Habe eine Agänderungsklage gegen meine Ex Frau gemacht. Sie lebte noch keine 2 Jahre mit Ihrem Freund zusammen, kannte Ihn aber schon viele Jahre. Das Gericht kam zu dem Entschluss das ich keinen Aufstockungsunterhalt mehr zahlen muss und die Unterhaltsverpflichtung gegen meine Exfrau entfällt. Sie sei in der Lage für Ihren Unterhalt durch Erwerbstätigkeit und Zahlungen aus dem Zugewinnausgleich selber aufzukommen. Durch einen Passus in einem Ehevertrag, welcher vor der 1993 geschlossenen Ehe geschlossen wurde, in dem es heißt das wenn ein Partner mit einem neuen Partner in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss wurde dieses Urteil so entschieden. - So schön-so Gut-
Nun habe ich aber über Freunde erfahren das Sie vor hat sich von Ihrem Partner zu trennen und mich in naher Zukunft erneut auf Unterhalt zu verklagen will. Da ich ein noch nicht volljähriges Kind habe und es bei Ihr lebt habe ich Angst das sie damit durchkommt. Sie arbeitet halbtags und nur zeitweise ganztags.
Moin peterxxl,
zunächst mal herzlich willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für Spätgeschröpfte 😉
Gib uns bitte noch ein paar Zusatz-Infos, beispielsweise:
- Wie lange seid Ihr geschieden?
- Bis wann hast Du für Deine Ex Unterhalt bezahlt und wieviel?
- Wie alt ist Euer Kind?
- Wieviel verdient Deine Ex etwa in ihrem Beruf?
Grundsätzlich ist man seit Anfang diesen Jahres als Ex-Ehemann in Sachen Unterhalt nicht mehr ganz so die Melkkuh wie früher; allerdings gibt es natürlich manche Hintertürchen. Das Prinzip der gesteigerten Eigenverantwortung gilt allerdings auch hier; vor allem, wenn es Deiner Ex möglich ist, ihren Unterhalt selbst zu erwirtschaften. "Keine Lust" ist für sich allein jedenfalls kein ausreichender Grund, sich freudig an die Überweisungen des Ex-Ehemannes zu erinnern. Und das Datum Eures Ehevertrages legt nahe, dass Euer gemeinsames Kind kein Kleinkind mehr ist, das dauerhafter Betreuung bedürfte und seine Mutter damit am Arbeiten hindert.
Also: Sei da mal guter Dinge; für ein Aufleben ihres Unterhaltsanspruches müsste Deine Ex-Madame sehr gute Gründe anführen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Geschieden seid 2005
Habe Ihr bis vor 2 Monaten Unterhalt von rund 600 Euro + Kindergeld bezahlt ( Sie mußte mir den Unterhalt rückwirkend zum 1.1.08 zurückzahlen)
Das Kind ist 13
Sie verdient halbtags ca. 900 Euro netto.
Sie hat allerdings eine sehr hohe Zahlung für Zugewinn erhalten. Das Geld hat Sie für Wohneigentum ausgegeben.
Moin peterxxl,
nochmalige Nachfrage: Wie waren diese 600 EUR deklariert? Einfach als "Unterhalt" oder aufgeschlüsselt in Unterhalt für's Kind und für sie? Und warum hast Du ihr das Kindergeld bezahlt - kommt das noch auf Dein Konto?
Der Anspruch Eures Kindes auf Zahlungen durch Dich hat mit ihrem Einkommen nichts zu tun. Allerdings kann man bei einem 13-jährigen Kind die Berufstätigkeit durchaus ausweiten; das muss ja nicht mehr dauernd betüddelt werden.
Abgesehen davon: Von 900 EUR müssen viele Erwachsene (zum Beispiel unterhaltszahlende Väter) leben, ohne dass jemand fragt, wie sie das schaffen.
Halt einfach mal die Füsse still; warte, ob da was kommt und frag dann hier wieder nach, ohne das Thema gross mit ihr zu diskutieren. SIE muss im Detail begründen, warum Deine Zahlungspflicht plötzlich wieder aufleben soll. Ein "ich habe mich von meinem Sponsor getrennt" genügt nicht.
*** edit: PS: Die Benutzung "handelsüblicher Grussformeln" wird hier im Forum ganz gerne gesehen
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
Meine Ex hatte von mir ca. 600€ Ehegattenunterhalt und zuzüglich ca. 260€ Kindesunterhalt bekommen. Das Kindergeld hat Sie natürlich komplett erhalten.
