Hallo ,e
mein Sohn wird dieses Jahr (im November) 18 Jahre alt.Ich habe bis 2009 Freiwillig ohne Titel 190 € bezahlt.Das hat der
KM auch gereicht.2009 bin ich aber durch meine Krankheit in die Arbeitslosigkeit gerutscht und ich konnte leider durch
Hartz IV nicht mehr Unterhalt zahlen.Nach einem Jahr habe ich über Zeit Arbeit einen Job bekommen den ich nur 4 Monate
ausüben konnte (von Okt.2009 bis Januar 2010) die KM hat davon Wind bekommen und ist zum Jugendamt gefahren.
Das JU verlangt jetzt von mir folgende Rechnung.
Januar (ca. 1200 Netto) 380 Euro und für den Februar(weill ich bis zum 11.02.2010 noch gearbeitet haben bzw.das die
Kündigungsfrist war) die Hälfte von 380 also 190 Euro zusammen also 580 Euro.Da ich aber von 11.02.2010 bis zum 15.04.2010
wieder Arbeitslos war kein Unterhalt bezahlt bar.
Ab dem 15.04.2010 bis zum 30.10.2010 hatte ich 798euro verdient.Und dann ein normaler Monats Lohn von 1.762 Euro (alles Netto)
Jetzt verlangt das Jugendamt von mir 377euro plus Einteil der 580 Euro die noch ausstehen ca. 452€ Monatlich
Was meint Ihr habe ich Chancen vor Gericht??.denn das hab ich dem JU geschrieben das wir vor Gericht gehen
werden bis dahin Zahle ich die 190 Euro.
Hallo Xenos,
sehs doch mal so. Du hast bisher viele Jahre lang weniger KU gazahlt, als deinem kind zugestanden hätte.
Vor Gericht wirst du whl auch zum Mindestunterhalt "verdonnert" werden.
Anstatt einen Prozeß anzustreben sollst du dich mal mit dinem Sohn zusammensetzen und darüber reden, wie der KU ab 18 geregelt wird und bis dahin eben ml freiwillig die 380 € zahln.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen