Hallo und schöne Ostern erstmal hier ins Forum.
Ich habe ein paar Fragen aber zuerst mal die Grundlage:
Nach einen One Night Stand wurde mir eröffnet die Frau ist jetzt schwanger ca. 6 Woche. Sofern ich wirklich der Erzeuger bin kommt ja einiges auf mich zu. Die Frau ist etwa zwei Jahre arbeitslos. Nun habe ich hier gelesen, dass ich neben dem Kindesunterhalt den ich zahlen würde ohne wenn und aber (ok wenn der Vaterschaftstest positiv ist), auch für die Mutter zahlen muss. Arge zahlt Ihr ja ca. 700 EUR seit ja ich denke 2 Jahren.
Nun meine Fragen:
- ab wann muss ich für Sie zahlen?
- wie viel muss ich für Sie zahlen?
- wie lang muss ich für Sie zahlen?
Mein Gehalt liegt so bei 2000 EUR netto - sofern ich meinen Job noch weiter habe. Damit würde ich für das Kind ja so um die 400 EUR bezahlen - oder?
Wow soviele Fragen. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Schon mal vielen Dank.
Grüße der Mike
Hallo,
1. fordere nach der Geburt einen Vaterschaftstest
2. du bist bereits der Mutter vor der Geburt unterhaltspflichtig (6 Wochen vorher), mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, bei Nachweis auch länger
3. du bist dem Kind ab Geburt unterhaltspflichtig, solange bis es seine erste Ausbildung beendet hat.
4. die Anschaffungen für das Kind (Kinderwagen, Erstausstattung etc.) ist auch dein Part.
Punkt 2 bis 4 greift allerdings nur, wenn es wirklich dein Kind ist. Deswegen erst auf Punkt 1 bestehen.
Sophie
Hallo Sophie,
vielen Dank für Deine Antworten.
Bezüglich der Anschaffungen Kinderwagen... gibt es da auch "Regeln", bzw. kann ich die Sachen kaufen,
irgendwie muss ich ja auch noch überleben - Miete, Essen, Krankenkasse, etc.?
Grüße
Mike
Hallo mike,
Der Kindesunterhalt (KU) richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle
Dort siehst in nach Einkommen und Alter in der entsprechenden Zeile und Spalte nach, wobei du eine Zeile höher ablesen musst, da du nur 2 Personen unterhaltspflichtig bist .
Dann kommst du in Zeile 4 bei 324,- € raus.
Davon ziehst du das halbe Kindergeld (KG) von 82,-€ ab und landest beim KU-Zahlbetrag von 244,-€.
Der Mutter musst ihr bisheriges Einkommen ersetzen, mindestens jedoch 770,- Monat, sofern dadurch dein Selbstbehalt (SB) von 1.000,- nicht unterschritten wird.
Bei dir geht das alles ziemlich genau auf.
Dein Netto musst du noch bereinigen, d.h. auf dein Jahresgehalt inkl. Weihnachtsgeld und sonstigen Einnahmen hochrechnen, aber, i.d.R 5% Erwerbskosten und bis zu 4% private Altersvorsorge abziehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Arge zahlt Ihr ja ca. 700 EUR seit ja ich denke 2 Jahren.
- wie viel muss ich für Sie zahlen?
Wenn die Arge jetzt 700 zahlt, wären mit Kind und der gleichen Wohnung neben Eltern- und Kindergeld nur 573€ "nötig" nach Sozial-Massstäben (Kinder haben in unserem Land einen Bedarf, der davon abhängt, wer ihn bezahlt!)
Der Anspruch der Mutter nach Unterhaltsrecht ist aber höher, aber wiederum begrenzt durch Deine Leistungsfähigkeit. Das heisst immerhin, dass ihr das ohne die Arge regeln könnt, wenn ihr das hinkriegt. Und dazu musst Du auch wissen, dass Unterhalt an die Mutter bis 640€/Monat steuerabzugsfähig ist (§33a EStG).
