Niemand darf soviel...
 
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[Oben angepinnt] Niemand darf soviel Unterhalt zahlen, dass er selbst bedürftig wird

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(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ronja,

schön dich mal wieder zu lesen  🙂

Lt. OLG ist ALG II beim Unterhaltspflichtigen EINKOMMEN !!

Damit ist dieser ganze thread eigentlich ad adsurdum geführt worden, denn die Voraussetzung für die Bewilligung von ALG II ist ja schließlich die Bedürftigkeit  :phantom:

Oder aber die Worte von Paulina:

Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Ich glaube ja immer noch, daß das so gewollt ist.

@ Papa Nico

Ich wollte niemanden beleidigen oder gar angreifen!

oki, angekommen und angenommen  🙂

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 02:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Wenn aber nun trotz aller widrigen Umstände 30 Bewerbungen nachgewiesen werden, dann ist die Erwerbsobliegenheit erfüllt und eine fiktive Anrechnung entfällt???

Nicht ganz. Es müssen zumutbare Jobs sein, also auch Berufe, in denen zuvor keine Beschäftigung statt fand. Um die Worte des ehrenwerten Vorsitzenden Unrechtsprecher des 15 Senates des OLG Celle zu zitieren: "Wenn Sie 12 € in der Stunde verdienen und als Straßenfeger könnten Sie 13 € bekommen, dann müssen Sie den Job machen. Ob's Ihnen passt oder nicht." Soweit zum Thema Freude an der Arbeit und sinnvoller Einsatz von Fähigkeiten und Kenntnissen.

Einige Leitlinien der OLGs regeln es so, dass berufstätige Unterhaltspflichtige im Mangelfall fiktiv berechnet werden, wenn das erwirtschaftete Einkommen nicht für den Regelunterhalt ausreicht.

Auch, wenn bisher bezahlter Unterhalt wegen niedrigerem Einkommens zu reduzieren wäre. Dies ist die andere Bedeutung des Kontinuitätsprinzips.

Es wird zum Nebenjob und/oder zur Mehrarbeit aufgefordert, unabhängig von den tatsächlichen Möglichkeiten. Klauseln in Arbeitsverträgen, die Nebenarbeit verbieten oder durch den Arbeitgeber erst genehmigt werden müssen, werden ignoriert. Es wird auch nicht gefragt, ob Überstunden überhaupt möglich sind.

Jep, schuften bis zur Entlassung wegen Nebenerwerb und dann kommt die Einkommensfiktion, weil man den Arbeitsplatz schuldhaft verloren hat.

Kann es sein, dass eben in den hochstrittigen Fällen das fiktive Einkommen eine besondere Rolle spielt?

Ich würde "hochstrittig" streichen und "vor Gericht landende Fälle" einsetzen. Sobald ein Unrechtsprecher involviert ist, kommt die Ungemach.

Dann eben wundert es mich nicht, dass genau diese Menschen auch krank werden (und Dauerstreß macht erwiesenermaßen krank!) und schon allein deshalb gar nicht mehr in der Lage sind, nebenbei zu arbeiten oder sich vollkonzentriert auf Arbeitssuche zu begeben.

Auch richtig. Aber: Wenn ALG-I oder ALG-II nach SGB II bezogen wird, steht man dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung und die Erkrankung zählt nicht. Hab exakt hierzu jüngst ein Urteil eingestellt.

Lt. OLG ist ALG II beim Unterhaltspflichtigen EINKOMMEN !! . Ergo hat das gezahlte Alg II, welches nur aufgrund der Unterhaltspflichten gezahlt wurde, das UH-relvante Einkommen wieder erhöht

Jep, der Steuerzahler zahlt den Unterhalt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 09:31
(@hanseate66)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

das Familienrecht nutzt die Einkommensfiktion, um dem Unterhaltsschuldner darüber zu zeigen, was er für eine faule Unperson ist. Es wird also unterhaltsrechtlich so getan, als hätte er das Einkommen und darauf basierend der Unterhalt (vornehmlich KU) festgesetzt.

Empfänger von ALG-I und insbes. ALG-II stecken in einem exklusiven Debakel. Unterhaltsrechtlich hat sich die unrechtsprecherische Meinung gebildet, der Unterhaltsverpflichtete komme seinen Bemühungen um Erlangung einer Erwerbstätigkeit erst dann in ausreichendem Maße nach, wenn er 30 Bewerbungen pro Monat in Welt bläst. Eine Bewerbung kostet locker 5 € bis 7 €. Die Zuschüsse für Bewerbungen liegen bei 260 € im Jahr, was zwischen 37 und 52 Bewerbungen pro Jahr bedeutet. Unterhaltsrechtlich werden 360 gefordert.

