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nichtehelicher Unterhalt

 
 HFK
(@hfk)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

meine Tochter wird im Dezember 10, ich habe sie seit 5 Jahren nicht gesehen (deutsche Jugendämter, Gerichte , Mütter und Großeltern...) mehr sag ich nicht.
Ich wurde von einem netten Familenrichter vor 4 Jahren dazu verdonnert "Betreuungunterhalt" zu zahlen.
Kindesunterhalt sowieso.
In der Anhörung damals (keine richtige Verhandlung) wurde festgelegt das ich bis August 2013 zahlen muss (die Kindsmutter arbeitet Schicht, Großeltern sind krank und können sich nicht kümmern, aber meine Tochter ist fast jeden Tag dor, mangelnder Betreuungsmöglichkeit) O-Ton des Richters in der "Verhandlung" damals zu Kindsmutter.."aber 2013 brauchen sie nicht mehr mit dem Thema Betreuungunterhalt kommen"...meine Tochter wechselt jetzt die Schule und dort sind definitiv Betreuungsmöglichkeiten vorhanden...

Ich bin mittlerweile 300 km weit weg und habe in keinster Weise Kontakt...darf am Geburtstag und an den Feiertagen Karten schicken bzw. Geschenke...keine Rückantwort ...gar nix.

Jetzt kommt die Anwältin meiner Ex und verlangt wieder mal Auskunft über meine finanziellen Verhältnisse...auch kein Thema...und sie will auch wieder den Betreuungsunterhalt....
Nachdem ich den Arbeitgeber gewechselt habe verlangt sie eine Kopie des Arbeitsvertrages und auch die neuesten Gehaltsabrechnungen die in ihrer Aufforderung vom Juni 2013 nicht enthalten waren.
Darf sie das?
Wie soll ich mich verhalten.
Wird bei der Berechnung des Betreuungsunterhaltes erst der Kindesunterhalt abgezogen und dann berechnet.

Ich war nicht mit der Kindsmutter verheiratet und die hat einen neuen Lebensgefährten der zwar nicht bei ihr wohnt ....kann man da von einem verfestigten Verhältniss fragen...sie sind fast 1 1/2 Jahre zusammen.

Was soll ich tun?

Vielen Dank für Euer Interesse und eure Ratschläge im voraus

HFK

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2013 11:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HFK,

wenn die "Befristung" auf August 2013 auf irgendeinem amtlichen Papier steht, ist das Thema Betreuungsunterhalt durch; dann würde ich an Deiner Stelle die Zahlungen jetzt ersatzlos einstellen. Wobei ich das Konstrukt an sich schon bescheuert finde, bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes Betreuungsunterhalt an die Mutter zu bezahlen - hattest Du damals keinen Anwalt?

Ja, Deine Ex kann Dich dann möglicherweise verklagen - aber in Deutschland kann sowieso jeder jeden jederzeit wegen irgendwas verklagen; insofern sollte das kein Grund sein, aus vorauseilender Resignation sicherheitshalber einfach weiterzuzahlen.

Der neue LG Deiner Ex sollte Dir egal sein; mit dem hast Du - auch unterhaltstechnisch - nichts zu schaffen.

Möglicherweise hat Deine Ex ein Auskunftsrecht über Dein Einkommen zur Neuberechnung des Kindesunterhalts, wenn seit der letzten Auskunft mehr als zwei Jahre vergangen sind. Dann muss das aber auch so formuliert werden. In keinem Fall musst Du dann aber Deinen Arbeitsvertrag vorlegen; der geht niemanden etwas an. Aber wie gesagt: Dafür muss sowieso erst einmal ein korrektes Auskunftsbegehren in Sachen KU vorliegen.

Im Moment sollte Dich allerdings mehr interessieren, den Umgang zu Deiner Tochter wieder ans Laufen zu kriegen. Das ist nach so einer langen Zeit sicher kein Spaziergang, aber ungleich wichtiger als irgendwelche Unterhaltsberechnungen. Vielleicht beantwortest Du die Anwaltsbriefe der Gegenseite mal mit einer schicken Umgangsklage?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2013 11:58
 HFK
(@hfk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die Anwältin meiner Ex, hat mich im Juni 13 zur Auskunft aufgefordert.
Konkret verlangt sie "Auskunft über das Erwerbseinkommen im Zeitraum Juli 2012 bis einschließlich 2013"
mir fehlen 2 Gehaltsabrechnungen....aber ich habe jeden Monat das gleiche verdient...jetzt mach sie schon einen Aufriss und verlangt die zwei fehlenden...ich schikl ihr jetzt die Kopie meiner Kontoauszüge...

Für den Betreuungsunterhalt gibt es einen gerichtlichen Vergleich  mit "Laufzeitende" August 13....."Nach Ablauf des Zeitraumes ist ein evtl. bestehender Unterhaltsanspruch dann nach der jeweiligen Sach-u. Rechtslage geltend zu machen)

Was schreib ich in eine "Umgangsklage"

Danke für eure Mühe ihr seid echt cool

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2013 12:10
 HFK
(@hfk)
Schon was gesagt Registriert

Außerdem verlangt die Rechtverdreherin meine Einkommensteuererklärung 2012, und die letzten 3 abgegebnenen Steuererklärungen sowie die dazugehörigen Einkommensteuerbescheide.
und

"rein vorsorglich wird der sich aus der Auskunft ergebende Unterhalt geltend gemacht, ein etwaiger sich erhöhender Kindesunterhalt bereit ab Juni 2013"

Und die Tante hat auch schon mal versucht wegen 100 € pfänden zu lassen.....