Also mal angenommen, Du würdest ihr vorschlagen, dass sie das Elterngeld auf 2 Jahre streckt (=150€) und Du ihr neben dem KU (=228€ nach Kindergeld-Verrechnung) noch 600€ zahlst, dann hätte sie mit
150€ (EG) + 164€ (KG) + 228€ (KU) + 600€ (BU) = 1142€
mehr als den ALG-2-Anspruch, und Du wegen einer Steuergutschrift von 190€ pro Monat, die sich auch auf die Steuerkarte eintragen lässt und so direkt das Netto erhöht) mit
2000€ + 190€ - 100€ (Werbungskostenpauschale) - 228€ (KU ) - 600€ (BU) = 1262€
noch deutlich mehr als den Selbstbehalt, so dass ein "fairer" Kompromiss meiner Meinung nach etwa so aussieht.
Und wenn das Kind im Dezember geboren wird, freut sie sich über den Kinderbonus (100€) und Du Dich über die Steuererstattung aus dem Kinderfreibetrag für 2009 (=ca 900€) und dann sind eigentlich alle froh.
Hallo Beppo,
auch Dir herzlichen Dank für die Info.
Das mit dem Kind ist alles OK.
Für die ARGE bedeutet dies ja eine richtige Einsparung - die brauchen dann 3 Jahre nix mehr zahlen also kommt denen ja eine Schwangerschaft recht... Ich dachte ich müsse nur darüber zahlen, also was an "Mehraufwand" gegen über Hartz 4 ist für die Mutter, wenn die z.B. eine größere Wohnung oder eben mehr zum Essen für Kind etc. braucht. Aber so ist das wohl...
Grüße
Mike
Moin Mike!
Du hast ne Frau beim ONS geschwängert? :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Sorry ... aber..... ich meine .... haste nicht aufgepasst in der Schule im Biounterricht? Lach
Naja, Spass beiseite. Is ernst genug. Du scheinst Dir erstmal nur Gedanken um Kohle zu machen (was verständlich is). Aber wie sieht´s aus mit Deiner Vaterrolle? Schon mal drüber nachgedacht? Hast Du da Bock drauf?
Greetz,
Milan
Hallo Milan,
ganz so einfach mache ich es mir nicht - leider kennen wir (also die Frau und ich) uns nur sehr kurz
und da haben sich bereits Lebenseinstellungen gezeigt die nur sehr schwer vielleicht sogar gar nicht
überwindbar und auf einen Nenner zu bringen sind.
Um so schlimmer ist auch der Gedanke an der Erziehung des Kleinen nicht teilhaben zu dürfen und
eben nur zahlen zu müssen, da normale Gespräche über die Zukunft leider nicht möglich sind.
Somit habe ich hier im Forum nur das Thema "Versorgung und Geld" angesprochen um zu wissen
was auf mich als Mann zukommt. Die allg. schlechte wirtschaftliche Lage und vieles mehr lassen
da einen den Kopf zermartern.
Also sorry wenn es so rüber kam.
Gerne aber würde ich die Erziehung gemeinsam bzw. im Fall auch allein übernehmen wollen,
aber da sehe ich Probleme...
Wenn ich genügend verdienen würde wäre auch das Thema Geld nicht problematisch. Aber hier
sind eben meine Mittel begrenzt und irgendwie möchte ich auch noch leben, ich hätte kein Problem
1-2-3 Jahre mich um das Kind zu kümmern wenn ebend die Kohle da ist. Aber von Ihr würde ich
wohl nix bekommen bis auf das vom Staat - oder?
Nun gut oder auch nicht.
Vielen Dank für jeden Beitrag.
