Hallo,
mir liegt die Beschwerde bzgl. TU in Bezug auf den vollstreckbaren Beschluss vom AG vom Anwalt meines Bald-Ex vor.
Verhandelt wird am OLG/Düs II-1 Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit?
Die Beschwerde umfasst 4 Seiten.
Ein Mix aus unwahren Wiederholungen, Behauptungen, Lügen und Kopien aus sämtlichen Schriftstücken der Vergangenheit,
sei es aus Beschlüssen vom AG, OLG, eigene oder Schreiben meiner Anwältin.
Da ist ein Durcheinander drin, das ich kaum noch durchsteige. Kein Wunder bei bereits 2 vollen Ordnern.
Wie gehe ich am besten vor? Absatz für Absatz widerlegen bzw. richtig stellen?
Als allerersten Punkt würde ich gerne schreiben lassen, dass durch diese ständigen Verweigerungen sich zu einigen
bzw. das ständiges Einlegen von Beschwerden immense Kosten produziert werden und mir dadurch Anwalts- und Gerichtskosten aufgezwungen werden,
die vollkommen unnötig sind, geschweige von der ganzen VKH wo der Staat in Vorleistung tritt.
Denn sein Anwalt schreibt:
„Der Antragsgegner ist finanziell nicht in der Lage, die Kosten des Verfahrens auch nur anteilig zu tragen. Liquides Vermögen steht nicht zur Verfügung.“
Passt für mich nicht zusammen mit:
Kauf eines zweite neue Auto innerhalb von 2 J,
Zurückzahlung von TU 9TSD und
Angebot fast 16TSD auf einem Konto zu deponieren für den restlichen geschuldeten TU
und einem mtl. Nettogehalt von durchschnittlich 2500 Euro.
Macht das Sinn?
Die Scheidungssache läuft seit 2010. Irgendwann muss doch mal Schluss ein.
Der nächste Termin beim AG steht an, soll das wieder so laufen, das die Gegenseite zu Allem nein sagt,
der Richter einen Beschluss erstellt und dann wieder Beschwerde beim OLG eingereicht wird? Dann beantragen er und ich wieder VKH usw.?
Ich freu mich über Tipps und Hinweise,
Dnake
Ona
"Als allerersten Punkt würde ich gerne schreiben lassen, dass durch diese ständigen Verweigerungen sich zu einigen
bzw. das ständiges Einlegen von Beschwerden immense Kosten produziert werden und mir dadurch Anwalts- und Gerichtskosten aufgezwungen werden,
die vollkommen unnötig sind, geschweige von der ganzen VKH wo der Staat in Vorleistung tritt."
Völlig überflüssig. Das dürfte in nachezu 100% aller Fälle die Meinung des Antragsgegners sein.
Hallo habakuk,
ich finde das nicht überflüssig, denn wenn Bald-Ex grundsätzlich jede Einigung verweigert, alles ablehnt oder immer Beschwerde einlegt, zwingt er mir sehr wohl unnötige Kosten auf.
Hallo Ona
unwahre Behauptungen und Lügen sollten richtiggestellt werden. Richter, besonders die am OLG, wollen in der Regel Fakten und -ganz wichtig- entsprechende Beweise dazu lesen und sehen.
Wenn Du die Frage beantworten sollst; will ich Geschwurbel und Geschwafel, gemischt mit Gefühlen lesen oder lieber Fakten oder zumindest naheliegende Schlußfolgerungen, ergibt sich die Antwort fast von allein.
Denke, wenn Du es schaffst, objektiv und ohne Emotion zu argumentieren, klingt das glaubwürdiger. BTW, alles bestreiten und durch Verweigerung die Gegenseite in die Verzweiflung treiben, ist -meistens- eine taktische Maßnahme, um den Einigungspreis hochzutreiben. Ein Gegenmittel ist: nicht ärgern, denn das ist das Ziel.
Was sagt denn deine Anwältin dazu?
Kleiner LG
Hallo habakuk,
ich finde das nicht überflüssig, denn wenn Bald-Ex grundsätzlich jede Einigung verweigert, alles ablehnt oder immer Beschwerde einlegt, zwingt er mir sehr wohl unnötige Kosten auf.
Nun, genau dieser Satz könnte auch von deinem Bald-Ex stemmen. Zu einer Einigung gehören immer Zwei, und die Ansicht, das Gegenüber könnte sich ja einfach der eigenen - natürlich richtigen - Ansicht anschließen gilt letztlich auch für beide.
Deiner Argumentation nach wäre grundsätzlich jedes Gerichtsverfahren "unnötig".
Hallo Ona,
ein Gericht will nicht immer alles wissen sondern will von Dir wissen wie Du zu dem konkreten Antrag stehst und das möglichst kurz, aber trotzdem nachvollziehbar, nicht mehr und nicht weniger.
