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Private Altersvorsorge abschließen, bevor Betreuungsunterhalt berechnet wird?

 
(@amboden)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bisher habe ich keine private Altersvorsorge bzw. habe ich bisher einfach einen bestimmten Betrag von meinem Konto aufs Sparkonto gebucht, um mir davon irgendwann mal eine Wohnung zu kaufen.

Da ich mir das nun abschminken kann, weil ich ungewollt Vater werde, wollte ich fragen, ob ein pauschaler Anteil meines Gehalts zur privaten Vorsorge im Zuge der Berechnung des Betreuungsunterhalts (für die Ex) abgerechnet wird, egal ob ich eine private Altersvorsorge habe oder nicht.

Denn wenn mein Einkommen nicht um einen pauschalen Anteil bereinigt wird, würde ich vor den gerichtlichen Auseinandersetzungen, die in ca. einem halben Jahr auf mich zukommen werden, noch eine private Altersvorsorge für mich abschließen wollen. Ginge das, oder könnten die mich vom Gericht zwingen, meine Verträge aufzulösen, wenn die Altersvorsorge erst recht kurzfristig geschlossen wurde?

Wie hoch wäre im Übrigen der Anteil, um den das EInkommen bereinigt wird?

Danke im Voraus.
 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2015 22:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo AmBoden,

so schlimm wie Du es Dir jetzt vorstellst wird es selten. Sicher solltest Du Deine finazielle Lage sortieren und eine zusätzliche Altersvorsorge ist eine gute Idee.
Was Du wie abziehen kannst ergibt sich aus den Leitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind lebt (leben wird)).

Beim <a href="http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Unterhaltsrecht/uhaltJanuar2014__blob=publicationFile.pdf>" OLG Schleswig-Holstein </a> sind gemäß Punkt 10.1. u.a. "...Für  eine  zusätzliche  (keine  fiktive)  Altersvorsorge  können beim  Ehegatten- und  Kindesunterhalt bis  zu  4%, beim  Elternunterhalt
bis  zu  5%  des  Bruttoeinkommens eingesetzt  werden.  Die  zusätzliche  Altersvorsorge  kommt  jedoch  im  Regelfall  nicht  in  Betracht,  soweit  der Mindestunterhalt/das  Existenzminimum nicht gesichert sind."

Die süddeutschen Leitlinien rechnen anders: "...Aufwendungen  für  die  Altersvorsorge  bis  zu  24  %  des  Bruttoeinkommens,  bei
Elternunterhalt bis zu 25 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer
und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen)."

Siehe auch <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/unterhaltsleitlinien/unterhalt-leitlinien.php>" Unterhaltsleitlinien </a>.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 22:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Aufwendungen für die priv. Altersvorsorge sind auf Verlangen - und das wird kommen - nachzuweisen. Von daher solltest Du auch tatsächlich eine haben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 23:02
(@amboden)
Schon was gesagt Registriert

Danke. Also scheint es keine Rolle zu spielen, wann ich die private Altersvorsorge abschließe, hauptsache es passiert demnächst und hauptsache ich habe eine.

Ich halte Riester zwar für Volksverarsche, aber ich stecke dann doch lieber die rund 150 Euro in eine private Altersvorsorge für mich, als das Geld für unbestimmte Zeit meiner Ex hinterherzuwerfen. Wenn ich sicher wäre, dass ich "nur" drei Jahre für sie zahlen muss, dann würde ich keine solche Versicherung abschließen. Aber gemäß der Unrechtssprechung ist der BU ja ein Spaß mit offenem Ende.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2015 23:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Außer Wohneigentum erachte ich bei den ggw. Marktbedingungen und den dabei geleisteten Versprechen jede Geldanlage für die Altersvorsorge als verarsche.  🙂

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 23:11
(@amboden)
Schon was gesagt Registriert

Noch was. Ich zahle bereits über 1 Prozent meines Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge. Netto-Auszahlung erfolgt also erst nach Abzug der betrieblichen Vorsorge. Das passiert automatisch und da habe ich auch keinen Einfluss drauf. Zählt das als extra Bereinigungsposten oder ist damit schon ein Teil meiner abzugsfähigen Altersvorsorge verbraucht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2015 23:14
(@amboden)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Außer Wohneigentum erachte ich bei den ggw. Marktbedingungen und den dabei geleisteten Versprechen jede Geldanlage für die Altersvorsorge als verarsche.  🙂

Gruss oldie

Volle Zustimmung. Habe monatlich 700 Euro gespart und in knapp zehn Jahren hätte ich mir davon ohne Schulden zu machen eine schicke kleine Wohnung kaufen können. Aber die Kohle und noch mehr werde ich ja nun für KU und BU abdrücken dürfen. Von daher muss ich riestern und mein Einkommen weitestgehend drücken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2015 23:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch was. Ich zahle bereits über 1 Prozent meines Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge. Netto-Auszahlung erfolgt also erst nach Abzug der betrieblichen Vorsorge. Das passiert automatisch und da habe ich auch keinen Einfluss drauf. Zählt das als extra Bereinigungsposten oder ist damit schon ein Teil meiner abzugsfähigen Altersvorsorge verbraucht?

Ja.
Das fällt mit in den Topf von insgesamt bis zu 24% Altersvorsorge vom Brutto.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 11:11
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @AmBoden,

aus persönlicher Erfahrung:
schließe entsprechende Verträge schnell ab...
Bei mir war es vor geraumer Zeit so, daß mir vom gegnerischen Anwalt der Vorwurf gemacht wurde, meine seinerzeit abgeschlossene "Zhnzusatzversicherung allein zu dem Zweck abgeschlossen zu haben, um mein unterhaltsrelevantes Einkommen zu reduzieren und somit meine Unterhaltshöhe zu verringern.
Da die Gegenseite in Sachen Unterhalt ein Gerichtsverfahren anstrebte, wurde hier auch gegenüber dem Gericht entsprechend argumentiert (mit dem Ziel diese Krankenversicherung in Höhe nicht einkommensmindernd anzuerkennen...).

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 18:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich möchte mich der Argumentation, dass Du schnell eine Altersvorsorge abschliessen solltest (wenn Du eine willst) anschliessen. Ein gegnerischer Anwalt wird sicher auf die Idee kommen zu argumentieren, dass Du es aus Unterhaltsgründen gemacht hast. Die Gegenargumente sind, dass Dir erst als Vater in spe aufgegangen ist wie wichtig eine Absicherung im Alter ist.
Da die private Altersvorsorge politisch gewollt ist, ist die gegnerische Argumentation so nicht haltbar, aber Anwälte versuchen vieles.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 19:13