Hallo, ich wollte zu dem Thema nach euerem Rat fragen.
Ich bin seit 3.2015 getrennt und zahle seitdem Trennungsunterhalt. Anfangs noch per Wohnrecht und Übernahme weiterer Kosten abgegolten und seit September wird von der Gegenseite Trennungsunterhalt eingefordert. Bis jetzt gibt es noch immer kein Urteil vom Gericht und ich zahle was meine Anwältin rät.
Die KM behauptet nun im Frühjahr 2018 einen Arbeitsunfall erlitten zu haben und aufgrund der noch immer andauernden Schäden (Schmerzen in der Halswirbelsäule und Schulter) nur noch 25 Stunden arbeiten zu können (vormals (38). Sie ist selbst Ärztin und hat tatsächlich ein Gutachten vorlegen können, wonach sie nur 25 Stunden in der Woche arbeiten kann.
Ich soll mit meinem Trennungsunterhalt das geringere Einkommen abfangen.
Ich denke aber doch, dass die Berufsgenossenschaft zahlen sollte, denn sie hat eine Erwerbsminderung von über 20% über einen Zeitraum von nun über 2 Jahren.
Ich fürchte jetzt einfach, dass die Familien Richterin damit jetzt nicht klar kommt, denn das geht ja jetzt eher in Richtung Sozialrecht.
Was sagt Ihr dazu?
Soll ich einen Anwalt im Bereich Sozialrecht hinzunehmen?
Vielen Dank
LG
Stefan
Moin,
seit ihr schon geschieden?
Der Arbeitsunfall sollte, wie Du richtig bemerktes, durch die Berufsgenossenschaft abgehandelt werden. Das Gutachten/Attest kann man als Parteilich ablehnen. Da muss jemand vom MDK ran. Weiterhin würde ich argumentieren, dass dieser Unfall nach der Trennung erfolgte und damit nicht mehr eheprägend ist, dass es nicht dir angelastet werden kann und dem Lebensrisiko des ehemaligen Partners angelastet werden kann.
Einen Anwalt für Sozialrecht benötigst Du meiner Meinung nach nicht. Denn Du kannst nicht gegen ihre Darstellung über das Sozialrecht angehen, dass muss sie selber tun. Du kannst nur familienrechtlich gegensteuern, dass sie dieses Risiko nicht auf Dich verlagern kann.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Eben. Der Fall spielt im Familienrecht und nicht im Sozialrecht. Deshalb ist auch noch lange nicht gesagt, dass das Gericht ein Gutachten des MDK akzeptiert. Machen einige Gerichte aus Bequemlichkeit, in der Regel sollte es aber ein eigenständiges Gutachten mit familienrechtlich motivierten Fragestellungen sein.
Gruss von der Insel
Hallo,
beim Trennungsunterhalt steht jedem die Hälfte des gemeinsamen Einkommens zu (wobei gemäß Unterhaltsleitlinien ein Erwewrbstätigenbonus berücksichtigt werden kann). Dadurch, dass Deine Frau ein geringeres Einkommen hat wird der Kuchen kleiner und Du musst mehr zahlen (also in etwa die Hälfte des Einkommensverlusts), allerdings kann man von Dir nicht erwarten das fehlende Einkommen auszugleichen.
Sollte Deine Frau Einkommen aus einer Versicherung oder dgl. haben, dann sollte das auch mit in den TU einbezogen werden.
Spannend wäre in diesem Fall die Frage nach nachehelichem Unterhalt, wenn der Unfall in die Ehezeit fällt. Dann könnte es Anspruch auf Krankenunterhalt geben.
VG Susi
Moin,
seit ihr schon geschieden?
Sie sind nicht geschieden, hat er mir in einem anderen Thread geschrieben.
Seine leider noch-nicht Ex schafft es seit über 5 Jahren, die Scheidung zu verhindern. Wenn ich sowas mitbekomme, wird mir schwarz vor Augen.
Kann man da nicht irgendwann Mal gegen den Richter oder die Richterin wegen Untätigkeit vorgehen ?
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Vielen Dank euch allen für die Tips,
Ja, ich bin seit 2015 getrennt, im Januar 2016 habe ich den Antrag auf Scheidung gestellt und seitdem läuft die Scheidung. Die Ex verweigert alle bisher gemachten Einigungsversuche und schafft es irgendwie das ganze immer noch weiter hinaus zu zögern.
Dann lieg ich schon richtig, dass bei einem Arbeitsunfall die BG einspringen sollte. Statt dass sie sich darum bemüht von dort eine Rente zu bekommen, veruscht sie seit 2018 das Gericht davon zu überzeugen, dass ich aufgrund ihrer reduzierten Arbeitszeit mehr Unterhalt zu zahlen habe.
Das Gericht hat sich seither noch gar nicht dazu geäußert !!
Ein Wahnsinn das alles.
