Hallo zusammen,
habe mich ganz zufällig mit der Anpassung der Alterstufe beschäftigt - und war schockiert.. zahle immer noch Unterhalt wie beim Notar vereinbart wurde. Meine Tochter ist inzwischen 14 - ich habe in den letzten Jahren keine Anpassungen vorgenommen, so dass praktisch der Unterhaltsbetrag wie für eine 10 jährige gezahlt wurde. Die Ex schweigt und fordert keine Erhöhung oder Begleichung von Rückständen (die ja an sich automatisch entstehen..). Kann ich davon ausgehen, dass da auch nichts mehr kommt, oder sollte ich lieber erhöhen um nachträgliche Forderungen zu vermeiden? Oder ist hier zum Teil auch schon Verwirkung eingetreten? Weiß es jemand..?
Danke für euere Tipps!
Moin Budo,
hier gibt es eigentlich keine grosse Gefahr: Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Empfehlung. Solange Deine Ex keine UH-Erhöhung fordert, passiert auch nix. Wenn sie sie irgendwann fordert, zahlst Du ab dann den höheren Betrag - und es passiert auch nix. Nur wenn Du Dich DANN weigern würdest, könnte sie die Erhöhung gerichtlich durchsetzen. Schulden laufen jedenfalls nicht auf.
Also: Relax, leg die gesparte Kohle für Deine Tochter auf die Seite und kauf ihr irgendwann mal was Hübsches davon.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
besten Dank schon mal! Ich habe vor kurzem durch einen Freund, der sich scheiden ließ und im tierischen Unterhaltsstreit war, erfahren, dass diese Anpassung zwingend ist (habe einen Titel über 110% beim Notar unterschrieben) und man selber daran denken muss, den Unterhaltsbetrag zu erhöhen, wenn das Kind in die nächste Altersstufe wechselt. Mir war es garnicht klar, deshalb wollte ich sicher gehen. Nicht dass dann nach Jahren eine dicke Rechnung kommt. Aber wie gesagt, auch die Ex schweigt. Nur was ist, wenn sie doch auf die Idee kommt, die Beträge zu fordern.. Noch bin ich entspannt :-))
Moin Budo,
mit einem notariellen Titel KANN das anders aussehen - aber auch nicht für Jahre rückwirkend. Deine Ex ist aber auch nicht verpflichtet, jeden Cent bei Dir einzufordern, den sie verlangen könnte; vielleicht interessiert sie das Thema einfach zu wenig. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Der Unterschied zwischen den beiden Altersstufen dürfte bei ca. 60 bis 70 EUR im Monat liegen; selbst wenn da irgendwann mal für ein paar Monate nachgefordert wird, bringt Dich das nicht an den Rand der Pleite.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Es wird mich zwar nicht "umbringen", aber es wäre schon interessant zu wissen, wie weit rückwirkend etwas gefordert werden kann, falls überhaupt. Du meinst, es wäre klüger schlafende Hunde nicht zu wecken und von alleine nicht zu erhöhen?
VG
Dennis
Hi Budo,
die Gefahr ist folgende: Du hast Dich mit einem dynamischen Titel verpflichtet, diese 110% KU zu zahlen.
Du bedienst aber auch aktuell den Titel nicht korrekt. Damit kann Deine Ex jederzeit, ohne Vorwarnung und
das völlig legal gegen Dich vollstrecken. Wie lange für die Vergangenheit zurückgefordert werden kann, wurde
hier schon kontrovers diskutiert und ist auch erstmal nicht der Punkt (Für ein Jahr kann aber mindestens
zurückgefordert werden, wahrscheinlich mehr).
Eine gültigen Titel einfach nicht zu bedienen, wäre mir zu riskant. Auch wenn ich damit schlafende Hunde wecken würde.
Es kommt natürlich darauf an, wie Deine Ex drauf ist.
LG,
Mux
Ok, da sind wir dem Thema schon näher - ich habe es mir gedacht...und es ist mir auch zu riskant...denn auf die Jahre gerechnet ist es keine kleine Summe... Meine Ex weiß es wahrscheinlich auch nicht - deshalb kommt da auch nichts...
Weiß denn jemand, wie lange rückwirkend gefordert werden kann? Ich habe was von Verwirkung gelesen, aber auch da gibt es unterschiedliche Aussagen..
Hallo Budo,
ich denke, es kommt auch sehr darauf an, was genau Du hast titulieren lassen.
Ist es ein statischer oder dynamischer Titel, ist er befristet, auf was bezieht er sich dem Grunde nach.
Ich sehe es wie Mux. Die Gefahr einer überraschenden Vollstreckung wäre auch mir zu hoch. Im ungünstigen Fall etwa 3000 Euro Rückstand auf einen Schlag ausgleichen zu müssen, Sach-, Lohn- oder Kontopfändung zu erleiden, das kann schon mal bös ins Auge gehen.
Wie wäre es, wenn Du den rückständigen Betrag auf ein Konto legst, auf das Du auch die laufende Diff einzahlst UND ansonsten zunächst die Füße still hältst. Wird dann nachgefordert und/oder Anpassung verlangt, dann bist Du vorbereitet.
W.
Danke euch!!
Falls jemand in einer ähnlichen Situation war, wäre es klasse, wenn er über seine Erfahrungen berichten könnte - ich muss schauen, was ich mache..ansparen wäre wohl auf jeden fall sinnvoll..
Ansparen ist sicher eine gute Sache.
Das Problem ist halt folgendes:
Wenn du jetzt plötzlich mehr UH zahlst, dann hast du ein nicht zu geringes Risiko damit schlafende Hunde zu wecken ...
Ich würde auch nicht dran rühren.
Die Gefahr, dass sie spontan los rennt und dir einen Vollstrecker schickt und der dir auch gleich ne Eisenkugel ans Bein knotet halte ich für ziemlich gering.
Es ist einfach unverhältnismässig, wenn sie selbst jetzt auch schon 2 Jahre nicht daran gedacht hat.
Leg es zur Seite und warte ab was passiert
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Tja, klar wird sie gleich zum RA rennen, wenn ich plötzlich mehr überweise..
Danke euch!!!
Dennis