OLG Hamm vom 12.03....
 
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OLG Hamm vom 12.03.2009

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

>OLG Hamm: Nachehelicher Unterhalt kinderlose Ehe, Einkommensunterschiede<

Ich krieg mich grad überhaupt nicht ein. Das benannte Urteil ist nicht nur eine Ohrfeige - es ist eine brutale Köperverletzung. Bei Unrechtsprecherergüssen wie diesen wundert mich eines: Warum sucht die Medizin so verzweifelt nach einer Definition für Hirntot? Sie bräuchten nur in die deutschen Familiengerichtssäle schauen und die erhöht sitzende Flitzpiepe betrachten.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 14:46
 elwu
(@elwu)

Hallo,

immerhin haben die Richterlis die Revision zugelassen. Davon ab: die Begründung für die Ablehnung der Klage ist zwar ein typischer und altbekannter ZPO-Formalismuskram ('...hätte der Kläger bereits im Rechtsstreit des Vortitels die zeitliche Begrenzung oder Herabsetzung des Unterhalts geltend machen können und müssen').

Aber auch ein sehr guter Hinweis an uns hier! Nämlich, bei wirklich jedem Fall stets dringend darauf hinzuweisen, dass die Begrenzung des Unterhalts für die Ex der Zeit und/oder Höhe nach beantragt werden muss, auch wenn die Erfolgschancen zunächst mal bei Null sind.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 17:04
(@rick67)
Rege dabei Registriert

hi jungs,

nöne, da hilft nich ma humor ... - im grunde bleibt das familienrecht eine arbeitsbeschaffungsmassnahme der juristen. die klatsche für einen von diesen blutsaugern sitzt ja!  :mad :aber ohne konsequenzen: nach dem motto" wenn sie oder ihr bevollmächtigter - etc. etc. - ... wird es zu ihren lasten ausgelegt." - wette der verdient weiter geld mit seiner unfähigkeit !? - im gegenzug macht das olg, was es will :knockout: - auch net besser

ich krieg das kotzen, echt

rick

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2009 22:45