@tacheles Wir sind beide in Steuerklasse 4 😉 Der Titel lief auf 110% und müsste demnach auf 115% abgeändert werden. Also ist danach die Stufe mit entsprechendem Betrag ja automatisch festgelegt!? Ich meine das irgendwo mal gelesen zu haben, dass durch den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens, mit dem ich ja schließlich auch meinen Arbeitsweg bestreite, die berufsbedingten Aufwendungen somit abgegolten sind. Rechnerisch bleibe ich m.E. in der Stufe 5 (also Stufe 4) trotz der Gehaltserhöhung. Frage ist, reiche ich einfach nur die beiden Abrechnungen kommentarlos ein und warte mal ab, da spätestens jetzt der Anwalt meiner Tochter ja mal selbst rechnen müsste oder formulier ich direkt schon mit rein, dass sich an der Stufe nichts ändert. Der rechnet sich das sowieso wieder schön 🙄
Ich frag mich, warum man nicht direkt bis zum Frühjahr wartet, wenn klar ist, ob meine Tochter eine Ausbildung beginnt und dann wieder gerechnet werden muss. Wenn dann das Ausbildungsgehalt zur Hälfte auf meinen Unterhalt angerechnet wird, falle ich ja in eine niedrigere Stufe, was passiert dann mit dem Titel? Was, wenn ich meinen Unterhalt entsprechend kürze, sie kann aufgrund des Titels ja mein Konto pfänden. Muss dann wieder eine Abänderungsklage her?😩
Wenn der Dienstwagen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unentgeltlich genutzt wird, kann man nicht zusätzlich noch berufsbedingte Kosten geltend machen.
Einschlägige Angaben im Netz...😕
Wir sind beide in Steuerklasse 4
In deinem 1. Beitrag im anderen Thread war was von Steuerklasse 3 die Rede. Deshalb habe ich dich dort auch vorbeugend auf den Splittingvorteil hingewiesen. Nun gut, das wäre jetzt endlich geklärt, deine Ehefrau wird also nicht als unterhaltsberechtigt gezählt.
Der Titel lief auf 110% und müsste demnach auf 115% abgeändert werden.
Von einem dynamischen Titel aus Zeiten der Minderjährigkeit des Kindes hast du bisher kein einziges Wort verloren.
Deinen Forenbeiträgen ist lediglich zu entnehmen, dass du im vergangenen Jahr zweimal im Jugendamt zur Beurkundung gewesen bist. Zuerst hast du "freiwillig" nach "Stufe 2" beurkundet, dann auf Druck des Gerichtsverfahrens nach "Stufe 4". Beide Beurkundungen müssen nach dem 18. Geburtstag der Tochter vorgenommen worden sein. Und du bist sicher, dass die Urkundsperson im Jugendamt diese beiden Urkunden in dynamischer Form (§ 1612a BGB - Mindestunterhalt minderjähriger Kinder), also als Prozentsatz des gesetzlichen Mindestunterhalts, erstellt hat? Lies bitte genau nach. Ich kann nicht glauben, dass der Unterhalt für ein volljähriges Kind vom Jugendamt in dynamischer Form beurkundet wurde. 😆
Ich frag mich, warum man nicht direkt bis zum Frühjahr wartet, wenn klar ist, ob meine Tochter eine Ausbildung beginnt und dann wieder gerechnet werden muss.
Der Anwalt will ja schließlich auch leben. 😉
Wenn dann das Ausbildungsgehalt zur Hälfte auf meinen Unterhalt angerechnet wird, falle ich ja in eine niedrigere Stufe, was passiert dann mit dem Titel?
Musst du Abänderung verlangen. Verzichtserklärung würde reichen. Verdient Anwalt wieder dran. 😎
Was, wenn ich meinen Unterhalt entsprechend kürze, sie kann aufgrund des Titels ja mein Konto pfänden. Muss dann wieder eine Abänderungsklage her?
Ihr könnt euch ohne Gericht einigen. Wie gesagt, Verzichtserklärung würde reichen.
Wenn der Dienstwagen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unentgeltlich genutzt wird, kann man nicht zusätzlich noch berufsbedingte Kosten geltend machen.
Einschlägige Angaben im Netz...😕
Aus dem Netz:
In der oben genannten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm wurde berufsbedingter Aufwand in Form von Fahrtkosten verneint, da der Arbeitgeber des Antragsgegners sämtliche Kosten des Dienstwagens trägt. In diesem Fall kommen weder ein zusätzlicher Ansatz von Pauschalen 5 % berufsbedingten Aufwendungen noch ein konkreter Aufwand für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz oder vom Arbeitsplatz zu Kunden in Betracht.