LG
Stefan
Ach ja,
Sie behauptet einerseites die BG hätte die Zahlung einer Rente abgelehnt, kann diese Ablehnung aber nicht vorlegen. Die Ablehnung der Rente sei angeblich lediglich per Telefon erfolgt und es gäbe nix schriftliches.
Ich gehe davon aus, dass es eine Ablehnung gab und Ihr in dem Bescheid Vollschichtiges Arbeiten zugemutet wird.
Die Beschwerden sind zudem ja auch wenig schwer (taube Finger und Schmerzen in Schulter ud Haswirbelsäule)
Grüße
Stefan
Telefonische Ablehnung, made my day!!!!
Dein Anwalt ist aber auch nicht gerade ein harter Hund. Mein Ex hat die Scheidung auch ewig verzögert. Aber dann hat mein Anwalt Druck gemacht, wir wurden nach 3 Jahren und 10 Monaten geschieden und der Versorgungsausgleich wurde abgetrennt.
Was sagt dein Anwalt dazu?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ganz kurz, was meine Anwältin dazu sagt:
Nach drei Jahren Trennungszeit sind Anträge auf Abtrennung in der Regel erfolgreich. Drei Jahre nach der Trennung ist somit ihrer Ansicht nach ein weiteres Verzögern der Scheidung mittels des Stellens von Verbundanträgen nur noch selten möglich.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Da würde ich der Anwältin vertrauen, die kennt die lokalen Gepflogenheiten am Besten.
Meine Ex bekam damals schon wenige Monate nach Rechtshängigkeit ein Ordnungsgeld angedroht, weil sie in Verschleppungsabsicht ihre Unterlagen nicht zackig genug herangeschafft hat.
Da würde ich der Anwältin vertrauen, die kennt die lokalen Gepflogenheiten am Besten.
Meine Ex bekam damals schon wenige Monate nach Rechtshängigkeit ein Ordnungsgeld angedroht, weil sie in Verschleppungsabsicht ihre Unterlagen nicht zackig genug herangeschafft hat.
Das war bei mir auch der Fall. Vielleicht war das der Grund, warum es dann so zügig und ohne weitere Schwierigkeiten durchging. Ein wenig Druck ist immer hilfreich.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
das stinkt doch zum Himmel.
Wenn Deine Ex tatsächlich wegen eines Berufsunfalles eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bekommt, dann hat das nur und ausschließlich die BG zu entscheiden. Und sonst niemand. Auch keine befreundete Ärztin. Die BG alleine gibt Deiner Ex 3 Gutachter zur Auswahl, einen davon muss sie nehmen. Da wir uns in der gesetzlichen Unfallversicherung aufhalten, hat der MDK als Medizinischer Dienst der gesetzlichen KV nichts zu sagen. Alle Ärzte, die keine von der BG anerkannten Durchgangsärzte sind, dürfen keine Gutachten für die BG machen.
Wenn Deine Ex nur noch 25 statt 38 Stunden arbeiten können sollte, dann wäre das eine MdE von ca. 35%
Bei Nacken- und Schulterschmerzen. Das ich nicht lache...….
Wenn Deine Ex eine MdE von 35% hätte, würde die Rechnung so aussehen: Bruttojahresverdienst*2/3 (die Höchstrente bei 100% sind 2/3 des Jahreseinkommens)*0,35 (die MdE) /12 (monatliche Rente).
Eine Rente gibt es übrigens erst bei einer MdE von 20%
Die Rente wird frühestens 26 Wochen nach dem Unfall ausgezahlt, im 1. Rentengutachten festgelegt und im 2. Rentengutachten ggf. auf unbestimmte Zeit gewährt.
Die BG kommuniziert immer schriftlich, vlt. hat man die Rentenzahlung am Telefon abgelehnt, aber das wird dann schriftlich hinterhergeschickt. Behauptet Deine Ex etwas anderes, lügt sie.
Deine Anwältin soll das doch mit einem Dreizeiler beantworten:
Liebe Ex,
es steht Ihnen frei, Ihre wöchentliche Arbeitszeit zu reduzieren. Allfällige Gehaltseinbußen müssen Sie dann allerdings hinnehmen. Für deren Kompensation ist ihr Exmann nicht zuständig. Aus Ihren Äußerungen entnehme ich, dass Sie wegen eines Arbeitsunfalles nicht mehr vollschichtig arbeiten können. Wegen diesbezüglicher Rentenzahlungen ist die Berufsgenossenschaft zuständig, nicht Stefan. Sollten Sie eine andere Rechtsauffassung vertreten, wollen Sie diese bitte an Hand nachprüfbarer Unterlagen belegen (z.B. Erstes Rentengutachten, Ablehnungsbescheid der BG etc. ). Im Übrigen verweisen wir auf das Sozialgesetzbuch VII. Sollten wir keine substanziellen Unterlagen von Ihnen erhalten betrachten wir die Angelegenheit als erledigt.
Grüße, Anwältin.
PaulPeter, Unfallchirurg und Verfasser zahlreicher Rentengutachten.