Hallo miteinander !
In der örtlichen Tagespresse (NRZ) wurde berichtet, dass man bei der Tabelle 2010 erstmals nur von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht.
Bedeutet: Sofern nur 1 Kind U-berechtigt ist erfolgt Höherstufung jetzt nur noch um1 Stufe.
Da ich andernorts diese Info nicht gefunden habe, stelle ich die Frage nach Wahrheitsgehalt mal hier in den Raum.
Vielen Dank im Voraus !
Hallo PP,
In der örtlichen Tagespresse (NRZ) wurde berichtet, dass man bei der Tabelle 2010 erstmals nur von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht.
Steht genau so in der Düsseldorfer Tabelle drin - nämlich als Anmerkung 1.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank !
...ist wohl heute nicht mein Tag 🙂
Vielleicht kann das ja mal jemand verschieben in die Rubrik "Unterhaltsrecht"
Gruß - PP