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neutrale Person für Unterhaltsberechnung

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(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt im März sind die 2 Jahre um und die neue Berechnung ist fällig.
Nicht nur meine Daten, sondern auch die der KM aufgrund des Mehrbedarfs.

Der letzte Gerichtsstreit ist gerade erst vorbei und in der Mediation habe ich eine neutrale Person vorgeschlagen um das Thema möglichst schnell und fair zu klären.
Die jeweiligen Anwälte sind dafür ungeeignet.

Wer wäre als neutrale und kompetente Person geeignet?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2020 16:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich! 😉

Nein, ernsthaft ... Wer soll das sein?
Ich würde Vorschlagen, dass Du hier im Forum die Zahlen durchrechnen lässt, dann hast Du eine Vorstellung von dem was DU zahlen MUSST. Alles was drunter liegt, ist gut, was drüber liegt halt dann schlecht. Und dann unterhaltet Ihr Euch und schaut Euch tief in die Augen, wenn es beiden weh tut, dann nennt man das Kompromiss ;-)!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2020 20:28
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Daten sind schnell ermittelt, jedoch benötigen wir ja auch ihre Daten für den Mehrbedarf Kita.

Zudem war es in der Vergangenheit so, dass es da wenig Diskussionsraum gab. Da sollte ich seitens ihrer RAin auch Nachweise über Einnahmen machen, die ich gar nicht hatte. Trotz mehrfacher Bestätigung.
Und selbst wenn es jetzt erstmal ohne Anwälte laufen soll, rechne ich bereits mit folgender Variante: meine Daten/ ihre Daten ergibt Unterhalt X inkl. Mehrbedarf. Kompromisse wird es da nicht geben, sollte ich dort ansetzen wird sie das Gespräch abbrechen und direkt ihren Pitbull ins Rennen schicken. Eskalationsstufe gestiegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2020 09:28
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wer könnte mir denn bei der Berechnung helfen?
Vertraulich und nicht im öffentlichen Forum.
Meine Daten sind recht überschaubar, es wird dann etwas kompliziert wenn ihre Daten für die Mehrbedarf hinzukommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2020 16:56
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Samson,

wer könnte mir denn bei der Berechnung helfen?
Vertraulich und nicht im öffentlichen Forum.

Dann schreib' am besten eine PN an DeepThought und bitte ihn darum, dass er dir ein Sonderfallforum einrichtet. (PN = Private Nachricht, in der rechten Randleiste hier im Forum.)

Ein Sonderfallforum ist ein geschützter Bereich, für den zunächst nur der Chef persönlich, Moderatoren wie z.B. ich, Mitglieder der Spezialgruppe wie z.B. Kasper, und natürlich du selbst zugelassen sind. Wenn du außerdem noch andere Forumsmitglieder dabei haben willst, dann schreib das bitte auch gleich in die PN mit rein.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2020 17:36
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Okay, danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2020 22:21
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn es recht ist, setze ich die Daten hier rein.

Jahresnetto gesamt: 28.269 (da ist der Firmenwagen bereits abgezogen): 12 = 2.355,75€
Verpflegungspauschale laut Reisekostenabr.  21,60€ : 12 = 1,80€
Steuererstattung vorauss. ca. 100€ : 12 = 8,33

Altersvorsorge letzten 12 Monate: 981,40€ :12 = 81,78€
Fahrtkosten: es sind von zuhause bis Arbeit nur 5km. Das wären bei 5km hin und 5km zurück (bei 220 AT) = 2.200€ x 0,30€/km = 660€
660€ : 12 = 55,00€ Abzug

2.355,75
+ 1,80€
+ 8,33€
-----------
-81,78€
-55,00€
======
2.229,10€ bereinigtes Netto

Soweit richtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2020 19:58
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Gehen wir von einem Unterhalt von 110% aus, dann wäre das die Stufe 2.301-2700€, also 406€
abzgl. 50% KG macht das netto 304,00€ an Unterhalt

Zzgl. dem Mehrbedarf, aber da brauch ich die Angaben der KM

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2020 20:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du einen Firmenwagen auch privat nutzt, dann ist das ein geldwerter Vorteil, der Dein Einkommen erhöht. Ich sehe nicht wie das bei der Rechnung berücksichtigt wurde.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 20:25
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Betrag 28.269€ der letzten 12 Monate ist schon das reine Netto. Vom gesetzlichen Netto wurde dabei schon der Firmenwagen abgezogen.

