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Neuen Unterhalt durch Wunsch von Wohngeldstelle!

 
(@hallifax83)
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Hallo Leser.

Ich bin auf ein Problem gestoßen wo Ihr mir helfen müßt. Vielleicht kennt ihr ja eine Lösung.

Ich bin Vater einer 6 jährigen Tochter und habe mit der Mutter gemeinsammes Sorgerecht.

Meine Tochter lebt zum größeren Teil bei der Mutter wegen meiner Schichtarbeit. Die Mutter ist Hartz4 Empfängerin. Ich habe sie so oft ich nur kann. So etwa etwas mehr als ein Drittel des Monates.

So nun zum Problem. Die letzten Jahre war es immer so das ich ein und den selben Kindesunterhalt an die Mutter gezahlt habe. Es waren 216€.
Nicht meckern ich weiß das es weniger sind als durch die Düsseldorfer Tabelle angegeben ist. Wir sind aber immer so gut gelaufen. Da ich dadurch etwas mehr Geld über hatte habe ich immer viel gemacht mit meiner Tochter. Reisen und Klamotten kaufen und Theater. Ich habe oft Dinge bezahlt die eigentlich die Mutter mit dem Unterhalt bezahlen müßte. Sie ist gesundheitlich und psychisch nicht so in der Lage das alles zu bewältigen.

Nun Ist es aber so das Ihr die Wohngeldstelle und das Hartz4 Amt (oder wie es heißt) ihr aufgetragen haben sich den vollen Unterhalt von etwa 309€ einzufordern. Sie selbst will es nicht aber wenn sie es nicht macht bekommt sie kein Geld mehr vom Amt sagt sie.

Nun ist die Frage ob es Wege gibt um eine Erhöhung meine Unterhaltes an das Kind zu verhindern oder zumindest Tips mit wem ich darüber reden kann.
Ich würde wenn es nicht anders geht sogar zum Anwalt gehen. Ich finde das ne riesen Sauerei.

Ich danke euch schon mal für eure Antworten und wenn ihr noch was wissen wollt beantworte ich es euch.
Hallifax83

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2010 23:12
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nun ist die Frage ob es Wege gibt um eine Erhöhung meine Unterhaltes an das Kind zu verhindern

Kaum, denn es ist ja auch richtig, dass man nicht nach Belieben durch willkürliche private Vereinbarungen die Höhe staatlicher Sozialleistungen beeinflussen kann.

2 Ansatzpunkte gibt es aber:

  • Wein ein Kind seinen Bedarf (Reglelsatz + anteilige Wohn- und Heizkosten) aus eigenen Mitteln (=Unterhalt + Kindergeld) bestreiten kann, gehört es nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Wenn also mit 216+184 = 400€ der Bedarf gedeckt ist, hat die Arge eigentlich da nix mehr zu wollen. Aber nur eigentlich, weil ich glaube beim Kindergeld spielen sie da irgendwelche faulen Taschenspieletricks, aber vielleicht wissen das andere hier besser
  • Wenn ein Wechselmodell besteht (also 50/50 Betreuung) muss die Arge das auch akzeptieren. Allerdings kürzen sie dann die Leistungen nicht nur um den halben Regelsatz des Kindes (251/2 = 126€), sondern auch noch um den "Mehrbedarf für Alleinerziehende" (43€), also zusammen um 169€. Dafür dürfen sie keinen Unterhalt mehr anrechnen und nurnoch das halbe Kindergeld. Frag mich aber nicht, welche Vorraussetzungen man erfüllen muss, damit ein Wechselmodell "durchgeht", die blosse Behauptung reicht da wohl nicht, das muss wohl schon sehr plausibel sein, weil natürlich gucken sie da genau hin.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 11:35
(@hallifax83)
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Ja danke!

Ich habe mich auch etwas schlauer gemacht und mir ist etwas aufgefallen.
In der neuen Regelung für den Umgang mit nichtehelichen Kindern, habe ich gelesen das unterschieden wird zwischen Umgang und Betreuung des Kindes. Es aber davon abhängt wie oft es bei dem Elternteil ist bei dem es nicht lebt.
Ich habe meine Tochter sehr oft. Ich habe es mal durchgerechnet. Letztes Jahr waren es ca. 150 Tage. Aber eben durch die Schichten immer sehr verteilt.
In dem Gesetz steht dann auch das in so einem Fall wo der Umgang schon zur Betreunung wird, die Unterhaltszahlung gemindert werden kann. Sowas kann aber nur das Amt machen.
Ich werde Montag mal dort anrufen und fragen ob ich ein Termin bekomme.
Meine Ex meinte, sie würde sogar mitkommen und sich dafür stark machen das der Unterhalt so bleibt wie er ist.
Das zeigt doch mal, das alles so wie es ist richtig gut läuft und daran nichts geändert werden darf.

