kindesunterhalt für das Kind bei Dir auf! Heute und nachweislich !!!!!
Den KU im September hast Du umsonst bezahlt, die KM ist Unterhaltspflichtig und hat somit zuviel bekommen. Sie versucht die übliche Mütterschiene und ist der Meinung das nur Väter Unterhaltspflichtig sind, für Mütter gelten diese Gesetze nicht.
Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen, bei diesen Einkommen kommt nicht viel Unterschied bei heraus ... Aber versuchen kann man es ja mal.
Wohnt die KM noch in einem Wohneigentum? Wie hoch ist die Haushaltsersparnis wegen des Unterhaltsanspruches gegenüber dem neuen Ehemann? Da kann man wunderbar noch was raufrechnen, so das es auf ein ähnliches Einkommen hinausläuft ... und "ups" keiner zahlt irgendwas bzw. es ist nur ein hin und herschieben von Summen, was unter dem Strich Null ausmacht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
fordere die KM unbedingt noch im September zum Kindesunterhalt für das Kind bei Dir auf! Heute und nachweislich !!!!!
Den KU im September hast Du umsonst bezahlt, die KM ist Unterhaltspflichtig...
D.h. ich hätte den Unterhalt nur Anteilig bis zum 08.09. zahlen müssen?
Wohnt die KM noch in einem Wohneigentum? Wie hoch ist die Haushaltsersparnis wegen des Unterhaltsanspruches gegenüber dem neuen Ehemann?
Sie war nur mit mir verheiratet. Unterhalt für Sie musste ich nie zahlen, da Sie berufstätig war.
Wohneigentum ist nicht vorhanden, weder bei ihr, noch bei mir.
Lieben Gruß
Hallo Paddy 4711
Deine Ex Frau fällt durch das zusammenleben mit ihrem neuen Partner ebenfalls aus der Steuerklasse 2 raus, sie ist nicht mehr allein erziehend. Um Deine Berechnung nachzuvollziehen muss man erst mal das bereinigte Netto Einkommen von Dir und Deiner Ex wissen. Denn Du weißt ja das von dem Netto welches Du ausgezahlt bekommst die Werbungskosten zur Bereinigung abgezogen werden muss. Sprich die Kilometer zur Arbeit x 0,30 € x 2, Beiträge für die Gewerkschaft , Reinigung von Arbeitskleidung etc. Erst dann kann der Unterhalt berechnet werden. Das Kindergeld für das Kind welches jetzt bei Dir lebt steht Dir jetzt zu, musst Du bei der Kindergeldkasse beantragen.
LG der Frosch
Hallo Frosch,
Deine Ex Frau fällt durch das zusammenleben mit ihrem neuen Partner ebenfalls aus der Steuerklasse 2 raus, sie ist nicht mehr allein erziehend.
Ich gehe davon aus, dass Sie nach Lohnsteuerklasse 1 versteuert wird... Ausserdem ist der "Sprung" zur 2er ja nicht gerade RIESIG!
Um Deine Berechnung nachzuvollziehen muss man erst mal das bereinigte Netto Einkommen von Dir und Deiner Ex wissen. Denn Du weißt ja das von dem Netto welches Du ausgezahlt bekommst die Werbungskosten zur Bereinigung abgezogen werden muss. Sprich die Kilometer zur Arbeit x 0,30 € x 2, Beiträge für die Gewerkschaft , Reinigung von Arbeitskleidung etc. Erst dann kann der Unterhalt berechnet werden.
Das mit der Bereinigung ist mir bewusst, danke. Mir geht es eigentlich eher um die Einstufungen... Wann fällt/steigt man in der Düsseldorfer Tabelle usw.! Das ist dass, was mich grad am meissten irritiert! Ob ich jetzt 30€ mehr oder weniger bekomme (mit/ohne Bereinigung) is mir momentan (fast) schnuppe! Will erstmal das ganze "Prinzip" verstehen!
Das Kindergeld für das Kind welches jetzt bei Dir lebt steht Dir jetzt zu, musst Du bei der Kindergeldkasse beantragen.
Die Änderung des Kindergeldes habe ich bereits beantragt. Die 192€ für September hat Sie mir, kurioser Weise, freiwillig überwiesen... Sogar ohne Aufforderung.
Grüße
Hallo,
die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr kann eine Abstufung erfolgen, bei weniger eine Höherstufung.
Du hast 2 Kinder - Düsseldorfer Tabelle nach deinem Verdienst
Sie hat 3 Kinder - Düsseldorfer Tabelle nach ihrem Verdienst - 1 Stufe.
