Hallo,
ich lese schon etwas länger in diesem Forum, aber leider habe ich nichts gefunden was unserer Situtation ähnlich ist.
Deswegen schreibe ich dann auch mal und hoffe, es wird nicht zu lang.
Mein Mann und ich sind seit 2007 verheiratet und haben eine zweifährige gemeinsame Tochter.Ich habe noch eine Tochter aus einer anderen Beziehung.Sie ist zehn Jahr alt und wohnt bei uns. Seine Tochter aus erster Ehe wohnt bei ihrer Mutter. Wir haben ein gutes Verhältnis zur Tochter und eigentlich auch zur Mutter(wobei ich sie ein wenig raffgierig finde-das darf ich aber nicht zu laut sagen) Jetzt wird die goße 18 und ich würde gerne mal den Unterhalt berechnen lassen. Mein Mann und seine Ex haben sich auf einen Betrag geeinigt (ohne Titel) welchen wir die ganzen Jahre schon zahlen (700 euro) .Friseur, Klassenfahrten, Taschengeld, Urlaube zahlen wir auch (was ich ja auch in Ordnung finde) Die Mutter und Tochter wohnen im eigenen Haus (ist abbezahlt-hat mein mann noch gemacht-nach der Trennung) Die Ex geht arbeiten (70% Stelle) Sie hat sicherlich einiges an Guthaben(ok-ist eine Vermutung) auf der Bank und unter anderem Gründstücke die bald Baugebiet werden.
Wir haben uns auch ein Haus gekauft und zahlen natürlich fleißig jeden Monat ab. Hinzu kommt, dass mein Mann noch eine Zweitwohnung an seinem Arbeitssitz hat, welche uns jeden Monat nochmal 400 Euro kostet.
Meine Frage ist im Grunde, ob man bei einer Berechnung sowas mit beachtet und ob unsere gemeinsame Tochter irgendwie vorrangig ist-wir ggf vom Nettoeinkommen nochmal eine Pauschale abziehen können?
Mein Mann hat keine Lust sich in irgendeiner Art und Weise mit seiner Ex zu streiten......
Ich bekomme übrigens für meine Tochter 250 Euro.Auch wir haben uns auf diesem Betrag geeinigt, ohne Titel oder ähnliches.
Ich hoffe, ich war nicht zu verwirrend und irgendjemand kann mir mal einen kleinen Rat geben. Danke
Hallo felila,
erst einmal herzlich willkommen hier. Ratschläge kannst Du hier zahlreiche und sehr gute erhalten. hier bist Du richtig.
Dein Mann möchte Streit vermeiden und zahlt deshalb 700.- € jeden Monat. Kein Urteil, Titel oder sonst was verpflichtet ihn scheinbar dazu.
In sehr vielen Beiträgen kannst du hier lesen, dass über Unterhalt für Exfrauen und Kinder unheimlich viel gestritten wird.
Grundsätzlich kann erst mal gesagt werden, dass seine Tochter mit 18 Jahren selbst dafür verantwortlich wäre, wenn sie Unterhalt von ihrem Vater haben will. Sie muss dann Bedürftigkeit nachweisen. Von den 700.- € hat sicherlich seine Exfrau auch was abbekommen. So vertehe ich Deine Text auf jeden Fall. Also, aus meiner Sicht wäre das Kind doch alt genug, damit sich diese Dame ihren Lebensunterhalt wieder allein erarbeiten könnte? oder?
Ich würde meine Zahlungen ganz einstellen, und warten was kommt.....
Oder spielt das Geld keine Rolle und er tut es gerne?
Meine Meinung
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo,
da Geld ja nicht Euer vorrangiges Problem zu sein scheint würde ich folgenden Weg gehen.
Ich würde dem Kindchen und der Mutter einen Vorschlag unterbreiten, dass Ihr ab 01.04.2010 nur noch 500€ bezahlt.
Dann ab 06/2010 400€ und ab 09/2010 ggf. ganz die Zahlung einstellen werdet, es sei natürlich, dass Kind besucht noch eine Ausbildung.
Im Fall einer Ausbildung sollten beide Elternteile dann das fehlende Geld zu gleichen Teilen zuschiessen.
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo felila,
Jetzt wird die goße 18 und ich würde gerne mal den Unterhalt berechnen lassen.
Mein Mann und seine Ex haben sich auf einen Betrag geeinigt (ohne Titel)
Mein Mann hat keine Lust sich in irgendeiner Art und Weise mit seiner Ex zu streiten......
Wenn dein Mann sich nicht mit der Ex wegen Geld streiten will, dann solltest du es auch nicht tun. Meine Empfehlung an dich wäre, dass du dich raushälst, solange keiner am Hungertuch nagt.