Frage ist, reiche ich einfach nur die beiden Abrechnungen kommentarlos ein und warte mal ab, da spätestens jetzt der Anwalt meiner Tochter ja mal selbst rechnen müsste oder formulier ich direkt schon mit rein, dass sich an der Stufe nichts ändert.
Immer erst den Gegner berechnen lassen. Vergleiche die verspätet eingegangene Jugendamtsberechnung...
Der rechnet sich das sowieso wieder schön
Darf er. Du auch! 😉
Also der Anwalt meiner Tochter hatte letzten Sommer darauf hingewiesen, dass ich durch die Heirat rückwirkend zum 01.01.23 in die bessere Steuerklasse müsste, darauf hab ich ihm im übertragenen Sinne einen Vogel gezeigt.
Das Jugendamt hatte zu Beginn den Titel bis zur Volljährigkeit rausgerückt, jedoch habe ich erneut tituliert, als ich von der vom Jugendamt berechneten Stufe 2 erfahren habe, um der Stufe 4, die ich ja 'berechner' hatte, zu entgehen. Auf diese jedoch hat der Anwalt bestanden und es ging vor Gericht. Da die Richterin dem VKH Antrag stattgegeben hat, war mir klar, dass ich das Verfahren trotz eines bestehenden Titels warum auch immer nicht gewinnen werde. Um zusätzliche Kosten zu sparen habe ich Stufe 4 anerkannt. Bis jetzt aber keine neue Urkunde erhalten, hab mir sagen lassen, dass dies durch den Gerichtsbeschluss ersetzt wird...
Auf der Urkunde, seinerzeit mit 105% beurkundet, steht: Im Falle der Anhebung des gesetzlichen Mindestunterhalts gem. $1612 a BGB oder bei Änderung des Kindergeldbetrages passt sich der Zahlbetrag entsprechend dynamisch an.
Also definitiv keine beruflichen Aufwendungen mittels Pauschale ansetzen, sag ich ja...
Naja, Einigung und Ähnliches wird es nicht mehr geben, das Verhältnis ist mehr als kaputt. Mutter und Tochter melken bis zum letzten Tropfen. Daher meine Befürchtung, wenn ich zu spät erfahre, dass sie eine Ausbildung beginnt, kann ich nicht einfach den Unterhalt einstellen bzw reduzieren. Die pfändet mir sofort das Konto ... vielleicht sollte ich über den Anwalt schon mal um Offenlegung ihrer Pläne bitten, wenn sie eine Ausbildung im Sommer beginnt, wird sie sicher eine Stelle schon haben!?
Das Jugendamt hatte zu Beginn den Titel bis zur Volljährigkeit rausgerückt, jedoch habe ich erneut tituliert, als ich von der vom Jugendamt berechneten Stufe 2 erfahren habe, um der Stufe 4, die ich ja 'berechner' hatte, zu entgehen.
Niemand erstellt dynamisierte Unterhaltsverpflichtungurkunden, wenn das Kind bereits volljährig ist. Weder Urkundspersonen des Jugendamtes noch Rechtspfleger der Amtsgerichte. Und auch Notare machen das nicht.
Um zusätzliche Kosten zu sparen habe ich Stufe 4 anerkannt. Bis jetzt aber keine neue Urkunde erhalten, hab mir sagen lassen, dass dies durch den Gerichtsbeschluss ersetzt wird...
Enden gerichtliche Unterhaltsverfahren volljähriger Kinder entweder mit Beschluss oder Vergleich, wird der zukünftige Unterhalt darin statisch tituliert.
Alles ganz einfach deshalb, weil die gesetzliche Dynamisierung nur die 3 Altersstufen minderjähriger Kinder umfasst (siehe § 1612a BGB), nicht aber die in der Düsseldorfer Tabelle enthaltene 4. Altersstufe (ab 18).
Dynamische Titel aus Zeiten der Minderjährigkeit eines Kindes sind auch nach Eintritt der Volljährigkeit vollstreckbar (§ 244 FamFG), allerdings nur in Höhe der 3. Altersstufe!
Dann hat das Jugendamt die Urkunde wohl falsch erstellt, aber ist ja jetzt mit Gerichtsbeschluss eh unrelevant.
Letzte Frage: Kann ich denn genauso die letzten Abrechnungen der Kindsmutter über den Anwalt meiner Tochter verlangen, um sicher zu gehen, dass sie im letzten Jahr nicht doch noch ihre Stunden heraufgesetzt hat? Ebenso möchte ich wissen, wie die Pläne meiner Tochter im Sommer sind, da ich davon ausgehe, dass ich ohne Abänderungsklage nicht von der Stufe runter komme, wenn ihre Ausbildungsvergütung mit angerechnet werden kann.
