Neuer Unterhaltstit...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Neuer Unterhaltstitel..Was kann ich tun?

 
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

JA will neuen Titel gegen mich. Alter 170 € ...neuer 236 €. Ist ne gute Erhöhung.

Der Titel ist für meine Tochter (10).

Bin verh. mit 2 weiteren Kindern (4+7 Jahre)

Mein monatliches Netto 2080 €. Bereinigt 1665 € (STK 3 dabei kamen 440 Steuerrückzahlung noch rum, sind aber im Nettoeinkommen enthalten)
Nun arbeitet meine Frau seit Februar auf Teilzeit. ca. 750 brutto STK 5.
Habe Gestern Steuererklärung gemacht und musste feststellen das ich nächstes Jahr 500 € Nachzahlen muss.
Auch fällt dieses Jahr meine Bonuszahlung um 500 € weniger aus.
Das heisst ich habe dieses Jahr netto 300 € weniger und nächstes sogar 1200 €

Was kann ich tun?

Liebe Grüsse

Seal

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 11:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Forderung sieht korrekt aus. Ausgehend von den verlangten 236€ für das 10-jährige Kind bedeutet dies in dieser Mangelfallberechnung insgesamt:

Kind 10J: 236€
Kind 7J:  236€
Kind 4J:  194€
zusammen: 666€
Verteilmasse: 665€ (SB = 1000€)

Die Abweichung ist rundungsbedingt, alle Deine Bereinigungsposten wurden also berücksichtigt und eine Haushaltsersparnis wurde nicht unterstellt.

Schon mal an Wohngeld und aufstockendes ALG2 gedacht?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 12:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Wie kommtes deenn zum Betrag von 236 €

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 12:04
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Aufschlüsselung von Oldie ist korrekt.
Auf der Berechnungsgrundlage letzten Jahres.
Meine Frage ist aber was kann ich tun das ich dieses Jahr 300 € und nächstes 1200 € weniger habe.
Der Unterhalt bleibt ja gleich.
LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 12:12
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

"alle Deine Bereinigungsposten wurden also berücksichtigt"

ausser das die 50 € Kfz-Haftpflicht für mein Auto, was ich nur für die Arbeit nutzte, nicht Gehör fanden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 12:16
(@Inselreif)

Hi Sealjet,

die KFZ-Haftpflicht wird nicht berücksichtigt. Die ist in der Kilometerpauschale enthalten.
Ich würde mein Augenmerk hierauf richten:

Nun arbeitet meine Frau seit Februar auf Teilzeit. ca. 750 brutto STK 5.

Die Steuernachzahlung und der irgendwann niedrigere Bonus interessiert im Moment noch keinen (Zuflussprinzip). Dewegen kannst Du dann wenn die Absenkung eingetreten ist, eine erneute Anpassung verlangen.
Aber wenn Deine Frau jetzt, hier und heute arbeitet, muss ihr Teil am Splittingvorteil (der bei Deiner Steuerklasse III eingepreist ist) auch bei ihr verbleiben. Das ist bei 750,- Einkommen mehr als gar nichts. Wie hoch ist Dein Brutto?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 12:22
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Durchschnitt Brutto ist ca. 2830 €

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 12:26
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Werden Kitagebühren von 55 € auch nicht angerechnet? Die fanden auch kein Gehör.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 12:43
(@Inselreif)

Hi,

Kitakosten sind unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf und werden nach dem Kindesbarunterhalt berechnet und das gequotelt nach dem Einkommen beider Eltern.
Da Dir nach Abzug des KU nur noch der Selbstbehalt bleibt, gibt es eigentlich keine Verpflichtung, diese zu übernehmen. Das für Dich natürlich nur ein schwacher Trost, wenn es um ein Kind geht, das bei Dir lebt.

Hätte Deine Frau nicht Steuerklasse V sondern IV, müsste sie keine Steuern entrichten. Von daher kann man ihr leider keinen Anteil vom Splittingvorteil zuschieben sondern erst am Jahresende die Steuererstattung aufdröseln - aber die etwa 82, die sie auf ihr Einkommen an Steuern zahlt (und nur deshalb zahlt, weil Du die bessere Steuerklasse hast), würde ich versuchen, schon jetzt noch geltend zu machen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 13:36
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hört sich gut an.....Danke.

Muss ich denn in STK 3 arbeiten? Bzw. wird immer von STK 3 der Unterhalt berechnet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 13:42




(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Und die können mir dann doch auch den SB kürzen wenn die wissen das meine Frau arbeitet oder wie funktioniert das?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 13:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Seal,

Muss ich denn in STK 3 arbeiten? Bzw. wird immer von STK 3 der Unterhalt berechnet?

prinzipiell ja; Du bist unterhaltsrechtlich verpflichtet, Dein Einkommen steuerlich zu optimieren. Heisst: Vom Splittingvorteil Deiner neuen Ehe profitieren ggf. auch Deine Kinder.

Welche Steuerklasse Du beim FA hast, spielt nicht die entscheidende Rolle; die Berechnungen werden im Zweifelsfall aber so ausgeführt, als ob Du die jeweils unterhaltsgünstigste (also die mit den geringsten Abzügen) hättest.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 14:26
(@Inselreif)

...allerdings muss eine Frau trotzdem keine Nachteile hinnehmen.
Steuerklasse IV mit Faktor ist die Variante, dies schon im laufenden Lohnabzug korrekt abzubilden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 21:05