Was die Entfernung angeht, die Kinder sollen sich ja noch sehen, damit müsste die KM beispielsweise Kind 2 am 1. und 3. Wochenende des Monats holen und du Kind 1 am 2. und 4. Wochenende. Die Kosten darf dann jeder selbst tragen, wobei hier bei dir die Frage ist, ob die nicht angerechnet werden könnten, weil die KM die Entfernung geschaffen hat (hast du dem damals zugestimmt?). Pragmatischste Lösung wäre, Treffen auf halber Strecke und dann Kindtausch.
Du berechnest also den Unterhalt wie bisher. Den Nachzahlungsbetrag wegen höhere Altersstufe Düsseldorfer Tabelle erklärst du ganz einfach, dass sie den von dem zuviel gezahlten Unterhalt von 2 abziehen kann und sie dir den Restbetrag überweisen soll. Und überweist den richtigen Betrag ab nächsten Monat für das Kind was bei der KM lebt.
Die Unterhaltspflicht der KM berechnet sich genauso wie bei dir, nur mit dem Unterschied, dass nach der Bereinigung ihres Einkommens eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle nach unten gegangen wird. Und das soll sie dir dann monatlich überweisen.
Sophie
Hallo,
Hallo,
Was die Entfernung angeht, die Kinder sollen sich ja noch sehen, damit müsste die KM beispielsweise Kind 2 am 1. und 3. Wochenende des Monats holen und du Kind 1 am 2. und 4. Wochenende. Die Kosten darf dann jeder selbst tragen, wobei hier bei dir die Frage ist, ob die nicht angerechnet werden könnten, weil die KM die Entfernung geschaffen hat (hast du dem damals zugestimmt?). Pragmatischste Lösung wäre, Treffen auf halber Strecke und dann Kindtausch.
@AS,
das wollte ich auch erst vorschlagen, hat aber den nachteil das die Geschwister sich dann nicht sehen und wenig Zeit miteinander verbringen.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Du hast 2 Kinder - Düsseldorfer Tabelle nach deinem Verdienst
Sie hat 3 Kinder - Düsseldorfer Tabelle nach ihrem Verdienst - 1 Stufe.
Also ändert sich hier für mich nichts, da die Anzahl der Kinder gleich bleibt, egal ob eins bei ihr lebt, oder beide.
Was die Entfernung angeht, die Kinder sollen sich ja noch sehen, damit müsste die KM beispielsweise Kind 2 am 1. und 3. Wochenende des Monats holen und du Kind 1 am 2. und 4. Wochenende. Die Kosten darf dann jeder selbst tragen, wobei hier bei dir die Frage ist, ob die nicht angerechnet werden könnten, weil die KM die Entfernung geschaffen hat (hast du dem damals zugestimmt?). Pragmatischste Lösung wäre, Treffen auf halber Strecke und dann Kindtausch.
Ich habe damals dem Umzug zugestimmt, da mein Anwalt meinte, ich könne nichts dagegen tun. Wurde danach aufgeklärt, dass diese Aussage falsch war!
Ich bin bisher im Schnitt pro Jahr 20x die Strecke hin- und zurückgefahren (jeweils 1100km) um meine Kinder zu besuchen. Sie ist nicht bereit, die Strecke auf sich zu nehmen. Auch den Vorschlag mit dem "Treffen auf halben Weg" lehnte Sie ab, obwohl ich ihr angeboten hatte sogar 3/4 der Strecke zu fahren. Sie könnte sich das erstens nicht leisten (finanziell) und zweitens wären noch andere Kinder in der Familie die wärend dieser Zeit betreut werden müssten.
Grüße
Hallo,
Kind 1 wohnt bei KM und Kind 2 bei dir. Damit würden sich die Geschwister jedes Wochenende sehen.
Wie stellt sich die KM dann den Umgang vor?
Du musst dann doch, wenn du Kind 1 holst Kind 2 auch irgendwie betreuen/lassen.
Das wäre dann ja einfacher, wenn ihr das Kind, was zum anderen fährt, auf der Hälfte tauscht.
Und es wäre ja so, dass jedes 2. Wochenende nur ihr ältestes Kind (was nicht von dir ist) betreut werden muss, da sie euer gemeinsames Kind zur Hälfte bringt. Und das andere Wochenende muss sie dann für zwei Kinder Betreuung haben. Aber sie lebt doch mit jemanden zusammen? In dem Alter geht es doch auch nur darum, dass jemand da ist. Oder hat der neue Lebensgefährte auch Kinder, die dort leben bzw. zum Umgang dort sind?
