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Neuberechnung Unterhalt

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also Gesetz in der Weise nicht. Es gibt die Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG und die Düsseldorfer Tabelle danach berechnet sich der Unterhalt im Wesentlichen (eigentlich können sich KM und KV auf sonstwas einigen solange keine öffentlichen Töpfe angezapft werden).

Die DDT sieht 2 unterhaltsberechtigte Personen vor, bei weiteren unterhaltsberechtigten Personen kann es eine Herunterstufung um jeweils eine Stufe geben, außerdem sollte man bei vielen Unterhaltsberechtigten einen Blick auf den Kontrollbetrag legen, der Dir als Einkommen verbleiben muss, auch das kann zu einer Herunterstufung führen.
Eine generelle Einstufung aufgrund der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen gibt es nicht und auch kein Gesetz über die Herunterstufung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 18:14
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