Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Kinderunterhalts:
Folgende Konstellation
1 unterhaltspflichtiges Kind (12 Jahre)der Exfreundin
Unterhalt ab August 474€ Stufe 6 Düsseldorfer Tabelle. Es liegt ein Titel vor.
Diesen Monat habe ich geheiratet, wir haben einen 2 jährigen Sohn und ab Februar erwarten wir weiteren Nachwuchs.
Werde ich jetzt in der Düsseldorfer Tabelle neu eingestuft da ich ab dann ja 3 Kinder plus Ehehfrau habe die kein Einkommen hat.
hi,
mach mal bitte Zahlen klar.
Wie ist denn dein monatl. Netto, was kannst du in Abzug bringen? Deine Frau bekommt ja sicherlich dann Elterngeld, hat also Einkommen.
Mima
Netto 2700€
Abzugsfähig Eigenheimkredit 580€, Autokredit 280€
ist sonst nochwas Abzugsfähig?
Sie bekommt kein Elterngeld das 2te Kind ist noch nicht geboren.
Hallo,
die Ehefrau zählt schon mit da sie unterhaltsberechtigt ist (Familienunterhalt), ob sie etwas bekommt ist dann eine andere Frage.
Im Moment bist Du 2, in absehbarer Zeit 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet, dass sind dann insgesamt 4 Unterhaltsberechtigte.
Wenn sich Dein Einkommen ansonsten nicht (wesentlich) verändert hat, dann sollte es zunächst die gleiche Stufe wie vorher ergeben, aufgrund von 4 Unterhaltsberechtigten könnte es aber 2 Stufen herunter gehen.
Bei einem bereinigten Netto von unter 2700 Euro wäre der Zahlbetrag für das 1. Kind (ohne Herunterstufung, also bei 2 unterhaltsberechtigten Personen) 414 Euro und über 2700 Euro sind es 436 Euro, 2 Stufen runter bedeuten jeweils 44 Euro weniger pro Monat.
Was wie abzugsfähig ergibt sich aus den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG. Grob gesagt sind abzugsfähig Vorsorgeaufwendungen (Altersvorsorge), berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtungswürdige Schulden.
Erst bei über 3100 Euro wären 472 Euro fällig, wie kommst Du auf Deinen Zahlbetrag?
Das Problem ist, dass es keinen Automatismus für eine Neuberechnung und Herunterstufung gibt. Im Prinzip musst Du Dich mit der KM einigen, dass sie den Titel herausgibt und ein neuer erstellt wird. Spielt die KM nicht mit, dann bleibt Dir nur die Abänderungsklage.
VG Susi
Anm. Mod.
Verlinkung korrigiert.
Diesen Monat habe ich geheiratet, ...
Auch bei Hinzutreten weiterer Unterhaltsberechtigter wird der Kindesunterhalt in der Regel komplett neu berechnet, also mit aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Dazu gehört auch eine Neubewertung des Wohnvorteils und insbesondere die Steuerklasse III.
Hallo,
die Ehefrau zählt schon mit da sie unterhaltsberechtigt ist (Familienunterhalt), ob sie etwas bekommt ist dann eine andere Frage.
Im Moment bist Du 2, in absehbarer Zeit 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet, dass sind dann insgesamt 4 Unterhaltsberechtigte.
Wenn sich Dein Einkommen ansonsten nicht (wesentlich) verändert hat, dann sollte es zunächst die gleiche Stufe wie vorher ergeben, aufgrund von 4 Unterhaltsberechtigten könnte es aber 2 Stufen herunter gehen.
Bei einem bereinigten Netto von unter 2700 Euro wäre der Zahlbetrag für das 1. Kind (ohne Herunterstufung, also bei 2 unterhaltsberechtigten Personen) 414 Euro und über 2700 Euro sind es 436 Euro, 2 Stufen runter bedeuten jeweils 44 Euro weniger pro Monat.Was wie abzugsfähig ergibt sich aus den <a href="http://www.famrb.de/unterhaltsleitlinien.html>Unterhaltsleitlinien" des zuständigen OLG<a>. Grob gesagt sind abzugsfähig Vorsorgeaufwendungen (Altersvorsorge), berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtungswürdige Schulden.
Erst bei über 3100 Euro wären 472 Euro fällig, wie kommst Du auf Deinen Zahlbetrag?
Das Problem ist, dass es keinen Automatismus für eine Neuberechnung und Herunterstufung gibt. Im Prinzip musst Du Dich mit der KM einigen, dass sie den Titel herausgibt und ein neuer erstellt wird. Spielt die KM nicht mit, dann bleibt Dir nur die Abänderungsklage.
VG Susi
Das Jugendamt hatte mich damals 2008 bei der Titelung um 1 Stufe heraufgesetzt. Ich denke wegen der Unterhaltspflichtigen Personen?
Ok, das ist richtig, bei nur einer unterhaltsberechtigten Person, geht es eine Stufe rauf. Das habe ich übersehen. Eine Neuberechnung ergibt also einen erheblichen Unterschied. Vermutlich kommst Du unter die 2700 Euro und dann zahlst Du jetzt natürlich wesentlich zuviel.
VG Susi
Moin
Das Jugendamt hatte mich damals 2008 bei der Titelung um 1 Stufe heraufgesetzt.
Das heißt also, seit 2008 wurde keine Neuberechnung sprich keine Überprüfung Deiner Einkommenssituation vorgenommen? Es besteht vermutlich also keine Beistandschaft des JA?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Das heißt also, seit 2008 wurde keine Neuberechnung sprich keine Überprüfung Deiner Einkommenssituation vorgenommen? Es besteht vermutlich also keine Beistandschaft des JA?Gruss oldie
Ja Anfang 2009 war das wo die Urkunde festgestellt wurde.Meiner Tochter hat es nie an was gefehlt...eher im Gegenteil..Urlaube...teilweise Kleidung..Schuhe wurden auch aus meiner Tasche bezahlt.
