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Neuberechnung Kindesunterhalt

 
(@sami-project)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich wurde auf Grund der Unterhaltsreform kürzlich vom Jugendamt aufgefordert, meine Einkommensunterlagen einzureichen, um eine Neuberechnung für meine 11-jährige Tochter durchführen zu können.

Nun ist es so, dass ich zunächst einer Einkommensgruppe zugewiesen wurde - was auch in Ordnung ist - allerdings werde ich des Weiteren um 2 Einkommensgruppen höher gestuft, da ich nur eine Unterhaltsverpflichtung, sprich ein Kind habe.

Nach Rückfrage wurde mir erklärt, dass sich die Düsseldorfer Tabelle, die sich bekanntlich in die Kategorien "1. bis 3. Kind" sowie "ab dem 4. Kind" einteilt, bei erst genanntem auf die Situation 3 Unterhaltsverpflichtungen bezieht, was bedeute, dass man für jede Unterhaltsverpflichtung unter 3 um eine Einkommensgruppe nach oben gestuft wird. In meinem Fall also bei einem Kind um 2 Einkommensgruppen.

Ist das tatsächlich so??

Ich meine da steht doch "1. bis 3. Kind"...

Es kam noch der Verweis auf Anmerkung 1:
"Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein."
Für mich sehr uneindeutig!

Des Weiteren würde mich aus gegebenem Anlass interessieren, ob eigentlich irgendwer mal schaut bzw. prüft, was die Mutter verdient - sprich zum Wohl des Kindes beitragen kann - und was tatsächlich mit dem Geld passiert, das ich monatlich überweise!!??

Ich wäre dankbar, wenn hierzu vielleicht jemand was weiß...

Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2008 16:33
(@sukram)
Rege dabei Registriert

...hallo.... mich betrifft das gleiche Thema .. glaube nun , das ist nun einmal so . 1Kind = 2 Stufen höher    1 Kind + Unterhalt für EX = 1 Stufe höher für Kind...
...was die Ex mit der Knete betreibt ... egal.... es ist immer zu wenig .. was  DU zahlst  !!! .. einfach merken und nicht weiter nachdenken..!!!... was die tollen Mamas verdienen ist unrelevant für den KU ..die benötigen das Geld sowieso für sich ...bitte an die Mamas im Forum - nicht persönlich nehmen.. in meinem Bekanntenkreis ist das leider nun einmal so !!!
Gruß Sukram

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 18:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

was die tollen Mamas verdienen ist unrelevant für den KU ..die benötigen das Geld sowieso für sich ...

Es ist insoweit nicht relevant für den KU, weil der KU lediglich Dein Beitrag zum Unterhalt Deines Kindes ist. Glaub, mir egal, wieviel KM verdient, sie wird zu dem von Dir für Dein Kind gezahlten KU noch einiges drauf packen.

Des Weiteren würde mich aus gegebenem Anlass interessieren, ob eigentlich irgendwer mal schaut bzw. prüft, was die Mutter verdient - sprich zum Wohl des Kindes beitragen kann - und was tatsächlich mit dem Geld passiert, das ich monatlich überweise!!??

Oft diskutiert, aber gern noch mal: Was meinst Du, was das Zimmer von Kiddy, anteilig Strom, Wasser, Heizung, Klamotten, Essen, Kindergarten/Hort, kleine und große Wünsche und Bedürfnisse im Monat so ausmachen? Soll die KM Haushaltsbuch für die Salami und die Milch-Anteile für Kiddy führen? Sieht Kind gut genährt, gekleidet, gepflegt aus? Dann würde ich aufhören darüber nachzudenken, wofür der KU verwendet wird.

M.W. ist die Hochstufung korrekt. Besserwissende mögen mich belehren.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 20:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi sami-project,

dem bereits gesagten ist nichts hinzuzufügen, abe aber eine Frage. Wann wurde das letzte mal von Dir Aufkunft verlangt. §1605 BGB gilt immer noch.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 20:37
(@sami-project)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für die Beiträge!

dem bereits gesagten ist nichts hinzuzufügen, abe aber eine Frage. Wann wurde das letzte mal von Dir Aufkunft verlangt. §1605 BGB gilt immer noch.

...ist schon ein paar Jahre her. Weshalb? Was besagt der §1605??  :redhead:

Oft diskutiert, aber gern noch mal: Was meinst Du, was das Zimmer von Kiddy, anteilig Strom, Wasser, Heizung, Klamotten, Essen, Kindergarten/Hort, kleine und große Wünsche und Bedürfnisse im Monat so ausmachen? Soll die KM Haushaltsbuch für die Salami und die Milch-Anteile für Kiddy führen? Sieht Kind gut genährt, gekleidet, gepflegt aus? Dann würde ich aufhören darüber nachzudenken, wofür der KU verwendet wird.

...ja ich weiß schon - solange keine Unterernährung oder blauen Flecken zu erkennen sind, ist alles in bester Ordnung!!

Im Prinzip passt das schon und ich verstehe schon auch. Ich bin der letzte, der nicht möchte, dass es seinem Kind gut geht. In meinem Fall geht es wahrscheinlich auch mehr um persönliche Differenzen was Erziehung und Schule betrifft. Aber dazu ist sie ja schließlich alle 2 Wochen übers WE bei mir!! Und an 80% ihrer Ferientage auch....

P.S.: meine Ex ist übrigens gut genährt, gepflegt und gekleidet  😉

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2008 22:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo sami-project,

Noch als Ergänzung zu dem oben gesagten und vielleicht zur Blutdrucksenkung:

1. Neben dem von LBM ausgeführten finanziellen Zusatzbedarf, erfüllen die betreuenden Elternteile ihre Unterhaltspflicht eben durch die Betreuung. Damit wird quasi die idealisierte Standardfamilie fortgeschrieben: Einer bringt die Kohle der Andere behütet und betüdelt die Kinder.

2. Die Ausgaben der Mütter werden tatsächlich von niemand kontroliert. Bei intakten Familien aber auch nicht. Und du würdest dir als Bestandteil einer vollständigen Familie auch verbitten, dass ständig einer in deinen Kühlschrank schaut.

3. Die Sache mit den Zeilen rauf und runter in der DT ist auch aus gutem Grund so:
Jemand der mehr Kinder zu Unterhalten hat, kann eben pro Kind nicht so viel zahlen wie jemand mit einem Kind. Das muss auch irgendwo berücksichtigt werden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 22:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Was besagt der §1605?? 

Der besagt das alle 2 Jahre Aukunft verlangt werden kann. In kürzeren Abständen nur dann, wenn dargelegt werden kann das sich die Einkommensverhältnisse um mehr als 10  verändert haben. Zu finden hier

Im Zuge der Gesetzesänderung scheinen aber viele JA die Chance zu ntzen eine unberechtigte Neuberechnung zu verlangen. Bei dir dürfte die Neuberechnung aber wohl gerechtfertig sein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 23:36