Gruß Hallifax83

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 23:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Eine andere Lösung wäre, wenn die KM für das Kind keine Leistungen beantragt. Bei Hartz4- Empfängern werden Teile des KG als Einkommen der KM umdefiniert. Daher gibt es automatisch Stress mit den Argen/Jobcentern. Die Wohngeldstelle (siehe Thread-Überschrit) ist eine rein kommunale Einrichtung und hat erst einmal nichts mit dem Hartz4-Bezug zu tun. Z.B. könnte für das Kind Wohngeld beantragt werden, und das Kind dadurch aus der Hartz4-Bedarfsgemeinschaft heraus fallen, obwohl die KM Hartz4-Leistungen bezieht.

Wie kommen die eigentlich auf 309€? Das entspricht der Einkommensgruppe 3, nach Berücksichtigung der Höherstufung läge somit Dein bereinigtes (!) Einkommen zw. 1501-1900€.

Gruss oldie

Edit:

In dem Gesetz steht dann auch das in so einem Fall wo der Umgang schon zur Betreunung wird, die Unterhaltszahlung gemindert werden kann. Sowas kann aber nur das Amt machen.

Kannst Du mal bitte den § und das Gesetzbuch angeben?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2010 14:10
(@hallifax83)
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Ja hallo Oldi.

Ich kann dir sagen sie hat schon das Kind aus der Hartz4- Bedarfsgemeinschaft herrausgenommen. Das kind läuft schon über Wohngeld.
Das Amt aber in der Wohngeldstelle hat ihr aufgetragen das sie eine neue Unterhaltsberechnung vorlegen muß weil die letzte über Zwei Jahre zurückliegt.
Ja und bekäme sie mehr Unterhalt so würden sie vom Hartz4 Amt weil die zusammenarbeiten wenige Hartz4 bekommen.Weil mehr Geld in ihrer Tasche ist.
So zumindest habe ich es verstanden.

Ich habe mir selbst jetzt mit meinem neuen Gehalt ausgerechnet das ich in die Einkommensgruppe 3 fallen würde und so 309€ bezahlen muß.

Ok das was ich über die Sache mit dem Umgamg und Betreuung gelesen habe ist nicht so direkt in enem Gesetzbuch aber die Zeitschrift hat wo das neue Kindschaftsrecht herrausgekommen ist Experten gefragt und es für den Normalbürger verständlich verfasst.

Es ist auf der Seite www.pappa.com/reform/elt9806.htm zu lesen
Kannst ja selbst mal lesen und mir sagen ob du es genauso siehst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2010 18:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass die Seite von 1998 ist, ist dir aber schon aufgefallen oder?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2010 18:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ähm, die reden vom gemeinsamen Sorgerecht und beschreiben das Wechselmodell. Für 1998, also in Jahr nach Einführung des GSR, ist solcher Art Verwechslung verzeihlich. Nach heutiger Rechtssprechung werden aber dazwischen gewaltige Unterschiede gemacht. Der Umfang der Betreuung entscheidet vordergründig über eine UH-Pflicht, bei Gleichheit dann die Einkommensverteilung zw. den Eltern. Gleichheit heisst hier genau 50% Beteuungsanteil.

Das Amt aber in der Wohngeldstelle hat ihr aufgetragen das sie eine neue Unterhaltsberechnung vorlegen muß weil die letzte über Zwei Jahre zurückliegt.

Korrekt. Was ist dagegen einzuwenden?

Ja und bekäme sie mehr Unterhalt so würden sie vom Hartz4 Amt weil die zusammenarbeiten wenige Hartz4 bekommen.Weil mehr Geld in ihrer Tasche ist.
So zumindest habe ich es verstanden.

So verstehe ich es auch habe dafür kein Verständnis. Manche Menschen glauben, Hartz4-Geld wächst auf Bäumen nach. Hartz4 ist eine Hilfe für Menschen, denen es nicht möglich ist, für sich selber zu sorgen und kein netter Zusatzverdienst. Bei Sozialbetrug leiste ich jedenfalls keine Hilfestellung.

Für die Ermittlung der korrekten Höhe des KU helfe ich gerne.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2010 18:43
(@hallifax83)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich danke euch für eure Antworten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2010 20:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

So verstehe ich es auch habe dafür kein Verständnis. Manche Menschen glauben, Hartz4-Geld wächst auf Bäumen nach. Hartz4 ist eine Hilfe für Menschen, denen es nicht möglich ist, für sich selber zu sorgen und kein netter Zusatzverdienst.

dieser Irrtum ist in unserer Vollkaskodenke offensichtlich weit verbreitet: Der Maximalsatz der staatlichen Hilfe wird eben mal als eine Art "Grundanspruch" definiert ("...für 200 EUR mehr als Hartz4 stehe ich morgens doch nicht auf..."!) und darüber hinausgehende Eigenleistungen als Extra.

Dabei ist es genau andersrum.

Grüssles
Martin
(der morgens aufsteht und arbeitet, damit mancher andere liegen bleiben kann)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 00:56