Zu Deinen rhetorischen Fragen: Wenn er 9TS gezahlt hat, dann sind die weg. Wie die 16TS vorhanden sind, darüber lässt sich streiten, insbesondere ob er sie flüssig hat. Außerdem, wenn Du sie haben willst, kann er sie nicht vorher ausgeben. Wie die Kosten entstanden sind/entstehen ist unerheblich, es steht jedem frei den Rechtsweg zu beschreiten, dass kann ihm niemand verwehren.
Wesentlicher wäre die Frage inwieweit das Anliegen Deines Ex Aussicht auf Erfolg hat.
VG Susi
. Richter, besonders die am OLG, wollen in der Regel Fakten und -ganz wichtig- entsprechende Beweise dazu lesen und sehen.
BTW, alles bestreiten und durch Verweigerung die Gegenseite in die Verzweiflung treiben, ist -meistens- eine taktische Maßnahme, um den Einigungspreis hochzutreiben. Ein Gegenmittel ist: nicht ärgern, denn das ist das Ziel.
Was sagt denn deine Anwältin dazu?
Hallo Kleiner,
so haben wir es bislang gehalten und sind gut gefahren, der vollstreckbare Titel vor dem AG gibt dem ja Ausdruck.
Meine Anwältin bleibt ihrer Linie treu, sachlich und freundlich. Wir werden jeden Punkt als falsch belegen. Dann sind das eben auch noch mal 5 Seiten.
Allerdings will die Gegenseite den Preis runtertreiben. Es geht ja um meinen TU, den mein Bald-Ex nicht zu zahlen bereit ist.
Ich kann mich in diesem Zusammenhang an eine Szene erinnern, wo ich gedacht habe, das der Richter gleich mit dem Hammer, wenn er denn einen gehabt hätte, aufs Pult donnert und dem Anwalt der Gegenseite Einhalt gebietet.
Der war so polemisch und aggressiv, das der Richter ständig zuckte um dann ziemlich deutlich eine Ansage zu machen, das jetzt aber Schluss sei.
Nun, genau dieser Satz könnte auch von deinem Bald-Ex stemmen. Zu einer Einigung gehören immer Zwei, und die Ansicht, das Gegenüber könnte sich ja einfach der eigenen - natürlich richtigen - Ansicht anschließen gilt letztlich auch für beide.
Deiner Argumentation nach wäre grundsätzlich jedes Gerichtsverfahren "unnötig".
Hallo habukuk,
ich bin die Gegenüber und bislang habe ich immer Ja gesagt zu allen Einigungsvorschlägen, die das Gericht vorbrachte oder habe mit meiner Anwältin selbst sehr faire entgegenkommende Vorschläge gemacht, damit das Ganze endlich ein Ende hat. Aber es wurde immer kategorisch vom Anwalt und meinem Bald-Ex abgelehnt. Deswegen hier in unserem Fall eindeutig unnötig.
will von Dir wissen wie Du zu dem konkreten Antrag stehst und das möglichst kurz, aber trotzdem nachvollziehbar, nicht mehr und nicht weniger.
Wesentlicher wäre die Frage inwieweit das Anliegen Deines Ex Aussicht auf Erfolg hat.
VG Susi
hallo Susi,
ich bin immer für kurz, aber es muss ja belegt bzw. auch erklärt werden, deswegen geht es nicht imemr kurz.
Ich werde das mit meiner Anwältin trotzdem beachten.
Mein Instinkt sagt mir, er wird zahlen müssen. Ob es nun 700 oder 500€ monatl. TU sind, ob der rückständige TU ein paar Euro mehr oder weniger, wer weiss, aber zahlen muss er.
Das OLG hatte das ja schon bei der Beschwerde bzgl. VKH zum ausdruck gebracht.
Hallo habukuk,
ich bin die Gegenüber und bislang habe ich immer Ja gesagt zu allen Einigungsvorschlägen, die das Gericht vorbrachte oder habe mit meiner Anwältin selbst sehr faire entgegenkommende Vorschläge gemacht, damit das Ganze endlich ein Ende hat. Aber es wurde immer kategorisch vom Anwalt und meinem Bald-Ex abgelehnt. Deswegen hier in unserem Fall eindeutig unnötig.
Wenn es "eindeutig unnötig" ist, dann lehnt das OLG die Beschwerde ab. Wenn sie angenommen wird, dann ist es also nicht so "eindeutig".
Es ist praktisch zwangsläufig das in einem Rechtsstreit jede Seite der Meinung ist das SIE natürlich Recht hat, und ein Klageweg völlig unnötig sein ....