Hallo Forengemeinde,
ich hätte da mal ein (sehr spezielles) Problem welches einer schnellen Hilfe Eurerseits bedarf...
Bei uns in der Firma ist ein "Mitarbeiteraktienprogramm" gestartet worden. Dazu erhalten alle (berechtigten) Mitarbeiter per Briefpost entsprechende Unterlagen und Formulare.
Da ich keinen Brief erhalten habe, habe ich mich an die entsprechenden Stellen in meiner Firma gewandt um dort nach den Verbleib meiner meine Unetrlagen nachzufragen...
Dort erklärte man sich zunächst bereit, mir die Unterlagen (nachträglich) per Email (PDF) zukommen zu lassen.
Gestern abend erhielt ich dann eine etwas irritierende Antwort von der Mitarbeiterin, die sich meiner "Aktienangelegenheit" angenommen hatte:
Da bei Ihnen eine Pfändung aktiv ist, sind sie leider nicht berechtigt, am Mitarbeiteraktienprogramm teilzunehmen
Es hat eine Weile gedauert, bis ich realisiert habe, worum es hier geht...:
2001 oder 2002 wurden von "staatswegen" die Beträge der DDT angepaßt. In Unkenntnis der Situation hatte ich seinerzeit die Anpassung verpaßt und im weiteren Verlauf ignoriert (also den Mehrbetrag von wenigen DM/ bzw € nicht überwiesen). Der übliche Unterhaltsbetrag floss auf das Konto der KM
Der Anwalt der KM (OLG Köln) hatte dann sehr schnell (innerhalb von 2 oder 3 Monaten) die Pfändung bei meinem AG veranlasst. Allerdings war der Pfändungsbetrag seinerzeit nicht nur der fehlende Differenzbetrag, sondern der gesamte(!!) zu zahlende Untehalt zuzüglich der Anpassung
Nach Zu Hilfenahme und Rücksprache mit einem eigenen RA habe ich dann die Sache umgehend bereinigt und an allen Fronten Unterhalt korrekt gezahlt.
Es kam insgeamt nur (!?) zu einer einzigen Pfändungsmaßnahme.
Jetzt zu meiner Frage:
wie kriege ich diese Pfändung, die scheinbar in meiner Personalakte immer noch "aktiv geschaltet" ist schnellstens (diese Woche noch- wegen Ablauf Zeichnungsfrist der Aktien) vom Tisch?
Ich habe bis gestern nicht gewußt das dies Pfändunsmaßnahme noch anhängig und aktiv ist und weiß aktuell gar nicht, wen ich da ansprechen muß, um die Pfändung zu löschen
Es ist schließlich 15 Jahre her. Leider habe ich entsprechende Unterlagen nicht mehr verfügbar ... (was zugegebener Maßen die Angelegenheit nicht einfacher machen dürfte).
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Wenn Du Dein gesamtes Gehalt ausgezahlt bekommst, muss die Pfändung bereits aufgehoben sein, sonst würde der Arbeitgeber sich falsch verhalten. In dem Fall würde ich den Betriebsrat (wegen der etwas seltsamen Teilnahmevoraussetzung) einschalten.
Ansonsten kann der Gläubiger (Kind vertr. d.d. KM) den Verzicht auf die Pfändung gegenüber dem Drittschuldner (Arbeitgeber) erklären.
Gruss von der Insel
Hallo @Inselreif,
wie schon im Eingangsbeitrag erwähnt: es wurde seinerzeit nur ein einziges Mal(!) gepfändet.
Die Mitarbeiterin der Entgeltstelle hatte hier seinerzeit noch den Freibetrag (nennt man das so??) rausgerechnet, so daß nicht die gesammte geforderte Summe abgetreten wurde (die ja sowieso zu hoch war, da ja nicht nur der fehlende Differenzbetrag sonder der gesammte monatl. Zahlbetrag gefordert wurde)
Im weiteren Verlauf wurden von mir umgehend alle Maßnahmen eingeleitet um weiteren Pfändungen entgegen zu wirken (Zahlbetrag wurde seinerzeit entsprechend angepaßt)
Seit dem gab es diesbezüglich nie wieder (!!) Probleme.
Die in NRW lebende Tochter ist mittlerweile 22 Jahre alt, studiert und hat auf weiteren Unterhalt von mir verzichtet und lehnt jeden Kontakt aus- und nachdrücklich ab ;(
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
wenn Du etwas erreichen willst, dann geht es nur in Deinem Betreib, dass sie Dich doch zeichnen lassen.
Wenn ich es richtig verstehe, dann ist zwar nur einmal gepfändet worden, der Pfändungsbeschluss aber nicht aufgehoben worden. Auf diese Weise ist die Pfändung "aktiv". Eine Löschung ohne Zustimmung des Gläubigers = Deine Tochter geht aus meiner Sicht nicht.
<a href="http://www.iww.de/ve/archiv/der-praktische-fall-keine-aufhebung-der-pfaendung-trotz-zahlung-f31609>Keine" Aufhebung</a> der Pfändung trotz Zahlung.
VG Susi
Hallo -und schon mal Danke für die Antworten...
Hallo,
[...]
Wenn ich es richtig verstehe, dann ist zwar nur einmal gepfändet worden, der Pfändungsbeschluss aber nicht aufgehoben worden. Auf diese Weise ist die Pfändung "aktiv". Eine Löschung ohne Zustimmung des Gläubigers = Deine Tochter geht aus meiner Sicht nicht.
