Neue Ehe und Unterh...
 
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Neue Ehe und Unterhalt

 
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Freunde,

der Plante dreht sich unaufhörlich und das Leben geht weiter.
So habe ich also vor 1 Woche den Bund fürs Leben geschlossen (diesmal mit der Richtigen!) und werde in 4 Wochen Vater. Alles gewollt und alls in Orndnung. Wir wollen mal keine Teufel an die Wand malen.....

Nun wollte ich kurz fragen, ob jemand aus dem Stehgreif beantworten kann.

Der Kindesunterhalt berechnet sich weiterhin nach dem Gehalt mit der (nun fiktiven) Steuerklasse I oder mit der nun geltenden Steuerklasse 3? Es dreht sich hier NICHT um den Ehegattenunterhalt, der beträgt 165 € per Vergleich sondern um den monatlichen Kindesunterhalt. 

Momentan zahle ich noch 428 € für den 6-jährigen (Stufe 7). Nun hat sich mein Gehalt in den letzten Monaten weiterentwickelt, ich finde mich an sich nun in Stufe 9 oder 10 wieder. Jetzt bin ich aber in 4 Wochen 4 Leuten gegenüber Unterhaltspflichtig: Meine Ex, mein Sohn, meine jetzige Frau, meine Tochter. Da wird es nun etwas unübersichtlich für mich. Welche Stufe ist denn dann angemessen?

Liebe Grüße, PP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2016 00:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die DDT geht von 2 unterhaltsberechtigten Personen aus. Wenn Du 4 unterhaltsberechtigte Personen hast, kann 2 Stufen heruntergestuft werden. Wenn Du als in Stufe 10 (9) landest ist nur gemäß Stufe 8 (7) zu zahlen.
Du bist verpflichtet Steuervorteile zu nutzen und die Steuerklasse 3 schlägt also durch und Du hast gemäß dieser auch Unterhalt zu zahlen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2016 01:04
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank Susi, für die schnelle Antwort, das hilft mir schon weiter.

PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2016 01:22
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

aber noch eine Frage:

im Moment ist für mich die Kombination 3/5 am sinnvollsten. Jetzt hat meine Frau aber ein starkes Interesse, selber wieder zu arbeiten nach längstems einem Jahr. Wie wird denn verfahren, wenn meine Frau gegen 3/5 ist und 4/4 will? Werde ich dann fiktiv mit 3/5 veranlagt? Ich kann ihr ja die Steuerklasse nicht vorschreiben mit dem Arguemtn, ich müsse den Unterhalt maximieren? Wie wird in der Praxis verfahren?

Liebe Grüße PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2016 14:42
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo PP,

im Prinzip kommt es eh auf den Lohnsteuerbescheid am Ende des Jahres an, wenn ich das mal so laienhaft sagen darf. Unterjährig macht sich das evtl. schon bemerkbar. Aber was du letztendlich an Unterhalt zahlen musst, hängt ja von dem Steuer(jahres)netto ab. Evtl. wäre die Kombination 4/4 mit Faktorverfahren (musst du mal nach googlen) etwas für dich/euch. Macht aber nachher beim Jahresnetto auch nicht viel (wenn überhaupt) aus.

Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2016 15:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

(...) Ich habe ab Sept/Okt 5 Unterhaltspflichtige Personen (also ähnlich). Dies würde bedeuten dass auch hier 2 Stufen herabgestuft wird?

Wenn ich die DT richtig interpretiere, würde ich meinen, dass Du um drei Stufen herabgestuft wirst (da 5, zwei beinhaltet die die DT, bleiben drei ...).

Man möge mich bitte berichtigen, wenn ich falsch liege.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2016 17:56