Neue Unterhaltsleit...
 
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Neue Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichtes Dresden, Stand 01.04.2010

 
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hallo,
Und wieder einmal wurden die Unterhaltsrichtlinien angepasst und erweitert, zumindest in Sachsen, dort wo das OLg Dresden zuständig ist-

Die neuen aktualisierten Unterhaltsrichtlinien des OLG Dresden findet ihr hier:

http://www.justiz.sachsen.de/olg/download/UL_2010_04.pdf

Eine merkliche Veränderung findet sich unter Ziffer 9

Stand 01.01.2010 ( alte Grundlage )
9. Fiktives Einkommen
Einkommen können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit
erzielbare Einkünfte sein.

Stand 01.04.2010 ( neue Grunlage )
9. Fiktives Einkommen
Einkommen können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit
erzielbare Einkünfte sein. Fiktiv zugerechnete Einkünfte sind regelmäßig um (fiktive)
berufsbedingte Aufwendungen von pauschal 5 % zu kürzen.

Ein weiterer Punkt der geändert bzw. ergänzt worden ist

10.4.
................
Beim Kindesunterhalt kann die Obliegenheit zur Einleitung eines
Verbraucherinsolvenzverfahrens bestehen.

Das heisst aufpassen bei deren Berechnung im Jugendamt !! 🙂

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 18:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke für den Hinweis, die Leitlinien habe ich aufgenommen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 19:23
(@camper2008)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend zusammen.

Nach den Gehaltsrechnern die im Internet zu finden sind, bräuchte damit der/die Unterhaltspflichtige ein Bruttoeinkommen von mindestens 1685,00 € für ein Kind unter 6 Jahren. Bei einem Kind von 6 - 11 Jahren wären es 1772,00 € bei einem Kind von 12 - 17 wären es 1898,00 €. Das fiktive Bruttoeinkommen erhöht sich mit der Zahl der Kinder. Das sind natürlich alles cirkaangaben, sind aber ziemlich genau an den geforderten Einkommen.

In der Zeitarbeit und im Niedriglohnsektor beträgt das Einkommen etwa 7,50 €in der Stunde. Multipliziert man diese 7,50 € mit 170 Stunden im Monat, dann kommt man auf ein Bruttoeinkommen von cirka 1275,00 €.

Nur mal so als Denkanstoss.

lg

Camper

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 22:39
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Boshaft gesagt und geschrieben nach meinen Erfahrungen:

Wenn du klagen willst, oder verklagt wirst von der Beistandschaft oder der Km biste generell der gearschte, da es kostetund die Anwälte dem entsprechend abrechnen. Es stellt sich die Frage in wie weit es sich dann tatsächlich lohnt Rechtsmittel einzulegen....


Note zur Anmerkung

Wird der nacheheliche Unterhalt unabhängig vom Scheidungsverfahren in einem sogenannten isolierten Verfahren eingeklagt, bestand bis zum 31.08.2009 kein Anwaltszwang.

Mit Inkrafttreten des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) zum 01.09.2009 wurde Anwaltszwang für unterhaltsrechtliche Verfahren eingeführt.

Ab 01.09.2009 gilt demnach:

In Unterhaltsverfahren herrscht Anwaltszwang , jedoch nur für das Hauptsacheverfahren.

Im einstweiligen Anordnungsverfahren müssen die Parteien nicht anwaltlich vertreten sein. Angesichts der Komplexität  und Schwierigkeit der Materie ist jedoch in jedem Fall anzuraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn nämlich in einem einstweiligen Anordnungsverfahren ein umfassender Vergleich über den Unterhalt geschlossen wird, dann ist eine solche Vereinbarung bindend und nicht wieder ohne Weiteres abänderbar.

Weiterhin kann das Hauptsacheverfahren auf Antrag jederzeit eingeleitet werden. Spätestens dann ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben.

-Ende der Note

So will man die Streitereinen reduzieren und die wo eh nur noch wenig an Geld haben vollends niedermachen bzw. ausboten

Zu der thematik  Niedriglohn

Die Regierung wird niemals so etwas einzuführen, weil alleine schon die Lobbyisten, die beratende Spitzenbeamte stellen, bzw bezahlen es nicht wollen oder tolerieren werden, dass deren Kapitalertrag schrumpft und dass Bürger Sicherheiten haben bzw einen Mindestverdienst. Soziale Erpressung bzw. Abhängigkeit hiindert am handeln und am denken und das ist gewollt, weil Bürger die freiheiten haben und nicht Abhängig sind  dem Stat Widerstand bieten wenn es darum geht  dass sie mehr für den Staat leisten wollen oder müssten.

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 23:26