Wie verhält es sich wenn ich ab nächstes Jahr Elternzeit nehmen würde mit max.1800 netto? Scheint sehr komplex zu werden.
Moin
...eher im Gegenteil..Urlaube...teilweise Kleidung..Schuhe wurden auch aus meiner Tasche bezahlt.
Dafür gibt es leider keine "Bienchen" (ist nicht meine Meinung/Entscheidung).
Wie verhält es sich wenn ich ab nächstes Jahr Elternzeit nehmen würde mit max.1800 netto?
Da die erzieherische Wahrnehmung der Kinder in den ersten Lebensmomenten von Vätern sowohl gesellschaftlich als auch politisch gewollt ist - schicke Frage. Ich bin gespannt auf die hiesigen Antworten. 🙂
Scheint sehr komplex zu werden.
Meines Erachtens: Ja. Und nochmals: Ja.
LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Mario,
wenn Du in Elternzeit gehst, ändert sich nichts:
- du hast einen Titel, den gilt es zu bedienen.
- du darfst nicht mutwillig Dein Einkommen verringern.
- erst nach 6 Monaten hättest du die Möglichkeit Abänderung zu beantragen, vorher sind vorübergehende Einkommenseunbußen von dir zu tragen
- hättest du in der Elternzeit gegenüber deiner Frau selbst Unterhaltsansprüche.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@Mario:
Ich verstehe nicht, warum das Jugendamt die ganzen Jahre untätig war. Immerhin hat es 2008/2009 zur Titulierung aufgefordert. Sieh mal bitte in den damaligen Schriftverkehr, ob nicht doch eine Beistandschaft bestanden hat. In irgendeiner Funktion müssen die doch damals unterwegs gewesen sein.
Zu deinen Einkommensverhältnissen möchte ich nochmals anmerken (jetzt deutlicher):
1. man kann dir dein Netto ab Heirat auch auf Basis der Steuerklasse III fiktiv berechnen
2. da du Kreditkosten für ein Eigenheim angesprochen hast, kann man dir auch einen Wohnvorteil zurechnen
Unterm Strich könnte das bedeuten, dass du trotz Herabstufung der Einkommensgruppe aufgrund 3 bzw. bald 4 Unterhaltsberechtigter kaum weniger Kindesunterhalt zahlen musst als heute.
@LBM:
Die von dir angesprochene Abänderung/Reduzierung nach 6 Monaten aufgrund Elternzeit kenne ich so nicht. Beispiele bekannt?
Hallo,
also ich behalte mal die 2700 Euro netto im Auge, wenn Wohnvorteil und Hauskredit sich in Summe zu Null ergeben, dann gibt es trotzdem noch Abzugsposten, die das Netto unter 2700 Euro drücken würden, dann ergäbe sich bei 3 bzw. 4 Unterhaltsberechtigten eine Differenz von 80 (bzw. 102) Euro pro Monat, so unwesentlich ist das aus meiner Sicht nicht, vorallem es ja über Jahre hinaus so sein wird.
VG Susi
@Mario:
Susi geht offenbar davon aus, dass Netto 2700 der Steuerklasse III entspricht. Wurde das Netto tatsächlich auf dieser Basis ermittelt?
Ach nochwas: Wer berechnet/prüft eigentlich den Unterhalt für das 1. Kind, wenn das Jugendamt nicht im Boot ist? Nimmt die Mama dann einen Anwalt?
@LBM:
Die von dir angesprochene Abänderung/Reduzierung nach 6 Monaten aufgrund Elternzeit kenne ich so nicht. Beispiele bekannt?
Nicht auf Grund der Elternzeit an sich, sondern generell, analog der Arbeitslosigkeit. Es wird ja i. d. R. davon ausgegangen, dass die Einbußen kurzfristig (> 6 Monate) aus Rücklagen getragen werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM:
Bei Arbeitslosigkeit und längerer Krankheit kenne ich die 6 Monate auch. Aber bei Elternzeit ist mir das ganz neu. Im konkreten Fall glaube ich auch nicht, dass er damit durchkommt. Seine frisch Getraute erzielt derzeit kein Einkommen. Deshalb muss er sich unterhaltsrechtlich auch nach Lohnsteuerklasse III behandeln lassen.
@Susi:
Nur der Ordnung halber: von seinem "Hauskredit" werden "nur" die Zinsen berücksichtigt, nicht die Tilgung. Zum Mietwert hat sich Mario noch nicht geäußert.
Nur der Ordnung halber: von seinem "Hauskredit" werden "nur" die Zinsen berücksichtigt, nicht die Tilgung. Zum Mietwert hat sich Mario noch nicht geäußert.
Natürlich wird die Tilgung berücksichtigt, allerdings -gedeckelt- als Altersvorsorge.
Und das völlig unabhängig vom Wohnvorteil.
Gruss von der Insel
Hallo
also viele Antworten, viele Meinungen. Es ist schwer den Überblick zu bekommen.Das Netto ist noch auf Grundlage Steuerkl. 1. Gibt es kein Gesetz was sagt bei 4 Unterhaltspflichtigen wird man 2 Stufen herabgesetzt?
Ja aber sieh die verschiedenen Meinungen nicht als Widerspruch, sondern als Ergänzung und Verfeinerung. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
[...]
1. Gibt es kein Gesetz was sagt bei 4 Unterhaltspflichtigen wird man 2 Stufen herabgesetzt?
Schau doch mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der DDT in deinem OLG-Bereich (OLG-Zuständigkeit = Wohnort des/ der Kinder). Da ist das als "Kann"-Bestimmung festgelegt...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)