Wie ist das mit dem Mehrbedarf wenn die Kita jetzt zu ist?
Wegen 1- 2 Monaten sag ich nichts, aber was ist bei einem Zeitraum von 6 Monaten?
Er kommt nächstes Jahr in die Schule, da fällt der Mehrbedarf für die Kita weg. Einfach dann einstellen mit schriftlicher Ankündigung?
Hallo,
das hängt davon ab ob Kita-Gebühren verlangt werden. Schliesslich muss die Kita auch weiter ihre Kosten decken. Ich denke auch nicht, dass der Vertrag mit der Kita den "Katastrophenfall" regelt. Es sind halt monatliche Gebühren, die anfallen egal ob der Platz auch wahrgenommen wird.
Wenn keine Kita-Kosten mehr anfallen, dann sind auch keine zu zahlen. Ich würde aber davon ausgehen, dass wenn das Kind die Schule geht es z.B. eine Hortbetreuung gibt, die ebenfalls wieder Mehrbedarf wäre. Sprich es wird Änderungen geben über die ihr sowieso reden müsst.
VG Susi
Okay, dann warten wir einfach mal ab.
Was ist wenn trotz der Aussage der Mutter in 3 Monaten eine Auskunftsanforderung durch sie eintrifft? Kann ich das abwehren mit den Hinweis auf ihr letztes Schreiben?
Bin ich unabhängig davon verpflichtet Gehaltsänderungen größer als 10% anzumelden?
Hallo,
wenn die 2 Jahre um sind kann die KM jederzeit eine neue Einkommensauskunft verlangen und Du bist verpflichtet diese zu erteilen selbst wenn sich nichts geändert hat.
Wenn Du aber nach Aufforderung Auskunft erteilt hast dann läuft wieder die 2-Jahresfrist bis zur nächstmöglichen Auskunft (es kann aber auch länger dauern).
Es gibt also keinen 2 Jahresabstand wo Auskunft zu erteilen wäre sondern einen Mindestabstand von 2 Jahren nach Auskunftserteilung.
VG Susi
Okay, danke.