Dass die Bewerbungen bundes- oder gar europaweit zu erfolgen haben, hierdurch aber der Umgang schwer bis unmöglich wird, ist ein weiteres richterliches Paradoxum, dass den Herren Unrechtsprechern bewusst aber auch egal ist und somit als unglückliche Randerscheinung zu werten ist. Zwar hat sich das BVerfG zu einer Meinung herabgelassen, doch es ist ja nur das BVerfG und auf OLG-Ebene kann man, es sind ja alles Einzelfallentscheidungen und jeder Fall liegt bekanntlich anders, getrost drüber hinweg sehen.

Was passiert nun?

Der ALG-II-Empfänger mit seinen 345 € plus Warmmiete bekommt ein fiktives Einkommen aufgebrummt, dessen Höhe sich an seinem bisherigen Einkommen orientiert. Sagen wir mal 1.300 € netto. Für zwei Kiddies ist er so in der Lage, den Regelbetrag an KU zu bezahlen. Fiktiv natürlich. Real geht das nicht.

Die Perversion des deutschen Rechts zeigt sich in den diversen Konstrukten, um einen Fall abzufackeln und dabei ein Loch in einem anderen Rechtsgebiet aufzureißen. Dieses Loch hat dann aber ein anderer Unrechtsprecher zu stopfen und ein Mensch mit Besoldungsgruppe R1 ( = 3.039 € ) plus 200 € Erhöhung wegen Alters alle zwei Jahre ggf. plus 100 € Familienzuschlag ggf. plus 90 € pro Kind ohne Abzug von RV und AV kann sich mit solchen Nickligkeiten nicht aufhalten. Es liegen weitaus uninteressantere neue Verfahren auf seinem Tisch und harren der Ablenkung des Unrechtsprechers vom Kaffeepott.

Und so hechtet die Gesetzgebung den unrechtsprecherischen Entscheidungen hinterher und ich resümiere: Wir haben einen Richterstaat. War das vor ein paar Jahrzehnten nicht auch schon so?

DeepThought
*und immer fein im Namen des Volkes*

Das kann ich auch so unterschreiben, deckt sich zu 100% mit eigenen Erlebten.

Beim JA hatte ich mal eine unglaubliche These aufgestellt: Es wird ja immer davon gesprochen, dass ein Kind einen x-Betrag an Geld im Monat zum Leben braucht. Nun hatte ich damals gefragt wie das ganze für einen Erwachsenen Unterhaltszahler aussieht. In meinem konkreten Beispiel damals, 2002 bekam ich Arbeitslosenhilfe von etwa 500€, gezahlt hatte ich 250 an meinem Sohn. Blieben 250 für mich... (war nur für wenige Monate, ich hatte danach eine Umschulung, wo ich dann etwas mehr Geldleistungen bekam). Also fragte ich, ein erwachsener Mensch braucht ja auch mindestens (eigentlich schon viel mehr) das selbe Geld zum "Überleben" wie ein Kind, also warum muss ich dann unbedingt zahlen???
Zumal in meinem Falle, sehr wohl die Kindesmutter einspringen kann, mit ihren finanziell super besseren Möglichkeiten...
Soll ja nicht heißen, dass sie das Geld nicht zurück bekommt von mir. Nur ich meine den Fakt an sich. Wie viel Geld braucht ein Mensch im allgemeinen zum Leben? Und warum werden beim Unterhaltspflichtigen die Grenzen überhaupt nicht beachtet???
Gut, natürlich kann man auch einfach die Zahlungen oder muss sie auch, einstellen wenn man zuwenig finanziellen Möglichkeiten hat. In meinem falle damals habe ich gezahlt soweit es irgendwie ging, auch damit sich keine Schulden anhäufen so wie jetzt mit Hartz4...
Die Antwort des JA war damals eisiges Schweigen bzw. doof aus der Wäsche kucken, wegen meiner dreisten Frage...

Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 04:38
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zusammen!

