Neue Tabellen
 
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(@mellipop)

Hallo ihr alle,

habe in einem anderen topic mein problem schon erläutert. heißt das nun mein freund zahlt weiterhin den mindestsatz und erhöht ihn nicht alleine, da er das kindergeld anrechnen lässte auf den betrag und keinen titel unterschrieben hat? Trotz das die Berliner Tabelle steigt?

Denn zur DT hat man ja schon eine Zusatztabelle veröffentlicht, wo die beträge drin stehen unter kindergeld anrechnung.

Ich kann mir das nicht vorstellen. Bitte helft mir schnell.

Danke mellipop

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2005 18:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mellipop!

Also bei der Berliner Tabelle ist es so, dass der Satz sich erst erhöht, wenn man sehr viel verdient.
Im Normalfall ist der Zahlbetrag gleich, egal ob er 1300 oder 1800 Euro verdient. Das Kindergeld was angerechnet wird ist vom Betrag her weniger, umso weniger man verdient.
In der Altersstufe 2 ändert sich das gerade mal um 5 Euro, von 223 auf 228 Euro z.B.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2005 23:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin mellipop,

wenn ein Titel besteht (Urteil, Bergleich, JA-Urkunde, ...) und dieser dynamisch ist, muss er sämtliche Änderungen der DT mitmachen (Alter und Erhöhungen). Nicht davon sind Einkommensveränderungen.

Gibt es keinen Titel, ändert sich für ihn nix.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2005 00:29