Gesetzliches Netto 32.243,40 -12x 331,20€ = 28.269€

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2020 20:55




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @Samson1978,

Wenn es recht ist, setze ich die Daten hier rein.
Jahresnetto gesamt: 28.269 (da ist der Firmenwagen bereits abgezogen): 12 = 2.355,75€
[...]
Fahrtkosten: es sind von zuhause bis Arbeit nur 5km. Das wären bei 5km hin und 5km zurück (bei 220 AT) = 2.200€ x 0,30€/km = 660€
660€ : 12 = 55,00€ Abzug

2.355,75
+ 1,80€
+ 8,33€
-----------
-81,78€
-55,00€
======
2.229,10€ bereinigtes Netto

Soweit richtig?

zu Blau:
Ich würde - wenn  möglich (-> siehe Leitlinien des zuständigen OLG) - nicht auf den Arbeitsweg alleine (10 Kilometer) abstellen, sondern die 5% Pauschale (berufsbedingte Aufwendungen) ansetzen, da fährst Du deutlich besser:
5% von 2355,75 € = 117,78 €
Wo wohnt das Kind (= zuständiges OLG)?

und das hier:

Der Betrag 28.269€ der letzten 12 Monate ist schon das reine Netto. Vom gesetzlichen Netto wurde dabei schon der Firmenwagen abgezogen.

Gesetzliches Netto 32.243,40 -12x 331,20€ = 28.269€

wie @Susi64 schon schrieb:
Wenn(!) Du den Firmenwagen auch privat nutzt, wird er nicht anbgezogen sondern erhöht Dein Durchschnittsnetto/ unterhaltsrelevantes Einkommen (nicht unerheblich).
Nutzt Du den Firmenwagen auch privat?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 21:05
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Kind wohnt in Leipzig, daher OLG Dresden.

Ja, nutze ihn auch privat.
Aber wie wird das berechnet.
Erst wird er aufs brutto draufgelegt und dann beim Netto abgezogen.
Wie wird die Kiste dann nochmal angerechnet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2020 22:37
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @Samson,
also das OLG Dresden hat in seinen Leitlinien die 5%-Pauschale (siehe Leilinien: https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2428.htm unter Pkt. 10.2.1.
Der Firmenwagen wird dort unter Pkt. 4 "Geldwerte Zuwendungen"  erwähnt.
Leider kann ich Dir bei der Berechnung nicht helfen, aber da wird sich sicherlich hier im Board noch jemand finden.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2020 09:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die private Nutzung eines Firmenwagens ist ein großes schwarzes Loch. Zum einen gibt es steuerrechtlich die 1%-Regel andererseits ist es so, dass oftmals ein Firmenwagen genutzt wird, den man sich privat weder leisten kann noch anschaffen würde. Deshalb wird der Betrag berücksichtigt, der durch die Nutzung des Firmenwagens tatsächlich gespart wird. Dieser Betrag wird dann geschätzt.

Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass der im Bruttoentgelt bereits enthaltenen PKW-Wert einen Steuernachteil darstellt, der wiederum auch zu berücksichtigen ist.

Ein Urteil des OLG Karlsruhe von 2015 wird <a href="https://www.rechtslupe.de/familienrecht/das-einkommens-des-unterhaltspflichtigen-und-der-firmenwagen-3100773>hier</a>" erläutert. <a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-dienstwagen-im-unterhaltsrecht_073314.html>Hier</a>" werden dagegen 3 verschiedene Ansätze wie die private Nutzung des Firmenwagens zu berücksichtigen ist erwähnt. Zum OLG Dresden habe ich erst einmal nichts gefunden.