Wie sieht die ganze Geschichte denn aus, wenn der unterhaltspflichtige KV auf einer anderen Basis steht. Beispiel:

Karl Müller ist seit 15 Jahren freiberuflicher/selbstständiger Computerfachmann mit einem freien Mitarbeiter. Macht 3000€ Umsatz im Monat. Hat aber nicht vieles, was er steuerlich absetzen kann und kommt so auf einen Gewinn (Gehalt) von 2.000€ monatlich. Von diesen 2.000€ wird ihm dann der Unterhalt berechnet.

Nun hat Karl die Scheidung vor der Brust, ahnt was auf ihn zu kommt. Um seinen Gewinn zu drücken, von dem der Exe der Unterhalt berechnet wird, least er sich ein Firmenauto, mietet sich ein Büro an, heuert einen 2ten Mitarbeiter an und bittet Freunde für ihn Quittungen zu sammeln. So kann er viel mehr beim Finanzamt absetzen und kommt auf einen Gewinn von nur noch 1000€ monatlich.

Wenn sein Selbstbehalt bei 890€ monatlich läge, so dürfte er ja nur zur Zahlung von 110€ monatlich verurteilt werden!?

Oder gehen die Gerichte dann hin und schliessen seine Firma, zwingen ihn die Mitarbeiter zu kündigen, das Auto abzugeben und die Hälfte seiner Quittungen aus der Steuerabrechnung raus zu schmeissen?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2007 17:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Frage ist, "braucht er das Auto zur Einkommensgewinnung" und wie sehen die gesammelten Quittungen aus? Das es anscheinend einen eklatanten Unterschied vom (in diesem Beispiel) Finanzamt zum Familiengericht gibt, wurde festgestellt.

Was nützt es einem, wenn das Finanzamt sagt, es sind Aufwendungen die Steuermindernd sind und das Familiengericht, dass es keine notwenidgen Aufwendungen sind ... um eben ein entsprechenden Unterhalt ausurteilen zu können.

Es soll ja Urteile von OLGs geben, die einen VW-Polo als Firmenwagen mit satten 450 Euro bewerten unterhaltstechnisch bewerten.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2007 18:17
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
ich persönlich kenne einen Fall eines 55-Jährigen, der zwar nicht seinen Schreibtisch wechselte und seinen Job, allerdings von der Selbstständigkeit in die abhängige Beschäftigung.

Er war zur Trennung als Angestellter abhängig beschäftigt und es blieb ihm der SB. Dann baute er sich ein Geschäft auf, lebte einige Zeit mit einer hohen finanziellen Last durch Unterhalt und verkaufte den Laden anschliessend.

Leider fast ohne Gewinn. Und leider ohne hohes Einkommen anschliessend. Er arbeitet zwar 40h/Woche und erfüllt damit die Erwerbsobliegenheit, bekommt aber nur knapp über 890€ ausgezahlt. Somit zahlt er etwa 40€/Monat.

Glücklicherweise erhält er von seinem Arbeitgeber für Kundenbesuche einen alten Audi 80 für das er Fahrtenbuch führt, um die private Nutzung verneinen zu können. Und die ein- oder andere Dienstreise ist auch drin. Wegen der Länge und des Zielorts zwar ungewöhnlich aber ....

Mehrfach wurde versucht, ihm mehr wegzunehmen. Aber Aufgrund seines Alters konnte ihm kein offensichtliches Verschulden bewiesen werden. Es bleibt seid mehreren Jahren nun dabei.

Wenn man also weiß, dass im Endeffekt nicht viel zu verlieren ist, kann man sich seine Umgebung schon so einrichten, dass man lebt und nicht nur überleben kann. Dazu gehört dann aber wohl ein wenig Mut und ein guter Anwalt.

Ich war vor meiner Hochzeit bei ihm und redete mit ihm. Er konnte mich leider nicht überzeugen, nicht zu heiraten, aber er gab mir einen guten Rat, der mir nun dem Allerwertesten gerettet hat. Dafür bin ich ihm noch heute dankbar. Hätte ich ihm mal besser zugehört, ich Dummerle.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2007 17:03
(@ufo1111)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

da bin ich gespannt, was mich erwartet.