Und ja, das ist nicht für Null zu haben. Aber im Sinne der Kinder solltest du versuchen ein Gespräch beim örtlichen Jugendamt zu initieren, damit das bei dir lebende Kind auch sein Umgangsrecht wahrnehmen kann (die KM hat eine Umgangspflicht).
Sophie
Hallo,
fordere die KM unbedingt noch im September zum Kindesunterhalt für das Kind bei Dir auf! Heute und nachweislich !!!!!
Den KU im September hast Du umsonst bezahlt, die KM ist Unterhaltspflichtig und hat somit zuviel bekommen.
dürfte ich theoretisch den Unterhalt auch gegenseitig "verrechnen"? d.h. z.b. nur die "Differenz" der gegenseitig zahlbaren Beträgen zu überweisen?
Beispiel: Ich muss 410€ Unterhalt bezahlen, Sie 297€. Ich würde ihr dann nur die Differenz von 113€ überweisen... Geht das?
Wenn ich jetzt von der aktuellen Situation und bei ihr vom "Mindestsatz" ausgehe würde das ganze dann so aussehen:
Unterhalt für die 8 Tage bei ihr: 8/30 von 337€ = 89,87€
Überwiesener Betrag: 337€
Rückzahlung zu meinen Gunsten: 247,13€
Unterhalt für 22 Tage bei mir: 22/30 von 297€ = 217,80€
zuzüglich Rückzahlung: 217,80€ + 247,13€ = 464,93€
offener Betrag für Kind 1: 73€ (KU Rest September) + 410€ (KU Oktober) - 464,93€ (offene Posten) = 18,07€
Ich hätte sozusagen für Oktober statt 410€ Unterhalt für Kind 1 nur noch 18,07€ zu zahlen.
Darf man(n) das so verrechnen?
Liebe Grüße
fordere die KM unbedingt noch im September zum Kindesunterhalt für das Kind bei Dir auf! Heute und nachweislich !!!!!
Richtig und notwendig. Unterhalt kann nur für den Monat der Inverzugsetzung gefordert werden, da aber den gesamten, also wenn du noch im September (nachweislicher Eingang) forderst, dann gilt das für den gesamten September.
Es gibt übrigens keine vorgeschriebene Form der Inverzugsetzung, damit wäre auch eine Email gültig. Du mußt nur notfalls das Gericht überzeugen können, dass sie von deiner Forderung zum entsprechenden Zeitpunkt Kenntnis hatte.
Den KU im September hast Du umsonst bezahlt, die KM ist Unterhaltspflichtig und hat somit zuviel bekommen.
Ja und Nein.
Unterhalt gilt im Moment des Bezahltseins als verbraucht, damit ist er weg, und zwar sowas von.
Allerdings hast auch du, wenn du entsprechend forderst (siehe oben) Anspruch auf den Unterhalt für den gesamten Monat, allerdings nach der Berechnung aufgrund ihres Einkommens etc. Damit gleicht sich das etwas aus.
dürfte ich theoretisch den Unterhalt auch gegenseitig "verrechnen"? d.h. z.b. nur die "Differenz" der gegenseitig zahlbaren Beträgen zu überweisen?
Solange ihr euch einig seid, dürft ihr alles.
Gibt es einen Titel? Der müßte dann jetzt sowieso geändert werden.
Das Problem beim Verrechnen und der folgenden Ausgleichzahlung ist die Nachweisbarkeit.
Wenn du nur den Differenzbetrag zahlst, dann hast du maximal über diesen Betrag einen Zahlungsnachweis.
Da die Forderungen des Kindes, welches bei ihr lebt, dir gegenüber und die des Kindes bei dir ihr gegenüber jeweils eigene Rechtsgrundlagen für Zahlungen (und Berechnungen etc) sind, kann es (im Schlechtfall) sein, dass du später die Differenz zwischen deinem Ausgleichszahlbetrag und deinem Pflichtzahlbetrag als Rückstand nachzahlen mußt, sie aber ihren Anteil nicht zahlt.
Wenn das mein Fall wäre und man miteinander reden könnte, würde ich einfach beidseitig Daueraufträge einrichten und die Euros halt einmal hin und einmal zurückbuchen. Kommt auf's gleiche raus und ist langfristig sicherer. Falls dann die Zahlung der einen Seite (natürlich unabsichtlich) ausbleibt, dann hat man eine klare Rechnung.
Andererseits könnte man auch die Ausgleichszahlung noch um das Eine (z.B. Spritkosten) herab- oder das Andere (z.B. Entgelt für Rasenmähen - weil man eh gerade da war) hochsetzen. Dann sieht recht schnell niemand mehr durch.
Gruß
dt - Ein Freund klarer Absprachen und v.a. klarer Finanzen