"normale Famil...
 
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"normale Famile" vs. "Patchwork"

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(@PhoeniX)

Moin

Wieso ist das aus dem Zusammenhang gerissen??

Lebensmittel = keine außergewöhnliche Belastung
Kleidung  = keine außergewöhnliche Belastung
Schulbedarf  = keine außergewöhnliche Belastung
Spielzeug  = keine außergewöhnliche Belastung

Dafür soll dann der Stiefvater aufkommen?? mal ganz davon abgesehen, das er eh schon was zusteuert.

Ich denke in diesem Zusamenhang sollte hier nicht über KU sondern über EU gesprochen werden. Dann gebe ich dir Recht.

Ziehen wir mal Deep OPEN ein wenig auseinander:

NORMALE FAMILIEN EIN KIND:

Mann, Frau, verheiratet, 1 gemeinsames Kind im Alter von 16 Jahren ohne Ausbildungsvertrag
Er verdient 1.500 € netto, sie 400 € netto, Kindergeld 154 € = 2.054 € mtl. Einkommen

Mann, Frau, verheiratet, 1 gemeinsames Kind im Alter von 16 Jahren
Er verdient 1.500 € netto, sie 400 € netto, Ausbildungsvergütung 500 € = 2.400 € mtl. Einkommen

Find ich auch Ungerecht. Weist du was ein 16 Jähriger kostet??

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 13:58
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Wieso ist das aus dem Zusammenhang gerissen??

Ich hatte geschrieben:
Ich wäre dafür, in solchen Fällen, indem das Kind vom Stiefvater versorgt werden kann (halt wie in einer "normalen" Familie),
der KU auf ein Konto gezahlt wird. UND nur bei "außergewöhnlichen" Belastungen, angetastet wird

@Phoenix, der KU wird doch gezahlt. Mit "außergewöhnlichen" Belastungen meinte ich auch nicht, was heute in den OLG-Richtlinien steht.
Deshalb die Gänsefüßchen.
Sondern hier sollten die Elternteile sich absprechen können, und wenn beide das Abheben von dem Konto befürworten, so kann das theoretisch ALLES sein.
Ich wehre mich aber dagegen, wenn der KU "einfach" so, in das Familieneinkommen fließt.
Und wie gesagt in diesem ganz speziellen Fall.

...und das nicht jeder 16-jähriger eine Ausbildung haben kann finde ich auch ungerecht. Ist aber imho eine andere Baustelle.
Ich weiß was meine Tochter(13) kostet, das langt mir  :redhead:

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 14:35
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich wehre mich aber dagegen, wenn der KU "einfach" so, in das Familieneinkommen fließt.
Und wie gesagt in diesem ganz speziellen Fall.

Gehört der KV in diesem speziellen Fall etwa nicht mehr zur Familie des Kindes?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 14:59
(@PhoeniX)

Hier mal meine Rechnung:

1/3 der Kosten =

200 € Miete ink. Strom
100  € Lebensmittel
100 € Kleidung

Unterm Strich 400 €  Kosten

127 UVG + 154 KG = 281€ Einkommen
oder
245 Unterhalt + 154 KG = 399 €
oder 199 Unterhalt + 154 KG = 353 €

Es ist noch kein Mickey Mouse Heft gekauft worden.... Taschengeld sollte glaub ich auch noch drin sitzen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 15:02
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Beim KU darf das hälftige Kindergeld abgezogen werden. Laut Gesetzgeben soll es ein kleiner Auslgleich für die Umgangskosten sein. Bei mir verweigert der KV den Umgang, darf aber das halbe KG abziehen (wobei er ja durch seine Kidner absolut keine Kosten hat) und da er in einer hohen Gehaltstufe ist nutzt er zusätzlich den Kinderfreibetrag.

Das hast du falsch verstanden. Der Umgang wird nicht vom KG, sondern vom SB finanziert. Das KG entlastet die Eltern nicht von den Umgangs-, sondern von den Unterhaltskosten. Kein KU = kein abzugsfähiges KG. Und daß er durch seine Kinder keine Kosten hat, kannst du angesichts der Unterhaltsleistungen nicht behaupten. Im Ggt, du solltest froh sein, daß du die andere Hälfte vom KG überhaupt behalten darfst, da du iSv positiver Finanzierung des Bedarfes der Kinder keinen Beitrag leistest. Hier kommt dir zugute, daß deine Betreuungsleistung als geldwert iHd KU angesehen wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 15:08
(@babbedeckel)
Registriert

Gehört der KV in diesem speziellen Fall etwa nicht mehr zur Familie des Kindes?

mehr denn je, da er die KU-Ausgaben mitbestimmen darf....

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

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Geschrieben : 05.02.2007 15:16
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

mehr denn je, da er die KU-Ausgaben mitbestimmen darf....

Wo bleibt bei 247€ Raum für Mitbestimmung? Miete, Heizung, Strom, Essen, Kleidung, weg sind sie. Mit deiner Idee des Extrakontos wäre dieser Grundbedarf des Kindes ja gar nicht gedeckt. Den soll ja deiner Meinung nach der Neue der KM bestreiten.

Ich denke, du zürnst darüber, daß Väter von ihren Ex-Frauen zT ihres familiären Zusammenlebens mit ihren Kindern beraubt werden, jedoch andererseits nicht aus der finanziellen Verantwortung für diese Kinder entlassen werden, obwohl sich dieses in deinen Augen gegenseitig bedingt. Du siehst nicht ein, warum ein Vater, der keine erzieherische Verantwortung mehr hat, wenn schon nicht im stetigen Zusammenleben, dann wenigstens im Wechselmodell, noch für dieses Kind aufkommen soll. Vielleicht wäre dir wohler, wenn der KU direkt an Vermieter, Stadtwerke, ALDI, Kik etc gezahlt würde.

Dabei läßt du jedoch einiges außer Acht. Erstens ist bei der geringen Höhe gewöhnlicher KU-Renten eine Bereicherung der KM kaum möglich. Die Basissätze der DT + KG ergeben so ca den HartzIV-Satz. Zweitens und "viel wichtigerens" gehst du von von der KM verschuldeter Trennung und Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters aus. Das braucht beides nicht so sein.

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Geschrieben : 05.02.2007 15:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok skorpion,

trotzdem due Frage: Er darf die Hälfte des KG abziehen und darf steuerlich den Kinderfreibetrag nuten. In normalen Familien gilt doch entweder oder... was ist denn damit?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 17:35
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tina,

trotzdem due Frage: Er darf die Hälfte des KG abziehen und darf steuerlich den Kinderfreibetrag nuten. In normalen Familien gilt doch entweder oder... was ist denn damit?

Das siehst Du falsch.
Unterhaltsrecht: Vom KU darf er sich die Hälfte abziehen.

Steuerrecht: Er bekommt je Kind einen HALBEN Kinderfreibetrag anerkannt UND ihm wird das hälftige Kindergeld wieder hinzugerechnet.

Da ist nichts doppelt; er erhält "nur" eine ggf. höhere Steuerersparnis (z. B. 1.100 Euro) als das hälftige Kindergeld (924 Euro) ausmacht. Sein Vorteil liegt in der Differenz dieser beiden Beträge, also bei 176 Euro (1.100 - 924).

Nicht leicht zu verstehen; aber er bekommt nichts "doppelt". Ganz, wie in "normalen" Familien auch.

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 18:00
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