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Privat Schule Mehrkosten

 
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Hallo Gemeinde,

nachdem es verdächtig ruhig seitens der Ex geblieben ist hier eine kurze Frage mit der Bitte um eure Kommentare:

1 Kind bereits 20 Jahre und will studieren. 2 Kind (16 Jahre) noch zu Hause wohnend und besucht ein privates Gymnasium Klasse 10. Zahle nach DDT brav jeden Monat nach Stufe 5, außer für den Großen.
Bisher war der freiwillige Elternbeitrag dieser Schule immer gemessen an dem, dass die KM kein Einkommen hatte, sehr niedrig. Wir haben seinerzeit vereinbart, dass jeder die Hälfte
dieses Beitrages zahlt. Nun aber hat die KM einen Job und gemessen an derer Einkommen hat sich dieser freiwillige Beitrag nun 350% erhöht. Natürlich verlangt nun die KM den Hälftigen
Beitrag von mir.  :thumbup:. Vertraglich tritt nur meine Ex mit der Schule in Erscheinung, ich habe diesen Vertrag für den freiwilligen Elternbeitrag nie unterschrieben,  habe aber vor 3 Jahren dem Wechsel
auf diese Privat - Schule zähneknirschend zugestimmt.  :knockout:

Dazu folgende Fragen (wobei ich glaube die Antwort schon zu wissen):

Muss ich den Elternbeitrag überhaupt zahlen, auch wenn den die letzten 2 Jahre - ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung -bezahlt habe ?
Was bedeutet überhaupt "freiwilliger Elternbeitrag" zur überweisen an den Freundeskreis der Privat - Schule?
Sonstige Ideen ..... ?

Danke an alle.
Gruss RP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2016 12:40
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RP.

Abseits von einer Analyse, ob Du rechtlich verpflichtet bist oder was freiwilliger Elternbeitrag bedeutet, möchte ich Dir folgendes mit geben:

habe aber vor 3 Jahren dem Wechsel
auf diese Privat - Schule zähneknirschend zugestimmt. 

Offensichtlich hast Du der Privatschule zugestimmt bzw. es mindestens gebilligt und Dich auch finanziell beteiligt. 3 Jahre sind um, es wird sich vermutlich um max. 2 oder 3 weitere Jahre handeln. Insofern würde ich an Deiner Stelle gar nicht erst darüber nachdenken, Dich nun von der Privatschule zu distanzieren. Das ist unglaubwürdig, nicht zielführend für das Kind und könnte gegen Dich verwendet werden, nach dem Motto, KV beteiligt sich nur, wenn es ein Schnäppchen ist, aber ist nicht bereit in das Wohl des Kindes zu investieren. (Ich lass mal dahingestellt, wie viel Wahrheit daran ist, es geht mir nur darum aufzuzeigen, dass KM so argumentieren könnte).

Wenn Du nun aber diesen Argumentationsstrang aus guten Grund nicht anfasst, dann fallen mir wenige Gründe ein, warum die Vereinbarung sich das Schulgeld hälftig zu teilen nun nicht mehr gelten soll?!

Um wieviel Geld reden wir hier? Kannst Du es Dir nicht leisten? Oder willst Du es Dir nicht leisten?

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 13:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist Mehrbedarf. Vermutlich wirst du das nicht ändern können, da du dich so lange dran beteiligt hast.
Andere Frage, wer setzt denn die Kosten für die Privatschule ab? Ihr jeder zur Hälfte oder nur die KM? 30 % bekommst du vom Anteil nämlich vom Staat wieder, aber nur wenn du es angibst und die Rechnung beifügst bzw. erklärst, dass du die Kosten trägst.

Ist das eine schriftliche Vereinbarung?
Wenn nein würde ich die Kosten nehmen und den Erstattungsanteil der Steuer abziehen und von dem Rest 50 % finanzieren.

Und vor dem Mehrbedarf kommt erst mal der reguläre Unterhalt. Bleibst du über dem Selbstbehalt, auch wenn der Große studiert und wieder unterhaltsberechtigt ist?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 14:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

aus meiner Sicht ist der Elternbeitrag nicht "freiwillig", denn dann würde keine Summe berechnet werden. Dass der Betrag an den Trägerverein zuzahlen ist, ist logisch, denn der Trägerverein betreibt die Schule. 
Damit ist der Elternbeitrag = Schulgeld Mehrbedarf und gequotelt nach Einkommen zu bezahlen und Du solltest mit Halbe-Halbe zufrieden sein.

Sollte es sich tatsächlich um eine freiwilligen Beitrag handeln, dann könnte die KM ihn auf  0 oder uach 10 Euro reduzieren, ich denke aber nicht, dass es so läuft.

Prüfe bzw. diskutiere mit der KM die steuerliche Absetzbarkeit (siehe AnnaSophie) und ob Du von der konkreten Steuerstattung des Schulgelds auch die Hälfte bekommst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 18:25