Meine Frage ist im Grunde, ob man bei einer Berechnung sowas mit beachtet und ob unsere gemeinsame Tochter irgendwie vorrangig ist-wir ggf vom Nettoeinkommen nochmal eine Pauschale abziehen können?
Kommt drauf an, was die Große grad macht. Solange sie zur Schule geht, bei Mama wohnt und unter 21 ist, ist sie eurer Tochter gleichgestellt. Fällt auch nur einer von den drei Punkten weg, dann ist eure Tochter vorrangig. Wieviel Geld dann für die gemeinsame Tochter abgezogen werden kann, liegt am bereinigten Einkommen deines Mannes.
eskima
Moin,
bei 700,- € plus Friseur etc. kann man sicher auch von einem gewissen EU-Anteil ausgehen.
Dieser könnte/sollte aber auch mal so langsam eingedampft werden.
Bei dieser Höhe gibt es sicher einen nennenswerten Spielraum, den Betrag an das Verhalten von Töchterlein anzupassen.
"Ich will" hätte sicher einen deutlich geringeren Betrag zur Folge als
"Es wäre nett von dir, wenn"
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die Antworten. ich möchtes mich sicherlich auch nicht streiten wegen des Geldes und die Tochter soll ja auch was bekommen.(Sie geht übrigens noch zur Schule)Allerdings denke, die Mutter wäre auch gut bedient, wenn wir nur noch 500 Euro zahlen würden. So manchmal ist es schon bisschen ärgerlich zu sehen, wie bei der zweimal die Woche die Putzfrau kommt, sie fünfmal im Jahr nach Sylt fährt usw und wir uns eben kein Urlaub momantan leisten können.Aber gut-glücklich ist,wer vergisst 🙂
Ich werde ab Februar auch wieder arbeiten gehen.Kann mein Gehalt eigentlich auch in irgendeiner Weise da mitreingezogen werden?
Gruß
Nein, dein Einkommen spielt in dieser Konstellation keine Rolle.
Solange wir aber keine konkreten Einkommenszahlen kennen, können wir auch keine konkreten Antworten zur Höhe des Anspruchs geben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo felilia,
nein kann es nicht. Und sagen wir mal so. BEi 700 € KU und den Zahlungen von x € für Klassenfahrten u.s.w., der Verpflichtung für 2 Kinder, was den KU angeht liegt dein Mann mit seinem Einkommen laut DT entweder jenseits von gut und böse oder er lässt sich ziemlich ausnehmen.
Allerdings denke, die Mutter wäre auch gut bedient, wenn wir nur noch 500 Euro zahlen würden
Falsch! Ab 18 muß das Geld auf das Konto der Tochter überwiesen werden, außer sie gibt ihre schriftliche Zustimmung.
Auch wenn man sich nicht streiten will, wäre mal eine halbwegs vernünftige Berechnung sinnvoll. Da können wir hier helfen. Ob man sich dann an diese Zahlen hält, oder weiterhin mehr zahlt, sie mal dahingestellt. Allerdings kann es auch eine gute Ausgangsbasis sein, wenn die Begehtlichkeiten zu groß werden 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin felila,
auch ich halte nichts davon, "um des lieben Friedens Willen" überhöhte Zahlungen zu leisten, die bei Euch zu Einschränkungen führen. Wenn Unterhaltszahlungen in dieser Grössenordnung bei Euch dazu führen, dass Urlaubsreisen unmöglich werden, scheint Dein Mann nicht im Geld zu schwimmen. Und dann sind 700 EUR für einen Teenie gefühlt mindestens doppelt zu hoch.
Das Problem: Überhöhte Zahlungen werden nicht mit dem Etikett "Der nette Papa bezahlt viel mehr als er müsste" wahrgenommen, sondern spätestens ab der zweiten Zahlung als "steht mir ja zu!". Das vermeidet Dankbarkeit. Auch insofern wäre eine Berechnung der tatsächlich angemessenen Zahlungen sinnvoll. Wenn Dein Mann grosszügig sein möchte, kann er ja jeden Monat Geld auf einem Sparkonto parken und es der Tochter zum Führerschein geben oder zur Einrichtung der ersten eigenen Wohnung - aber eben nicht "einfach so". Das bildet auch die Realität nicht ab; auch im späteren Leben wird Töchterlein für ihre Arbeitsleistung bezahlt werden und nicht einfach aus Nettigkeit.
Vielleicht stellst Du mal ein paar Zahlen ein; dann rechnen unsere Cracks gerne mal für Euch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.