[...]
VG Susi
Ja Susi es ist nur einmal gepfändet worden. Nach Klarstellung der Angelegenheit durch mich -also Einrichten des Dauerauftrages in Korrekter Höhe und entsprechendem Schriftverkehr mit dem gegn. Anwalt war für mich die Sache erledigt...
... - bis eben gestern, als mich die "alte Geschichte" scheinbar wieder einholt.
Auf Grund diverser Ereignisse (siehe ander Threads von mir) wurde vor ein paar Jahren der vollstreckbare Titel von meiner Tochter an mich ausgehändigt.
Da die Unterhaltstitelgeschichte damit für mich erledigt schien, habe ich dann vor ca. 1/2 Jahr die Unterlagen entsorgt.... :ichbindoof:
Werde jetzt mal in die Firma dackeln...
Nioch ein kleiner Nachtrag bezüglich des Beitrages des @Inselreifen:
Wenn Du Dein gesamtes Gehalt ausgezahlt bekommst, muss die Pfändung bereits aufgehoben sein, sonst würde der Arbeitgeber sich falsch verhalten. In dem Fall würde ich den Betriebsrat (wegen der etwas seltsamen Teilnahmevoraussetzung) einschalten.
Gruss von der Insel
Ich bekomme mein Gehalt- bis auf die einmalige im Eingangsthread dartgestellte Situation - immer vollständig (pfändungsfrei) ausgezahlt....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
so vom AG zurück und leider aktuell ohne Erfolg.
Es ist, wie @Susi geschrieben hat: die Pfändung ruht (seit 8/2001).
Werde jetzt mal ein bischen telefonieren AG Ffm, RA ...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
besonders blöd ist, dass Du den Titel nicht mehr hast. Ansonsten wäre wie im verlinkten Artikel angedeutet mit Hilfe des herausgegebenen Titels eine Löschung möglich:
"Ohne Einhaltung der in § 843 S. 2und 3 ZPO vorgeschriebenen Form, die Beweisschwierigkeiten vermeiden soll, kann der Gläubiger nur wie folgt auf seine Rechte wirksam verzichten (BGH NJW 83, 886; NJW 86, 977): Er gibt – wie hier – die Rechte aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch Titelherausgabe an den Schuldner auf. Sodann muss der Schuldner zusätzlich beim Vollstreckungsgericht beantragen, den ergangenen PfÜB zur Klarstellung aufzuheben (OLG Köln JurBüro 95, 387; Musielak/Becker, ZPO, 4. Aufl., § 843 Rn. 3; Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rn. 682)."
Gibt es einen neuen Unterhaltstitel? Damit könnte man zumindest versuchen zu belegen, dass der alte Titel herausgegeben wurde bzw. nicht mehr gültig ist. Wird jetzt aber sehr juristisch.
VG Susi
Hallo und
ich sage es mal so:
:phantom: :phantom: :phantom:
Ich habe von meinem Arbeitgeber soeben die Nachricht erhalten, dass man nochmal gründlich alle Unterlagen zu meiner Person durchforstet hat.
Dabei wurde ein entsprechender Hinweis gefunden, das die Pfändung beendet sei. Dieser Hinweis wurde aber nicht sauber in das aktuelle System übertragen (erfasst)...
Werde wohl bald Aktionär und so Gott will bald Millionär??? :phantom:
Danke an alle Mitwirkenden bei der Lösungsfindung....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Werde wohl bald Aktionär und so Gott will bald Millionär???
So wie Aktien derzeit wieder gehypt werden (s. Medien / etc.) sollte man sich auf dem Gebiet schon ziemlich gut auskennen. Denn meist droht dann
bald der große Crash und die Kohle ist weg.
Meine bescheidene Meinung: Wenn Du ein Vermögen aufbauen willst, hättest Du bestimmt nicht auf die jetzige Firmenaktienausgabe gewartet, sondern dann gekauft als die Preise im Keller waren (ab 2008). Also vielleicht auch hier noch mal gründlich überlegen, ob diese Anlageform für Dich wirklich die richtige ist. Gruß Ingo
Hallo @Ingo
Werde wohl bald Aktionär und so Gott will bald Millionär??? :phantom:
Keine Panik, die Sache ist schon gut überlegt. Sowohl die Gelegenheit als auch die (finanziellen) Rahmenbedingungen sind recht günstig.
Mit dem Satz wollte ich lediglich meinem Gefühl Ausdruck verleihen, das mir da ein Stein vom Herzen gefallen ist..
Schließlich ist so eine (dauerhafte) Eintragung in der Personalakte nicht wirklich toll (ich vergleiche sie mal mit einer schlechten Eintragung bei er Schufa - und die braucht man ja auch nicht wirklich).
Zum Einen habe ich aktuell erfahren, das da (noch) eine Eintragung vorhanden war, zum Anderen konnte durch gründliche Recherche aller Beteiligten die Eintragung aus der Akte herausgenommen werden.
So im Nachgang betrachtet scheint der Inselreife mit seiner Vermutung recht gehabt zu haben:
Wenn Du Dein gesamtes Gehalt ausgezahlt bekommst, muss die Pfändung bereits aufgehoben sein, sonst würde der Arbeitgeber sich falsch verhalten.[...]
Gruss von der Insel
PS: stelle gerade fest, dass @Inselreif aus dem Forum ausgestiegen ist... Schade..
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)