ALG I mit 1012,- Euro
Miete 590,- Euro (billiger gehts hier nicht)
Strom 35,- Euro
Telefon 50,- Euro
Hausrat, Haftpflicht, Rechtschutz 50,- Euro
Riestern 25,- Euro
Rückzahlung Unterhaltsvorschuß in Raten von 50,- Euro
"Altlasten"  wie z.B. Premierevertrag (unkündbar in den nächsten 18 Monaten), Abzahlung von Schulden 100,- Euro

Das macht dann insgesamt 900,- Euro und mir bleiben dann noch 112,- Euro zum Leben. Mit evtl. genehmigtem Mietzuschuß von um die 70,- Euro immerhin noch 182,- Euro. Wovon soll ich dann bitte noch den KU bezahlen? Wie soll man da nicht in die Bedürftigkeit fallen? Ich würde Ihr ja bißchenwas Zahlen, aber sie geht auf nix ein, will den vollen Satz von 247,- Euro und hat schon einen Anwalt beauftragt, der nun mein Einkommen der letzten 4 Jahre wissen will.

Ausserdem strebe ich eine Umschulung an, da ich aus gesundheitsgründen meinen alten Buruf (keine abgeschlossene Lehre) nicht mehr ausüben kann. Muss ich denn mein restliches Leben (bin fast 40) als Hilfsarbeiter für einen Hungerlohn arbeiten? :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 12:10
(@saky007)
Schon was gesagt Registriert

Moin in die Runde!!

Hab für Euch mal ein praktisches Bespiel. Komme grade mal wieder vom Gericht und hab folgendes Problem!!
Ich gehe Vollzeit 40 h/Wo bei einem öffentlichen Arbeitgeber Arbeiten. Dieser zahlt mir für meine Tätigkeit 1314,-€ netto. Meine EX hat einen Unterhaltstitel in Höhe von 518,-€ gegen meine Bank vollstreckt. In der heutigen Verhandlung wurde deutlich, dass ich wahrscheinlich in Zukunft 570,-€ Unterhalt ab Feb. `08 zu zahlen habe.
Das heißt für mich, das noch eine fette Nachzahlung von rund 400,-€ auf mich zukommt. Aus der Ehe zahle ich einen Kreditvertrag meiner Ex ab, da diese seit `06 in private Insolvenz gegangen ist, was weitere 125,-€ ausmacht. Weiterhin zahle ich 50,- Schulgeld für meinen Sohn, da dieser eine kostenpflichtige Schule besucht. Somit ergibt sich ein Rest von 569,-€ von dem ich nach Auffassung des Gericht zu leben habe oder mir einen Zweitjob zuzulegen muss. Die Aufnahme eines Nebenjob ist mir von meinem AG aber unter den Hinweis auf das §3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) untersagt worden.
Ich bewohne mit meiner neuen Partnerin ein Haus mit äußerst bescheidenen Standard.
Langsam aber sicher stoße ich an meine Grenzen, erst Recht wenn die sich abzeichnende Nachzahlung kommen sollte. Eigentlich kann ich doch mein Gehalt gleich meiner EX überweisen und ich gehe betteln oder frag mal mit `ner 45-er bei der Bank nach ob sie mir nicht was geben können!!
Soviel zur eigenen Bedürftigkeit trotz Vollzeitbeschäftigung.
Mit 38 Jahren seit 20 Jahren berufstätig und nun ein Sozialhilfe Fall!!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2008 14:33
(@Laola08)

:exclam:
Das ist völlig Korrekt ich habe mich darauf mehrfach schon berufen und Ratenzzahlungen aufgrund von Unterhaltstitel gänzlich abgelehnt allerdings zur eigenen Absicherung dann einen Unterhaltsprozess angestrengt.

ergebniss steht aus ! :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2008 10:54
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

hier steht so viel das einen der Kopf schwirrt. :knockout: Also ab wann ist man denn dann bedürftig was müssen sie einen lassen wenn nicht den SB?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 13:29