Ich verstehe das doch richtig, eigenmächtig den Unterhalt um die Hälfte der Ausbildungsvergütung zu kürzen darf ich nicht aufgrund des Titels. Eine Verzichtserklärung wird sie ganz sicher nicht rausrücken, also ginge nur der Weg über die Abänderungsklage. Wer zahlt die Kosten? Normalerweise, da ich ja Recht erhalten würde ich, bei einem Vergleich tragen beide Parteien ihre Kosten. Muss ich also vorher versuchen, sie aufzufordern bezüglich Verzichtserklärung und wenn sie sich dann weigert , bleibt nur noch Anwalt und Gericht?
Dann hat das Jugendamt die Urkunde wohl falsch erstellt,
seltsam
Kann ich denn genauso die letzten Abrechnungen der Kindsmutter über den Anwalt meiner Tochter verlangen, um sicher zu gehen, dass sie im letzten Jahr nicht doch noch ihre Stunden heraufgesetzt hat?
Versuch es. Rechtlich dürfte es schwierig werden.
Ebenso möchte ich wissen, wie die Pläne meiner Tochter im Sommer sind, da ich davon ausgehe, dass ich ohne Abänderungsklage nicht von der Stufe runter komme, wenn ihre Ausbildungsvergütung mit angerechnet werden kann.
Bis zum Abschluss der allgemeinen Schulausbildung kann von ihr grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit verlangt werden. Zwischen dem Abschluss und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder eines Studiums kann das Kind eine gewisse Erholungsphase für sich in Anspruch nehmen, ist also unterhaltsberechtigt. In der Zeit würde ich es auffordern, mir ihre Pläne mitzuteilen und ggf. Unterlagen/Verträge/andere Nachweise zu senden.
Übrigens zählt sie spätestens ab Beginn der Ausbildung nicht mehr zu den privilegierten Volljährigen. Dadurch ändert sich einiges, z.B. nur noch Platz 4 in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten, Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen steigt (angemessener Selbstbehalt), zuständiger Gerichtsstand.
Ich verstehe das doch richtig, eigenmächtig den Unterhalt um die Hälfte der Ausbildungsvergütung zu kürzen darf ich nicht aufgrund des Titels.
Richtig. Sonst droht Vollstreckung. Allerdings wird ab Volljährigkeit nicht mehr nur die Hälfte, sondern die gesamte Ausbildungsvergütung (abzgl. einer Pauschale, siehe Leitlinien) angerechnet.
Eine Verzichtserklärung wird sie ganz sicher nicht rausrücken, also ginge nur der Weg über die Abänderungsklage. Wer zahlt die Kosten? Normalerweise, da ich ja Recht erhalten würde ich, bei einem Vergleich tragen beide Parteien ihre Kosten.
Eigentlich müsste der Verlierer mit den gesamten Kosten belastet werden, aber leider läuft das in solchen Fällen nicht immer so. Hängt m.E. auch stark von einer "sauberen" Vorgehensweise und (leider) wohl auch vom Richter ab.
Muss ich also vorher versuchen, sie aufzufordern bezüglich Verzichtserklärung und wenn sie sich dann weigert , bleibt nur noch Anwalt und Gericht?
Immer bevor man in Sachen Unterhalt vor Gericht zieht, sollte man eine außergerichtliche Klärung versuchen und nachweisen können. Ansonsten kann einen die ganze Härte des § 243 FamFG treffen.
Privilegiert ist sie bis zum 21. Lebensjahr, wenn sie Zuhause noch wohnhaft und in schulischer oder beruflicher Ausbildung ist.
Also kann ich quasi alles nur wieder über einen Anwalt laufen lassen, wenn ich Auskünfte haben möchte und wenn ich das Wissen bis zum Sommer hab, dass sie eine Ausbildung beginnt und ich auch darüber Auskunft haben möchte (Beginn, Höhe Ausbildungsvergütung usw). Ich verstehe z.B. nicht, dass ich dem Anwalt meine Abrechnungen schicken muss und ich selbst dann wohl nur Auskunft über deren Verhältnisse bekomme, wenn ich wieder einen Anwalt nehme und zahle ... Hoffentlich hat der Spuk bald ein Ende, wer weiß, vielleicht studiert sie ja, dann geht das eh noch weiter....
Privilegiert ist sie bis zum 21. Lebensjahr, wenn sie Zuhause noch wohnhaft und in schulischer oder beruflicher Ausbildung ist.
Nö, die Privilegierung ergibt sich aus § 1603 BGB:
Den minderjährigen Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
Also kann ich quasi alles nur wieder über einen Anwalt laufen lassen,
Ob Anwaltszwang besteht, das findest du in § 114 FamFG. 😎