Das belastet mich alles so...ihr könnt es euch nicht vorstellen... :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2013 12:16
 HFK
(@hfk)
Schon was gesagt Registriert

und

sie schreibt:

Sie haben bisher keinerlei Auskünfte zu etwaigen Abzugspositionen getätigt. Ich weise darauf hin, wenn solche nicht innerhalb der vorgenannten Frist dargelegt und nachgewiesen werden, der Unterhalt ohne diese Abzüge berechnet wird. Sollte es dadurch zu einer unzutreffenden Unterhaltsberechnung kommen und hierdurch etwaige Kosten entstehen, sind diese von Ihnen zu tragen.

Was soll ich da angeben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2013 12:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HFK,

grundsätzliche Frage: Hast Du einen Anwalt? Deine Schilderungen hören sich nicht danach an. Der kann aber in genau so einer Situation die Belastung mildern und weiss, was zu tun ist. Und er weiss, dass man nicht gleich erschossen wird, wenn man nicht nach der Pfeife der Gegenseite tanzt. Einen Gegenanwalt stellt man sich am besten als bezahlten Schläger vor. Angst vor ihm haben muss man nicht.

Also:
1. Guten Anwalt suchen.
2. "Betreuungsunterhalt" einstellen.
3. Wenn jemand eine Einkommensauskunft in Sachen KU zu bekommen hat: Anwalt machen lassen. Der weiss auch, was man abziehen kann.
4. Anwalt beauftragen, eine Umgangsklage zu starten.

Ja, das kostet ein paar Kröten, aber Du schläfst besser. Ein gebrochenes Bein würdest Du ja auch nicht selbst einrenken, nur weil's billiger ist als zum Doc zu gehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2013 12:27
 HFK
(@hfk)
Schon was gesagt Registriert

Anwalt hatte ich damals und werde ich mir auch jetzt wieder suchen...bin vor kurzem ISUV beitgetreten...falls Euch das was sagt...den betreueneden Anwalt habe ich in einem Vortrag erlebt und ich denke der kann ein ganz schöner "Wadlbeißer" sein.
Die RA meiner EX setzt Termin bis 30.8....weiß jetzt natürlich nicht ob mein RA im Urlaub ist...soll ich um Fristverlängerung bitten?

Danke

Ihr seid echt so nett

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2013 12:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HFK,

Anwalt hatte ich damals und werde ich mir auch jetzt wieder suchen...bin vor kurzem ISUV beitgetreten...falls Euch das was sagt...den betreueneden Anwalt habe ich in einem Vortrag erlebt und ich denke der kann ein ganz schöner "Wadlbeißer" sein.

zum ISUV gibt es hier ... hmmmm ... sagen wir: Unterschiedliche Ansichten. Was natürlich nicht das Geringste über die Qualifikation eines Anwalts aussagt, der dort mal einen Vortrag gehalten hat.

Die RA meiner EX setzt Termin bis 30.8....weiß jetzt natürlich nicht ob mein RA im Urlaub ist...soll ich um Fristverlängerung bitten?

ja und? Lass die doch Fristen setzen wie sie möchte; das soll nur dazu dienen, Dich zu hetzen und dazu zu bringen, evtl. etwas Unüberlegtes zu tun (zum Beispiel einer Verlängerung des BU zuzustimmen). Fristen interessieren nur, wenn sie von Gerichten gesetzt werden; ansonsten kann Dir das ziemlich wurscht sein. Im worst case kann die Gegenseite dann eine Auskunftsklage starten; aber auch das geht nicht von heute auf morgen.

Du kannst also für Verunsicherung sorgen, indem Du zunächst einfach mal gar nichts tust (ausser den Unterhalt für Deine Ex einzustellen natürlich). Alles andere hat Zeit. Lass Dich nicht verrückt machen! Um "Fristverlängerung bitten" musst Du auch niemand; das bringt Dich nur neuerlich in eine blöde Defensivposition. Versuche einfach, jetzt erst einmal gar nichts zu tun - und danach in aller Ruhe das Richtige.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 17.08.2013 12:44
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Du musst ja ein sehr guten Verdienst haben, bereinigtes Netto- KU -BU ???Deine Exe Arbeitet Schicht und hat weniger wie du??
Sollte es zu einem weiteren BU Ansprüchen gegen dich kommen würde es mich ja wirklich sehr wundern .
BU bis zum 10 Geburtstag deines KIndes ´halte ich für Grenzwertig aber Ok (Deutschland das Land der unbegrenzenten Juristischen Möglichkeiten)
Fakt ist Exe ist zur einer erhöhten Beruftätigkeit verpflichtet die weit über 50% liegen dürfte.
Entscheident werden hier auch die Einkünfte deiner EXe vor der Geburt des Kindes sein(war sie Vorstand der Deutschen Bank).

Pass auf hier versucht jemand dich gewaltig über den Tisch zu ziehen.

GURU 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2013 16:04