(@calimero1970)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo @ all

Habe mal den ganzen threat hier gelesen. Die Frage stelle ich mir auch
Ab wann, und wieviel bleibt einem Mann ??
Wie kann es sein, dass ein Kind lt SGB im ALGII Fall Anspruch auf 211,00€ Lebensunterhalt hat,(alles andere wie KG und KU wird angerechnet)und ein Vater für sein Kind im selben Alter bis zu 300,00€ (berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege) KU zahlen muss?
Die Kindesmutter hat dann für das Unterhaltspflichtige Kind inclusive KG fast 450,00€.
Ein Erwachsener Junggeselle (über25 Jahre) hat lt. SGB "nur" einen Anspruch auf 345,00€
Stellt sich mir die Frage (wie sicher vielen wenn nicht allen hier),mit welchem Maß wird hier gemessen?
KM eventuell noch mit neuem LG hat ein Einkommen all inclusive(KG EG Rente des neuen LG usw) von ca 2300,00.- Netto
Verlangt aber für 2 Kinder 5 und 7 Jahre "MINDESTENS" 450 € Unterhalt. KV hatte einen Verdienst von 1230,00.-€ Netto. Ihm wurde mitgeteilt dass er etwaige Differenzen an die Unterhaltsvorschusskasse zurück zu zahlen habe, da diese in Vorkasse geht.
Fand ich irgendwie nicht Normal.
oder wie seht ihr dass?

Ein Mann ist dann erfolgreich wenn er mehr Verdient als eine Frau ausgeben kann. Eine Frau ist dann Erfolgreich wenn sie so einen Mann gefunden hat!!!!*M. Adorf*

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2009 14:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Calimero,

wenn der Mindestunterhalt (ohne Höherstufung) nach Tabelle Stufe 1 gezahlt wird, werden 199+240 Euro fällig, also 439 Euro. Bei einem Verdienst von 1230 Euro würde der Selbstbehalt von 900 Euro unterschritten, also müsste eine Mangelfallberechnung erfolgen. Wenn KV also keinen Titel hat, sollte er auch keinen unterschreiben.

Du musst "allgemein" zwei Dinge berücksichtigen.
Ein KV muss für ein Kind in diesem Alter nur 300 Euro bezahlen, wenn er auch dementsprechend leistungsfähig ist. Das Kind soll ja am Wohlstand des Vaters adäquat partizipieren. Das SGB II definiert ja nur die "Untergrenze". Wäre doch aber nicht korrekt, wenn ein Vater, der zwischen 3500 und 3900 bereinigtes Netto hätte (das entspricht 300 Euro KU bei einem Kind unter 6 Jahren) nur den Sozialhilfesatz zahlen würde, oder?

Zweitens, Du darfst nicht einfach einen neuen LG mit den Kindern in einen Topf schmeißen. Warum sollte denn dem LG weniger von seinem Gehalt verbleiben, nur weil der Vater der Kinder nicht so viel Unterhalt zahlen kann oder will  und er die Differenz aufbringen soll? Der LG hat mit den Kindern nichts zu tun, er könnte lediglich durch seine Existenz darauf eine Auswirkung haben, dass die KM keinen EU mehr bekommt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2009 21:14
(@witwicky)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab dazu auch noch eine Frage: Mir wurde "Fiktives-Einkommen" dazugerechnet... zwar nur 150 EURO aber das Geld habe ich nicht

Aufgrund einer jetzigen Auskunfts"Klage" des Anwalts würde ich gern noch mal vor Gericht. Da man mir mehr Geld berechnen will Aufgrund einer Provision die mir in den letzten 10 Monaten gezahlt wurde (Diese Provision ist für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit im Unternehmen 1500 EURO Brutto)

Dadurch habe ich somit mein EInkommen erhöht um 100 EURO... in den nächsten 10 Jahren bekomme ich das dann noch mal 1x....

Jetzt rechnen die durch das "Urteil" die 150 EURO und die 100 EUro dazu das Geld habe ich aber so nicht in den nächsten Monaten....

Kann ich dagegen den was tun? Diese Einkommen habe und hatte ich nie.

Muss aber dazusagen das ich Mangelfall bin.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2009 09:46
(@greg-hale)
Schon was gesagt Registriert

Mich würde interessieren, ob vor Gericht schonmal jemand so argumentiert hat und wie der Richter darauf geantwortet hat.

Ja, der Richter hat mich auf ein fiktives Einkommen gesetzt. Da ich damals aber ALG1 bekommen habe, konnte mich meine EX auch nur bis zur Freigrenze (770,-€) herunterpfänden. Einen Titel hat sie nähmlich vom Richter noch dazu bekommen. Sie hat dann noch die Pfändung bei der Bank abgegeben und dadurch mein Konto dichtgemacht.
Dank der ehelichen Schulden von ungefähr 16.000,-€ war dort aber leider auch nichts mehr zu holen.