Aus meiner Sicht ist das eine ziemlich willkürliche Rechnung. Wenn Du sinnvoll darlegen kannst, dass Du Dir ein Auto für  XXX Euro privat leisten würdest und den Steuerabschlag  YYY Euro berücksichtigen, dann ergibt sich ein geldwerter Vorteil von ca. 200 Euro. Damit hast Du dargelegt, dass der geldwerte Vorteil berücksichtigt wurde. Damit bleibst Du in der ermittelten Stufe und es ist noch etwa Luft nach oben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2020 10:09
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Firmenwagen ist ein Kombi der Golf-Klasse.

Aus meiner Sicht ist das eine ziemlich willkürliche Rechnung. Wenn Du sinnvoll darlegen kannst, dass Du Dir ein Auto für  XXX Euro privat leisten würdest und den Steuerabschlag  YYY Euro berücksichtigen, dann ergibt sich ein geldwerter Vorteil von ca. 200 Euro. Damit hast Du dargelegt, dass der geldwerte Vorteil berücksichtigt wurde.

Das scheint ja doch sehr schwer rechnerisch sauber zu erfassen sein. Was ich privat fahren würde ist doch eigentlich nicht relevant und kann schwer geschätzt werden, weil ich privat eher Gebrauchtwagen kaufe.
Wo will man da nun Summe XXX her nehmen und einen Steuerabschlag YYY abziehen.

Zumal der geldwerte Vorteil doch auf der Gehaltsrechnung bereits berücksichtigt wurde.
Gehalt + Firmenwagen 331,20€ = zu versteuerndes Einkommen.
Das ist doch bereits höher und erhöht dadurch ja das Nettoeinkommen, was zur Unterhaltsklasse herangezogen wird.
Man kann ja den FW nun nicht nochmal irgendwie berücksichtigen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2020 20:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du den Firmenwagen privat nutzt, dann wird gemäß 1%-Regel Dein Brutto-Einkommen um diesen Betrag erhöht und Du zahlst deshalb höhere Steuern und Sozialabgaben.
Deshalb ist Dein Netto-Einkommen niedriger, da Du ja die aufgeschlagenen 1% nicht ausgezahlt bekommst und Du höhere Steuern zahlen musst.
Dein ausgezahltes Netto ist deshalb niedriger.

Nun kann man unterhaltsrechtlich diese 1% wieder draufschlagen. Da das aber in der Regel mehr ist als sich ein normaler Arbeitnehmer als Auto leisten würde, haben Gerichte entschieden, dass man nur soviel draufschlagen kann wie sich der durchschnittliche Arbeitnehmer mit diesem Einkommen leisten würde. Der Nachteil, der durch die erhöhte Steuer entsteht wird dabei auch berücksichtigt indem dieser wiederum vom Aufschlag abgezogen wird.

Also zugrunde gelegt wird Dein Netto ohne Firmenwagen plus geldwertem Vorteil, wobei berücksichtigt wird, dass der geldwerte Vorteil nicht dem u.U. teuren Luxuswagen entspricht sondern dem billigeren Kleinwagen, den Du Dir leisten würdest.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2020 20:58
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum einfach wenn es auch kompliziert geht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2020 11:28
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ist eigentlich der zeitliche Ablauf?
Ende März, Anfang April laufen die 2 Jahre ab.
In der Mediation war ich mit der KM so verblieben, dass wir das Thema Unterhalt ohne Anwälte regeln und uns eine neutrale Person suchen, die vor allem das Thema Mehrbedarf berechnet.

Meine Unterlagen sind soweit zusammen, siehe oben. Das habe ich der KM nun auch mitgeteilt.

Soll ich ihr einfach meine Dokumente mit einer kurzen Auskunft per Email zusenden oder abwarten bis ich von ihr (vermutlich aber eher von ihrer RAin) eine Auskunftsanforderung erhalte?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2020 20:58
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hab jetzt eine Antwort der KM.
Für sie besteht kein Bedarf an einer Neuberechnung und ist aktuell nicht erforderlich.
Kann ich mich mit dieser Aussage nun zurücklehnen?
Bin halt verunsichert, da ja wegen jedem kleinen Mist Schreiben der RAin eintreffen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2020 08:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, einfach weil nach 2 Jahren eine neue Einkommensauskunft gefordert werden kann aber nicht muss. Wenn ihr beide damit einverstanden seid, dass es so bleiben soll wie es ist, dann muss man auch nichts machen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2020 10:36




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