Neuberechnung Unter...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Neuberechnung Unterhalt

 
(@jaggy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

der Anwalt der KM hat mich aufgefordert, sämtliche Verdienstbescheinigungen der letzten
12 Monate sowie den aktuellen Einkommenssteuerbescheid einzureichen, um den Kindes-
unterhalt nach 2 Jahren neu zu berechnen.
Reicht eine Bescheinigung vom Arbeitgeber aus oder bin ich verpfichtet die geforderten Unter-
lagen hinzu schicken.

Bin euch jetzt schon für die Vorschläge dankbar
Gruß
Jürgen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2008 13:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jaggy,

wenn du das letzte mal vor 2 jahren Auskunft erteilt hast und nun erneut aufgefordert wirst dein Einkommen offenzulegen wirst du wie gefordert Auskunft erteilen müssen. Es ist üblich die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate und den Einkommenssteuerbescheid zur Berechnung heranzuziehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2008 13:11
(@jaggy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das heißt alle 2 Jahre wird mein Einkommen durchleuchtet und womöglich darf meine Ex-Frau
und Anhang dann noch Einsicht genießen.

Gruß
Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 11:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das heißt alle 2 Jahre wird mein Einkommen durchleuchtet und womöglich darf meine Ex-Frau
und Anhang dann noch Einsicht genießen.

nicht "womöglich", sondern sicher. So sind die Spielregeln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 12:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich hab mal getrennt.

Die neue Fragestellung ist hier zu finden

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 12:30