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Neuer Titel möglich/notwendig?

 
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils verlangt die Gegenseite nun einen vollstreckbaren JA Titel für den KU, obwohl dieser schon im Verfahren für den Trennungsunterhalt ausgeurteilt wurde.

Lt. der Gegenseite ergibt sich eine Erhöhung, die um 22 Euro höher ist als ursprünglich ausgeurteilt, die jedoch nicht zutrifft.

Ist der alte Titel wg. der Rechtskraft der Scheidung nun nicht mehr gültig?

Wenn ja, wäre es für mich von Vorteil mir selber einen Titel austellen zu lassen, da der ursprünglich ausgeurteilte zeitlich nicht begrenzt war? Ich könnte ihn demnach bis zur Volljährigkeit begrenzen.

Wenn nein, kann ich trotzdem einen neuen Titel ausstellen lassen, der zeitlich begrenzt geringfügig höher ist oder in gleicher Höhe ausgestellt ist? Das würde mir eine kostspielige Abänderungsklage ersparen, wenn die KM den Titel bei Volljährigkeit nicht rausrückt (das ist leider zu erwarten).

Wo kann ich mir kostengünstig einen Titel ausstellen lassen (nicht beim JA!)

Mir geht es hier nicht um den KU oder die geringfügige Erhöhung an sich, das ist unstrittig und bezahle ich gerne, aber es geht um das drumherum.

Viele Grüße
mm

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 20:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi mid0608

Jannst Du bitte sagen, wie alt das Urteil bzgl. TU + KU ist, wie der TU und der KU darin formuliert wurden (Begründung, Rechnung, Bedingungen) und wann das letzte mal von Dir Auskunft erteilt wurde? Ist der KU aus dem Urteil vollstreckbar ausgeführt? Unterhaltsgeschichten werden eigentlich immer im Zusammenhang betrachtet, da es Abhängigkeiten zw. ihnen gibt.

Grundsätzlich behält der alte Titel (im Urteil) seine Gültigkeit es sei denn, er wird expliziet aufgehoben. Bei einem neuen Titel dürfte es sich lediglich um eine Abänderung des vorherigen Titeles handeln. Alles andere wäre pauschal nicht einforderbar.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 10:08
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin leider nicht zuhause und kann deshalb nicht in das Urteil schaun. Das Verfahren vor dem Amtsgericht war im Juni 2009 und das Urteil war sofort vollstreckbar. Der KU war nicht dynamisch tituliert, sondern als fester Betrag (2Stufen höher). Im Berufungsverfahren wurde nicht mehr über den KU gestritten, weill anerkannt. Eine Auskunft von mir wurde jetzt im Rahmen der Rechtskraft der Scheidung verlangt.

Witzigerweise würde jetzt gemäß des von der Gegenseite ausgerechnetetn Betrages und der Tatsache, dass nicht mehr hochgestuft wird (2 Berechtigte) ein geringerer Zahlbetrag herauskommen. Der gegnerische RA hat einfach falsch in die Tabelle geguckt.

Ich werde mir wohl einen neuen Titel auf den bisherigen Betrag ausstellen lassen und zeitlich bis zum 18. begrenzen. Damit würde ich zumindest schon einmal vermeiden, dass das in den Streitwert eines neuen Verfahrens geht.

Hat jemand Erfahrungen damit, was ein solcher Titel bei einem Notar kostet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2010 14:12