Heutzutage wird man als Unterhaltspflichtiger zum Sklaven degradiert.
(wer kann Heute als Berufstätiger mit 900,-€ Selbstbehalt leben, Urlaubs und Weihnachtsgeld inbegriffen)

MfG Greg

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 15:03
(@cocktail-detlef)
Zeigt sich öfters Registriert

Es ist eigentlich schon fast egal wie ein Richter entscheidet. Bei den drastisch steigenden Unterhaltszahlungen werden auch diejenigen Unterhaltsschulden aufbauen, die bisher über Jahre hinweg brav gezahlt haben. Diese Männer fragen sich jetzt: Wieso habe ich überhaupt gezahlt, wenn ich nun doch Pleite bin? Was hat es gebracht? Es hat nichts gebracht!

Meine Ex hat einen Gesamtanspruch von exakt 1.390,- € monatlich gegen mich und ich zahle monatlich 10,- € bei halbjährlicher Zahlungsweise an das Jugendamt. Die Unterhaltsschulden belasten mich schon lange nicht mehr. Vollen Unterhalt habe ich noch nie bezahlt. Ich weiss es noch wie heute:
1. Monat 199,- €/Mo
ab 2. bis 5. Monat 500 €/Mo
dann 12 Monate nichts
dann 14 Monate 42,- €/Mo
und nun 10,-€/Mo

Auf dem §1603 BGB berufe ich mich permanent. Mein Einkommen ist so gering, dass es gerade so für mich reicht. Ich gehöre eben zur Unterschicht  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 12:58
(@Vaterherz101)

....ich schreibe hier mal meine Einstellung und Meinung nieder.....!

Auch wenn ich nur drei Stunden zur Zeit Umgang mit meinen Kindern habe die erst fast 4 und fast 2 sind ich geh hier in einer neuen Stadt einer geregelt Arbeit nach in Vollzeit um mir selbst zu zeigen das ich Ehre und Stolz besitze. Ob der Unterhalt der damit erzielt wird auch nur 100 Euro über dem Unterhaltsvorschuss liegen - das ist nicht mein Bier.

Das Geld kommt doch nicht dort an wo es hingehört. Nur überall gibt es Gesetze und Grundlagen und Regeln und Abkommen.

Nur das eine 32 Jährige alleinerziehende von mal vier Kindern immer noch keinen erlernten Beruf hat ist ein Skandal.
Wenn Sie nicht schon zwei Kinder im Alter von 10 und 9 abgeben musste und nun meine Kinder immer noch versorgen darf, dann sprengt das meine letze Gehirnzelle an Verstand- Sozialstaat !

Dann soll man noch gegen eine solche Mutter um zwei bis 20 Stunden mehr Umgang betteln - Wieso !
In gemeinsamer Sorge so über den Tisch gezogen zu werden auch vom Jugendamt - das selbst die letzte Kindswohlanzeige nicht mal zu würdigen wusste !

Die Mutter die bereits ein Gutachten machen musste auf Erziehungsfähigkeitsnachweis und ihren Sohn für ein Jahr in Obhut geben musste. Nun wieviele Chancen bekommt man im Leben Kinder zu zerstören......? Anscheinend interessiert hier nicht das Kindswohl sondern eher das Wohl der drei Hunde die die Mutter noch mitversogt im ALG II BEZUG ! Auch da gibt es keine Grundlage wieviele Haustiere eine ungelernte ALG II BEZIEHERIN in ihrem Haushalt führen darf, obwohl die Akten vollstehne !

Mahlzeit ! Ich kann mir als Vollzeitbeschäftigter keine drei Hunde leisten und ein Fahrzeug das 2,4 Liter Hubraum hat !

Wo hört der Verstand auf !=

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2013 01:33
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Da bin ich ganz bei dir!
Für Hunde muss man einen "Führerschein" machen, aber für Kinder nicht. Erschreckend!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2017 08:23
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der letzte Beitrag ist jetzt 3 1/2 Jahre alt ...
Ich sehe es als wenig sinnvoll an, jetzt hierauf mit Kurzsätzen darauf zu reagieren ....  😉

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2017 08:45
(@gigi-lehmann)
Schon was gesagt Registriert

Warum hat Raum Hamburg ein Bürgergeld Empfänger ca 1700€ Netto zum Leben ( 500€ Bürgergeld + Miete und NK 1000€ )

Und ein Vater der Arbeitet darf 1450€ zum Selbstbehalt haben?

 

Was soll diese Sch**** das ist so ungerecht und wovon sollen wir noch Leben?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2024 12:01
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