Mike
Moin Mike,
eine Frau, die sich beim ONS schwänger lässt, hat nicht im Sinn, dem Mann das Kind zu überlassen und selbst für den Unterhalt zu sorgen. Wenn sie das als Hartz4-Empfängerin schon nicht hinbekommt für sich zu sorgen, wird sie das als Mutter erst Recht nicht tun. Sie hat ja jetzt einen gesellschaftlich akzeptierten Grund, sich zu Hause aufzuhalten.
Wenn Du also nicht mit ihrer Gnade rechnest, Dir das GSR zuzubilligen, wirst Du Geld zahlen und mit Mühe und Not Umgang haben... und da haben hier schon andere Erfahrungen, wie sich das entwickelt. (Zauberlehrling, Ariba, ...)
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
das vermute und denke ich auch - leider...
Aber man(n) soll ja nie aufgeben.
Besten Dank
Mike
Moin Mike,
trotz aller wirtschaftlichen Überlegungen nochmal der Rat: Zunächst muss Deine Vaterschaft erwiesen sein; erst danach kommt eine Zahlungspflicht. Mit der Dame mal das Bett geteilt zu haben ist schliesslich nicht der geringste Beweis dafür, dass Du auch der Verursacher ihrer Schwangerschaft bist. Und dass Du der erste und/oder einzige ONS ihres Lebens warst, ist ebenfalls recht unwahrscheinlich - da können im Empfängniszeitraum noch eine Menge anderer potenzieller Väter ihre - ähhh - Finger im Spiel gehabt haben.
Also: Erst einmal abwarten, bis das Kind da ist. Danach einen Vaterschaftstest machen lassen (gibt es ab ca. 200 EUR; Erläuterungen hier im Forum, sobald es soweit ist). Und erst bei erwiesener Vaterschaft Deinerseits dürfen überhaupt irgendwelche Zahlungen fliessen oder Unterschriften geleistet werden. Theoretisch könntest Du zu Unrecht bezahlten Unterhalt oder andere Kosten (Baby-Erstausstattung etc.) zwar von Madame zurückfordern, falls Du nicht der Papi bist - aber wo nix ist...
Angesichts der "Entstehungsgeschichte" dieses Kindes sollte die Mutter keine Einwände gegen einen solchen Test haben, sondern im Gegenteil selbst an einem eindeutigen Ergebnis interessiert sein. Lass Dir nichts anderes erzählen und Dir auch kein schlechtes Gewissen einreden: Wenn Du ein rotes Auto hast und irgendwo in Deinem Umfeld ein Unfall mit einem roten Auto passiert, nimmst Du ja auch nicht gleich sicherheitshalber die Schuld auf Dich...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Mike!
ganz so einfach mache ich es mir nicht
Hey, das wollte ich Dir auch nicht unterstellen! Sorry, wenn´s so rüber kam. Sollte nur ein Witz sein. Witz deswegen, weil alte Hasen hier im Forum irgendwann gelernt haben (mussten), dass es gesünder ist, wenn man trotz allem Ernst die Sache mit Humor nimmt. Die deutsche Familienrechtsprechung ist so irrsinnig und unlogisch, dass man(n) es eigentlich nicht ernst nehmen sollte. Eigentlich sollte man sich darüber totlachen, weil es so traurig ist.
Ansonsten schließe ich mich Brille an. Wart erstmal ab, mach nen Vaterschaftstest und danach kann man dann sehen, wie es weiter geht.
Im Vorfeld kann man Dir schon sagen, dass Du gemeinsames Sorgerecht nur dann bekommst, wenn Mama einverstanden ist. Umgang -also regelmässigen Kontakt- zu Deinem Kind wirst Du zu 99% bekommen. Die Frage ist nur, wie lange es dauern wird und wie sehr Mama sich dagegen wehrt.
Und noch weiß hier ja wirklich niemand, ob sie wirklich eine Boykotteuse sein wird. Vielleicht wirds ja ne ganz vernünftige Mutter, die Dich nicht wegbeisst, sondern Deine Rolle als Vater (so Du denn der KV bist) respektiert. Die gibt´s nämlich auch.
Greetz,
Milan