Nach dem Urteil vorderte Sie mehr Kindesunterhalt, nämlich 340€, welche ich auch anstandslos bezahle.( Das Kindergeld bekommt sie auch komplett) .
Zurzeit hat Sie mindestens 900€ Einkommen +340€ Kindesunterhalt + Kindergeld.
Zur Zeit lebt ja noch Ihr Freund mit bei ihr, der ja auch Geld bei steuert, aber wenn der weg ist was dann?
Nun ist aber eine neue Auskunftsklage auf mich zugekommen. Sie ist der Meinung dass ich so viel verdiene und ich noch mehr Kindesunterhalt zahlen muss.
Aber das ist ja wieder ein neues Thema…
Viele Grüße, Peter
Moin Peter,
nochmal: Man muss hier klar unterscheiden zwischen Unterhalt für's Kind und die Ex. Der für's Kind berechnet sich schlicht nach Deinem Netto - Beträge und Details findest Du in der >>>Düsseldorfer Tabelle<<<. Schlichte Gleichung: Hohes Einkommen=hoher KU. Wenn Du aufgrund der DDT mehr Unterhalt bezahlen müsstest als die derzeitigen 340, besteht der Auskunftsanspruch zu Recht, auch wenn Ihr Euch "privat" erst vor ein paar Monaten auf diesen Betrag verständigt habt.
Beim nachehelichen Unterhalt ist dagegen zu beurteilen, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht. Da geht es um Fragen wie "Erwerbshinderung" durch Kinderbetreuung oder Krankheit. ehebedingte Nachteile etc. Ein breites Feld für honorargeile Anwälte. Einen Unterhaltsanspruch wieder aufleben zu lassen, nur weil sich ein Interims-Sponsor aus dem Staub gemacht hat, ist allerdings schwierig. Wenn ein angerufenes Gericht keinen Unterhaltsanspruch Deiner Ex erkennt, kannst Du Millionen verdienen, ohne sie mit ihr teilen zu müssen.
Also: Teile die Themen EU und KU strikt; sonst gibt es Durcheinander. Und stell am besten mal ein paar Zahlen hier ein; dann können wir zum Thema KU schon mal was sagen.
Grüssles
Martin
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Hi Peter,
herzlich willkommen bei vs ...
Ich möchte noch zusätzlich sagen, wenn deine EX, nutr halbtags arbeitet, und
sonst nix greift, ist durchaus ein fiktives Gehalt ihr zuzurechnen, da sie ja NUR
halbtags arbeitet UND das Kind schon 13 ist.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Heißt es dann das ich nach den Jahren meinen Mehrverdienst mit ihr teilen muß ?
Gruß Peter.
U.U., z.B. wenn ein sog. Karrieresprung in er Ehe angelegt wurde (was wieder Auslegungssache ist)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
es kann auch sein, das ein pfiffiger Anwalt die eheliche "Lebensstellung" Deiner Ex einwendet und Aufstockungsunterhalt einfordert. Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, dass er damit durchkommt, aber speziell im Familienrecht sieht man immer wieder Pferde k*tzen. Deshalb mein Rat, die Füsse still zu halten, eventuelle Forderungen abzuwarten und diese samt Begründung hier einzustellen.
Grüssles
Martin
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Nun ist aber eine neue Auskunftsklage auf mich zugekommen.
Hallo,
das sind zwei getrennte Dinge. Zur Auskunftsklage: wann hast du denn das letzte Mal Auskunft erteilt? Zum nachehelichen Unterhalt: was mögliche Neuforderungen von nachehelichem Unterhalt und ihre eheähnliche Gemeinschaft betrifft: abwarten, keine Silbe dazu ihr gegenüber anmerken. Du schreibst, sie musste den EU seit Januar zurückzahlen, warum dieses denn, aufgrund eines Urteiles zu deiner (dann offenbar erfolgreichen) Abänderungsklage? Wieso kam es zu dieser Klage wenn ihr doch einen Vertrag hattet? Was die angedrohte Trennung von ihrem Freund betrifft: sehe ich problemlos. Sei einfach ruhig und warte ab ob da überhaupt was kommt, sie müsste ja dieses Urteil anfechten, und das geht nicht so einfach und schnell. Falls eine Klage eintrudelt, melde dich wieder mit deren Text.
/elwu